Zeitarbeit

Die sog. Zeitarbeit ist eine Ausgestaltung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Dabei schließt der Vertrag zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer sogleich die Erbringung der Arbeitsleistung gegenüber einem Dritten ein.

Die gewerbliche Zeitarbeit bedarf sodann der Erteilung einer Erlaubnis §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 AÜG (vgl. auch „Leiharbeit“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation