Archive: Glossar

Handelsunternehmen

Unter einem Handelsunternehmen versteht man ein Unternehmen, dass auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Waren einkauft um diese sodann als eigenes aber unbearbeitetes Sortiment weiterzuveräußern. Bei Handelsunternehmen ist zwischen zwei Betriebsformen zu unterscheiden, der Großmarkt, dessen Absatz sich auf gewerbliche Kunden richtet und der Einzelhandel dessen Absatz sich auf private Kunden richtet.

Handelsregister

Die Firma eines Unternehmens kann im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie nicht bereits dazu verpflichtet ist. Nach der Eintragung gilt sie als Handelsgewerbe i.S.v. § 2 HGB. Namensrechtlich ist bei der Firmierung grundsätzlich die irreführende Verwechslungsgefahr auch trotz der Eintragung in das Handelsregister aufgrund ihrer Publikationsfunktion zu beachten.

Handelsnamen

Unter die Begrifflichkeit „Kennzeichen“ i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 4 UWG fallen u.a. die Handelsnamen (auch Handelsbezeichnung genannt). Ein Handelsname umfasst die Bezeichnung eines Produkts, eines Herstellungsprocedere, einer Verbindung oder von sonstigem. Verbreitet ist diese Begrifflichkeit insbesondere im Chemie- und Pharmaziesektor.

Handelsmarketing

Handelsmarketing bezeichnet Marketingaktivitäten von Handelsunternehmen gegenüber ihren Abnehmern.

Handelsmarke

Handelsmarken sind im Gegensatz zu Herstellermarken keine Marken eines Herstellers, sondern Marken eines Handelsunternehmens, die nur den Händler markieren und nicht den Hersteller der angebotenen Ware oder Dienstleistung. Zwischen Handelsmarken und Herstellermarken unterscheiden die Konsumenten immer weniger. Handelsmarken sind in der Regel bedeutend günstiger als Herstellermarken. Die Waren oder Dienstleistungen werden mit Eigenmarken der Handelsunternehmen, in dem von ihnen angebotenen Sortiment, markiert. Solche Eigenmarken sind Handelsmarken.

Handelsgesellschaft

Handelsgewerbe ist nach § 1 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Hat eine Gesellschaft solchen handelsgewerblichen Zweck zum Inhalt, so ist sie als solche Kaufmann und mithin eine Handelsgesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH, AG). Um die geschäftsführenden Gesellschafter bzw. den Geschäftsführer oder Vorstand wirksam abzumahnen, muss der Gläubiger folglich zugleich die Organe der Handelsgesellschaft abmahnen.

Handelsbräuche

Der Handelsbrauch ist eine im Handelsverkehr entwickelte Verkehrssitte und wird ebenso wie anerkanntes Gewohnheitsrecht nicht als eine „gesetzliche Vorschrift“ i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG verstanden.

Handel

Durch den Handel wird der Absatz von Herstellermarken beeinflusst. An Herstellermarken ist der Handel nur interessiert, wenn dadurch die Attraktivität seines Sortiments erhöht wird. Der Handel agiert als Gatekeeper für Marken.

Halo-Effekt

Der Halo-Effekt ist eine Wahrnehmungsverzerrung. Von dem Bild, das beim Konsumenten von einer Marke vorliegt, wird auf weitere Eigenschaften des Markenprodukts geschlossen, ohne diese selbst geprüft zu haben. Der Halo-Effekt ist stark vom Markenimage abhängig.

Haftung des Arbeitnehmers

Die Haftung des Arbeitnehmers ist begrenzt. Der Arbeitnehmer haftet insofern nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Umstände muss der Arbeitgeber darlegen und nachweisen. Der Haftungsumfang ist grundsätzlich nur innerhalb der Pfändungsfreigrenzen möglich.

Der Umfang des Schadensausgleiches während einer betrieblich veranlassten Tätigkeit hängt mithin vom Verschuldensgrad des Arbeitnehmers ab:

– bei einer vorsätzlichen Schadenszufügung haftet der Arbeitnehmer uneingeschränkt  

– bei einer grob fahrlässiger Schadenszufügung haftet der Arbeitnehmer uneingeschränkt (es sind idR Verdienstverhältnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen)

– bei fahrlässiger Schadenszufügung haftet der Arbeitnehmer den (persönlichen, tätigkeitsbezogenen und versicherungstechnischen) Umständen entsprechend anteilig
 
– bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht

(s.a. „Gefahrengeneigte Arbeit“, „Mankohaftung“).

Bei Schadenszufügung gegenüber unbeteiligten Dritten, kann der Arbeitnehmer, wenn er direkt in Anspruch genommen wird unter Umständen einen Freistellungs- bzw. Erstattungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen.  

Haftung des Arbeitgebers

Die Haftung des Arbeitgebers bei sog. Arbeitsunfällen des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Tätigkeit (auch durch einen anderen Arbeitnehmer), hinsichtlich eventuell entstehender Körperschäden erfasst:

– bei vorsätzlicher Schädigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber eine unmittelbare Haftung gegen diesen selbst

– andernfalls beschränken sich die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen eine gesetzliche Sozialversicherung, die solche Schäden abdeckt, sodass eine Haftung des Arbeitgebers ausscheidet.

Die Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit (auch durch einen anderen Arbeitnehmer), hinsichtlich eventuell entstehender Sachschäden erfasst:

– bei einer vom Arbeitgeber verschuldeten Schädigung des Arbeitnehmers greift eine unmittelbare Haftung gegen diesen selbst

– bei einem unverschuldeten Schaden des Arbeitnehmers haftet der Arbeitgeber nur dann, wenn das Ereignis im Vollzug einer gefährlichen Arbeit entsteht und einen ungewöhnlichen (arbeitsinadäquaten) Charakter aufweist, es sei denn der Arbeitnehmer hat den ersatzfähigen Schaden zu vertreten (vgl. hierzu „Gefahrengeneigte Arbeit“).

Der Arbeitgeber kann zudem unter Umständen im Falle einer unerlaubten Handlung des Arbeitnehmers  gegenüber Dritten neben dem Arbeitnehmer als Gesamtschuldner in Haft genommen werden.

Der Arbeitgeber haftet u.a. auch im Sinne einer Lohnfortzahlung, wenn er die ordnungsgemäß angebotene Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt (vgl. hierzu „Unmöglichwerden der Arbeitsleistung“).

Hackertools

Hackertools sind technische Hilfsmittel, die die Umgehung von Zugangsbeschränkungen in Online- oder Offline-Medien verwendet werden und somit eine Ausnutzung oder Behinderung von Leistungsangeboten Dritter darstellen können.

Hacker

Das Einsetzen von Hackern, die über das Netzwerk auf fremde Computersysteme eindringen, um den Zugang zu diesen zu ermöglichen, ist bei gezielter Behinderung des Wettbewerbs im Sinne des UWG unzulässig.

Habitualisierte Markenwahl

Habitualisierte Markenwahl erfolgt automatisch ohne tiefgehende Vorüberlegungen und nicht auf einen langwierigen Entscheidungsprozess mit hoher Involviertheit hin wie bei der extensiven Markenwahl.

Gutschein

Mit dem Begriff des Gutscheins ist ein Schriftstück gemeint, das einen Anspruch des Verbrauchers auf Abgabe des Arzneimittels gegenüber dem Werbungstreibenden oder Einzelhändler verbrieft. Ob es sich um einen Gutschein im engeren Sinne handelt, richtet sich nicht nach seiner Bezeichnung (z.B. Wert-Bon, Coupon, Abschnitt).

Gutgläubiger Erwerb

Ein gutgläubiger Erwerb von Marken im Rahmen des § 27 MarkenG ist nicht möglich. Die Registereintragung hat nur bestimmte beschränkte Wirkungen, zu denen die Begründung des öffentlichen Glaubens nicht gehört. Deshalb können sich Dritte nicht auf die Richtigkeit der Inhabereintragung im Register verlassen und eine zweite, zeitlich später liegende Abtretung geht ins Leere.

Gütezeichen

Der Begriff des Gütezeichens wird im Markengesetz selbst nicht verwendet, steht aber für die Erfüllung von gewissen Mindestanforderungen die Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung betreffend anhand objektiver Merkmale, die von einer unabhängigen Instanz geprüft wurde. Erfüllt ein Produkt oder eine Dienstleistung die Kriterien nicht, trägt aber das Gütezeichen, so ist das Zeichen täuschend.

