Zeugnis

Unter Zeugnissen werden schriftliche fachliche Bescheinigungen über bestimmte Tatsachen oder Beobachtungen verstanden, die den Eindruck erwecken, von einem Angehörigen des Gutachter-kreises herzurühren. Ein Zeugnis liegt bereits dann vor, wenn einzelne Ergebnisse und Beobachtungen bestätigt werden. Es braucht also keine eingehende Untersuchung als Voraussetzung. Die Erwähnung eines Zeugnisses, das bereits anderweitig ver-öffentlicht worden ist, stellt eine Bezugnahme auf eine wissen-schaftliche oder fachliche Veröffentlichung nach § 6 Nr. 2 HWG dar. Eine ausdrückliche Bezugnahme ist nicht erforderlich, vielmehr reicht es aus, dass sich die Bezugnahme für den aufmerksamen Beobachter aus den Umständen ergibt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation