Zusammengesetztes Zeichen
Besteht ein Zeichen aus mehreren Bestandteilen, die der Verkehr auch einzeln wahrnehmen kann, ist es ein zusammengesetztes Zeichen. Vorstellbar sind Kombinationen verschiedener Zeichenarten wie Buchstaben und Wörter, aus mehreren Wörtern zusammengesetzte Zeichen oder Mehrwortzeichen. Auch Wort/Bildzeichen sind zusammengesetzte Zeichen. Die Versagung der Eintragung nach § 8 Abs. 2 MarkenG wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft kann auch durch ein einzelnes ausreichend unterscheidungskräftiges Element verhindert werden. Trotzdem bleibt der Gesamteindruck entscheidend.