Zeichenformen
Grundsätzlich ist jede Zeichenform zulässig. Die Aufzählung in § 3 MarkenG ist nur beispielhaft, es sind auch Mischformen und insbesondere durch technische Weiterentwicklung entstehende neue Formen vorstellbar.
Grundsätzlich ist jede Zeichenform zulässig. Die Aufzählung in § 3 MarkenG ist nur beispielhaft, es sind auch Mischformen und insbesondere durch technische Weiterentwicklung entstehende neue Formen vorstellbar.