Zuständigkeit

Die Zuständigkeit trifft Aussagen darüber, welche Behörde, Gericht o.ä. eine bestimmte Handlung vornehmen darf oder richtiger Adressat für eine Beschwerde, Klage o.ä. ist. Dies spielt eine Rolle bei der Entscheidung, ob eine Rechtshandlung zugelassen wird.
Die Zuständigkeiten innerhalb des Patentamts sind in § 56 MarkenG geregelt und auf Markenstellen und Markenabteilungen verteilt.
Grundsätzlich müssen Klagen wie die Eintragungsbewilligungsklage, Klagen auf Löschung wegen Verfalls oder internationale Klagen nach § 140 MarkenG an das für den allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten gemäß § 12 ff. ZPO als Kennzeichenstreitgericht zuständige Landgericht gerichtet werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation