Zeitarbeit
Die sog. Zeitarbeit ist eine Ausgestaltung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Dabei schließt der Vertrag zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer sogleich die Erbringung der Arbeitsleistung gegenüber einem Dritten ein.
Die gewerbliche Zeitarbeit bedarf sodann der Erteilung einer Erlaubnis §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 AÜG (vgl. auch „Leiharbeit“).