Zollbeschlagnahmeverordnung
Die Zollbeschlagnahmeverordnung (EG VO Nr. 1383/2003) regelt das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die erwiesenermaßen oder vermutlich bestimmte geistige Eigentumsrechte verletzen.
Die Zollbeschlagnahmeverordnung (EG VO Nr. 1383/2003) regelt das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die erwiesenermaßen oder vermutlich bestimmte geistige Eigentumsrechte verletzen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland