Zeichenformen

Grundsätzlich ist jede Zeichenform zulässig. Die Aufzählung in § 3 MarkenG ist nur beispielhaft, es sind auch Mischformen und insbesondere durch technische Weiterentwicklung entstehende neue Formen vorstellbar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation