Eine Wettbewerbshandlung kann jedes erdenkliche Marktverhalten sein, hiervon ist sowohl das positive Tun als auch das Unterlassen, soweit eine Rechtspflicht zum Handeln besteht, umfasst. Die Wettbewerbshandlung ist weiterhin ein marktbezogenes geschäftliches Verhalten.
Bestand die gebotene und zumutbare Möglichkeit zu Gunsten des Verletzten den Markt zu beobachten, so kann diesem unter Umständen eine sog. Marktbeobachtungspflicht obliegen, falls er diesbezüglich Rechte geltend machen will.
Ziel des Kartellrechts ist es marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen (-svereinigungen) einer Struktur- und Verhaltenskontrolle zu unterziehen, um somit die Freiheit des Wettbewerbs zu gewähren. Hierzu zählt das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung oder die unbillige Behinderung gleichartiger Unternehmen.
Der Marktanteil gibt den Anteil eines Unternehmens oder einer Marke am Absatz (nach Menge) oder Umsatz (nach Wert) der Branche in einem bestimmten Zeitraum an.
Eine Marktanalyse, die marktspezifische Daten über Marktgröße, Entwicklungsstand, Wachstumspotential, Markteintrittsbarrieren, relevante Marktsegmente, Wettbewerber und Distributionskanäle sowie allgemeine Informationen über die Infrastruktur, Normen, Restriktionen des Standortes oder Landes etc. erhebt, ist essentiell vor Einführung einer Marke in einen neuen Markt.
Wettbewerb kann nur funktionieren, wenn alle Wettbewerber die gleichen rechtlichen Startbedingungen haben. Der Wettbewerb kann verfälscht werden, wenn ein Wettbewerber Rechtsnormen missachtet. An die sich die anderen Wettbewerber halten.
Der Marketing-Mix wird gebildet aus den zur Verfügung stehenden Marketinginstrumenten, die in unterschiedlichster Zusammensetzung und Intensität verwendet werden können und nötig sind, um ein Produkt oder eine Dienstleistung erfolgreich zu vermarkten. Heutzutage werden zehn verschiedene Marketinginstrumente auf drei Ebenen unterschieden. Die Grundlage bilden Schutzrechte (protection), die erste Ebene wird gebildet von der Preispolitik, den Produktionszielen sowie den Kommunikationsmitteln, auf zweiter Ebene folgen Kunden, Mitarbeiter / Personal, die Produkte, die räumliche Umgebung, das Potential sowie mögliche Prozesse.
Marketingevents sind im Rahmen von Eventmarketing durchgeführte Aktionen und Ereignisse, die dem Interessierten ein Erlebnis mit der Marke verschaffen sollen und infolgedessen für ein positives Gefühl in Bezug auf die Marke sorgen sollen.
Marketing-Ästhetik befasst sich mit der Abstimmung von sinnlich wahrnehmbaren Maßnahmen auf das Empfinden der Konsumenten. Kriterien hierfür können die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion von Graphik- und Produktdesign, zentral oder peripher zu übermittelnden Botschaften oder die Abgrenzung zwischen symbolischen oder räumlichen Darstellungen sein. Dabei spielt auch eine Rolle, ob der Kunde die Maßnahmen als zu überladen und komplex oder als strukturiert, als praktikabel oder unpraktisch, als modern und vertraut empfindet und ob die Marke ihm elegant genug erscheint und positive Emotionen auslöst.
Das Marketing beschäftigt sich mit dem Absatz eines Unternehmens. Die Aufgabe besteht darin, durch richtige Verkaufsförderungsmaßnahmen die Waren oder Dienstleistungen, marktbezogen geeignet anzubieten und mithin das Unternehmen zur Gewinnerzielung zu führen.
Das Markenwissen der Anspruchsgruppen wird durch die Markenbekanntheit und deren Image gefördert oder überhaupt erst begründet. Vom Markenwissen ist der Erfolg einer Marke abhängig. Das Markenwissen ist immer einer Produktkategorie untergeordnet. Es besteht aus Gedächtnisinhalten, die über produkttypische Eigenschaften hinausgehen und speziell einer Marke zugeordnet werden (z.B. die Farbe lila bei Milka).
Markenwirkungen, also die Auswirkungen, die eine Marke auf einen Probanden zeigt, zeigen sich mithilfe bildgebender Verfahren sowie Befragungen und Beobachtungen.
Der Markenwertansatz von Semion beruht auf einem Indikatormodell mit vier Dimensionen, nämlich Markenstärke, Markenimage, Markenschutz sowie Finanzwert des Unternehmens, welche wiederum in einzelne Indikatoren aufgesplittet werden. Es wird die Summe aus Markenschutz, Markenstärke und Markenimage gebildet und mit dem Produkt aus Finanzwert, internationaler Bedeutung und Markeneinfluss multipliziert. Daraus ergibt sich ein Gesamtwert, der als Gewichtungsfaktor mit dem durchschnittlichen Vorsteuergewinn (EBIT) der letzten drei Jahre und dem laut Prognose zu erwartenden Wert des laufenden Jahres multipliziert wird und so den Markenwert ergibt.
Der Markenwert kann als der Wert betrachtet werden, um den der Produktwert durch Hinzufügung der Marke gesteigert wird. Der Markenwert wird durch den Aufbau einer positiven Wirkung der Marke in den Köpfen der Konsumenten begründet oder gesteigert. Er ist abhängig von der Markenbekanntheit und dem Markenimage. Der finanzwirtschaftliche Markenwert ist beispielsweise für die Markenbilanzierung und die Markenlizenzvergabe relevant.
Bei der Markenwahrnehmung werden zunächst zur Verfügung stehende Informationen im Zusammenhang mit der Marke aufgenommen und gesammelt, bevor sie geordnet, nach Relevanz und Glaubwürdigkeit sortiert und interpretiert werden.
Bei der Positionierung einer Marke sollte versucht werden, durch möglichst individuell auf die Marke zugeschnittene Vermittlung durch Wort, Bild, Materialien etc. eine präzise Markenvorstellung zu erzeugen. Eine klare Markenvorstellung der Konsumenten von der Marke vermeidet Verwechslungen oder falsche Zuordnung von Kommunikationsmaßnahmen mit anderen Marken.
Fälle der Markenverunglimpfung, in denen bekannte Marken oder auch ihre Werbesprüche abgewandelt werden, um daraus einen Scherzartikel anzubieten, gelten als unlauter aufgrund der Ausnutzung der Unterscheidungskraft.
Ein Markenversprechen wird hervorgerufen durch die aktive Markenkommunikation nach außen und die damit verbundenen Nutzungszusagen für das Produkt. Diese wecken am Produkt oder der Leistung orientierte, je nach vorherigem Markenauftreten einzigartige Erwartungen im Kunden.
Eine Markenverletzung setzt voraus, dass die potentiell verletzte Marke tatsächlich Markenschutz genießt und Vorrang vor den Rechten des Verletzers hat. Verletzer kann dabei jeder außer dem tatsächlichen Markeninhaber sein, also auch dessen Lizenznehmer. Die im geschäftlichen Verkehr und im räumlichen Schutzbereich der Marke vorgenommene Handlung darf, um als verletzend eingestuft zu werden, allerdings nicht mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgen.
Der Markentyp legt fest, welches Anwendungsgebiet eine Marke hat. Dieses kann entweder geographisch determiniert sein (z.B. nationale oder internationale Marke) oder sich innerhalb der Absatzkette (z.B. verschiedene Formen der Ingredient Brand) konkretisieren.
Wenn ein Konsument Produkte einer Marke aus Überzeugung wiederholt kauft, spricht man von Markentreue. Ursächlich für markentreues Verhalten sind die Erfahrungen, die mit der Marke gemacht wurden, ihr Bekanntheitsgrad, sowie die Werbung. Markentreue Käufer präferieren bestimmte Marken und lassen sich dabei wenig vom Preis beeinflussen.
Markentreiber sind die Faktoren, die für den Erfolg einer Marke ursächlich sind. Je stärker ein Markentreiber, desto größer sein Einfluss auf Kaufbereitschaft und Markenbindung. Es lassen sich Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung herstellen, die diejenigen Bestandteile und Aktivitäten aus den Markenelementen isolieren, die den Impuls für einen Wiederkauf oder die Bereitschaft, mehr zu bezahlen, gegeben haben.
Markentradition entsteht, wenn eine Marke über längere Zeit besteht und dabei kontinuierlich die gleichen Werte und Rituale pflegt. Oftmals werden diese durch den Unternehmensgründer (z.B. Hipp, Dr. Oetker) aufgestellt oder durch den Herkunftsort(z.B. Meissner Porzellan) geprägt.
Durch die Markentonalität werden die Charakteristika einer Marke erfasst, die auf der emotionalen Ebene anzusiedeln sind, wie z.B. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Es handelt sich dabei um Eigenschaften, mit denen grundsätzlich Personen beschrieben werden. Die Markentonalität lässt sich durch die Untersuchung der Beziehung der Marke zu den jeweiligen Anspruchsgruppen ubd deren Erlebnisse mit der Marke ermitteln.
Mittels Markenthemenparks soll eine Marke erlebbar gemacht werden. In den Themenparks wird gezeigt, welches Potenzial und welche Entwicklungsmöglichkeiten in einer Marke stecken. Die Konsumenten machen dort interaktiv Erfahrungen mit der Marke.
Ausgangspunkt der Markentechnik ist die markentechnische Erfindung. Die Markentechnik an sich bezeichnet ein Arbeitsgebiet, das sich damit beschäftigt, wie das öffentliche Vertrauen dauerhaft durch Schaffung und Handhabung von massenpsychologischen Hilfsmitteln, die ehrliche Leistungen und produktive Ideen am Markt durchsetzen sollen, gewonnen werden kann. Letztendlich ist Ziel die Schaffung und Sicherung einer Monopolstellung in den Köpfen der Verbraucher.
Der Begriff des Markensystems, der von Aaker inzwischen weiterentwickelt wurde zu dem der Brand Portfolio Strategy, meint, dass Marken eines Portfolios so zusammenarbeiten und ineinander greifen sollten, dass sie sich gegenseitig unterstützen und ein einheitliches Ganzes bilden.
Eine Markenstrategie legt fest, mit welchen Mitteln und auf welche Art und Weise eine Leistung oder ein Produkt langfristig mit der Marke in Zusammenhang gebracht wird und dient als Grundsatzplan der Markenwertsteigerung. Dabei gibt es statische Strategien wie die Festlegung des Markenportfolios oder der Markenhierarchie und dynamische Strategien wie Markenerweiterung, Markenrestrukturierung, Markenkonsolidierung, Markenwechsel oder die Entwicklung von neuen Marken.
Das Markensteuerrad wurde von Esch entwickelt und von icon added value abgewandelt. Es befasst sich mit der unterschiedlichen Verarbeitung von äußeren Eindrücken in den zwei Gehirnhälften. In der linken Hemisphäre werden die rationalen und sprachlichen Markeninformationen verarbeitet, in der rechten hingegen die emotionalen und bildhaften Informationen. Das Markensteuerrad unterteil diese zwei Bereiche, in zwei weitere Bereiche: in Markenattribute und Markennutzen auf der einen Seite und Markentonalität und Markenbild auf der anderen. Mit dem Markensteuerrad kann die Markenkompetenz dargestellt werden, ihr ist Zustand und ihr Sollzustand anschaulich gemacht werden.
Die Markenstellen sind im Patentamt zusammen mit den Markenabteilungen für die Durchführung der Markenangelegenheiten zuständig. Die Markenstellen beschäftigen sich mit der Prüfung von angemeldeten Marken und der Beschlussfassung im Eintragungsverfahren. Entscheidungen werden von einem einzelnen Prüfer gefällt.
Der Markenstatus ist der nicht-monetäre Wert der Marke im Verhältnis zum Konsumenten und steht für dessen Wahrnehmung der Attraktivität und Stärke einer Marke. Zusammensetzen lässt sich der Markenstatus aus Markensympathie, Markenbekanntheit sowie der Verwendung der Marke.
Die Markenstärke steht für die Kraft einer Marke, die bei Konsumenten positive Assoziationen hervorruft, welche anschließend in eine Handlung umgesetzt werden. Dabei spaltet sich die Markenstärke in einen einstellungsorientierten und einen verhaltensorientierten Teil auf. Die Einstellungsstärke steht dabei für die Bewertung, wie positiv die durch die Marke hervorgerufene Vorstellung ist, die Verhaltensstärke die durch die Marke ausgelöste Verhaltensweise, die sich in einem Kauf niederschlägt.
Die Markenspanne steht für das Potential einer Marke, begrifflich übertragen oder auf andere Produkte transferiert zu werden. Sie wird definiert über die Menge und die Tiefe des über eine Marke vorhandenen oder mit ihr in Verbindung gebrachten Wissens.
Markensignale sind die nach außen tretenden Darstellungen einer Marke, die im Konsumenten Emotionen und Meinungen hervorrufen und die Markenidentität verkörpern. Darunter fallen Markenelemente, jegliche Art der Markenkommunikation, Produkt- und Verpackungsdesign, Service, Verkaufsumgebung und Onlinedienste, das Auftreten von Mitarbeitern oder Markenbotschaftern oder sonstige Maßnahmen, die Empfindungen oder Erlebnisse beim Kunden wecken.
Markenschutz entsteht gemäß § 4 MarkenG auf drei mögliche Arten: durch Eintragung, durch Erlangung notorischer Bekanntheit oder durch Verkehrsgeltung einer Marke aufgrund Benutzung.
Der Begriff der Markenschlampen steht für Personen, die ausschließlich darauf aus sind, das beste Produkt einer Kategorie zu erwerben, egal, um welche Marke es sich dabei handelt.
In einem Markenschema werden standardisierte Vorstellungen von Marken in den Köpfen der Konsumenten festgehalten. In dem Schema wird dargestellt, wie Informationen zu einer bestimmten Marke von den Konsumenten aufgenommen, verarbeitet und abgespeichert werden. Das Markenschema erfasst außer sprachlichen Inhalten auch Gefühle, die mit einer Marke verbunden werden. Ein Markenschema lässt sich durch ein Netzwerk darstellen, indem die Eigenschaften einer Marke als Knotenpunkte dargestellt werden und die Beziehungen der Marke zu den Eigenschaften als Kanten.
Markensatzungen sind für Kollektivmarken vorgeschrieben und in § 102 MarkenG geregelt. Sie muss bestimmte Mindestangaben enthalten und dient dazu, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Bedingungen für die Benutzung der Kollektivmarke öffentlich bekannt zu machen.
Der ROI (Return on Investment) dient der Messung der Rendite des eingesetzten Kapitals. Er errechnet sich als Quotient des Periodengewinns zum Kapitaleinsatz. Im Zusammenhang mit Marken bezeichnet er also das Verhältnis des durch die Marke erwirtschafteten Gewinns zum eingesetzten Kapital.
Das Markenrisiko ist von der Markenstärke abhängig. Es wird durch einen Diskontierungssatz dargestellt. Das Risiko, dass ein Markenprodukt ein Flop wird, kann durch Markendehnung reduziert werden. Denn die Konsumenten bringen der bekannten Marke einen Goodwill entgegen, der sich auch auf die neuen Produkte unter der geführten Marke auswirkt.
Markenrestrukturierung meint die Überarbeitung und Straffung des Markenportfolios eines Unternehmens und damit einhergehend die Streichung von Marken, die nicht einträglich genug sind.
Bei Gründung einer Markenrepublik entwickeln die Mitarbeiter für eine Marke eine eigene, mit den Werten konforme Kultur unabhängig vom bisherigen Unternehmen, womit oft gleichzeitig eine Trennung vom Unternehmen einhergeht und eine eigenständige Weiterentwicklung der Marke ermöglicht wird.
Die Markenrelevanz bezeichnet die relative Wichtigkeit, die eine Marke im Kaufentscheidungsprozess eines Konsumenten einnimmt, also den Grad des Einflusses, den die Marke auf eine Kaufentscheidung mit Auswahl aus mehreren Marken nimmt.
Das ursprüngliche Markeimage wird als Ausgangspunkt für neue Marketingstrategien gewählt. Die früheren Charakteristika einer Marke werden wieder in den Vordergrund gestellt und mit kleinen Veränderungen neu gestaltet und vermarktet.
Marken erlangen Schutz, wenn sie im Markenregister eingetragen werden. Es gibt jedoch absolute Schutzhindernisse, bei deren vorliegen die Marke nicht in das Register eingetragen wird. Früher eingetragene Marken genießen grundsätzlich Vorrang gegenüber jüngeren Marken. Die relativen Eintragungshindernisse liegen vor, wenn die Markenrechte einer prioritätsälteren Marke verletzt werden und diese vom Rechtsinhaber geltend gemacht werden. Das DPMA prüft die relativen Eintragungshindernisse nicht ohne dass Beschwerde gegen die Eintragung der Marke eingelegt wurde.
Markenrechtsfähigkeit darf nicht mit Markenfähigkeit verwechselt werden. Während letztere bestimmt, welche Zeichen markentauglich sind, bestimmt die Markenrechtsfähigkeit, wer Inhaber eines Markenrechts sein kann. Diese richtet sich nach § 7 MarkenG und umfasst insbesondere natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften.
Markenqualität kann in zwei Bedeutungsvarianten aufgefasst werden. Einerseits versteht man darunter ein positives Verhältnis der Produktgüte zum Preis, andererseits bezeichnet es die Position einer Marke im Vergleich zu Mitbewerbern, wobei Umsatzentwicklung, Profitabilität und die Tendenz des Marktes, sich in Richtung der Marke zu entwickeln, in Verhältnis zueinander gesetzt wird.
Mit der Markenpositionierung bezweckt ein Unternehmen seine Marken von Marken der Konkurrenz abzugrenzen. Sie wird durch die Vermittlung sachlicher und emotionaler Eigenschaften der Marke erreicht.
Eine Markenportfoliostrategie dient dazu, die angebotenen Marken eines Unternehmens optimal aufeinander abzustimmen, sodass sie nach außen hin differenziert auftreten, aber auch unterstützend wirken und damit Synergieeffekte hervorrufen.
Markenpiraterie ist die Nachahmung von Markennamen für gleichartige Produkte ohne Berechtigung. Damit werden Raubkopien in den Umlauf gebracht, die bei den Markeninhabern enorme Umsatzeinbußen verursachen.
Die Markenphilosophie ist das Kernstück der Marke und legt die Idee, die diese ausfüllende Inhalte sowie die zentralen Eigenschaften der Marke fest. Sie umfasst die Kernkompetenzen, die Visionen und Ziele sowie die essentiellen Wertvorstellungen, die zur Erlangungen der Ziele eingesetzt werden sollen. Die Markenphilosophie bedient sich dabei eines Markenleitbildes, das die grundlegenden Überzeugungen, für die die Marke stehen soll, nach außen darstellen soll.
Die Markenpersönlichkeit umfasst die menschlichen Eigenschaften, die einer Marke von den jeweiligen Anspruchsgruppen zugewiesen werden. Die Markenpersönlichkeit wird durch die Kommunikation und die Erfahrungen der Anspruchsgruppen mit der Marke gebildet. Sie kann, nach Mäder, in fünf Dimensionen unterteilt werden: Attraktivität, Verlässlichkeit, Temperament, Stabilität und Natürlichkeit. Die Markenpersönlichkeit ist Teil der Markenidentität.
Bei der Markenpersonifizierung wird eine Marke gedanklich mit einer fiktiven oder realen Person verbunden. So kann die Schmuckmarke Bulgari einerseits mit Britney Spears assoziiert werden, die Ohrringe der Marke in ihrem Musikvideo zu „Circus“ trug, oder ganz allgemein mit jungen, schönen Berühmtheiten, die Wert auf exklusives Styling legen.
Ein Konsument begehrt ein Produkt, wenn es ihm nutzt. Ob eine Marke einen für den Kunden adäquaten Markennutzen hat, beruht nicht zwingend auf rationalen Erwägungen. Der Markennutzen kann durch die Eigenschaften, die einer Marke zugeschrieben werden hervorgerufen oder verstärkt werden. Der Markennutzen kann sachlich-funktionaler Natur oder psychologischer Natur sein.
Wenn von Markennennung gesprochen wird, ist die Verwendung eines Zeichens nicht des eigenen Produktangebots, sondern eines fremden Originalproduktes durch ein Unternehmen gemeint. Am häufigsten kommt dies im Rahmen einer Bestimmungsangabe für ein eigenes Produkt, das für eine Verwendung für oder mit dem fremden Produkt gedacht ist, vor, oder im Zusammenhang mit vergleichender Werbung. Auch eine Nennung zu redaktionellen Zwecken ist vorstellbar. Grundsätzlich ist in der Markennennung keine rechtsverletzende Benutzung zu sehen, sofern nicht ausdrücklich normierte Schutzschranken in Mitleidenschaft gezogen sind.
In der Markennamenmatrix wird die Wirkung von bedeutungslosen und bedeutungshaltigen Markennamen dargestellt. Auf der einen Achse wird der Markenname in Bezug zum Angebot dargestellt und ist in drei Bereiche unterteilt: ohne Bezug, assoziativer Bezug und direkter Bezug zum Angebot .Die andere Achse erfasst den Bedeutungsgehalt des Markennamens. Der entweder bedeutungslos oder mit Bedeutung sein kann.
Der Markenname übernimmt als wichtiges Markenelement die Funktion, der Marke zunächst eine konkrete Bezeichnung zuzuordnen und diese dann bekannt zu machen und am Markt zu positionieren. Markennamen können dabei entweder bedeutungslos bzw. Phantasiegebilde sein, oder sie können zwar ein sinnergebendes Wort beinhalten, das jedoch nicht in Zusammenhang mit dem Produkt steht (z.B. Ja !). Teilweise wird auch ein assoziativer Bezug zum Produkt hergestellt (z.B. Shell, der heutige Mineralölkonzern, der zu Beginn seiner Tätigkeit mit dekorativen Muscheln handelte) oder es wird durch den Markennamen direkt auf das Produkt Bezug genommen (z.B. TV Movie).
Bei der Markenmigration wird eine Marke abrupt oder schrittweise in eine andere überführt, wobei im Endergebnis eine neue Marke entstehen oder eine Verschmelzung zweier Marken erfolgen kann.
Markenmanagement steht umfassend für alle Maßnahmen zum Aufbau, Entwicklung und Betreuung einer Marke, wodurch die Marke sich von der Masse abheben und eine eindeutige Zuordnung von Angeboten zu einer Marke ermöglicht werden soll.
Mit der Markenlizenzierung gestattet ein Unternehmen einem anderen Unternehmen seine Marke zu verwenden. In einem Lizenzvertrag wird gegen Leistung einer Lizenzgebühr die Lizenz zur Nutzung der Marke vergeben.
Das Markenleitbild soll in einer treffenden, plastischen Darstellung die zentralen Elemente Markenphilosophie mit der Vision, der Mission, den Werten und den Kompetenzfeldern vermitteln. Beispielsweise änderte Volkswagen sein Markenleitbild 2007 von „aus Liebe zum Automobil“ zu „Volkswagen – Das Auto“, um die Kernziele Innovation, Verantwortung und Werthaltigkeit zu transportieren.
Das Markenkraftmodell der GfK ist ein Controllingmodell zur Bewertung des Markenwertes. Dabei wird angenommen, dass der Markenwert durch Gegenüberstellung von Erlösen und Kosten ermittelt werden kann, wobei das Markenkraft-Modell nur die Erlösseite betrachtet und die Kostenseite den Unternehmen überlässt. Grundlage sind die Zahl der Kaufakte und die daraus abgeleitete Attraktivität einer Marke für Kunden, die sich nicht auf den kurzfristigen Marketing-Mix stürzt. Außer Acht gelassen werden dabei aber Erklärungen, wie der Wert zustande kommt bzw. welche Einflüsse den Kunden zum Kaufakt bewogen haben.
Unter einem Markenkontroll-Cockpit versteht man die Zusammenschau ineinandergreifender Controllinginstrumente, welches idealerweise Diagnose (warum ist die Markenführung mehr oder weniger erfolgreich?), Evaluation (wie viel ist die Marke aufgrund der Maßnahmen wert?) und Therapie (welche Maßnahmen machen die Marke in Zukunft erfolgreicher?) ermöglicht.
Unter Markenkontaktpunkten versteht man alle Berührungspunkte, die ein Kunde in verschiedenen Phasen mit einer Marke hat. Dies sind in der Vorkaufsphase, in der maßgeblich die Markenprägung erfolgt, z.B. TV-Werbung, Sponsoring, Produkt-Neueinführungen etc, in der Kaufphase die Einzelhandelspartner oder die Darstellung der Verträge, in der Nachkaufphase der Service oder die Rechnung uvm.
Mit der Markenkonsolidierung wird regelmäßig objektiv nach einem bestimmten System überprüft, welche Stärke und welchen Nutzen Marken eines Portfolios besitzen und aufgrund der Ergebnisse entschieden, ob sich eine Weiterführung lohnt oder ob eine Markenbereinigung sinnvoll wäre.
Die Markenkompetenz erfasst die zentralen Merkmale einer Marke, wie ihre Herkunft, ihre Rolle im Markt und ihre Lebensdauer. Sie wird durch den Markennutzen, die Markenattribute, die Markentonalität und das Markenbild konkretisiert.
Markenkombination oder Mehrfachmarkierungen können bei der Markierung von Leistungen oder Produkten vorkommen, wenn dabei mehrere Marken gemeinsam dargestellt werden. Dabei sind unterschiedliche Kombinationen denkbar. Marken können auf gleicher Wirtschaftsstufe (Co-Branding) oder auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen in Form des Ingredient Branding zusammengeführt werden. Rechtlich sind sowohl unternehmensinterne als auch unternehmensübergreifende Zusammenstellungen möglich. Außerdem sind nicht nur Kombinationen zweier Marken denkbar, sondern auch komplexe Kooperationen mit drei und mehr Marken. Die Markenkombination kann zwischen gleichgestellten Marken erfolgen oder aber eine Hierarchie bilden, in der die eine Marke als der anderen untergeordnet erscheint. Auch zeitlich sind entweder dauerhafte Mehrfachmarkierungen oder kurzfristige für einzelne Aktionen üblich.
Der Markenklang ist das akustische Markenelement zur Verkörperung und Unterscheidung einer Marke. Durch den Einsatz von Klängen im Zusammenhang mit Marken sollen Emotionen geweckt und der Wiedererkennungswert, also die Erinnerung an eine Marke, gesteigert werden. Dabei werden nicht nur der begriffseigene Klang des Markennamens oder der Klang des Produkts eingesetzt, sondern auch Markenmusik wie Jingles in der Werbung oder Hintergrundmusik an Verkaufsstätten. Außerdem sind Firmenhymnen oder kooperative Markenmusik möglich.
Die Marken-Kategorie-Verknüpfung gehört zu den Verfahren der Reaktionszeitmessung. Mittels Computer wird gemessen in welcher Zeit Testpersonen eine Marke einer bestimmten Produktkategorie zuordnen kann. Über die Geschwindigkeit der Zuordnung wird auf die Markenstärke geschlossen.
Markenintegration meint die Zusammenführung von Markenportfolios bei Fusion oder Übernahme zweier oder mehrerer Unternehmen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, welche Marken auf welche Weise weitergeführt werden: Entweder werden alle ursprünglichen Marken weitergeführt (Mehrmarkenstrategie), oder zwei Marken werden zu einer Hybridmarke verschmolzen. Es kann jedoch auch eine Marke gelöscht bzw. nicht mehr weitergeführt werden (Einmarkenstrategie) oder alle Marken werden gelöscht und eine neue gebildet (Neumarkenstrategie).
Die Markeninflation wird durch die Markenvielfalt innerhalb einer Produktgruppe verursacht. Umso spezieller das Angebot sein muss, um überhaupt noch von den Konsumenten wahrgenommen zu werden, um so höher sind die Kosten der Markeneinführung. Die Marke nimmt nur noch einen kleinen Bereich unter vielen anderen Marken ein. Dadurch wird es immer schwieriger eine starke Marke zu kreieren oder zu halten.
Bei der Markenimitation wird eine Marke in ihrer Bezeichnung und Darstellung möglichst weit an den Marktführer angenähert, um dessen Identität zu imitieren, ohne schon Verwechslungsgefahr hervorzurufen. Beispiel: Das Alkopop-Getränk „Blizzard“ imitiert Bacardi Breezer.
Die Markenimagekonfusion bezeichnet einen geistigen Zustand eines Konsumenten, bei dem dieser sich über Probleme bei der Unterscheidung von Marken und der Informationsverarbeitung bzgl. einer Kaufentscheidung bewusst wird. Verwirrung wird dabei hauptsächlich durch ähnliche, unglaubwürdige oder unklare Darstellung der konkurrierenden Marken gestiftet.
Das Markenimage ist das Bild einer Marke aus der Sicht von Unternehmensfremden bzw. Konsumenten. Das Markenimage wird von der Markenbekanntheit beeinflusst. Es wird aus den Assoziationen der Konsumenten mit der Marke gebildet, die sowohl kognitiv als auch emotional sind. Es kann positiv, neutral, aber auch negativ sein. Um eine starke Marke aufzubauen, ist die Entwicklung eines klaren, nicht verwässerten, positiven Markenimages erforderlich.
Die Markenikonographie ist das innere Bild einer Marke, das durch Attraktivität, Einzigartigkeit und Klarheit einer Marke geprägt wird. Die Markenikonographie repräsentiert die sinnlichen Eindrücke der Signale, die von einer Marke ausgehen. Dazu gehören neben den visuellen Signalen, auch akustische oder haptische Signale.
Die Markenidentitätsstruktur stellt die Identität einer Marke auf mehreren Ebenen dar. Am konzentriertesten wird die Markenidentität durch die Markenessenz erfasst, welche in einer einzigen Aussage das innere Wesen der Marke bündelt. Damit ist nicht die meist kurzfristige Verwendung eines Slogans zur Darstellung der Marke nach außen gemeint, sondern die langfristig angelegte Philosophie der Marke, die Mitarbeiter motiviert. Zweite, etwas weiter gefasste Ebene ist der Markenkern (Core Brand Identity), welcher möglichst prägnant die Vision einer Marke widerspiegelt. Die erweiterte Markenidentität (Extended Brand Identity) als letzte Ebene erfasst die Marke in sämtlichen wichtigen Bereichen wie dem bezeichneten Produkt inklusive Daten wie Eigenschaften, Qualität, Nutzen etc., das anbietende Unternehmen mit seinen Eigenschaften, damit zusammenhängende Personen wie Endorsees oder Kunden sowie deren Beziehung zur Marke und Symbole, die mit der Marke verbunden werden.
Die Markenidentität ist vom Markenimage dahingehend zu unterscheiden, dass sie die Markendefinition durch das Unternehmen selbst ist. Markenidentität ist die Unterscheidbarkeit von anderen Marken. Die Soll-Identität und die Ist-Identität einer Marke stimmen oft nicht überein. Die Markenidentität dient als Ausgangspunkt für die Markenpositionierung.
Die Markenidentifikation ist eine der zehn Dimension im Brand Potential Index. Die Konsumenten können sich mit einer starken Marke oft identifizieren, weil die Marke Erlebnisse vermittelt, die der Konsument begehrt und glaubt durch den Erwerb der Marke zu erhalten.
Die Markenhierarchien von Laforet und Saunders reichen von der dominanten Unternehmensmarke über mixed brands bis zu dominanten Produktmarken. Diese Einteilung beinhaltet die Anordnung bzw. das Vorhandensein des Corporate Brand und der Produktmarke auf der Verpackung des Markenprodukts in unterschiedlicher Gewichtung. Die Markenhierarchie steht dabei in Beziehung zur Unternehmenshierarchie.
Die Markenherkunft bezeichnet das Land oder die Region, aus der eine Marke den Vorstellungen der Zielgruppen zufolge stammt. Diese kann entweder den Tatsachen entsprechen (Country-of-Origin) oder lediglich auf der Darstellung der Marke durch das Unternehmen beruhen (Kuckucksmarken).
Das Markenguthaben steht für langfristige Veränderungen von Konsumenteneinstellungen. Es beinhaltet damit auch vergangene Marketingbemühungen. Das Markenguthaben setzt sich aus der Markensympathie, dem Markenvertrauen und der Markenloyalität zusammen. Sie gehören zum inneren Bild von einer Marke. Ein Markenguthaben wertet die Marke auf, weil die Konsumenten positive Eigenschaften mit der Marke verbinden.
Die wahrgenommene Markengleichheit umschreibt das Phänomen, dass die Kunden auf vielfach gesättigten Märkten von der Qualität der Produkte ausgehen und diese für austauschbar halten, weil sie sich technisch und kommunikativ immer ähnlicher werden.
Das Markengesetz (MarkenG) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben. Dieser Schutz kann sich beispielsweise aus einer Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register ergeben.
Schriftlich niedergelegte Markenfunktionen kennt das Markengesetz nicht. Primäre Funktion einer Marke ist aber immer die Herkunftsfunktion, also die Fähigkeit, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Weitere Funktionen können die Werbefunktion, Kommunikationsfunktion oder Garantiefunktion, welche das Einstehen des Markeninhabers für die Qualität der Ware oder Dienstleistung meint, sein.
Das Hauptziel, das mit der Markenführung erreicht werden soll, ist die Steigerung des Markenwerts, weil dieser wiederum den Unternehmenswert steigert. Die Markenführung muss sich ständig dem sich ändernden Markt, der Veränderungen von Kundenwünschen und der Wettbewerbssituation anpassen. Wird die Markenführung vernachlässigt, besteht die Gefahr, dass sich das Markenimage verschlechtert oder gar nicht erst erfolgreich aufgebaut werden kann. Aus diesem Grund sollte die Markenführung von der Unternehmensführung übernommen werden.
Ein Zeichen ist markenfähig, wenn die Voraussetzungen des § 3 MarkenG erfüllt sind. Als Marke ist ein Zeichen schutzfähig, das begrifflich von der Ware oder Dienstleistung, die es repräsentiert, zu unterscheiden ist. Es muss außerdem dazu geeignet sein, Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen voneinander unterscheidbar zu machen.
Wenn eine Marke nicht weiter entwickelt wird und sich den wandelnden Bedürfnissen, den veränderten Marktsituation und dem Wettbewerb nicht anpasst, wird sie mehr und mehr vom Markt verdrängt. Es handelt sich dabei um eine Markenerosion. Sie wird durch Einbußen im Markenimage ersichtlich. Sie vollzieht sich durch eine Erosionskette, die langfristig das Markenimage beeinträchtigt, sich negativ auf das Markenvertrauen auswirkt und schließlich das Kaufinteresse versiegen lässt.
Bei Markenerlebnissen wird ein spezielles Erlebnis dergestalt mit einer Marke verbunden, dass in der Vorstellung und Erinnerung der Person entweder die Marke zum Erlebnis wird oder umgekehrt. Beides wird dabei mental eng miteinander verknüpft.
Die Markenerinnerung bei den Konsumenten ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Eine Marke ist stark, wenn der Konsument die Marke ungestützt erinnern kann. Kann der Konsument sie nur bei Betrachtung erinnern bzw. wieder erkennen (Recognition), handelt es sich um eine passive Markenbekanntheit. Mit der Markenerinnerung wird auf die Markenbekanntheit geschlossen.
Der Markenerfolg als übergeordnete Größe setzt sich zusammen aus dem finanziellen Aspekt des Markenwerts sowie dem verhaltensbezogenen Aspekt der Markenstärke. Indikatoren können Verbreitung, Qualität, Nutzung und Bekanntheit einer Marke sein.
Markenemotionen sollten bei der Entwicklung der Markenidentität miteinbezogen werden, um eine Bindung zum Konsumenten an die Marke aufzubauen. Starke Marken aktivieren bei den Konsumenten Hirnregionen, die für positive Emotionen zuständig sind, schwache oder unbekannte Marken aktivieren hingegen Hirnregionen, die negative Emotionen verarbeiten.
Markenelemente umfassen alle Gestaltungsparameter, die zur Markierung einer Leistung verwendet werden. Unter den Begriff des Markenelements fallen neben dem Markennamen auch Form, Farbe, Schrifttyp, Klang oder Verpackung sowie Domains, Logos, Jingles, Slogans, Charaktere und Schlüsselbilder.
Der Markeneisberg ist ein verhaltenswissenschaftliches Modell von icon brand zur Ermittlung der qualitativen Markenstärke, die wiederum zur Ermittlung des monetären Markenwertes erforderlich ist. Die Spitze des Eisbergs, die aus dem Wasser herausragt, steht für das Markenbild, das dem Konsumenten über Marketingmaßnahmen vermittelt wird. In dem unteren Teil des Eisbergs verbirgt sich das Markenguthaben. Beide Teile stehen in einer Beziehung zueinander. Ein Markenguthaben kann durch eine kontinuierliche Verbesserung des Markenbilds langfristig aufgebaut werden.
Die Markendomäne ist der vom Kunden subjektiv erfasste Bereich, in dem eine Marke für ihn Relevanz entfalten kann, welche oft von den vom Markenanbieter tatsächlich angebotenen Leistungsklassen abweicht.
Die Markendehnung stellt eine Ausdehnung einer bestehenden Marke auf weitere Produktkategorien (Markenerweiterung), die zuvor nicht mit dieser Marke verbunden wurde, oder nur die Erweiterung einer Produktlinie dar.
Markencontrolling dient der Überprüfung des Markenführungserfolges. Dabei werden die gesetzten Ziele und geplanten Maßnahmen, die daraus resultierenden konkreten Handlungen sowie die Ergebnisse überprüft. Grundlage ist ein vernetztes System mit mess- und kontrollierbaren Größen, in dem vor allem der Zeitraum der Betrachtung, die Zielgrößen der Messung und die Ausrichtung innerhalb oder außerhalb des Unternehmens abgebildet werden.
Markencommunities sind Netzwerke in denen eine Marke das verbindende Interesse von Personen darstellt. Sie sind durch virtuelle und physische Treffen gekennzeichnet. Eine bekannte Markencommunitiy ist die von Harley-Davidson. Der Aufbau einer solchen Community durch ein Unternehmen ist nicht immer erfolgsversprechend. Die Marke kann dadurch auch in Mitleidenschaft gezogen werden.
Markencommitment ist die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und die Marke. Es entsteht, wenn die Mitarbeiter über markenbezogenes Wissen verfügen und sich mit der Marke identifizieren. Es setzt sich aus den drei Komponenten rationales, normatives Commitment und der emotionalen Bindung zusammen. Es führt zu einer höheren Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter.
Die Markenbindung ist die emotionale Verbundenheit mit einer Marke. Sie entsteht durch die Zufriedenheit und dem Vertrauen der Anspruchsgruppen mit/zu der Marke.
Unter einem Markenbildungsprinzip versteht man das Erstellungs- oder Konstruktionsprinzip einer Markenserie, deren einzelne Marken nach gleichem oder ähnlichem Muster gefunden werden. Prinzipiell gewährt das Markengesetz solchen Bildungsprinzipien keinen abstrakten Schutz, sondern nur dem jeweiligen konkreten Zeichen.
Das Markenbild ist der gesamtheitliche Eindruck, den der Konsument von einer Marke hat. Es wird durch die Markenbekanntheit und das Markenimage geprägt. Die Attraktivität einer Marke verbessert das Bild von ihr. Es gibt das innere und das äußere Markenbild.
Zur Markenbilanzierung bzw. Feststellung des Wertes einer Marke, z.B. vor Fusionen oder Verkäufen, können verschiedene Methoden wie z.B. Interbrand, Brand Performancer oder dem Markenwertmodell der GfK und andere verwendet werden.
Die Ermittlung der Markenbeziehungsqualität erfolgt über ein System von 15 verschiedenen möglichen Beziehungsformen, denen Marken je nach Dauerhaftigkeit, Stabilität und Intensität der Kunden-Marken-Beziehung zugeordnet werden. Dabei wird die Annahme zugrunde gelegt, dass für die Aufrechterhaltung einer starken und dauerhaften Konsumenten-Marken-Beziehung mehr vonnöten ist als lediglich positive Gefühle, so unter anderem eine erste spontane Gefühlshinwendung, eine daraus entstehende Verhaltensbindung sowie durch Überlegungen untermauerte Vorstellungen.
Zwischen Konsumenten und Marken können Beziehungen entstehen, die sowohl von der Sichtweise des Konsumenten in Bezug auf die Marke als auch umgekehrt abhängig ist. Beziehungen können freiwillig oder auferlegt sein, sie können positiv oder negativ belegt, oberflächlich oder intensiv, formell oder persönlich, symmetrisch oder asymmetrisch, dauerhaft oder kurzfristig sein. Die Qualität der Beziehung, die für die Stabilität der Beziehung von entscheidender Bedeutung ist, hängt davon ab, wie die Beziehung ausgestaltet ist, welche grundlegenden Beziehungstypologie also zugrunde liegt. Dies kann Leidenschaft sein oder die Verbundenheit mit der eigenen Identität, ein Gefühl der Intimität, Bindung oder Interdependenz gegenüber der Marke oder die pragmatische Wahrnehmung der Qualität der Marke als Partner.
Je größer die Bedeutung der Marke für die Kaufentscheidung des Konsumenten, desto größer ist sein Markenbewusstsein. Wenn der Konsument bestimmte Marken bei seiner Kaufentscheidung mit einbezieht, hat er ein Markenbewusstsein. Das Markenbewusstsein kann durch Werbung erzeugt und gestärkt werden.
Die Konsumenten knüpfen ihre Kaufentscheidung nicht immer an das Vorhandensein einer bestimmten Marke. Ob und wie stark Marken den Kauf eines Produkts beeinflussen, wird durch die Markenbereitschaft bestimmt. Bei manchen Produkten haben die Konsumenten überhaupt keine Markenbereitschaft, d.h. ihnen ist die Marke beim Kauf völlig gleichgültig. Bei Toilettenpapier ist beispielsweise eine schwache Markenbereitschaft zu erkennen. Die Markenbereitschaft hängt stark vom Markenbewusstsein ab.
Markenbekanntheit wird dadurch erzielt, dass die Marke über Marketingmaßnahmen, vorwiegend Massenkommunikation, vermittelt wird und mehrmals wiederholt wird. Man unterscheidet zwischen der aktiven und der passiven Markenbekanntheit. Bei der passiven Markenbekanntheit erinnert sich der Konsument im Gegensatz zur aktiven nur gestützt, d.h. die Marke erzielt nur einen Wiedererkennungseffekt. Die Markenbekanntheit trägt zu der Prägung eines Markenimages bei. Nur bei entsprechender Markenbekanntheit fließt die Marke in die Kaufentscheidung des Konsumenten ein.
Der Markenaufbau umschreibt die Maßnahmen, die nach Bildung und Einführung einer Marke nötig sind, um diese am Markt zu etablieren. Dazu gehören neben der Markierung selbst Kommunikationsmaßnahmen, wobei nur geringer kommunikativer Einsatz nötig sein kann, wenn die Markierung gut gestaltet ist und beides möglichst gut aufeinander abgestimmt sein sollte, um einen schnellen Markenaufbau und die Erweckung entsprechender Vorstellungen und Gedächtnisstrukturen bei den Kunden zu gewährleisten.
Markenattribute sind die Eigenschaften, die einer Marke zugeordnet werden. Sie werden durch das Markenbild sichtbar und können auf den Nutzen der Marke für den Konsumenten Einfluss nehmen. Nicht jedes Markenattribut steigert den Nutzen für den Konsumenten.
Die Ästhetik einer Marke fördert die Markenakzeptanz bei den Konsumenten. Auf einem gesättigten Markt kann mittels Markenästhetik noch eine Bevorzugung einer bestimmten Marke erzielt werden. Die Ästhetik von Marken kommt hauptsächlich bei der Produkt- und Verpackungsgestaltung zum Tragen, die durch Modernität, Harmonie, Emotionalität und Kultiviertheit des Produktdesigns oder der Verpackung erzeugt werden kann.
Die Bereitschaft der Konsumenten Markenartikel zu kaufen verringert sich, weil No Names oder unbekannte Marken inzwischen häufig über die gleiche Produktqualität verfügen, wie Markenartikel. Die Konsumenten machen immer weniger Unterschiede zwischen Markenartikeln von Herstellern und Handelsmarken.
Die Markenarchitektur ist die Anordnung der verschiedenen Marken eines Unternehmens, mit dem Ziel die eigenen Marken strategisch günstig zu führen. Darin werden die Beziehungen der geführten Marken untereinander und zu ihren Produkten analysiert. Marken können sich auf einer Hierarchieebene befinden oder auf verschiedenen. Werden Marken eines Unternehmens kombiniert, die sich auf verschiedenen Hierarchieebenen befinden, erfordert dies eine komplexe Markenarchitektur. Es gibt drei Markenarchitekturtypen: corporate dominant, mixed brands und brand dominant.
Bei der Markenanreicherung werden Verknüpfungen zwischen Marken und anderen, dem Kunden bekannten imageträchtigen Objekten oder Personen hergestellt. Dies können andere unternehmenseigene oder – fremde Marken, aber auch bestimmte Regionen, Endorsees, Institutionen oder Absatzkanäle sein. Dies soll unter anderem den Wiedererkennungswert einer Marke steigern.
Durch Markenallianz werden mindestens zwei bestehende Marken miteinander verbunden und eine neue gemeinsame Marke gebildet, meist aus beiden Markennamen zusammengesetzt. Die neue Marke profitiert dadurch von dem Image und der Bekanntheit der beiden zu Grunde liegenden Marken. Mit der Markenallianz wird die Erweiterung des Kundenpotenzials der jeweiligen Einzelmarken bezweckt. Eine Markenallianz ist nur erfolgreich, wenn sie auf einer Markenanpassung beruht, deshalb ist die Verbindung einer Luxusmarke mit einer Billigmarke ungeeignet.
Ohne Markenaktualisierung kann eine Marke nicht erfolgreich sein. Die Markenaktualisierung erfolgt dadurch, dass die Marke immer wieder mittels Kommunikation in das Gedächtnis der Konsumenten gebracht wird. Dazu muss die Kommunikation geeignet sein, bei den Konsumenten Aufmerksamkeit zu erregen bzw. zu aktivieren.
Markenabteilungen sind zusammen mit Markenstellen im Patentamt für die Durchführung der Markenangelegenheiten zuständig. Die mit mindestens drei Patentamtsmitarbeitern besetzten Markenabteilungen sind dabei für alle Verfahren außerhalb der §§ 32 bis 44 MarkenG zuständig, insbesondere für Löschungsverfahren, Berichtigungen, Umschreibungen, Verlängerung der Schutzdauer oder Verfahren über IR-Marken.
Marken fallen unter die Bezeichnung „Kennzeichen“. Sie können unter Umständen eine Irreführung hinsichtlich der Produktbeschaffenheit begründen, wenn die Marke neben dem Herkunftszeichen Beschaffenheitsangaben enthält.
Eine Ware oder Dienstleistung wird mit einer Marke eines Unternehmens gekennzeichnet. Die Marke dient der Identifikation mit dem Angebot eines bestimmten Unternehmens und der Differenzierung zu Angeboten anderer Unternehmen. Zu den Marken gehören nicht nur die Herstellermarken, sondern auch die Storebrands und Handelsmarken. Für Konsumenten vermitteln Marken Gefühle und prägen Wertvorstellungen. Marken stellen für sie eine verdichtete Information dar, einen so genannten „information chunk“.
Preise, die eine Preisinformation „von… – bis…“ enthalten werden Margenpreise genannt. Sie müssen ein realistisches Bild der Preisspanne vermitteln, andernfalls können sie unzulässig sein. Die als günstigste angegebene Ware muss verhältnismäßig zum Gesamtangebot tatsächlich vorhanden sein.
Ein Schaden des Arbeitgebers, der auf einen Fehlbetrag oder -menge eines dem Arbeitnehmer anvertrautem Warenbestands oder einer zur Führung überlassener Kasse resultiert, bezeichnet man Manko. Die Beweislast für das entstandene Manko trägt der Arbeitgeber.
Um einen Arbeitnehmer hierfür in Haft zu nehmen, bedarf es einer vorangehenden besonderen Mankoabrede. Die Mankoabrede muss entsprechend vergütet werden und eine bestimmte Höhe festsetzen.
Andernfalls muss auf den alleinigen Besitz sowie auf die Disponierfähigkeit des Arbeitnehmers abgestellt werden. Hier könnte der Arbeitnehmer seine Verwahrungs- und/oder Auftragspflichten schuldhaft verletzt haben. Der Arbeitnehmer muss sodann sein Verschulden an der Verletzungsentstehung widerlegen.
Der Endpreis eines bebauten Grundstücks muss keine Drittleistung, insbesondere eine Maklerprovision erhalten, die der Makler für die Veräußerung erhält.
Die Mahnung dient der außergerichtlichen zügigen und kostengünstigen Verwarnung des Schuldners durch den Berechtigten vor der Einleitung eines Unterlassungsanspruchs. Durch die Abmahnung soll dem Schuldner die Chance gegeben werden, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen, § 12 Abs. 1 UWG. Die Abmahnung als vertragliche Sicherung ist dabei gleichwertig mit einem gerichtlichen Titel.
Ist eine Aufstellung von George A. Miller zu der Fähigkeit von Menschen, Informationen aufzunehmen und zu verwerten. Nach Miller ist das durchschnittliche menschliche Bewusstsein begrenzt darauf, 7 Informationseinheiten gleichzeitig zu verarbeiten.
Das Madrider Herkunftsabkommen (MHA) schreibt vor, dass Mitgliedstaaten in bestimmtem Umfang dazu verpflichtet sind, Herkunftsangaben aus anderen Mitgliedstaaten zu schützen. Das MHA ist in den §§ 126 ff MarkenG aufgenommen.
Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MAA) ist ein Nebenabkommen zur Pariser Verbandsübereinkunft. Es dient der Vereinfachung der parallelen Markenanmeldung in mehreren Mitgliedsländern, indem es die Möglichkeit einer einheitlichen internationalen Registrierung („IR“) ermöglicht. Das Paket nationaler Marken, das durch die internationale Registrierung entsteht, ist allerdings nicht mit der Gemeinschaftsmarke zu verwechseln, die supranationalen Schutz gewährt. Das Vorgehen bei einer IR nach MMA ist in den §§ 107 bis 118 MarkenG geregelt.
Luxusmarken stehen für herausragende Produkte in bestimmten Kategorien und weisen einen hohen Bekanntheitsgrad, jedoch verminderten Erwerbsmöglichkeiten bzw. tatsächlichen Besitz auf. Obwohl der Nutzen der zwar hochwertigen, aber teuren Produkte im Vergleich zum Preis meist unverhältnismäßig gering ist, haben Luxusmarken für den Erwerber einen hohen emotionalen Wert und dienen oftmals als Statussymbole der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Klasse.
Luxus steht für Aufwendungen oder Verhaltensweisen, die über das in der jeweiligen Gesellschaft übliche oder als sinnvoll erachtete Maß hinausgehen. Was als Luxus aufgefasst wird, schwankt je nach sozialem und gesellschaftlichem Umfeld oder Zeit. So kann der Erwerb von Luxusgütern einerseits als verschwenderisch aufgefasst werden, vor allem, wenn quantitativ hohe Mengen teurer Güter erworben werden. Andererseits kann Luxus auch für ein positives Lebensgefühl stehen, sich etwas qualitativ Hochwertiges zu gönnen und Dinge zu erreichen, die andere zwar erstreben, aber nicht erwerben können. Luxusgüter sind eher nicht für den täglichen Gebrauch gedacht und eher im Gebrauchs- als im Verbrauchsgüterbereich anzusiedeln.
Der Grundsatz der allgemeinen Loyalitätspflicht besagt, dass auf europäischer Ebene die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten zur gemeinschaftskonformen Auslegung ihres nationalen Rechts verpflichtet sind.
Lovemarks sind Marken, die bei den Konsumenten tiefe emotionale Verbundenheit hervorrufen, die über die meist sachlichen, Preis-Leistungs-bezogenen Abwägungen bei Handelsmarken oder das über Jahre aufgebaute Gefühl der Sicherheit für Trustmarks hinausgehen.
Bei der Löschungsklage wegen Verfalls, die gemäß § 53 MarkenG neben einem Antrag auf Löschung erhoben werden kann, handelt es sich um eine Popularklage, sie kann also von jedermann unabhängig von dessen Betroffenheit erhoben werden. Verfall einer Marke liegt vor, wenn einer der Tatbestände des § 49 MarkenG erfüllt ist. Diese sind Nichtbenutzung, Entwicklung zur gebräuchlichen Bezeichnung, Täuschungseignung und Verlust der Inhabervoraussetzungen.
Gemäß § 51 MarkenG wird eine Marke gelöscht, wenn gegen sie Klage wegen Entgegenstehens eines älteren Rechtes aus den §§ 9 bis 13 MarkenG erhoben wurde. Alle Löschungsvoraussetzungen müssen bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorliegen. Vom Löschungshindernis des Verfalls einer älteren eingetragenen Marke wegen Nichtbenutzung abgesehen, sind alle Löschungshindernisse der § 51 Abs. 2 bis 4 MarkenG von Amts wegen zu beachten. Zur Klageerhebung ist nur der Inhaber der geltend gemachten älteren Rechte befugt.
Im Gegensatz zum Antrag nach § 53 MarkenG oder dem Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse, der gemäß § 54 MarkenG vor dem Patentamt zu stellen ist, kann eine Löschungsklage gemäß § 55 MarkenG vor den ordentlichen Gerichten angestrebt werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn es um Löschung wegen älterer Rechte, Verfall oder älterer geographischer Herkunftsangaben geht.
Löschungsgründe können die Nichtigkeit einer Marke, der Verzicht auf eine Marke oder der Verfall einer Marke sein. Wird nicht rechtzeitig die Gebühr zur Verlängerung der Schutzdauer entrichtet, liegt ebenfalls ein Löschungsgrund vor.
Ein Löschungsantrag nach § 50 MarkenG kann gestellt werden, wenn die Marke eingetragen wurde, obwohl absolute Schutzhindernisse entgegenstanden oder der Anmelder bei der Anmeldung bösgläubig war. Im Falle einer Eintragung entgegen §§ 3, 7 oder 8 MarkenG muss das Schutzhindernis auch noch im Zeitpunkt des Löschungsantrags bestehen. Bösgläubigkeit liegt vor, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt ist, nicht bereits, wenn das Bestehen eines absoluten Schutzhindernisses dem Anmelder bekannt ist. Das nähere Verfahren der Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse ist in § 54 MarkenG geregelt.
Wird eine Internetdomain wettbewerbswidrig registriert oder genutzt, wenn mit ihr Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers assoziiert werden, so kann gegen den Betreiber ein sog. Löschungsanspruch bestehen. Vgl. hierzu „Domain“.
Lohas ist eine Abkürzung für den „Lifestyle of Health and Sustainability“, also eine Lebensführung unter den Aspekten der Gesundheit und Nachhaltigkeit, die vor allem bewusste Lebensweise, jedoch ohne Verzicht auf Luxus und Genuss, sowie Engagement für Gesellschaft und Umwelt beinhaltet. Lohas sind dabei die Personen, die diesen Lebensstil praktizieren, oftmals Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Leonardo diCaprio.
Unter einem Logo kann entweder die reine visuelle Darstellung eines Markennamens verstanden werden oder weiter jegliches Darstellungselement der Marke in Schrift- oder Bildform. Legt man letzteres Verständnis zugrunde, fallen darunter vor allem Wortbildmarken, die durch Benutzung einer speziellen Schriftart oder Schreibweise für das Schriftlogo hervorstechen, oder reine Bildmarken. Bildlogos lassen sich dabei nach ihrer Wirkung nach außen unterscheiden: Sie können sehr anschaulich sein und einen hohen Bezug zum Produkt aufweisen (ikonisch), lediglich auf die Auswirkungen eines Produktes hinweisen und damit nur indirekt in Bezug stehen (indexikalisch) oder frei von jeglichem Bezug nur abstrakt für ein Produkt stehen (symbolisch).
Der Lizenzvertrag ist die Vereinbarung, die der Nutzung der Lizenz zugrunde liegt. Er ist als Verpflichtungsgeschäft vom Verfügungsgeschäft, der Einräumung der Lizenz, zu unterscheiden, selbst wenn, wie dies in der Praxis meistens der Fall ist, beides in einem Dokument geregelt sein sollte.
Lizenzmarken sind Marken, an denen ein Unternehmen einem anderen das Recht zur Nutzung für dessen Produkte einräumt und sind häufig gleichzeitig Labelmarken, wie z.B. Porsche-Schreibwaren.
Eine Lizenz ist eine Form der Gebrauchsüberlassung, bei der dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber unter Vereinbarung einer Gebühr ein Nutzungsrecht an einem gewerblichen Schutzrecht eingeräumt wird. Lizenzvereinbarungen können aufgrund der Vertragsfreiheit sehr flexibel gestaltet werden. So können Lizenzen z.B. exklusiv oder auch nur regional eingeräumt werden.
Live-Kommunikation umschreibt sämtliche Möglichkeiten eines Unternehmens, mit potentiellen Kunden direkt und persönlich in einem vom Unternehmen gesteuerten oder inszenierten Umfeld in Kontakt zu treten, sei es über Ausstellungen, Events oder sonstige Promotionsaktionen.
In die „Liste Safran“ können sich Verbraucher in Frankreich eintragen lassen, die keine Direktwerbung durch Briefe, Kataloge oder Prospekte zugeschickt haben möchten. Unter Umständen kann eine Zuwiderhandlung sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein (einfacher) Link stellt einen Verweis auf eine Internetseite eines Dritten dar. Wird solch ein Link angeklickt, so gelangt man direkt zu dieser Seite mit der entsprechenden Änderung der URL im Webbrowser. Vgl. hierzu „Hyperlink“.
Eine limitierte Markenwahl erfolgt aus einem begrenzten Consideration Set, d.h., dem Käufer stehen mental nur wenige alternative, in Frage kommende Marken zur Verfügung.
Die Limbische Landkarte beschreibt die Standorte der wichtigsten, für Emotionen, Motive und Werte verantwortlichen Bereiche im menschlichen Gehirn. Je nach Empfindung zeigen sich im Gehirn unterschiedliche Regionen aktiv. So gibt es zum Beispiel ein System, das aus mehreren Regionen besteht, das für das Bedürfnis nach Balance und Halt steht, eines für Dominanz sowie ein System für Stimulanz und Abwechslung sowie zahlreiche Zwischenformen.
Letztverbraucher ist derjenige, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt (z.B. Erhalt der Ware ohne weitere Veräußerung) oder wenn derjenige diese Leistung verschenken will.
Leser-Maßzahlen werden in Bezug auf Zeitungen und Zeitschriften zur Werbeforschung erhoben und geben zum Beispiel an, wie viele Leser eine Nummer / Auflage / Exemplar / Seite hatte.
Auf Arzneimittel müssen die Pflichtangaben lesbar aufgedruckt werden z.B. auf Flaschen mit Heilwasser muss die Flasche der Vermerk: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Etikett und fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker“. Eine zusätzliche Packungsbeilage ist nicht erforderlich.
Lernen ist ein Prozess, der auf Übung und Erfahrung beruht und tendenziell mit der Zeit zu Veränderungen in Verhalten und Reaktion auf bestimmte Reize führt.
Leitbilder werden in der Werbung dazu verwandt, Kunden dazu zu zu bringen, dem berühmten Vorbild nachzufolgen und dessen Empfehlungen zu folgen. Vgl. Endorsee.
Grundsätzlich steht jedem Unternehmer ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich des Angebots oder Gewähr seiner Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen (Liefersperre oder sonstige Leistungsverweigerung) zu, solange es sich beispielsweise nicht um einen Boykott, das keinen sachlich gerechtfertigten Grund darstellt, handelt.
Das Leistungsstörungsrecht, das dem Schutz des einzelnen dient, kann unabhängig neben dem Wettbewerbsrecht angewendet werden. Es sind aber auch Überschneidungen und Inbezugnahmen der beiden Rechtsbereiche möglich.
Ergänzender (wettbewerblicher) Leistungsschutz, (insbesondere hinsichtlich Waren oder Dienstleistungen), richtet sich gegen Nachahmungen von Arbeitsergebnissen im Rahmen des Wettbewerbsrechts.
Eine Leistungsklage ist auf ein Urteil gerichtet, das den Klagegegner zu einer Leistung verpflichtet (z.B. Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches, Durchsetzung des Gewinnschöpfungsanspruches).
Wird ein Arbeitnehmer, als Leiharbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, als Verleiher an einen anderen Dritten, als Entleiher zur Leistung der versprochenen Dienste vorübergehend zur Verfügung gestellt, mitsamt der Direktionsbefugnis so spricht man von Leiharbeit (s.a. „Arbeitnehmerüberlassung“, „Direktionsbefugnis“, „Zeitarbeit“).
Vollzieht sich die Überlassung gewerbsmäßig, so bedarf der verleihende Arbeitgeber einer Genehmigung, § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG. Fehlt eine erforderliche Erlaubnis, ist u.a. der Vertrag zwischen dem Entleiher und dem Verleiher, sowie zwischen Leiharbeitnehmer und dem Verleiher unwirksam, § 9 Nr. 1 AÜG. Zum Schutze des Arbeitnehmers wird allerdings ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer begründet, § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG. Der Arbeitnehmer kann hier allerdings gemäß seinem Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes widersprechen.
Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich seine Zustimmung für die „Entleihe“ ausgesprochen haben, weil der Anspruch aus seinem Arbeitsvertrag in der Regel nicht auf einen Dritten übertragbar ist, § 613 S. 2 BGB.
Wird ein wirksames Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis begründet, bleibt das Verhältnis aus dem Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer aufrecht bestehen.
Leiden sind lang dauernde Krankheiten, außerdem nicht heilbare Störungen. Eine Werbung darf sich nicht auf die Leiden beziehen, die in Anhang A zu § 12 HWG aufgeführt sind.
Lebensmittel, die in Fertigpackungen dem Verbraucher angeboten werden, mit einer kleinen Ausnahme unterliegen der Kennzeichnungspflicht gemäß der LMKV (Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung). Es sind sodann u.a. die Verkehrsbezeichnung, Name, sowie Anschrift mit Firma des Herstellers, das Verzeichnis der Zutaten und deren Menge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, der Alkoholgehalt, usw. anzugeben.
Das Lebensmittelrecht ist in dem LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) geregelt. Dadurch soll das Interesse und der Schutz des Verbrauchers gewahrt werden, insbesondere fallen die Vorbeugung und die Abwehr der Gefahr für menschliche Gesundheit unter den Gesetzeszweck.
Die Führungskräfte eines Unternehmens (Leadership) sind verantwortlich für die Implementierung der Markenidentität in den Köpfen der Mitarbeiter. Die Unternehmensführung muss die Markeneigenschaften im eigenen Unternehmen durch geeignete Maßnahmen umsetzen. Markenführung sollte die Aufgabe des Leadership sein. Zu oft wird die Markenführung ausgegliedert und von Werbeagenturen übernommen. Die Unternehmensführung ist durch ihr Wissen und Interesse am besten geeignet eine starke Marke aufzubauen.
Lautmalerei wird dazu eingesetzt, beim Klang vor allem von Phantasieworten bestimmte Assoziationen hervorzurufen, also ein Klangbild entstehen zu lassen. Worte mit „o“ und „u“ sollen hart und kraftvoll klingen, wohingegen „i“ Leichtigkeit verströmt, „k“, „p“ und „t“ wirken dynamisch, wohingegen „b“, „d“ und „g“ eher gesetzter und damit sanfter erscheinen.
Das Lauterkeitsrecht wendet sich gegen den unlauteren Wettbewerb und ist national im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt. Es gibt unter anderem einem Mitbewerber die Möglichkeit sich gegen unlautere Handlungen eines Wettbewerbers zu wehren. Darüber hinaus wird insbesondere auf der EU-Ebene versucht ein einheitliches europäisches Lauterkeitsrecht zu schaffen.
Wird mit „last-minute“ („in letzter Minute“) geworben, so versteht der Verkehr darunter ein von dem Zeitpunkt der Buchung abhängiges Preisverhältnis. Solche Angebote werden zumeist als besonders günstig empfunden. Liegt diesbezüglich eine Täuschung vor, so kann das Angebot eine irreführende Handlung darstellen.
Lasercode ist eine Art der Kodierung die der Identifikation von Produkten dient. Die Entfernung, sowie das Unkenntlichmachen von Lasercodes oder der Vertrieb von Produkten mit solchen fehlenden Lasercodes kann wettbewerbswidrig sein. Geschieht die Handlung außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses so kann die Handlung einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
Zu den Personen die beruflich Arzneimittel (z.B. Vorbeugungs- und Desinfektionsmittel) anwenden, zählen nach h. M. auch (haupt-)berufliche Tierhalter wie z.B. Landwirte.
Treten in einer Werbung keine professionellen Werber, sondern (nebenberufliche) Laien auf, so kann dies unter Umständen eine irreführende Handlung begründen. Wird diese Form der Werbung in die Privatsphäre eingebunden, so kann dies darüber hinaus eine unzumutbare Belästigung darstellen.
Dem Laienpublikum fehlt das Beurteilungsvermögen. Es ist gerne und leicht geneigt, insbesondere wenn es selbst an körperlichen Gebrechen und Mängeln leidet, Äußerungen Dritter blindlings Glauben zu schenken. Hierzu zählt z.B. Werbung mit wissenschaftlichen Texten, z.B. Gutachten von Ärzten oder Schilderungen der Krankheitsgeschichte durch einen Laien.
Derjenige der gegen das Ladenschlussgesetz verstößt, also einer gesetzlichen (wertneutralen) Vorschrift gemäß § 4 Nr. 11 UWG zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, handelt zugleich unlauter.
Mit der Laddering-Analyse werden Beziehungen zwischen den Eigenschaften dem Nutzen und dem Wert einer Marke analysiert. Dazu werden Kunden nach einer bestimmten Technik befragt, um die Verknüpfung zwischen den drei Punkten bei den Kunden zu erfahren.
Eine Labelmarke ist eine Abwandlung der Herstellermarke. Dabei steht ein Unternehmen mit seinem Namen für ein Produkt ein, das eigentlich von einem anderen Unternehmen produziert oder vertrieben wird.
Kurzzeitläden sind Ladengeschäfte, die relativ kurzfristig auftauchen und beinahe ebenso schnell, oft innerhalb von Wochen oder Monaten, wieder verschwunden sind. Ursprünglich nur für Szeneläden praktiziert, entstehen Kurzzeitläden immer häufiger auch, um eine Marke erlebbar zu machen oder eine bestimmte Kollektion vorzuführen.
Ein Kurzwort ist eine besondere Form der Abkürzung und entsteht aus der Vereinfachung eines Wortes, indem Teile des Wortes abgekürzt oder weggelassen werden. Es gibt verschiedene Arten von Kurzwörtern: Bei Kopfwörtern bleibt nur der vordere Teil des Wortes bestehen, bei Rumpfwörtern ein Mittelteil, bei Endwörtern der hintere Teil des Wortes, Klammerwörter nehmen einen mittleren Teil eines zusammengesetzten Wortes heraus, teilgekürzte Wörter kürzen nur einen Teil meist mit einem einfachen Buchstaben ab, während der andere komplett erhalten bleibt, vollständig gekürzte Wörter kürzen jeden Teil eines zusammengesetzten Wortes einzeln ab und setzt die einzelnen Abkürzungen als neues Wort zusammen.
Kürzel sind Bezeichnungen für Marken, die ursprünglich aus ganzen Worten bestand, im Sprachgebrauch aber nur noch mit ihren Anfangsbuchstaben betitelt werden. Beispiel: Badische Anilin- und Sodafabrik, kurz BASF.
Kurstätten fallen nicht unter Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Diese bedürfen keiner Konzession nach § 30 Abs. 1 S. 1 GewO.
Der Begriff Kurort bezeichnet Gebiete, die besondere natürliche Gegebenheiten aufweisen, etwa natürliche Heilmittel, wie z.B. der Boden, das Meer, das Klima und damit für einen Kuraufenthalt geeignet sind. Werbung für Kurorte ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Kurhotels fallen nicht unter Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Diese bedürfen keiner Konzession nach § 30 Abs. 1 S. 1 GewO.
Kuranstalt sind stationäre Einrichtungen mit Heilbadcharakter für spezielle Krankheiten unter obligatorischer ärztlicher Betreuung und Leitung zur Behandlung und Betreuung genesender und/oder chronischer Kranker, bei denen kein Krankenhausaufenthalt mehr erforderlich ist. Weitere wesentliche Kriterien sind eine längere Behandlungsdauer, einen (klimatisch günstigen) Orts- und Milieuwechsel des Patienten sowie die Anwendung natürlicher Heilmittel und Heilmethoden nach einem ärztlichen Plan. Werbung für Kuranstalten ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Die Kunstfreiheit ist grundrechtlich geschützt, Art. 5 Abs. 3 GG. Stellt die Werbung einen künstlerischen Ausdruck dar, so kann auch sie, samt ihrer kommunikativen Vermittlung diesen Schutz genießen.
Unter Umständen kann ein Kopplungsangebot einen Konsumenten dazu mittelbar zwingen ein anderes bereits bestehendes Vertragsverhältnis zu kündigen. Dieser mittelbare Kündigungszwang kann ggf. wettbewerbsrechtlich Probleme mit sich bringen.
Der allgemeine Kündigungsschutz setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum Kündigungszeitpunkt im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat und in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Ein vorformuliertes Kündigungsschreiben seitens eines Mitbewerbers, um auf sein Angebot zu lenken, könnte unzulässig sein. Eine Verhinderung der Entschlussentscheidung könnte hier ausschlaggebend sein. Davon ist eine lediglich mitbewerbliche wettbewerbskonforme Kündigungshilfe im Einzelfall, die nur auf die richtige Möglichkeit, Notwendigkeit, Frist und Form einer Kündigung hinweist, abzugrenzen.
Der Arbeitnehmer kann seine Kündigung (vgl. „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“) grundsätzlich ohne Grundangabe erklären. Er muss dabei allerdings die Ordentlichkeit der Kündigung durch die Kündigungsfrist wahren (andernfalls siehe die Möglichkeit der „Kündigung, außerordentliche“).
Der Arbeitgeber kann seine Kündigung (vgl. „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“) ohne Grundangabe erklären (zu den Ausnahmen siehe „Kündigungsschutz, allgemeiner“). Er muss dabei allerdings die Ordentlichkeit der Kündigung durch die Kündigungsfrist wahren (andernfalls siehe die Möglichkeit der „Kündigung, außerordentliche“).
Die Frist beträgt grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Von diesen Fristen kann unter weiteren Voraussetzungen vertraglich abgewichen werden.
Mit einer außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Der Kündigende muss auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Durch eine wirksame Kündigung wird einseitig das Arbeitsverhältnis beendet. Die Kündigungserklärung erfordert eine eindeutige, bestimmte, zweifelsfreie und schriftliche Formulierung.
Die Kündigungerklärung ist empfangsbedürftig. Wird die Kündigung einer gegenüberstehenden (anwesenden) Person erklärt, so muss der Empfänger sie vernommen, d.h. erfasst und verstanden haben, dann ist die Erklärung ihm zugegangen.
Wird die Kündigung einer abwesenden Person gegenüber erklärt (z.B. per Post), dann geht sie dem Erklärenden in dem Augenblick zu, in dem die Erklärung in seinen Machtbereich gelangt ist. Dies ist dann der Fall, wenn unter gewöhnlichen Umständen mit dem Zugang und der Kenntniserlangung durch den Empfänger gerechnet werden konnte.
Es wird zwischen einer ordentlichen (fristgerechten) und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, unterschieden.
Für Lizenzverträge gilt Vertragsfreiheit, vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Frist kann also auch eine Kündigung möglich sein, wenn dies von den Parteien so vereinbart wurde oder wenn sich durch Auslegung ergibt, dass eine ordentliche Kündigung z.B. aufgrund unbestimmter Vertragslaufzeit möglich sein sollte.
Kundenzufriedenheit ergibt sich aus der positiven Differenz zwischen vor dem Kauf gestellten Erwartungen des Käufers und im Nachhinein subjektiv empfundenem Wert der Leistung.
Verboten ist Werbung die, getarnt als redaktioneller Beitrag populärwissenschaftlicher Art, in Kundenzeitschriften veröffentlicht wurde. Kundenzeitschriften wie die „Apotheken-Umschau“ sind heilmittelwerberechtlich irrelevant. Die Herstellkosten müssen geringwertig sein. Die Zeitschriften dürfen keinen Produktbezug aufweisen und das Verteilen darf nicht vom Kauf eines Heilmittels abhängen. In den Zeitschriften muss der werbende und der redaktionelle Teil getrennt werden und Fremd- bzw. Fachsprache soll vermieden werden.
Kundentreue ist von der Kundenbindung abzugrenzen, da erstere eher statisch, letztere eher auf eine aktive Rolle beider Seiten zur Weiterführung und Entwicklung der Geschäftsbeziehung ausgelegt ist. Kundentreue kann sowohl vom Unternehmen ausgehen und meint dann die Ausrichtung der Marketingaktivitäten an den Stammkunden als auch vom Kunden, das sich einer bestimmten Marke oder einem Unternehmen gegenüber loyal verhält.
Bei der Kunden- bzw. Marktsegmentierung werden homogene und wirtschaftlich interessante Kundengruppen identifiziert und unterschiedlich bearbeitet. Dabei sollte so stark differenziert werden wie nötig, dennoch aber eine Standardisierung angestrebt werden.
Kundennähe kann sowohl physisch-räumlich durch entsprechende Geschäftsräume als auch psychisch-kommunikativ entstehen, wenn der Anbieter bemüht ist, auf die Bedürfnisse seines Kunden einzugehen, um One-to-One-Marketing zu ermöglichen.
Das zulässige Kundenkartensystem dient dem Verbraucher dazu bei seinen Einkäufen sog. „Punkte“ zu sammeln, um hierüber eine Gutschrift oder sonstige Vergünstigungen eines bestimmten Anbieters zu beziehen. Eine irreführende Handlung kommt bei einer möglichen Unübersichtlichkeit der Punktevergabe in Betracht.
Kundenbindung entsteht aus einer positiven Transaktion, in deren Folge der Kunde entscheidet, die Geschäftsbeziehung aufrecht zu erhalten und der Anbieter bemüht ist, den Kunden durch entsprechende technische, soziale oder juristische Mittel an sich zu binden.
Eine Fernbehandlung die aus gesundheitspolitischer oder sonst ideeler Zwecksetzung erfolgt, erfüllt nicht den Tatbestand der Werbung. Allerdings ist das Angebot einer Fernbehandlung ohne Wettbewerbsabsicht kaum denkbar.
Durch die Kundenbeobachtung können wichtige Informationen für die Positionierung einer Marke, deren Mankos etc. gewonnen werden. Kundenbeobachtung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Die Kundenbeobachtung gibt Aufschluss über die Verhaltensweisen von Konsumenten.
Kunde ist jemand, der bereits in der Vergangenheit ein bestimmtes Produkt gekauft hat oder potentiell in der Zukunft dazu bereit ist, also auf der Nachfrageseite des Marktes steht.
Kulturanthropologische Ansätze werden verwendet, um potenzielle Erlebnisse, die die Marke anreichern können, zu entdecken. Mit diesen Ansätzen werden gemeinsame Verhaltensmuster von Kulturen und Gruppierungen herausgefunden. Zu diesen Ansätzen gehören Milieuuntersuchungen.
Kultur umschreibt alles, was der Mensch selber schafft, im Gegensatz zu dem, was ihm die Natur vorgibt. Kultur kann dabei auch in einem engeren Sinne als die Übereinstimmungen innerhalb derselben Kultur bzw. Unterschiede zu anderen Kulturen in Bezug auf das gestaltete Handeln, Fühlen und Denken verstanden werden.
Eine Kultmarke ist eine Marke, die von sehr vielen Menschen übermäßig stark verehrt oder zelebriert wird, ohne dass dies rational gerechtfertigt erscheint. Unternehmen betreiben zur Erreichung dieses Status Cultural Branding.
Kuckucksmarken machen sich die mit bestimmten Ländern oder Regionen verbundenen Vorstellungen zu eigen, indem sie einen Namen wählen, der klanglich mit der Region in Verbindung gebracht wird, ohne tatsächlich dort herzustammen oder dort zu produzieren.
Krisen sind in ihrer Dauer und Beeinflussbarkeit begrenzte ungeplante und ungewollte Prozesse mit ambivalentem Ausgang, die sowohl extern als auch intern ausgelöst werden können. Krisenzeiten können Unternehmen dazu zwingen, auf bestimmte Entwicklungen kurzfristig zu reagieren und eine weniger aktiv gesteuerte Kommunikation zu betreiben. Frühwarnsysteme können die Vorbereitungszeit auf Krisen verlängern.
Eine Kriminalstrafe ist ein rechtlicher Nachteil, der gegen einen Menschen als Folge eines tatbestandsmäßig bestimmten rechtswidrigen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens dieses Menschen von einem Gericht festgesetzt wird und mit besonderen gesetzlich bestimmten Nachteilen verbunden ist. Bestrafung i.S.d. strafrechtlichen, aber auch des allgemeinen juristischen Sprachgebrauchs ist die Verurteilung zu einer Kriminalstrafe. Das tatsächliche Eintreten des als Kriminalstrafe verhängten Nachteils wird als Strafvollstreckung bezeichnet.
Bei Krediten ist § 6 PAngV (Preisangabenverordnung) aufgrund der besonders unübersichtlichen Gesamtbelastung des Kreditnehmers zugunsten der Preistransparenz und des Preisvergleichs zu beachten. Danach sind bei Krediten als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als „effektiver Jahreszins“ oder, wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten ist, als „anfänglicher effektiver Jahreszins“ zu bezeichnen. Darüber hinaus ist zusammen mit dem anfänglichen effektiven Jahreszins anzugeben, wann preisbestimmende Faktoren geändert werden können und auf welchen Zeitraum Belastungen, die sich aus einer nicht vollständigen Auszahlung des Kreditbetrages oder aus einem Zuschlag zum Kreditbetrag ergeben, zum Zwecke der Preisangabe verrechnet worden sind.
Kreativitätstechniken dienen dazu, die Fähigkeit zu stärken, kreative oder neuartige Lösungsmodelle für Probleme zu entwickeln. Meist werden Programme zur Kreativitätsförderung in Gruppen abgehalten, wobei es systematisch-logische Verfahren sowie intuitiv-kreative Verfahren wie das Brainstorming gibt.
Unter Krankheit ist zu verstehen „jede, also auch nur eine unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt werden kann“.
Das Gesetz verbietet die Werbung unter Bezugnahme von besonders schwerwiegend erscheinenden und häufig auftretenden Krankheiten. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene versuchen sich selbst zu behandeln. Die Behandlung soll nur der Ärzteschaft vorbehalten bleiben.
Der Beruf der Krankenschwester zählt zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Der Beruf zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf des Krankenpflegers zählt zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Der Beruf zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Krankenpfleger leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Alle Krankenpflegeberufe zählen zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Krankenpflegeberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Krankenhäuser sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch von Kuranstalten, Kurorten und Heilbädern deutlich zu unterscheiden. Krankenhäuser unterliegen in vollem Umfang dem Werbegesetz. Krankenhäuser dienen in der Regel der Behandlung akut erkrankter, bettlägeriger Patienten.
Der Beruf des Krankengymnasten gehört zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Er zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Werbung mit Krankengeschichten ist verboten, weil beim Laienpublikum Fehlvorstellungen entstehen können. Aufgrund der wissenschaftlichen und fachlichen Sprache hat die Werbung einen besonderen Werbeeffekt. Krankengeschichten sind geeignet, den angesprochenen Zuschauer dazu zu verleiten, die geschilderten Symptome bei sich selbst zu erkennen und das umworbene Mittel oder Verfahren in der Hoffnung auszu-probieren, dass es beim Zuschauer selbst genauso wirkt.
Unter einem Krankengeld versteht man gemäß §§ 44 ff SGB V die Ansprüche des versicherten Arbeitnehmers auf Zahlung von 70 % des erzielten Regelmäßigen Arbeitsentgeltes und Arbeitseinkommens gegen die gesetzliche Krankenkasse im Falle des Ablaufs der Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches (regelmäßig sechs Wochen, vgl. „Entgeltfortzahlung“) gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser Anspruch ist zeitlich nicht begrenzt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren.
Eine Krankenanstalt ist eine Einrichtung, die der Gesundheit von Mensch und Tier dient. Die bloße bildliche Abbildung einer Krankenanstalt (nicht Krankenhaus) ist in der Werbung unproblematisch.
Die Erstattung der Kosten, die mit einer Schutzschrift verbunden sind, setzt eine Kostengrundentscheidung voraus. In Frage kommt sodann eine Entscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO oder ein Beschluss nach § 269 Abs. 3 ZPO als eine Kostengrundentscheidung.
Die Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren richtet sich gemäß §§ 71 Abs. 5, 90 Abs. 4 MarkenG nach den einschlägigen Vorschriften der ZPO. Sie wird auf Antrag des erstattungsberechtigten Beteiligten in einem gesonderten Verfahren vorgenommen, wenn die zugrunde liegende Kostenauferlegungsentscheidung formelle Rechtskraft erlangt hat.
Ein Kostenerstattungsanspruch für außergerichtliches Vorgehen in Kennzeichenstreitsachen wie Abmahnung und Abschlussschreiben, die zum Beispiel durch Rechtsanwaltshonorare, Recherchekosten und Testkäufe entstehen, kann sich aus §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG ergeben. Bei schuldloser Kennzeichenverletzung kommt eine Kostenerstattung aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens ergeben sich aus § 71 MarkenG, die des DPMA-Verfahrens aus § 63 MarkenG. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind in § 90 iVm § 85 MarkenG niedergelegt.
Überwiegt bei einem Mittel der Pflege-, Reinigungs- oder Dekorationszweck oder ist er dem Heilzweck gleich, ist das Mittel kosmetisches Mittel; überwiegt der Heilzweck, ist es Arzneimittel und somit zulassungs- und kennzeichnungspflichtig. Kosmetische Mittel können in den sachlichen Anwendungsbereich des HWG fallen, jedoch nur bei bestimmter Werbeaussage, also wenn ein instrumenteller Anwendungsbereich gegeben ist. Beispiele für kosmetische Mittel: Zahnpasta, Deodorant.
Zu den kosmetischen Mitteln zählen nach dem § 2 Abs. 5 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten allerdings nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.
Enthält ein an den Verbraucher adressiertes Angebot ein (nahezu) unentgeltliches Produkt oder eine andere Leistung und wird dieses erst im Zuge eines Produktmarketings durch eine Kopplung mehrerer Rechtsgeschäfte zu einem Gesamtangebot (sozusagen als Zuschuss) möglich, so werden solche Angebote „Koppelungsangebote“ genannt. Sie bergen Vorteile, aber auch mögliche Nachteile für den Verbraucher. Unter Umständen können sie unlauter sein.
Während betriebsinterne Vorgänge regelmäßig nicht marktbezogen und keine Wettbewerbshandlungen darstellen, können je nach Adressatengröße bei einem Konzern die Maßnahmen sehr wohl eine Außenwirkung entfalten und mithin eine Wettbewerbshandlung begründen.
Ein Konzepttest ist ein Experiment zur Überprüfung der Akzeptanz einer Idee, die noch nicht vollständig vorliegt, sondern lediglich in verbaler oder bildlicher Form.
Unter Konventionalnormen versteht man Verhaltensanforderungen, u.a. Ge- und Verbote, die zwar nicht auf einer Rechtsgrundlage gründen, sondern sozialer Legitimation und Sanktion unterfallen und von einer Mehrheit befolgt werden. Sie sind von den sittlichen Normen abzugrenzen.
Kontrollmaßnahmen werden durchgeführt um einen Test bei einem Unternehmer durchzuführen, auch um einen Wettbewerbsverstoß nachzuweisen. Ein Anbieter muss diese sogar dulden, wenn der Tester sich wie ein Kunde seines potenziellen Kundenkreises verhält. Eine Verhinderung der Kontrollmaßnahmen unter der Berufung auf sein Hausrecht wäre in solch einem Fall unlauter.
Grundlage einer Kontrolle des Markenwerts ist die Erfassung des Wertes einer Marke, einerseits monetär, andererseits die Markenstärke im Gedächtnis der Konsumenten. Daraus abgeleitet lässt sich über gezielte Maßnahmen zur Erweiterung der Markenpräsenz die Entwicklung einer Marke kontrollieren.
Die Lesbarkeit eines Markennamens hängt stark von dem Figur-Grund-Kontrast ab. Die Schrift oder das Markenzeichen können leichter erkannt werden, wenn sie sich vom Hintergrund abheben, also ein Kontrast gegeben ist.
Kommunikationsmaßnahmen müssen kontinuierlich gegenüber den Konsumenten präsentieren, damit die Marke in ihrem Gedächtnis verankert wird. Trotz der Notwendigkeit die Kontinuität in der Vermittlung des Markenbildes beizubehalten, muss sich die Marke, um bestehen zu können, den sich ändernden Bedürfnissen der Konsumenten anpassen.
In den Mitgliedstaaten bestanden unterschiedliche Regelungen zur Arzneimittelwerbung, so dass sich im Falle grenzüber-schreitender Werbung, die vom niedrigeren Standard ausgeht, stets das Problem der kontingentgleichen Wirkung gestellt hätte. Dieses Problem wird durch Rechtsharmonisierung auf einen Mindeststandard wenn nicht beseitigt, so gemindert.
Kommunikative Kontaktpunktanalysen finden heraus, wo ein Unternehmen oder eine Marke in welcher Reihenfolge zu welchem Zweck mit welchen Kunden in Kontakt tritt, um die Kontaktpunkte inhaltlich und formal darauf abzustimmen.
Konnotation ist die Nebenbedeutung eines Wortes, welche jedoch über eine bloße Assoziation hinausgeht. Konnotationen unterscheiden sich je nach Individuum und kulturellem Umfeld. Ein Beispiel wäre zum Beispiel das Wort „Föhn“, welches manche mit Kopfschmerzen, andere mit einer angenehmen Erfrischung gleichsetzen.
Eine vertragliche Klausel kann zur Beschränkung des Wettbewerbs während dem Vertragsverhältnis, aber auch danach anhaltend, eingesetzt werden. Solch ein Wettbewerbsverbot kann auch Sanktionen im Verletzungsfalle beinhalten. Sie unterliegen einer kartellrechtlichen Kontrolle, können gegen gute Sitten verstoßen und ausnahmsweise ein Wettbewerbsverstoß begründen.
Eine Konkurrenzklausel ist ein rechtliches Mittel gegen Leistungsangebote Dritter, um sich vor Wettbewerb zu schützen. Ein derartiges Recht kann ausnahmsweise unlauter sein. Häufig anzutreffen ist diese Wettbewerbsklausel in Dienstverträgen und Mietverträgen.
Im Gegensatz zu einer wettbewerbswidrigen Spionage (siehe „Spionage“), ist die bloße lautere Konkurrenzbeobachtung, darunter fallen die Produkt- und Leistungsanalyse, sowie die Ermittlung der Funktionsweisen, Merkmale und Eigenschaften, die der Verbesserung des Leistungsangebotes und der Wettbewerbsermöglichung dienen, abzugrenzen.
Die von einem Mitbewerber angebotenen Produkte und Leistungen (Konkurrenzangebot) wirken sich auf den wirtschaftlichen Erfolg des Anbieters aus. Wird dieses Angebot parasitär ausgebeutet, so stellt es eine unlautere Handlung dar.
Um einen lauteren und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten müssen insbesondere Verbraucherinteressen gewahrt werden. Der Verbraucher hat insbesondere ein Informationsinteresse, an Konditionen, die sich ggf. für ihn nachteilige Auswirkungen entfalten können, um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können. Neben der Produkttransparenz ist also auch die Konditionentransparenz zu beachten.
Die bereicherungsrechtlichen Ansprüche sind in den §§ 812 ff BGB geregelt. Das Bereicherungsrecht wird auch als Kondiktionsrecht bezeichnet. Wettbewerbsrechtlich relevant ist der verschuldensunabhängige § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB (Eingriffs- bzw. Nichtleistungskondiktion).
Wird um eine Kompatibilitätsmöglichkeit behauptet („passend für …“, „diese Produkte sind geeignet für den Betrieb in …“, usw.), so soll lediglich in Abgrenzung zur Äquivalenzbehauptung (siehe „Äquivalenzbehauptung“) eine bloße Substitutionsmöglichkeit, d.h. eine wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaft der angebotenen Waren verdeutlicht werden.
Kommunikationsträger sind diejenigen Plattformen, die zur Übermittlung von Kommunikationsbotschaften herangezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Unterhaltungs- und Informationsmedien, Geschäftsräume oder Ausstellungsflächen.
Kommunikationsmuster sind Grundlage und Rahmen für Kommunikationsmaßnahmen. Das Befolgen eines Musters sorgt dafür, dass die Marke einen Wiedererkennungswert erzielt.
Das Kommunikationsmittel ist die greifbare oder anderweitig mit den Sinnen erfassbare, tatsächliche Ausarbeitung der Kommunikationsbotschaft mithilfe von Farben, Formen, Bildern, Wortwahl und Vertonung. Es ersetzt oftmals die persönliche Kommunikation und perpetuiert die Kommunikationsbotschaft.
Kommunikationsmaßnahmen sind die einzelnen Vorgehensweisen und Aktivitäten, die ein Unternehmen einsetzt, um kommunikative Zielsetzungen zu erreichen. Dazu gehören Anzeigenschaltung in Printmedien, Verkaufsgespräche oder Werbepost.
Über Kommunikationsketten werden Marketingaktionen auf verschiedenen Ebenen und verschiedener Art vermittelt, müsssen sich dabei aber gegenseitig ergänzen. Kommunikationsketten funktionieren nur, wenn die Kommunikationsmaßnahmen mit den Beteiligten abgestimmt werden.
Kommunikationsinstrumente sind die Mittel und Wege, die verwandt werden, um eine Kommunikationsbotschaft zu überbringen, wobei verschiedene Kommunikationsmaßnahmen zu einem Instrument gebündelt werden. In Frage kommen zum Beispiel Werbung in verschiedenen Medien, Verkaufsförderung, Direktmarketing oder Öffentlichkeitsarbeit.
Durch die Kommunikationsflut geht das Interesse der Konsumenten an Information zu Marken und Produkten stark zurück. Die Konsumenten schotten sich mehr und mehr ab.
Kommunikations- und Verhaltensrichtlinien sind für eine optimale Umsetzung der Markenidentität im Unternehmen einzuführen. Sowohl das Management, als auch die Mitarbeiter können durch entsprechende Richtlinien die Marke leichter verkörpern und nach außen übermitteln.
Darunter fällt die persönliche Kommunikation und die persönlichen Erfahrungen mit einer Ware oder Dienstleistung, die Marke kennzeichnet, ebenso wie die Kommunikation durch ihre Verpackung oder die Massenmedien und dem Below-the-line-Marketing.
Werden kommunale Gebietskörperschaften (öffentliche Hand) unternehmerisch am Markt tätig, so unterliegen sie den landesrechtlichen Gemeindeordnungen. Der Wettbewerb eines solchen Unternehmens wird nicht als eine „normale“ Konkurrenz angesehen.
Die Prüfung einer möglich unlauteren Wettbewerbshandlung unterliegt zunächst der Prüfung des anzuwendenden Rechts. So sind im grenzüberschreitenden Verhältnis beispielsweise die Vorschriften des Internationalen Privatrechts von Bedeutung. Die kollisionsrechtlichen Regelungen in internationalen Verträgen sind also zu beachten.
Kollisionsfälle im Markenrecht ergeben sich bei Markenidentität, Verwechslungsgefahr oder Beeinträchtigungen einer anderen Marke durch Anmaßung, Rufschädigung o.ä..
Kollektivmarken sind in §§ 97 bis 106 MarkenG geregelt. Eine Kollektivmarke ist eine Marke, die geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen gerade der Mitglieder des Kollektivmarkeninhabers von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie entsprechen den früheren Verbandszeichen der §§ 17 bis 23 WZG.
Koexistenz bedeutet, dass eine Marke eine andere neben sich dulden muss, obwohl sie eventuell Gründe hätte, gegen die andere Marke vorzugehen. Solche Gründe können gleicher Zeitrang, Verwirkung, Gleichnamigkeit etc. sein.
Kodierungen können zur Identifikation von Produkten dienen, darunter fallen Kontroll-, Serien- und Fabrikationsnummern, Bar- und Lasercodes. Eine Entfernung dieser kann eine wettbewerbswidrige Handlung oder einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
Das „Know-how“ (vom Engl.: „Gewusst wie“) hat einen hohen wirtschaftlichen Wert. Das Know-how verkörpert einen meist geheim gehaltenen implizierten Informationsstand eines Unternehmens, das einer ungewöhnlichen Verletzlichkeit unterliegt. Unter diese Gefahr fällt auch die Betriebsspionage (siehe „Betriebsspionage“). Im UWG ist der Geheimnisschutz in den Spezialnormen der §§ 17 – 19 geregelt.
Neben den eigentlichen Heilbädern umfasst § 12 HWG auch Kneippkurorte, Luftkurorte und heilklimatische Kurorte. Werbung für Kurorte ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Kneippheilbäder und Seeheilbäder werden von der Begriffsdefinition der Heilbäder umfasst. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Kliniken zählen zu den Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Die bloße bildliche Abbildung einer Klinik in einer Werbung ist unproblematisch zulässig.
Beim Laden von Klingeltönen auf das Mobiltelefon über eine kostenpflichtige Service-Telefonnummer ist insbesondere die Transparenz des Angebots, um eine rationale Entscheidung zu treffen, zu beachten. Es muss übersehbar sein, welche Ladekosten auf den Nutzer (insbesondere Jugendliche als Zielgruppe) zukommen, denn eine Abschätzung der Ladedauer kann auf der Kundenseite nicht exakt erfolgen.
§ 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UWG werden als eine begrenzte „kleine“ Generalklausel angesehen. Diese Normen beziehen sich sachlich auf das Irreführungs- und Belästigungsverbot.
Eine Klassische Handelsmarke stellt nicht wie z.B. Gattungsmarken einen besonders günstigen Preis in den Vordergrund, sondern orientiert sich an bzw. imitiert Herstellermarken und ist qualitativ mit diesen vergleichbar.
Die Klassifikation bezeichnet die Einteilung der Marken in Waren- und Dienstleistungsgruppen bei der Anmeldung. Anmeldungen sind in beliebig vielen Klassen möglich, dies hat nur Auswirkungen auf die zu zahlende Gebühr. Keine Konsequenzen ergeben sich durch die Klassifikation in Bezug auf den Schutzbereich, da Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Klassen trotzdem ähnlich sein können.
Eine Klage kann gemäß § 269 ZPO zurückgenommen werden. Ohne Einwilligung des Beklagten ist es möglich sie nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückzunehmen. Die Rücknahme und soweit sie zu ihrer Wirksamkeit erforderlich ist, auch die Einwilligung des Beklagten, sind dem Gericht gegenüber zu erklären.
Werden mehrere prozessuale Ansprüche in einem Verfahren geltend gemacht, so bezeichnet man dies als objektive Klagehäufung. Wird in einem Prozess gegen mehrere Beklagte vorgegangen oder tritt die Klägerseite mit mehreren Klägern auf, so bezeichnet man dies als subjektive Klagehäufung, auch Streitgenossenschaft genannt.
Um einen gerichtlichen Prozess einzuleiten muss eine Klage erhoben werden. Hierfür wird die Klageschrift mit bestimmtem Inhalt eingereicht, ein Termin bestimmt und die Klage von Amts wegen zugestellt.
Die Klagebegründung dient zunächst der Zulassung und der Auslegung des Klageantrags. In ihr ist der Lebenssachverhalt zu schildern, um insbesondere die konkrete Verletzungshandlung durch Tatsachenschilderung darzulegen. Dieser ist bestenfalls klar wie irgend möglich zu formulieren, um Auslegungsfehler zu vermeiden.
Gemäß § 263 ZPO ist nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit eine Klageänderung zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet. Denkbar ist eine subjektive Klageänderung, im Falle eines Parteiwechsels oder wenn sich der Streitgegenstand ändert. Eine Klageänderung kann sich jedoch nicht auf die Änderung der Verfahrensart beziehen.
KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) czyli spó?ka komandytowo-akcyjna, szczególna forma spó?ki akcyjnej, wyst?puj?ca jednak du?o rzadziej ani?eli ta ostatnia. Dla jej funkcjonowania znajduj? zastosowanie zarówno przepisy dot. spó?ek komandytowych (np. odno?nie pozycji komplementariusza jako odpowiedzialnego wb wierzycieli) jak i akcyjnych (w wi?kszo?ci pozosta?ych kwestii). KGaA posiada wi?c osobowo?? prawn?, a jej komplementariusze maj? pozycje podobn? do zarz?du spó?ki akcyjnej, je?li chodzi o kierownictwo firmy i jej reprezentacj?. Jednocze?nie mog? oni jednak nabywa? akcje staj?c si? tym samym komandytariuszami. Ponadto powo?uje si? rad? nadzorcz? i walne zgromadzenie. Odpowiedzialno?? cywiln? ponosz? w tej konstelacji akcjonariusze komandytowi na zasadach AG oraz komplementariusz jak przy KG.
KG (Kommanditgesellschaft) czyli spó?ka komandytowa. Bez kapita?u minimalnego i z ograniczeniem odpowiedzialno?ci komandytariusza. Du?o formalno?ci, wymierne jednak te? pole do manewrów oraz uznanie na rynku. Konieczny wpis do rejestru handlowego. Forma odpowiednia dla np. pojedy?czych przedsi?biorców wspomaganych przez partnera finansowego.
Unter einem Keyword-buy versteht man einen Schlüsselbegriffekauf. Diese Keywords erwirbt man zumeist von Betreibern einer Suchmaschine, um die eigene Seite im Falle eines zutreffenden Schlüsselbegriffs an einen vorderen Platz des Suchergebnisses zu positionieren oder ein Keyword-Advertising zu veranlassen (siehe „Keyword-Advertising“).
Das Keyword-Advertising (dt.: Schlüsselwort-Werbung) ist eine Möglichkeit der Werbungsform, die zumeist Suchmaschinenbetreiber nutzen. Hierbei werden zu den gesuchten Begriffen neben den Suchergebnissen (dargestellten Hyperlinks) Werbungsanzeigen anhand eingegebener Schlüsselwörter dargestellt. Solche Werbung ist graphisch abzugrenzen und mit der Überschrift „Anzeige“ zu versehen, um einer Schleichwerbung entgegenzutreten.
Die Kerntheorie besagt, dass von einem gerichtlich ausgesprochenen Verbot nicht nur Handlungen umfasst sind, die mit der im Entscheidungstenor genannten Verletzungsform identisch sind, sondern auch solche, die zwar abgewandelt sind, den Kern der Verbotsnorm aber nicht berühren und deshalb als bereits im Erkenntnisverfahren mitgeprüft aufgefasst werden können.
Mit der Kernkompetenz wird beschrieben in welchen Bereichen ein Unternehmen gut ist. Entfernt sich ein Unternehmen von seiner Kernkompetenz um seine Marke zu erweitern, sind damit erhöhte Risiken verbunden, die bei einer Erweiterung innerhalb der Kernkompetenz nicht eintreten würden. Kernkompetenzen erfassen Markenkenntnisse, Markenkompetenzen und Know-How etc.
Der Begriff des Kennzeichnungsmittels in § 14 Abs. 4 Nr. 1 MarkenG wird durch nicht abschließende Beispiele konkretisiert. Ein Kennzeichnungsmittel ist dabei eine Sache, die durch ihre Anbringung an oder ihre Überreichung mit der zu kennzeichnenden Ware oder Dienstleistung diese erst kennzeichnet oder näher bestimmt, wie Etiketten, Anhänger, Aufnäher etc. Reine Werbematerialien sind aber nicht gemeint.
Kennzeichnungskraft bezeichnet das Vermögen eines Zeichens, sich in der Öffentlichkeit aufgrund seiner ihm eigenen Art und einer eventuell erlangten Bekanntheit darzustellen, im Gedächtnis behalten und wieder erkannt zu werden. Je größer der ungeschriebene Faktor der Kennzeichnungskraft ausfällt, desto größer ist auch der zugestandene Schutzumfang gegen Verwechslungsgefahr.
Wird in einem redaktionellem Inhalt ohne abgrenzende Anordnung oder Gestaltung entgeltliche Werbung zugefügt, so ist diese mit der Bezeichnung „Anzeige“ kenntlich zu machen (sog. Kennzeichnungsgebot“). Dies soll die Verschleierung einer Schleichwerbung verhindern und die Wahrung der Objektivität und Neutralität der Berichtserstattung bezwecken.
Die arzneimittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften sind ein Mindestmaß, das einzuhalten ist, wenn der arzneimittelrechtliche Tatbestand erfüllt ist, gleichgültig, ob dieser Tatbestand zugleich ein Werbungstatbestand ist. Kennzeichnungsvorschriften beziehen sich auf Behältnis und Umhüllung, Packungsbeilage und Fachinformation.
Verfahren in Kennzeichenstreitsachen sind in § 140 MarkenG niedergelegt. Darunter versteht man alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der im Markengesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird.
Ein Kennzeichenrechtsschutz bemisst sich nach den umfassenden Normen des MarkenG über eingetragene Marken. Ist das Kennzeichen als Marke nicht eingetragen und ist es dem Namen nach nicht zu unterscheiden, so bedarf der Rechtsschutz einer Verkehrsgeltung.
Kennzeichenmäßiger Gebrauch bedeutet, dass man ein geschütztes Kennzeichen auch als solches im Rahmen einer rechtsverletzenden oder rechtserhaltenden Benutzung verwendet.
Der Begriff des Kennzeichens umfasst Marken, Handelsnamen oder andere Unterscheidungszeichen. Eine vergleichende Werbung ist sodann unlauter, wenn eines dieser Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr von einem Werbenden geführt wird und dies zu Verwechslungen führt mit einem Mitbewerber.
Kennzeichen ist der Oberbegriff für Marken und sonstige Kennzeichen. Unter sonstige Zeichen fallen geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben. Marken unterscheiden sich dabei zunächst durch die Art ihrer Entstehung von anderen Kennzeichen, nämlich durch Eintragung, Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit. Außerdem dienen sie dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden.
Eine Arztserie des „Hausarztes Dr. Michael Falk“ in der Rundfunk- und Fernsehzeitschrift „TV – Hören und Sehen“ über das Medikament „Kavaform“ verstößt gegen das Werbeverbot mit Gutachten, Zeugnissen und Fachveröffentlichungen.
Es gibt verschiedenste Kaufverhalten, die sich von Person zu Person oder stimmungsabhängig unterscheiden. So gibt es spontane oder überlegte Käufe, preis- oder erlebnisorientierte Käufe oder hybrides Kaufverhalten.
Die Kaufrichteranalyse ist eine der prozessorientierten Modelle zum Markencontrolling, die von Unternehmensberatungen angeboten werden. Sie stammt von McKinsey. Sie geht davon aus, dass der Kaufentscheidungsprozess der Konsumenten in mehrere aufeinander aufbauende Phasen unterteilt ist. Das Retrieval-Set und das Consideration-Set werden um die Phase der Vertrautheit und der Loyalität gegenüber der Marke ergänzt. Durch die Kaufrichteranalyse wird analyiert welcher Anteil der Marke von einer Phase zur nächsten in den Köpfen der Konsumenten erhalten bleibt und wo Defizite vorliegen.
Die Vorschriften bezüglich des Kaufrechts befinden sich in den §§ 433 – 479 BGB. Wettbewerbsrechtlich relevant ist insbesondere die Sachmängelhaftung, die aus der Verbindlichkeit von Werbeaussagen resultiert.
Die Kaufphase ist die Phase, die der Vorkaufsphase folgt und in der sich der Konsument sich am Point of Sale befindet. In dieser Phase sucht der Konsument nach Informationen zu den vorgefunden Marken. Über den Kauf eines bestimmten Markenprodukts entscheidet häufig das vorgeprägte Markenbewusstsein.
Käufer können in verschiedene Typen unterteilt werden, die ein unterschiedliches Interesse an Marken besitzen. Es gibt Smart Shopper, System Beater, klassische Schnäppchenjäger oder Qualitätskäufer. Die Schnäppchenjäger sind von den Käufertypen, die am wenigsten von Marken beeinflusst werden können. Der Kauf eines Produkts richtet sich bei ihnen in erster Linie nach dem Preis.
Die Kaufentscheidung eines Kunden für eine bestimmte Marke ist abhängig von einer Reihe externer und interner Faktoren wie der Markenbekanntheit, dem Image, dem Preis, den individuellen Erfahrungen, der Darbietung, der Stimmung oder Produkteigenschaften etc. Durch zahlreiche Analyseverfahren und Marketingstrategien wird versucht, die Kaufentscheidung für die eigene Marke positiv zu beeinflussen.
Bei angebotenen Waren in Katalogen, handelt es sich um eine Produktpräsentation auf Printmedien mit graphischer Darstellung einer größeren Produktanzahl. Der Bestellvorgang erfolgt meist durch einen beigelegten Bestellschein, den der Kunde wunschgemäß ausfüllen kann.
Gemäß § 1 GWB sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten.
Das Kartellrecht als Teil des Wirtschaftsrechts besteht aus Normen (GWB, EG), die den Wettbewerb sichern und ordnen sollen. Die Freiheit des Wettbewerbs als Institution ist das Schutzobjekt gegen Beschränkungen (primär wettbewerblicher Institutionsschutz).
Weighted Average Costs of Capital oder gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten werden zur Unternehmensbewertung herangezogen, indem Eigenkapitalkosten und Fremdkapitalkosten nach Steuervorteil gewichtet gemittelt werden.
Der Kannibalisierungseffekt ist ein Verdrängungseffekt zwischen Produkten eines Unternehmens auf dem gleichen Markt, wobei eines höherpreisig, das andere günstiger ist. Beispiel: Der VW-Konzern bietet ähnliche Modelle unter VW und Seat/Skoda an.
Kampfpreise stellen eine gezielte nicht leistungsgerechte Preisunterbietung dar. Ihr Zweck ist es, den Wettbewerber zu verdrängen und zu vernichten, mithin ist diese gezielte Handlung unbillig. Die akzeptable Grenze der Preisbildung ist anhand der Kalkulation nach kaufmännischen Grundsätzen zu ziehen.
Eine juristische Person (z.B. Verein als Grundtypus, Kapitalgesellschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist keine private Person. Sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein, sowie vor Gericht klagen und verklagt werden, d.h. sie ist aufgrund der gesetzlichen Verleihung rechtsfähig und ein selbstständiges Rechtssubjekt. Juristische Personen stellen Personenvereinigungen oder Vermögensmassen dar und werden durch ihre Organe vertreten.
Die Aufgabe des Lauterkeitsrechts ist nicht ein umfassender Jugendschutz, dieser ergebe sich vielmehr aus anderen Regelungen und Selbstbindungen der Wirtschaft und Medienanstalten. Allerdings werden insbesondere bei der Fernsehwerbung hohe Anforderungen an den Jugendschutz gestellt, sie darf nicht zu körperlichen oder seelischen Schäden führen (beispielsweise Tabak und Alkohol).
Jugendliche werden wettbewerbsrechtlich als Schutzbedürftige eingestuft. Bei ihnen kann die Entscheidungsrationalität unsachlich durch besondere Empfänglichkeit beeinflusst werden. Die besondere Empfänglichkeit resultiert aus der altersbedingten minderen geschäftlichen Erfahrung, spontaner und emotionaler Reaktion, sowie dem einfacherem Unterliegen eines Gruppenzwanges. Solch ein Ausnutzen durch eine geeignete Wettbewerbshandlung ist nach dem UWG unlauter.
Ein Jingle ist eine kurze Tonfolge oder Melodie, die sich durch Rhythmus und Klang bei potentiellen Kunden einprägen soll und so einen Werbeslogan unterstreichen.
Im Gegensatz zu Leistungen und Waren ist bei Krediten gemäß § 6 Abs. 1 PAngV nicht der Endpreis anzugeben. Vielmehr ist bei einer entgeltlichen Überlassung von Geld als Darlehen (Kredite) als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als einheitlicher „effektiver Jahreszins“ oder, wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten ist, als „anfänglicher effektiver Jahreszins“ zu bezeichnen. Die vorgeschriebene einheitliche Bezeichnung dient dazu, dass beim Kunden eine Begriffsverwirrung vermieden werden soll.
Der Jahresurlaub ist der Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr, § 1 Bundesurlaubsgesetz. Er beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Kann der Urlaub unter bestimmten Umständen nicht gewährt werden, so ist er abzugelten. Siehe weiterführend „Urlaubsentgelt“, „Entgeltfortzahlung“.
Der lateinische Grundsatz „iura novit curia“ (dt.: Das Gericht kennt das Recht) setzt voraus, dass das Gericht sämtliche betroffene Rechtsordnungen auf der Grundlage der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs einbeziehen muss. Auf der Grundlage von § 293 ZPO gilt das auch für sämtliche betroffene ausländische Rechtsordnungen.
Dem Verbraucherschutz kommen Irreführungsverbote in verschiedenen Bereichen zugute. Neben der Präzisierung des allgemeinen Irreführungsverbots (sondergesetzliches Irreführungsverbot) und den Irreführungsverboten verwaltungsrechtlicher Natur, soll beispielsweise im Lebensmittelbereich das Verbot vor Täuschungen schützen. Auch die nähere Ausgestaltung der Laienwerbung kann unter Umständen gegen das Irreführungsverbot verstoßen.
Der Irreführungsschutz ist eines der Schutzzwecke der Norm, durch die verhindert werden soll, dass ein verzerrter Gesamteindruck i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 1 UWG, sowie ein unrichtiger Gesamteinruck i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG im Falle einer vergleichender Werbung entsteht.
Die Richtlinie über irreführende Werbung wurde 1984 (RL 84/450/EWG) zu harmonisierenden Zwecken des Gemeinsamen Marktes und um die Verbraucherinteressen vor einem verfälschtem Wettbewerb zu schützen, erlassen. Im Kern definiert sie „irreführende Werbung“ als solche und ordnet gegenüber den Mitgliedsstaaten geeignete und wirksame Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung an.
Die Irreführungsgefahr ist zu bejahen, wenn ein erheblicher Teil des Verkehrs irregeführt wird. Selbst wenn kein tatsächlich Umworbener getäuscht wird, kann nach der sog. Irreführungsrichtlinie das Bestehen der Irreführungsgefahr bereits ausreichen, um den Tatbestand des § 5 UWG „Irreführende geschäftliche Handlungen“, zu erfüllen.
Im Falle von sog. Kopplungsgeschäften als Absatzstrategie im Wettbewerb der Vergünstigungen wird einerseits versucht den Kundenstamm zu erweitern, andererseits wird durch die strategisch bedingte Uneinheitlichkeit des Angebots das Irreführungs- und Preisverschleierungspotential gefördert, der den Preisvergleich zugleich erschwert. Aus diesen Gründen wird hier eine Missbrauchskontrolle durchgeführt.
Die Irreführung über Eigenschaften eines Produktes durch die Marke kann zum Verfall der Marke nach § 49 MarkenG führen. Eine Irreführung über die betriebliche Herkunft aufgrund der Verwechslungsfähigkeit der Marke mit dem Zeichen eines anderen Unternehmens reicht dafür jedoch nicht aus. Die Irreführung über die betriebliche Herkunft, also der fälschliche Eindruck, ein Produkt käme aus einer anderen Betriebsstätte als der tatsächlichen, wird allein nach Markengesetz beurteilt, für § 3 UWG bleibt kein Raum.
Der Begriff „Irreführung“ ist im Gesetzt nicht definiert. Irreführung ist der durch Täuschung hervorgebrachte Irrtum. Dies setzt voraus, dass der Werbungsadressat eine Vorstellung hat oder sich aufgrund der Aussage eine Vorstellung macht und diese von der Wirklichkeit abweicht. Irreführende Werbung ist z.B. Werbung mit Gutachten, Zeugnissen und Fachveröffentlichungen Dritter. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Verbot einer irreführenden Werbung ist ein Straftatbestand. Art. 2 Nr. 2 der RiLi über irreführende Werbung 84/450/EWG: Jede Werbung, die in irgendeiner Weise – einschließlich ihrer Aufmachung – die Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die in Folge der ihr innewohnenden Täuschung ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist.
Irradiationen sind Verknüpfungen von Eindrücken, die Konsumenten durch bestimmte Produktgestaltung oder Verpackungsgestaltung vermittelt werden sollen. Von dem Eindruck der Verpackung wird auf den Eindruck der Marke und dem Produkt geschlossen. Außer visuellen Eindrücken sind auch akustische geeignet die Markenpositionierung durch Irradiationen (Ausstrahlungswirkungen) zu beeinflussen.
Unter Involvement versteht man das Engagement mit dem sich ein Konsument einer Marke oder einem Produkt zuwendet. Durch die Überflutung der Konsumenten mit Marken in den Massenmedien besteht inzwischen ein geringeres Involvement der Konsumenten.
Das Investmentgesetz hat das Auslandsinvestmentgesetz zum 01. Januar 2004 abgelöst. Es hat die Fortentwicklung Deutschlands als Investmentstandort zum Ziel und stellt unter anderem Ermächtigungsgrundlagen zum schnellen Erlass von Rechtsverordnungen bereit, die auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde gestärkt.
Unter Inverkehrbringen ist nach der Legaldefinition von § 4 Abs. 17 AMG das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere zu verstehen. Das bloße Anbieten reicht nicht aus.
Gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 2. Alt. MarkenG ist das Inverkehrbringen von Waren, die die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 MarkenG erfüllen, eine rechtsverletzende Handlung. Unter Inverkehrbringen versteht man dabei die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt an einen Dritten, nicht unbedingt einer rechtlichen Verfügungsbefugnis. Eine Rechtsverletzung liegt dann nicht vor, wenn Erschöpfung im Sinne des § 24 MarkenG eingetreten ist.
Die Intervallskala ist ein wichtiges Instrument der Statistik, deren Skalenniveau sich quantitativ in Zahlen darstellen lässt. Unterschiede und Abstände lassen sich also in Zahlen messen, auch wenn nicht zwangsläufig ein natürlicher Nullpunkt als Beginn der Skala gewählt wird.
Ein Internetshop bietet die Möglichkeit für den Konsumenten das angebotene Sortiment online zu bestellen. Im Falle eines Filialinhabers, der zusätzlich einen Internetshop betreibt, geht der Verkehr nicht davon aus, dass das beworbene Sortiment des Internetshops ebenfalls in der Filiale zur sofortigen Mitnahme zur Verfügung stehen muss.
Versandhandel von Arzneimitteln die über das Internet besteht wurden. Ein Werbeverbot besteht hierbei nur für apothekenpflichtige und gleichzeitig verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Das Internet hat für den gewerblichen Rechtschutz vor allem im Zusammenhang mit der Verwendung und Sicherung von Domain-Namen Bedeutung. Teilweise gibt es jedoch auch Marken, die im Internet entstanden sind oder dort ihre hauptsächliche Rolle spielen (z.B. ebay, Amazon). Das Internet stellt eine riesige Kommunikationsplattform dar, über die z.B. via Blogs eine Marke verbreitet werden kann oder Onlineshopping den Vertrieb einer Marke beeinflusst.
Durch die zunehmende Internationalisierung der Märkte und den Eintritt ausländischer Konkurrenten in den Markt stellen sich zunehmend Fragen der international einheitlichen Darstellung oder der Unternehmenszusammenschlüsse.
Die Internationale Standardisierungsorganisation (ISO) entfaltet keine rechtlich bindende Kraft, sondern hat als Orientierungshilfe durch technische Normen die Herstellung technischer Kompatibilität von Geräten zum Ziel.
Internationale Klassifikationsabkommen wie das Nizzaer Klassifikationsabkommen (NKA) verpflichten die Vertragsstaaten, die in dem jeweiligen Abkommen festgelegte Klassifikation einheitlich entweder als Haupt- oder aber Nebenklassifikation einzuführen.
Internationale Abkommen dienen dazu, das Markenrecht zu harmonisieren und die Anmeldung von Marken in verschiedenen Ländern zu erleichtern. Für den gewerblichen Rechtschutz ist die Pariser Verbansübereinkunft (PVÜ) das wichtigste multinationale Abkommen.
Internationale registrierte Marken und deren Behandlung sind in den §§ 107 bis 118 MarkenG geregelt. Ihr Schutz richtet sich nach dem Madrider Markenabkommen. Generell sind die Regelungen des Markengesetzes entsprechend anzuwenden, solange in den besagten Paragraphen nichts anderes gesagt wird.
Interferenz steht im Allgemeinen für eine Überlagerung oder eine Überkreuzung. Im Zusammenhang mit Marken spricht man von Interferenz, wenn das Wissen über eine Marke nicht korrekt aus dem Langzeitgedächtnis abgerufen wird, weil es durch andere Informationen überlagert wurde.
Interessengruppen sind Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen, die Einfluss auf bestimmte Organisationen oder Entscheidungen nehmen, indem sie auf verschiedene Art und Weise bei der Festlegung oder Umsetzung von Zielen mitwirken. Interessengruppen können aus internen oder externen Stakeholdern bestehen, welche durch den Einsatz von sozialen oder politischen Kräften oder dem Zurückbehalten von Ressourcen auf z.B. ein Unternehmen, von dem sie selbst durch finanzielle Beteiligung, Arbeitsplatz o.ä. abhängig sind, einwirken.
Das Interbrand-Modell dient der Ermittlung des Markenwerts. Es besteht aus vier Analyseschritten: Segmentierung, Finanzanalyse, Nachfragefaktoren und Wettbewerbsanalyse. In der Finanzanalyse werden die künftigen Erträge aus dem immateriellen Vermögen der segmentierten Merkmale einer Marke ermittelt. In wieweit die Marke das immaterielle Vermögen erhöht wird über die Nachfragefaktoren ermittelt. Im letzten Schritt wird die Markenstärke ermittelt.
Das interaktive Marketing setzt einen Schwerpunkt auf die Interaktion zwischen einer Marke und den Anspruchsgruppen. Durch das interaktive Marketing kann die Marke intensiver erlebt werden und eine stärkere Markenbindung aufgebaut werden. Brandlands sind geeignet die Marke interaktiv zu vermitteln.
Interaktion beschreibt üblicherweise die kommunikative Beziehung zwischen Personen. Interaktion entsteht durch Aktion und Reaktion. Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens mit Konsumenten über die Marke diskutiert, wird das soziale Interaktion über die Marke genannt. Soziale Interaktion kann aber auch innerhalb des Unternehmens über die Führungskräfte zu den Mitarbeitern erfolgen, um die Markenidentität besser umzusetzen. Es gibt aber auch die unmittelbare Interaktion zwischen Konsument und Marke.
Integrierte Marketing- oder Markenkommunikation zielt darauf ab, sämtliche Marketingmaßnahmen zeitlich, inhaltlich und formal aufeinander abzustimmen, um Kundenbeziehungen durch Vereinheitlichung der Eindrücke zu stärken.
Die Eintragung eines Vermerkes, dass eine Marke von einer Insolvenz betroffen ist, wird in § 29 Abs. 3 MarkenG geregelt. Die sonstige Behandlung der insolvenzbetroffenen Marke richtet sich nach Insolvenzrecht. Als selbstständiges Vermögensrecht fällt die Marke gemäß § 35 InsO in die Insolvenzmasse. Probleme ergeben sich vor allem im Zusammenhang mit Insolvenzen von Lizenzgebern bzw. –nehmern.
Insbesondere-Zusätze sind in der Abfassung von Klageanträgen oder Gerichtsentscheidungen beliebt, um den Streitgegenstand, im Fall von Kennzeichenverletzungen also die konkrete Verwendungsform des verletzenden Zeichens näher zu bestimmen.
Der Schutz einer innovativen Leistung ist wettbewerbsrechtlich vollumfänglich nicht gewährleistet. Die wettbewerbsrechtliche Generalklausel setzt gerade nicht an die Leistung an sich, sondern nur an unlautere Formen ihrer Ausnutzung an. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Innovation beispielsweise durch die Anmeldung von geistigen Schutzrechten, wie z.B. Marken, Gebrauchsmuster oder Patente zu schützen, sodann stehen dem Innovationsrechtsinhaber Abwehransprüche gegenüber unberechtigten Schutzrechtsangriffen zur Verfügung.
Eine Marke wird nicht allein durch Marketing gefestigt, sondern auch durch Innovationen. Es sollte sich dabei um solche Innovationen handeln, die nicht nur im Programm des Unternehmens neu sind, sondern auf dem gesamten Markt. Mit Innovationen kann die Produktpalette einer Marke erweitert werden. Das vorhandene Markenimage sollte sich entweder auf die Produktinnovationen übertragen oder es werden Markeninnovation Marken eingeführt, um die Zielgruppen eines Unternehmens zu vergrößern ohne das vorhandene Markenimage zu verwässern.
Das innere Bild einer Marke enthält die Assoziationen, Empfindungen und Bilder, die mit der Marke in den Köpfen der Anspruchsgruppen verknüpft sind. Die Klarheit und Attraktivität einer Marke fördern das positive innere Bild der Marke in den Köpfen der Konsumenten. Innere Bilder werden im Eisbergmodell erfasst.
Eine der möglichen Erscheinungsformen von Links sind die Inline-Links. Ein Inline-Link ist eine Verknüpfung mit einer Webseite eines Dritten, bei der der Nutzer der Webseite des Verweisenden nicht unmittelbar an der URL im Webbrowser erkennen kann, dass es sich umständehalber um fremde Inhalte handelt.
Der Inlandsvertreter ist in § 96 MarkenG vorgestellt und ist nötig, wenn eine natürliche oder juristische Person, die im Inland keinen Wohnsitz bzw. keinen Sitz oder Niederlassung hat, an einem Verfahren vor dem Patentamt oder –gericht zur Geltendmachung von Rechten aus einer Marke teilnehmen will. Dann muss ein inländischer Rechts- oder Patentanwalt oder ein Anwalt aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR zusammen mit einem inländischen Anwalt als Zustellungsbevollmächtigter bestellt werden.
Eine Werbung mit einem Inklusivhinweis (z.B. „im Preis enthalten“, „ohne jeden Preisaufschlag“, „keine Bearbeitungsgebühr“ oder „Lieferung frei Haus“) deutet darauf hin, dass keine weiteren Kosten anfallen. Vom Verkehr wird hierbei keine Gratisgabe erwartet. Irreführende Werbung kann trotzdem vorliegen, wenn beispielsweise die Gegebenheiten besonders hervorgehoben werden, obwohl sie handelsüblich und selbstverständlich sind.
Die Klage wegen „ injourious falsehood“ (zu Deutsch: Anschwärzung) im englischen Recht umfasst falsche Angaben, die den Kläger schädigen, ohne eine Rufschädigung herbeizuführen.
Inhaltsanalysen tragen dazu bei ein geeignetes Positionierungskonzept für eine Marke zu finden. Mit Inhaltsanalysen werden die Maßnahmen der Konkurrenz ermittelt. Mit der Inhaltsanalyse wird überprüft, wie sich Konkurrenzmarken präsentieren, ob die Unternehmensmarke auf der Produktverpackung alleine hervortritt, die hinter der Produktmarke zurücktritt, diese nur unterstützt oder gar nicht in Erscheinung tritt.
Ein Ingredient Branding stellt einen vertikalen Zusammenschluss von zwei Marken dar und damit eine Art der Markenallianz. Das Produkt, das die eine Marke kennzeichnet, wird dabei in das Produkt der anderen Marke integriert, wie z.B. Teflon in eine Pfanne von Selit. Der integrierten Marke kommt dabei eine eigene Bedeutung zu. Da die Integrierung des Markenprodukts nicht ohne weiteres erkennbar ist, muss darauf durch eine entsprechende Markierung hingewiesen werden. Nur dann kann die mit dem Ingredient Branding beabsichtige Verkaufsteigerung erzielt werden.
In-Game-Advertising bezeichnet Werbeplatzierungen in Computer-, Video- oder Onlinespielen, die entweder bereits bei der Entwicklung fest als eine Art Product-Placement verankert werden (statisch) oder tagesaktuell eingeblendet werden (dynamisch), was jedoch nur bei Online-Games möglich ist.
Das Informationsverhalten der Konsumenten ist außerhalb der Phase, in der die Kaufentscheidung getroffen wird, gering ausgeprägt. Während dieser Phase suchen die Konsumenten aber nach Informationen. Sie beziehen besonders Informationen zu einer Marke mit ein, die sie bereits in der Vorkaufsphase durch Kommunikation erworben haben.
Die Informationsverarbeitungskapazität der Konsumenten ist beschränkt. Die ständig steigenden Marken- und Produktvielfalt führt zu einem Überangebot an Informationen, die nicht mehr verarbeitet werden können. Bildinformationen können von den Konsumenten besser verarbeitet werden als Sprachinformationen. Darauf wird bei der Umsetzung des Markenimages regelmäßig zu wenig geachtet. Die Erkenntnisse über Informationsverarbeitung der Konsumenten zu Marken sind für eine Positionierungsstrategie hilfreich.
Informationsüberlastung umschreibt die heute üblicherweise auf Menschen einstürzende Reiz- und Informationsflut, von der jeweils nur ein Bruchteil tatsächlich aufgenommen werden kann.
Bei der Frage nach schutzwürdigen Informationsinteressen der Verbraucherseite können Informationspflichten der Marktgegenseite, um eine sachgerechte Marktentscheidung zu treffen, geboten sein. So liegt beispielsweise eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 4 Nr. 5 UWG vor, wenn bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angegeben werden.
Nach Art. 5 des Grundgesetzes besteht Pressefreiheit. Hierunter fällt auch die Informationsfreiheit der Presse, die Artikel schreiben darf, die dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit entsprechen.
Wer als pharmazeutischer Unternehmer Fertigarzneimittel, … in den Verkehr bringt, hat eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis und der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit zu beauftragen, die Aufgabe der wissen-schaftlichen Information über die Arzneimittel verantwortlich wahrzunehmen (Informationsbeauftragter). Aufgaben des Informationsbeauftragte sind: Kontrolle der Einhaltung des Verbots des § Abs. 1 Nr. 2, der Kennzeichnung, der Packungsbeilage, der Fachinformation und der Werbung mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung.
Ein Information Chunk ist eine Schlüsselinformation, die Kunden gedanklich als eine Art Sammelinformation für alle anderen ihnen bekannte Informationen über ein Produkt oder eine Marke speichern, zum Beispiel der Name oder ein bestimmtes Testurteil. Dadurch wird dem Kunden das Zurechtfinden in der durch große Auswahl bedingten Informationsflut erleichtert.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und vertreten gemäß § 1 des IHK-Gesetzes das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes, wirken auf die Förderung der gewerblichen Wirtschaft hin und wägen dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab, um sie ausgleichend zu berücksichtigen.
Zum Teil wird von Herstellen den Konsumenten angeboten, dass sie ihr Markenprodukt individuell gestalten können. Dies wird am meisten bei Automobilen praktiziert. Damit die Individualisierungsmöglichkeit von den Konsumenten angenommen wird, ist ein hohes Produktinvolvement erforderlich. Dies ist nur selten gegeben und mit viel Aufwand erreichbar.
Die individuelle Freiheit der Marktteilnehmer setzt sich aus der Handlungsfreiheit im Sinne äußerer Handlungsspielräume und der Entscheidungsfreiheit im Sinne innerer Willensbildungsfreiheit zusammen.
Der primär wettbewerbliche Individualschutz gewährt Schutz vor unzulässigen Wettbewerbsmethoden, insbesondere vor der wettbewerbswidrigen Beeinflussung von Lieferanten und Kunden und die unlautere Behinderung von Mitbewerbern durch das UWG.
Durch eine Individualmarke wird nur ein einzelnes Produkt mit der Marke eines Handelsunternehmens gekennzeichnet. Man spricht auch von Mono- oder Solitärmarke. Die Individualmarke ist das Pendant zur Einzelmarke von Herstellern.
Die Individualisierung eines Markenprodukts kann dadurch erfolgen, dass der Konsument einzelne Eigenschaften eines Markenprodukts selbst bestimmen kann. Durch die Individualisierung entsteht ein individuelles Produkt, das auf den Kunden zugeschnitten ist. Damit der Kunde nicht überfordert wird und die für die Marke bezeichnenden Merkmale erhalten bleiben, muss sich die Individualisierung in Grenzen halten.
Individual Branding meint die unveränderte Weiterführung von einzelnen Marken nach Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen, anstatt auch die Marken zusammenzuführen. Im Englischen wird der Begriff des Individual Branding sowohl für die Verwendung von Individualmarken als auch für das Vorgehen nach Unternehmenszusammenschlüssen verwendet.
Unterschiedliche Indikatormodelle wurden zur Ermittlung des Markenwerts entwickelt. Bei dem Indikatormodell von Semion dienen die Markenstärke, das Markenimage, der Markenschutz und der Finanzwert des Unternehmens als Indikatoren. Ein anderes Indikatormodell ist der Brand Performancer (s.o.). Die erzielten Ergebnisse sind nicht immer der Wirklichkeit entsprechend, weil viele Schätzwerte enthalten sind.
Der Begriff Indikation steht dafür, ob bei einem bestimmten Krankheitsbild der Einsatz einer bestimmten medizinischen Maßnahme angebracht, also indiziert ist. Unter Indikation versteht man den medizinischen Zweck, für den ein Arzneimittel anzuwenden ist.
Incentive-Prämien sind Maßnahmen die zur Verfügung stehen, um das Verkaufspersonal zur Verkaufsförderung zu motivieren und gute Leistungen mit Geld- oder Sachwerten (nunmehr: Incentives) zu belohnen.
Impulskäufe werden dadurch ausgelöst, dass ein Zuhörer in einem Werbevortrag spontane, eher gefühls- denn vernunft-mäßige und dadurch unüberlegte, verfehlte Kaufentscheidungen trifft.
Eine Impulsive Markenwahl erfolgt meist auf einen bestimmten Reiz hin und bedeutet, dass jemand etwas kauft, ohne es zuvor regelmäßig gekauft zu haben und ohne darüber nachzudenken.
Ein Importvermerk kann bei Eintragung einer Marke im Warenverzeichnis mit eingetragen werden und besagt dann, dass die Marke nur für Waren oder Dienstleistungen aus einem oder mehreren bestimmten Ländern verwendet wird. Diese Eintragung hat aber keine tatsächlich das Warenverzeichnis beschränkende, sondern eher deklaratorische Wirkung, da eine Verwendung einer mit einem Importvermerk eingetragenen Ware nur im Inland trotzdem als rechtserhaltende Benutzung anzuerkennen ist.
Der Implicit Association Test gehört zu den Reaktionszeitmessungsverfahren. Probanden werden Assotiationen, beispielsweise edel oder dynamisch, genannt, über deren Vorhandensein sie bei einer bestimmten Marke entscheiden sollen. Die Assoziationen, die besonders schnell bestätigt werden, gelten als mit der Marke stark verbunden. Der Spontaneindruck der Probanden von einer Marke wird mit dem Test weitgehend unverfälscht ermittelt.
Eine Implementierungsstrategie ist zu entwickeln, um eine neue Markenidentität aufzubauen. Den Mitarbeitern muss die Marke und die ihr zuzuordnen Eigenschaften vermittelt werden. Dafür stehen verschiedene Implementierungsstrategien zur Verfügung, die die Mitarbeiter unterschiedlich involvieren. Mit Hilfe einer solchen Strategie wird die neue Markenidentität im Unternehmen auf den verschiedenen Hierarchieebenen implementiert.
Das Konzept zur Positionierung einer Marke wird häufig nicht konsequent umgesetzt. Es wird nicht eins zu eins umgesetzt, wodurch eine Implementierungslücke entsteht. Die Ursachen liegen nicht nur in der Umsetzung, sondern sind auch im Positionierungskonzept begründet.
Das Immaterialgüterrecht umfasst Rechte an immateriellen, also nicht greifbaren Gütern, deren Wert meist in einer geistigen Leistung liegt. Sowohl Rechte an Marken als auch an geschäftlichen Bezeichnungen sind Immaterialgüterrechte.
Ein Imitationswettbewerb ist im wettbewerblichen Sinne hinsichtlich der Preispolitik und der möglichst weiten Zugänglichkeit von Fortentwicklungen für alle Konsumenten als notwendig anzusehen. Er soll dabei aber nicht den Innovationswettbewerb verhindern. Es besteht der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, von diesem können allerdings Ausnahmen unlauter sein.
Eine vergleichende Werbung, die den Vergleich einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt, ist unlauter gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG. Eine Imitation ist dann anzunehmen, wenn das in die vergleichende Werbung einbezogene Produkt irgendwie als Vorlage gedient hat.
Händler kopieren Herstellermarken in rechtlich zulässiger Weise und kennzeichnen sie mit ihren eigenen Handelsmarken. Diese werden auch Me-Too-Produkte genannt. Mit der Imitationsmarkenstrategie wird von der Ähnlichkeit der Händlermarke zu einer auf dem Markt bedeutenden Herstellermarke profitiert. Beispiel: Die Gummibärchen bei Aldi unter der Marke Super Bär profitieren vom Image der Goldbären von Haribo.
Die Darstellung der Leistungen eines Unternehmens in Form einer Imagewerbung gilt nicht als Werbung im Sinne des HWG. Die Grenze wird jedoch dann überschritten, wenn außerhalb der Fachkreise in der Imagewerbung ein verschreibungspflichtiges Medikament gezeigt und beworben wird. Dies gilt nur dann, wenn dies als Werbung wahrgenommen wird.
Beim Imagetransfer überträgt ein Individuum das Image eines Objektes gedanklich auf ein anderes Objekt. Ist beispielsweise eine Marke einer bestimmten Kategorie einfach zuordenbar, wird oftmals das Image der Kategorie auf die Marke erweitert.
Der Imageryforschung zufolge, die das Zusammenspiel von Markennamen und damit in Zusammenhang stehenden Abbildungen ergründet, erzielen Begriffe eine wesentlich bessere Gedächtnisleistung, werden also besser im Gedächtnis gespeichert und leichter wieder abgerufen, wenn sie zusammen mit ihrem visuellen Abbild erscheinen. Das visuelle Abbild muss dabei nicht zwangsläufig einen Bezug zum Markennamen aufweisen (z.B. Lacoste-Krokodil).
Imagery bezeichnet die Speicherung von visuellen Vorstellungen durch „innere Bilder“, die entweder aus tatsächlich wahrnehmbaren Abbildungen wie der Darstellung in einer Werbung herrühren oder durch eigene, bereits im Gedächtnis angelegte und neu assoziierte Bilder entstehen.
In einem Imageraum werden zu Bündeln zusammengefasste Eigenschaften als Dimension interpretiert, d.h., sie werden in ein mathematisches Koordinatensystem eingetragen und stellen so die Stellung einer Marke im Vergleich zu Konkurrenzmarken dar. Nachteilig ist, dass Informationen durch die Bündelung und Reduzierung auf einfache Kernaussagen verloren gehen.
Imageprofile sind deskriptive Darstellungen, in denen eine nach bestimmten Eigenschaften differenzierte Bewertung einer Marke vorgenommen wird, welche im Anschluss graphisch dargestellt wird. Bei der Erhebung der relevanten Daten durch Umfragen werden zum Beispiel wichtige Eigenschaften abgefragt und die Einschätzung der Konsumenten auf einer Skala (von sehr gut bis sehr schlecht) vermerkt. Einige Eigenschaften werden dann zu Faktoren zusammengefasst (z.B. Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung eines Wagens zu Sportlichkeit) und die verschiedenen Faktoren in einem Imageraum, in dem ein Vergleich mit anderen Marken stattfindet, dargestellt.
Das Image ist das Erscheinungsbild, das anderen natürlichen oder juristischen Personen nach außen hin gegenüber tritt und auf Grundlage dessen sie eine bestimmte Einstellung oder Haltung einnehmen.
Die International Financial Reporting Standards sind internationale Vorschriften zur Rechnungslegung betriebswirtschaftlicher Unternehmen. Sie sind innerhalb der EU verbindlich. In Deutschland ist ein Abschluss nach IFRS-Vorgaben freiwillig und ergänzend zum Jahresabschluss nach dem HGB möglich.
Hypnotica zählt zusammen mit Narcotica zu den Schlafmitteln im pharmakologischen Sinne. Dies sind Schlafmittel, die das Einschlafen erzwingen. Eine Publikumswerbung für solche Schlafmittel ist verboten.
Hypertext Transfer Protocol (HTTP) ist als Protokoll zur Datenübertragung über ein Netzwerk die technische Ermöglichung der Darstellung des World Wide Web in einem Webbrowser.
Hypertext Mark-up Language (HTML) ist eine Programmiersprache. Durch sie ist es möglich neben Text und graphischen Bausteinen auch Befehle wie etwa Hyperlinks des World Wide Webs aufzunehmen und im Webbrowser darzustellen.
Hyperlinks oder abgekürzt Links (zu Deutsch: Querverweise) sind elektronische Verbindungen zwischen zwei Websites/Dokumenten im World Wide Web. Durch die hinterlegten Programmbefehle wird das Gelangen zur gewünschten „verlinkten“ Website ermöglicht. Folgende Formen können hierbei unterschieden werden: einfache oder Surface Links, Deep Links, Inline-Links und Frames.
Bei einer Hybridmarkenstrategie entsteht bei Zusammenschluss zweier bis dahin unabhängigen Unternehmen ein neuer Markenname, der aus den ursprünglichen Marken zusammengesetzt oder anderweitig verbunden wird.
Hybrides Kaufverhalten (von lat. Hybrida = gemischt) bezeichnet das Kaufverhalten ein und derselben Person, die einmal sehr preisbewusst einkauft und sich bei anderer Gelegenheit erlebnisorientiert konsumiert und eventuell auch Luxusmarken erwirbt.
Es handelt sich dabei um eine Markenstrategie, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Unternehmen verschiedene Einzelmarken nebeneinander führt. Die unterschiedlichen Marken werden dabei strikt voneinander getrennt. Dass die Marken alle zu demselben Unternehmen gehören, soll dabei möglichst nicht deutlich werden.
Diverse Internetanbieter bieten die Unterbringung von Onlineprodukten wie Homepages, Webspeicher, Emailadressen, Shops, Domains, Server, ein sog. Hosting auf ihren Webservern an. Dieser meist entgeltliche Service ist dem Kunden oder der Allgemeinheit sodann zugänglich.
Die Unterscheidungskraft von Hörmarken ist für deren Schutzfähigkeit ebenso entscheidend wie bei anderen Markenarten. Da es zu dieser Thematik bisher keine Rechtssprechung gibt, muss abgegrenzt werden, welche Grundsätze anderer Markenarten heranziehbar wären. So können gesprochene Texte schutzfähig sein, wenn sie mit gleichem Text als Wortmarke schutzfähig wären. Bei Geräuschen ist hingegen auf die Originalität an.
Homöopathische Arzneimittel unterliegen keiner Zulassung, sondern lediglich einer Registrierungspflicht. Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten gemäß § 5 UWG nicht geworben werden.
Ein Homonym ist ein Wort, das gleich geschrieben und gesprochen wird wie ein anderes, aber dennoch eine andere Bedeutung entfaltet. Ein Beispiel ist das Schloss, das zugleich eine Schließvorrichtung oder ein Anwesen sein kann.
Homomorphologie ist eine Ähnlichkeit auf semiotischer Ebene, also in Bezug auf die Bedeutung der Zeichen. Sie ist gegeben, wenn ein Zeichen einem anderen stark in der visuellen Erscheinung, also z.B. in Farbe und Form, nachempfunden ist.
Homographen sind Wörter, die bei gleicher Schreibweise unterschiedliche Bedeutung durch die Art ihrer Aussprache entfalten. Ein Beispiel wäre das Wort „modern“, das einerseits „zeitgemäß“, andererseits „verwesen“ bedeuten kann.
Der homo oeconomicus ist ein wirtschaftlich selbstbestimmtes und soziologisches Akteurmodell eines rational, nutzenmaximierend und eigennützig handelnden Wirtschaftsmenschen (sog. REMM: Resourceful Evaluative Maximizing Man).
Hoheitszeichen gehören nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zu den absoluten Schutzhindernissen. Es dürfen also keine gegenwärtig verwendeten Flaggen, Wappen, Hymnen, Währungen etc. geschützt werden. Beschreibungen oder die Verwendung der Farben ohne die Anordnung in Flaggenform sind aber zulässig.
Will der Kläger eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage herbeiführen, sollte er im Falle einer Zweifelsäußerung des Gerichts hinsichtlich der erfolgsversprechenden Verallgemeinerung neben einem Hauptantrag zusätzlich (vorsorglich) einen oder mehrere Hilfsanträge, die Konkretisierungen bis hin zur konkreten Verletzungsform enthalten, stellen. Diese (unechten) Hilfsanträge sind sodann im Hauptantrag als minus enthalten und bilden keinen anderen Streitgegenstand. Ein echter Hilfsantrag liegt hingegen vor, wenn vom Kläger kein minus, sondern beispielsweise eine andere Verletzungsform, die in der gleichen Verletzungshandlung liegt, also ein aliud verfolgt wird.
Im Falle eines Gewinnabschöpfungsanspruchs können bei der Berechnung des Gewinns u.a. die Herstellungskosten abzugsfähig sein. Der aus dem Wettbewerbsverstoß stammende Gewinn darf allerdings nicht vollständig abgezogen werden um dem Zweck der Gewinnabschöpfung gerecht zu werden. Darunter fallen deshalb nicht die Fixkosten, wie z.B. Miete oder zeitabhängige Abschreibungen für Anlagevermögen.
Ein Hersteller kann neben einem Abnehmer, wenn er Ausschließlichkeitsrechte verletzt, als Adressat einer Schutzrechtsverwarnung ernsthaft und endgültig aufgefordert werden die Produktion oder den Vertrieb eines Produkts, die Verfahrensanwendung oder die Benutzung eines Kennzeichens zu unterlassen. Hierbei muss der Hersteller mit ernsthaften Konsequenzen für seinen Betrieb rechnen.
Unternehmen (Hersteller = pharmazeutische Unternehmer) im Sinne des § 13 HWG sind alle natürlichen juristischen Personen, die selbst als Werbetreibende im Verkehr für Arznei- und Heilmittel teilnehmen und eigenständig Werbung mit dem Ziel eines gewinnbringenden Heilmittelabsatzes betreiben. Hersteller können mehrere Personen sein, da ein Hersteller nicht nur das Produkt anfertigt, zubereitet, be- und verarbeitet, sondern auch umfüllt, abfüllt, abpackt und kennzeichnet.
Die Herstellermarke, ist die Marke eines Herstellers, die den Hersteller einer Ware oder Dienstleistung kennzeichnet im Gegensatz zur Handelsmarke. Die klassischen Markenartikel gehören zu den Herstellermarken.
Herkunftstäuschungen oder Herkunftsverwechslungen resultieren aus einer Assoziation des Originalerzeugnisses mit einer bestimmten Herkunft, also nur von einem Anbieter vertriebenen Erzeugnisses. Die Eignung zur Erweckung von Herkunftsvorstellungen kann unter Umständen der irreführenden Werbung gemäß § 5 UWG unterfallen. Es ist zwischen bloßen, unmittelbaren, mittelbaren und Herkunftstäuschungen im weiten Sinne zu unterscheiden.
Die Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern ist grundsätzlich durch mündliche oder schriftliche Äußerungen, auch Wettbewerbsvergleiche möglich. Es sind allerdings auch andere Formen denkbar, die ebenfalls eine Rufschädigung mit sich bringen und mithin als wettbewerbswidrig eingestuft werden können.
Vor der Schuldrechtsmodernisierungsreform fiel die Hemmung unter den mehrdeutigen Begriff der „Unterbrechung“. Heute wirkt die Hemmung gemäß § 209 BGB auf die Verjährung, in der Weise, dass die Verjährungsfrist nicht in den gehemmten Zeitraum eingerechnet wird.
Die Werbung eines Heilpraktikers für die Behandlung von Krankheiten und Leiden, die in der Anlage A zu § 12 HWG aufgeführt sind, verstößt gegen das Werbeverbot des § 12 Abs. 2 HWG.
Heilpraktiker gehören den freien Berufen an und unterliegen u.a. hinsichtlich der Erlaubnis der Berufsausübung dem Heilpraktikergesetz. Wettbewerbsrechtlich unterliegen sie keinen berufsständischen Werbeverboten, sondern nur den üblichen Beschränkungen, insbesondere dem Irreführungsverbot.
Der Zuvielgebrauch von Heilmitteln kann dadurch bewirkt werden, dass ein Laienpublikum durch Werbung z.B. mit Kranken-geschichten, in die Irre geführt wird und nach einer Selbst-diagnose die falschen Arzneimittel oder zu viele einnimmt, ohne einen Arzt aufzusuchen.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist ein Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens. Es findet hinsichtlich dem Schutz vor gesundheitlichen Risiken (Nebenwirkungen , Wechselwirkungen oder Gegenanzeigen) Anwendung für Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, sowie andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage beispielsweise auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht.
Heilmittelfehlgebrauch kann sich z.B. aus verfehlter Selbstmedikation ergeben, die ohne ärztlichen Rat eingeleitet wurde. Zu solchen Selbstmedikationen kann es durch den Einfluss der Werbung wie beispielsweise Empfehlungs- oder Dank-schreiben oder Werben mit Krankengeschichten kommen. Unter Heilmittelfehlgebrauch versteht man die falsche Einnahme von Medikamenten, aber auch die Einnahme falscher Medikamente.
Ein Heilmittel ist ein Stoff, Gegenstand oder Behandlungs-verfahren, von dem eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausgehen soll. Heilmittel sind keine Arzneimittel.
Der Begriff „heilklimatischer Kurort“ fällt unter die Begriffsbestimmung der Heilbäder. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Krankheiten und Leiden dort behandelt werden.
Zu den Heilhilfsberufe zählen z.B. Optiker, medizinisch-technische Assistenten, Krankengymnasten, Masseure, Hebammen, Krankenpflegeberufe, Apotheker u. a. Die Heilhilfsberufe dürfen nicht beworben werden. Die Heilhilfsberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG.
Angehörige des Heilgewerbes sind z.B. Optiker, Orthopäden und Bandagisten. Eine Abgrenzung zwischen Heilgewerbe und Heilberuf erfolgt im Heilmittelwerbegesetz nicht.
Heilberufe (wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheker,…) üben in erster Linie kein Gewerbe aus und sind insbesondere durch Zugangsregelungen und durch Berufsordnungen geregelt. Zu beachten sind ebenso etwaige Werbeeinschränkungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäßer Beeinflussung und dem Schutz der positiven Entwicklung der medizinischen Versorgung dienen.
Unter dem Begriff Heilberuf zählen nicht nur die Heilberufe im engeren Sinne wie z.B. Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, sondern auch Heilpraktiker, Studierende der Medizin, Tierheilpraktiker und Dentisten. Zu den Heilberufen zählen demnach sämtliche selbstständige wie auch abhängige Berufe, deren Tätigkeits-merkmal darin besteht, dass sie unmittelbar oder assistierend, wenn auch nur in handwerklich-instrumentaler Form, einen Dienst für die Gesundheit der Menschen erbringen. Heilberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG.
Ein Heilbad ist ein Ort oder Ortsteil mit natürlichen, wissen-schaftlich anerkannten und durch Erfahrung bewährten Heil-mitteln des Bodens (z.B. Heilwässer oder Moorbäder), über- prüftem Lage- und Witterungsklima, entsprechenden Kurein-richtungen (z.B. Kurpark), einem entsprechendem Kurort-charakter (z.B. Badeärzte, Kurgastbetreuung usw.) sowie mit einer Feststellung und Bekanntgabe der wissenschaftlich anerkannten Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Leiden und Krankheiten dort behandelt werden.
Der Beruf des Heil-(Kranken-)gymnasten zählt zu den Heilhilfsberufen. Angehörige der Heilhilfsberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Engl.: Rein gesundheitsbezogene Werbung; sie ist im Gegensatz zur Werbung die anderweitige gesundheitsbezogene Aussagen macht, wie z.B. krankheitsbezogene Aussagen, um die Wirkung zu verstärken, nicht verboten. Vgl. auch „gesundheitsbezogene Werbung“.
Die Headline ist die Überschrift oder der Aufhänger eines Werbetextes, der über dem Copy-Text steht und als erstes die Aufmerksamkeit der Leser erwecken muss.
Headhunter haben die Aufgabe einen geeigneten Mitarbeiter in einem Unternehmen auszuforschen und diesen für ein eventuelles Abwerbegespräch für sich zu gewinnen. Je nach gegebenen Umständen kann die Handlung einen Eingriff in den Betriebsorganismus darstellen und mithin wettbewerbswidrig sein, als auch einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
Hauszeitschriften oder auch Kundenzeitschriften erfüllen nicht den heilmittelwerberechtlichen Tatbestand, wenn sie unabhängig vom Kauf eines Arzneimittels unentgeltlich gegeben werden. Dies ist z.B. die Zeitschrift „Apotheken-Umschau“. Sie dürfen keinen Produktbezug aufweisen, also nicht für bestimmte Arzneimittel werben.
In Ausübung des Hausrechts ist bei Hausverboten die jeweilige Zugangsbeschränkung zu beachten, so kann eine Öffnung der Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr die Möglichkeit eines Hausverbots einschränken.
Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ist in den §§ 312, 312a BGB seit der Schuldrechtsreform vom 26.11.2001 geregelt. Hierbei sind insbesondere Verstöße gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung gemäß § 312 i.V.m. § 355 BGB zu beachten.
Die Haustürwerbung stellt ein Mittel des Direktvertriebs von Waren und Dienstleistungen direkt an der Haustür dar und kann jeweils nach den gegebenen Umständen eine unzumutbare Belästigung darstellen und somit unlauter sein. Gänzlich verboten ist es allerdings nicht.
Hausrecht besitzt grundsätzlich derjenige, der über die Benutzung der betroffenen Räumlichkeiten entscheiden darf, also im Regelfall der Eigentümer. Er darf aufgrund des Hausrechts den Zugang verweigern. Eine der Ausnahmen liegt allerdings dann vor, wenn die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr geöffnet werden und zugleich beispielsweise Testmaßnahmen oder sonstige Kontrollmaßnahmen verhindert werden. In dieser Konstellation ist sodann unlauter, die Handlung ist wettbewerbswidrig.
Eine Hausparty ist eine im privatem Umfeld und Raum stattfindende Werbevorführung. Die Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit, sowie die Pflicht zur Angabe des Endpreises und gegebenenfalls des Grundpreises werden hierbei durch Nennung der Preise bei der Vorführung und vor auch einem möglich späteren Vertragsschluss mündlich genannt werden.
Unerbetene Hausbesuche durch Vertreter sind grundsätzlich zulässig auch wenn sie vorher nicht angemeldet wurden. Es darf dabei allerdings kein Risiko einer untragbaren oder sonst unzulässigen Belästigung oder Störung der Privatsphäre gegeben sein.
Ein Unternehmen nutzt mehrere, für den Kunden unabhängig erscheinende Marken. Oft werden dabei unter einer Marke mehrere Produkte geführt und daneben tritt eine weitere Markenfamilie oder eine Einzelmarke. Das Haus der Marken ist das darüber stehende Unternehmen.
Der Begriff Indikation steht dafür, ob bei einem bestimmten Krankheitsbild der Einsatz einer bestimmten medizinischen Maßnahme angebracht, also indiziert ist. Ein Hauptindikations-gebiet ist also eine Spezialisierung auf die Behandlungen von bestimmten Krankheiten.
Die Handwerksordnung (HwO) war früher insbesondere auf den Meisterzwang bei besonders gefahrengeneigten Handwerken gerichtet, um einen gesunden und leistungsfähigen Handwerksstand zu erhalten und zu fördern. Seit der Handwerksnovelle zum 1.1.2004 bezieht sich dieser Meisterzwang auf die Abwehr der Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter abzuwehren, mit der Folge, dass für viele Handwerke dieser Zwang abgeschafft wurde (s. Anlage A zur Handwerksverordnung).
Die Handwerkskammer fördert als Berufskammer die Interessen des Handwerks. Die Hauptaufgabe besteht in der Selbstverwaltung des Handwerks im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Zum Begehungsort gehört neben dem Erfolgsort, d.h. der Ort an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde, auch der Handlungsort. Unter dem Handlungsort versteht man den Ort, an dem die Handlung mit Außenwirkung ausgeführt wurde. Diese Handlung muss über eine bloße Vorbereitung hinausgehen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.