Gütestelle

Eine Gütestelle ist eine staatlich anerkannte Stelle, die zur außergerichtlichen (gütlichen) Streitbeilegung angerufen werden kann.

Gütesiegel

Gütesiegel sind den Prüfzeichen ähnlich (siehe Prüfzeichen). Der Verkehr versteht unter einem aufgeführten Gütesiegel, eine vorhergehende objektive Güteprüfung, die durch einen unabhängigen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven Prüfkriterien geprüft wurde.

Gutachten

Das Patentamt ist gemäß § 58 MarkenG verpflichtet, für Gerichte oder Staatsanwaltschaften Gutachten über eingetragene oder angemeldete Marken abzugeben, darf aber außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle ohne Genehmigung des Bundesministeriums der Justiz keine weiteren Gutachten abgeben. Die Gutachten können sich inhaltlich sowohl auf Tatsachen- wie auch Rechtsfragen erstrecken.

Gustatorisch

Etwas ist gustatorisch, wenn es über den Geschmackssinn aufgenommen wird.

Guerilla-Marketing

Unter Guerilla-Marketing fallen Werbeaktionen, die nicht zur klassischen Kommunikation gehören und direkt in den Lebens- oder Freizeitbereich der Zielgruppe eingebracht werden. Es sind oft innovative Werbeideen. Ambient- und Ambush-Marketing gehören dazu.

Grundsatz der praktischen Konkordanz

Das Prinzip der ist ein Fachbegriff des deutschen . Es handelt sich dabei um eine Methode der Lösung von . Die Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG ist als „allgemeines Gesetz“ im Sinne der Schrankenregelung des Art. 5 Abs. 2 GG qualifiziert. Allerdings ist nach der „Wechselwirkungstheorie“ die gesetzliche Einschränkung der freien werblichen Betätigung in ihrer wertsetzenden Bedeutung für die freiheitliche demo-kratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund-satzes zu betrachten und dergestalt, unter Umständen, restriktiv zu interpretieren.

Grundpreis

Für Waren muss ein Grundpreis in unmittelbarer Nähe neben dem Endpreis angegeben werden. Dieser setzt sich aus dem Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zusammen.

Großhandelspreis

Unter den Begriff „Großhandelspreis“ versteht man einen Preis, den der Großhandel dem gewerblichen Wiederverkäufer in Rechnung stellt.

Großhandel

Für den Verkehr ist der „Großhandel“ ein Geschäftsbetrieb, der den Absatz von Produkten nicht direkt an den Endverbraucher, sondern durch eine „Zwischenstation“ an gewerbliche Wiederverkäufer zum Inhalt hat.

Grob fahrlässige Unkenntnis

Beruht die Unkenntnis auf einer besonders schweren Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, so handelt es sich um eine grob fahrlässige Unkenntnis.

Gratiswerbung

Vom Verkehr wird von einem mit „gratis“, „umsonst“, „unentgeltlich“, „kostenlos“ o.ä. gekennzeichneten Angebot erwartet, dass diesem keinerlei Kosten, außer den eindeutig bezifferten anfallen, weil durch das Angebot der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wurde.

Gratisprodukte

Ein über andere Mittel als das Entgelt des Nutzers finanzierte unentgeltliche Abgabe von Waren und Dienstleistungen bezeichnet man als Gratisprodukte (z.B. Freeware, Anzeigenzeitung, Internetgratisleistungen). Treten besondere Umstände hinzu, so kann die grundsätzlich nicht wettbewerbswidrige Abgabe unlauter sein.

Graffiti-Marketing

Beim Graffiti-Marketing werden Werbebotschaften von Unternehmen z.B. auf Plakaten nachträglich absichtlich mit Graffitis versehen, um eine größere Aufmerksamkeit zu erregen.

Goodwill-Transfer

Bei der Überführung einer Marke in eine andere Marke, kann die andere Marke vom Goodwill-Transfer der früheren Marke profitieren, wenn sie schrittweise überführt wird. Das positive Markenimage der ursprünglichen Marke bleibt durch den Goodwill-Transfer bei der neuen Marke erhalten. Am besten kann bei einer Markenerweiterung vom Goodwill-Transfer der bestehenden Marke auf neu hinzugefügte Produkte profitiert werden.

Goodwill

Engl.: ein geschäftlicher Ruf (schwierig zu beziffern).

Goldener Schnitt

Der Goldene Schnitt gibt ein Teilungsverhältnis an, und zwar das zweier aufeinander folgender Zahlen der Fibonacci-Zahlenreihe. Die kleinere Zahl muss sich dabei zur größeren Zahl wie die größere Zahl zur Summe beider Zahlen verhalten. Der Goldene Schnitt gilt als Inbegriff für Schönheit und Ästhetik, da er als ideale Proportion empfunden wird.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) czyli spó?ka z ograniczon? odpowiedzialno?ci? oraz osobowoscia prawna, zmierzaj?ca do realizacji dowolnego celu. Dla jej za?o?enia wymagany jest minimalny kapita? zak?adowy w wysoko?ci 25.000 EUR (min. wk?ad na jednego za?o?yciela wynosi 100 EUR), umowa za?o?ycielska, wpis do rejestru handlowego oraz wiele dalszych formalno?ci. Jak ju? z nazwy tej spó?ki wynika jej wspólnicy ponosz? ograniczon? odpowiedzialno?? cywiln?, tak wi?c s?u?y ona przede wszystkim tym przedsi?biorcom, którzy pragn? ograniczy? swoje ryzyko gospodarcze. Organami GmbH s? menad?er, zgromadzenie wspólników oraz rada nadzorcza.

GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft)

GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung i Co. Kommanditgesellschaft) czyli spó?ka komandytowa, do której przyst?pi?a spó?ka z o. o., staj?c si? w niej osobi?cie odpowiadaj?cym wspólnikiem (komplementariuszem). Inne osoby – najcz??ciej wspólnicy spó?ki z o. o. – s? w tej konstelacji komandytariuszami. W ten sposób GmbH & Co. KG osi?ga ograniczenie jej odpowiedzialno?ci na kapitale spó?ki z o. o. W praktyce t? form? spó?ki osobowej cz?sto traktuje si? jako spó?k? kapita?ow?. Wyj?tkiem jest tutaj prawo podatkowe, z którego to wzgl?du za?o?enie GmbH & Co. KG okazuje si? cz?stokro? sensowne (odpada m. in. podatek od osób prawnych). Ponadto forma ta pozwala na wy??czenie albo ograniczenie odpowiedzialno?ci osób stoj?cych za spó?k?.

Glücksspiel

Eine Art von Gewinnspiel ist neben den Geschicklichkeitsspielen, das Glücksspiel. Sie sind zu unterteilen in Lotterien und Ausspielungen, sowie ggf. in Wetten. Entscheidend für die Einstufung als Glücksspiel ist das Zufallselement für den Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse. Das Zufallselement muss ggf. die notwendige Denkleistung für eine Abgrenzung überschreiten.

Globale Markenstrategie

Eine globale Markenstrategie wendet weltweit die gleiche standardisierte Markenstrategie an, wodurch Weltmarken entstehen können.

Global marketplace

Global marketplace bezeichnet den weltweiten Marktplatz, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird.

Gleichnamigenrecht

Das Recht der Gleichnamigen setzt fest, dass die Duldung der Benutzung eines Namens durch einen jüngeren Namensträger von dem älteren Namensträger verlangt werden kann, wenn der Jüngere ein schutzwürdiges Interesse hat, Redlichkeit an den Tag legt und im zumutbaren Rahmen Geeignetes und Erforderliches tut, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen. Grundlage hierfür ist das Namensführungsrecht. Die auf beiden Seiten nötigen Maßnahmen werden durch Interessensabwägung ermittelt.

Gleichartigkeit

Der Begriff der Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen stimmt nicht mit dem der Gleichartigkeit des früheren Rechts überein. Die Gleichartigkeit des Warenzeichengesetzes setzte voraus, dass die Produkte in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise, insbesondere in Bezug auf regelmäßige Fabrikations- und Verkaufsstätten, so nah beieinander lagen, dass bei übereinstimmender Kennzeichnung der Eindruck entstand, sie stammten aus demselben Geschäftsbetrieb. Schutz gegen Verwechslungsgefahr war nur unter dieser absoluten Voraussetzung möglich. Auf die Erkenntnisse des alten Rechts kann nach neuem, richtlinienkonform auszulegendem Recht nicht mehr zurückgegriffen werden.

Glaubhaftmachungsmittel

Alle möglichen Beweismittel, sowie die eidesstattliche Versicherung kommen als Mittel der Glaubhaftmachung einer tatsächlichen Behauptung in Betracht. Sie müssen für die Statthaftigkeit zusammen mit dem Verfügungsantrag bzw. spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen.

Glaubhaftmachungslast

Der Antragsteller trägt grundsätzlich die Glaubhaftmachungslast. Ob der Antragsgegner am Verfahren beteiligt wird, ist nach dem jeweiligen Verfahrensstadium zu bestimmen. Offenkundige Tatsachen bedürfen allerdings keiner Glaubhaftmachungslast.

Glaubhaftmachung

Die Glaubhaftmachung streitentscheidender Tatsachen vor Gericht erfolgt meist durch eine eidesstattliche Versicherung.

Ginseng-Wurzel-Entscheidung

OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.1968 – AZ. 3 U 68/68: Die Veröffentlichung eines Arztes über Wirkungsweise und Anwendungsbereich der Ginseng-Wurzel, in der er unter Hinweis auf exakte Untersuchungen eine Stellungnahme über die Vitamin-Wirkung abgibt, soll als „fachmännische Begutachtung“ zu qualifizieren sein und stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG dar.

GfK-Markenwertmodell

Das GfK- Markenmodell ist ein Modell der Gesellschaft für Konsumforschung. Es stellt den finanziellen Markenwert aus der Kombination von fünf Modulen dar: psychologische Markenstärke, markenspezifische Erlös, Kosten und Risiko, sowie das Dehnungspotenzial der Marke. Der psychologischen Markenstärke kommt dabei die größte Bedeutung zu. Die Bewertungen in den einzelnen Modulen beruhen auf Expertenschätzungen.

Gewinnspiele

Informationspflichten bezüglich der Teilnahmebedingungen für bestimmte Gewinnspiele, Transparenzaufforderungen, sowie das Verknüpfungsverbot von Gewinnspielen mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen sind u.a. in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen finden sich im Ordnungs- und Strafrecht.

Gewinnabschöpfungsanspruch

Der Anspruch auf Gewinnabschöpfung ist vom Nachweis des Verschuldens des unlauter handelnden Unternehmens abhängig. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass sich der unlautere Wettbewerb nicht lohnt (generalpräventive Funktion und Sanktionscharakter).

Gewinn, entgangener

Entgangener Gewinn durch Kennzeichenverletzung kann statt Verletzergewinn oder Schadensersatz nach Lizenzanalogie geltend gemacht werden. Unbedingt erforderlich ist der Nachweis der Kausalität dafür, dass die Rechtsverletzung den Gewinnausfall verursacht hat, wobei der Nachweis des Gewinnausfalls oft daran scheitern wird, dass tatsächliche Anhaltspunkte fehlen, welchen Absatz der Verletzte ohne die Verletzung gemacht hätte. Es kann nämlich nicht automatisch geschlossen werden, dass der vom Verletzer erzielte Gewinn sonst dem Verletzten zugefallen wäre, da noch andere Absatzkriterien wie Preis, Absatzweg etc. eine Rolle spielen.

Gewerkschaften

Gewerkschaften sind sozialpolitisch orientiert, betreuen ihre Mitglieder und werben um diese. Das vordergründige Ziel ist die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte ermöglichen den dauerhaften oder nur temporären Schutz immaterieller Werte. Je nach Art des immateriellen Werts greift ein anderes Schutzrecht. So gibt es z.B. Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder den Schutz durch Urheberrechte. Deutsche gewerbliche Schutzrechte werden beim DPMA eingetragen, doch es gibt auch zahlreiche Möglichkeiten eines Schutzes auf internationalen Ebenen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung (GewO) bestimmt hinsichtlich der grundsätzlichen Gewerbefreiheit eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtspflichten, sowie Verbote und Konkretisierungen.

Gewerbebetrieb

Der Gewerbebetrieb stellt ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuerrechts. Es handelt sich um eine selbstständige, nachhaltige und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.

Gewährleistung

Die Gewährleistung spielt im Markenrecht vor allem im Zusammenhang mit Lizenzen eine Rolle. Da in Lizenzverträgen weitgehende Vertragsfreiheit herrscht, können Gewährleistungsansprüche auch komplett ausgeschlossen werden. Sind keine Regelungen getroffen worden, gelten die des allgemeinen Schuldrechts.

Gesundheitsgefährdung, mittelbare (Interessensabwägung)

Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung ist dann gegeben, wenn die Werbung, die nicht nur als geringfügig einzustufende Gefahr begründet, dass ihre Adressaten glauben, von einem Arztbesuch absehen zu können, den sie ohne die Werbung gemacht hätten und der zum noch rechtzeitigen Erkennen anderer ernster Leiden geführt hätte.

Gesundheitsbücher

Allgemein aufklärendes Buch zum Thema Gesundheit, dass im Buchhandel/-versand vertrieben wird. Es gibt z.B. Ratschläge für Erste Hilfe in Krankheitsfällen oder für die Gesunderhaltung, gibt aber keine spezifizierten Heilmittel vor.

Gesundheitsbezogene Werbung

Eine Werbung, die einen Bezug zur Gesundheit aufweist ist – abhängig von dem Stellenwert des Umworbenen – besonders geeignet den Kaufentschluss zu beeinflussen. Diese Erkenntnisse spiegeln sich bei der Beurteilung der Irreführung wider. Insbesondere sind neben der Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbung sämtliche Normen (beispielsweise DiätVO, LMBG, HWG) zu berücksichtigen.

Gesundheitsamt

Gesundheitsämter zählen zu den Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Aufgaben des Gesundheitsamts sind z.B. der a, , , Gesundheitsförderung, -Beratung, Durchführung des , Hygieneüberwachung, , , und und amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum .

Gesundheit, öffentliche

Die öffentliche Gesundheit stellt ein Gemeinschaftsgut von so hohem Rang dar, dass selbst empfindliche Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit gerechtfertigt sein können.

Gestaltpsychologie

Die Gestaltpsychologie bedient sich der Gestaltgesetze und analysiert Art und Wirkung des Zusammenwirkens verschiedener Objekte bei der Wahrnehmung.

Gestaltgesetze

Gestaltgesetze sind Grundlagen für die Gestalt- bzw. Ganzheitspsychologie. Sie treffen Aussagen darüber, wie einzelne Objekte im Wahrnehmungsprozess aufgefasst werden und wann sie als Ganzes aufgenommen werden. Beispiele sind das Gesetz der Nähe, nach der Objekte, die nah beieinander liegen, als zusammengehörig empfunden werden, ebenso wie Objekte, die einander ähnlich sind oder Reize, die kontinuierlich auftreten.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dient dem Schutz des funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielfältigen Wettbewerbs und beugt den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vor. (Siehe auch Kartellrecht).

Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährt dem Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher rechtlichen Schutz vor unlauterem Marktverhalten und zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (vgl. § 1 UWG).

Geschwulstkrankheiten

Unter Geschwülsten versteht man allgemein im umfassenden Sinn jede örtlich umschriebene Zunahme des Gewebevolumens. Darunter fallen z.B. Ödeme und Tumore.

Geschützte Interessen

Lauterkeitsrechtlich schutzwürdig sind aus der Sicht der Marktteilnehmer nicht nur die Individualinteressen, sondern auch die Kollektivinteressen der Unternehmer- oder Verbraucherschaft.

Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das dem Schutzrechtsinhaber ein Recht an der Nutzung der Erscheinungsform des geschützten Musters verleiht. Diese zwei- oder dreidimensionalen Erscheinungsformen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen.

Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht, dass dem Inhaber das Recht zur exklusiven Nutzung eines bestimmten Designs, Form oder Farbe eines Produktes einräumt. Es kann nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt werden. Ein eingetragenes Geschmacksmuster berechtigt unter Umständen auch zur Untersagung der Nutzung einer Marke nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG.

Geschmacklosigkeiten

(Extrem) geschmacklose Werbung wie beispielsweise sexuelle Obszönitäten können ebenso wie die Schockwerbung grundsätzlich aus verhaltenswissenschaftlichen Gründen nicht geeignet sein, um sich nachteilig und nicht unerheblich auf den Wettbewerb auszuwirken.

Geschmack

Geschmack ist die Sinneswahrnehmung, die bei Nahrungsaufnahme entsteht. Er wird nicht allein vom Geschmackssinn wahrgenommen bzw. erzeugt, sondern benötigt auch Eindrücke, die von Geruchs- und Tastsinn aufgenommen werden. Es entsteht eine Wahrnehmung, die grundsätzlich zwischen süß, salzig, sauer und bitter unterscheidet und diese so kombiniert, dass ein differenzierter Geschmack entsteht.

Geschäftspraktiken, unlautere

Geschäftspraktiken können als irreführend gelten, wenn sie irgendwie, einschließlich der Einbeziehung ihrer Anwendung tatsächlich oder voraussichtlich eine geschäftliche und wettbewerbsrechtlich relevante Entscheidung eines durchschnittlichen Verbrauchers hervorrufen, die er unter anderen Umständen nicht getroffen hätte.

Geschäftsbetrieb

Zur Anmeldung einer Marke oder sonstigem Kennzeichenrecht ist ein Geschäftsbetrieb, also eine dauerhafte selbstständige Geschäftstätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, nicht vonnöten. Auch Privatpersonen können also Markenrechte erwerben.

Geschäftsabzeichen

Das Geschäftsabzeichen wird häufig auch als Firma bezeichnet und gibt den Namen des Kaufmanns, unter dem er im Handel auftritt, oder den Namen des Unternehmens oder der Betriebsstätte an.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnis

Nach ständiger Rechtsprechung wird jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache verstanden, die nicht offenkundig zugänglich ist, sondern nur einem ausschließlichen Personenkreis bekannt ist und nach dem Willen des jeweiligen Betriebsinhabers infolge eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses von einer Offenkundigkeit an andere geheimgehalten werden soll, als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis verstanden.

Geschäftlicher Verkehr

Kennzeichenschutz nach dem MarkenG wird weitestgehend nur gegenüber „im geschäftlichen Verkehr“ vorkommenden Handlungen gewährt. Der Begriff wird dabei weit ausgelegt und umfasst alle Handlungen, die im Zusammenhang mit einer auf einen eigenen oder fremden wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgen.

geschäftliche Verhältnisse

Unmittelbare und mittelbare Angaben über die Ware, über den Werbenden, sowie Angaben über den abzuschließenden Vertrag, die die Umstände über eine gewerbliche Tätigkeit im Wettbewerb fördern können, bezeichnet man als „geschäftliche Verhältnisse“.

Geschäftliche Bezeichnung

Das Schlagwort der geschäftlichen Bezeichnung ist der Oberbegriff für Unternehmenskennzeichen und Werktitel und ist in § 5 MarkenG geregelt. Der Schutzinhalt ergibt sich aus § 15 MarkenG. Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung ist im Vergleich zu dem der Marken nahezu parallel ausgestaltet.

Gerichtsstand

Bei der Frage nach dem Gerichtsstand geht es darum, zu entscheiden, welches örtliche Gericht für den Rechtsstreit zuständig ist. Von der örtlichen Zuständigkeit ist die sachliche zu unterscheiden. Das deutsche Zivilverfahrensrecht kennt den allgemeinen, ausschließlichen, besonderen, vereinbarten und „fliegenden“ Gerichtsstand.

Geographische Herkunftsangaben

Geographische Herkunftsangaben werden durch den sechsten Teil des Markengesetzes geschützt. Darunter versteht man die Namen von Orten, Gegenden, Regionen etc., in denen bestimmte Produkte hergestellt werden und auf die im geschäftlichen Verkehr hingewiesen wird. Sie können nur von Unternehmen genutzt werden, deren Produkte auch tatsächlich aus dem jeweiligen geographischen Gebiet stammen. Dabei gibt es unmittelbare Herkunftsangaben, die direkt auf das jeweilige Gebiet hinweisen, und mittelbare Herkunftsangaben, bei denen nur aufgrund bestimmter Charakteristika auf die Herkunft geschlossen wird.

Geographische Herkunftsangabe

Die geographische Herkunftsangabe ist Teil des markenrechtlichen Schutzsystems, von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen aber scharf zu trennen, da sie im Gegensatz zu diesen Rechten kein Individualrecht darstellt. Die Berechtigung zur Nutzung einer geographischen Herkunftsangabe stützt sich nämlich allein auf tatsächliche Verhältnisse und nicht an rechtsgeschäftliche Handlungen oder Behördenhandeln. Der Schutz für die Herkunftsangabe ist deshalb auch wettbewerbsrechtlicher Natur, kein markenrechtlicher Inhaberschutz.

Genetischer Code einer Marke

Der Genetische Code einer Marke soll die einzelnen Faktoren aufschlüsseln, welche zum Erfolg einer Marke führen sollen oder geführt haben, wie z.B. finanzielle oder natürliche Ressourcen und Materialien, verwendete Techniken und Informationen, welche prinzipiell auch Wettbewerbern zur Verfügung stehen, von diesen aber nicht in dieser Kombination genutzt werden.

Generics

Generics ist der englische Begriff für Gattungsmarken.

Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (DG Sanco) entstand im Jahr 1996 aus der Dienststelle Verbraucherstelle Verbraucherschutz bei der Europäischen Kommission. Sie hat u.a. die Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit, sowie des Verbraucherschutzes zur Aufgabe.

Generaldirektion Binnenmarkt

Die Generaldirektion Binnenmarkt (DG Markt) ist ein Teil der Generaldirektionen und Diensten aus denen sich die Europäische Kommission zusammensetzt. Sie hat u.a. die harmonisierende Koordinierung des Binnenmarktes zur Aufgabe.

Gemeinschaftsrecht

Das Markenrecht wird wie jedes andere Rechtsgebiet stark vom Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union beeinflusst. Vorallem die Markenrechtsrichtlinie sowie die Gemeinschaftsmarkenverordnung haben für eine europaweit einheitliche Schutzgrundlage gesorgt.

Gemeinschaftsmarken-gerichte

Gemeinschaftsmarkengerichte kümmern sich um Streitigkeiten über Gemeinschaftsmarken. In erster Instanz sind hier die Landgerichte unabhängig vom Streitwert zuständig. Genaueres ist in den §§ 125e bis 125g MarkenG geregelt.

Gemeinschaftsmarke

Das Recht der Gemeinschaftsmarken ist in § 125a ff. MarkenG geregelt. Mit der Gemeinschaftsmarke erlangt der Rechteinhaber eine Rechtsposition nicht nur auf nationaler Ebene, sondern im gesamten Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft. Die zulässige Übermittlungsweise richtet sich nach den nationalen Verfahrensvorschriften, die nationalen Behörden sind jedoch nicht nur für Anmeldungen aus dem jeweiligen Mitgliedstaat zuständig.

Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt nach der Eintragung beim Harmonisierungsamt in Alicante ein ausschließliches Nutzungsrecht in der Europäischen Union. Daneben gibt es für Muster, die den Gesamteindruck hervorrufen, dass das Muster sich durch Neuheit und Eigenart von anderen bekannten Mustern unterscheidet, auch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Beim letzteren trägt jedoch der Musterinhaber die Beweislast.

Gemeinkosten

Grundsätzlich wird der Gewinn im Falle der Herausgabe des Verletzergewinns an den Gläubiger durch den Abzug der Herstellungskosten und der Betriebskosten von den Umsatzerlösen ermittelt. Kosten, die aber beschäftigungsunabhängig sind, sog. „Gemeinkosten“, fallen allerdings nicht darunter. Diese Kosten sind auch nicht abzugsfähig bei einem Gewinnabschöpfungsanspruch.

Geldstrafe

Die nach Tagessätzen bemessene Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion. Im Falle eines Gewinnschöpfungsanspruches gelten u.a. solche staatliche Sanktionen als vorrangig.

Geldbuße

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet. Droht das Gesetz eine Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, kann ein fahrlässiges Handeln im Höchstmass nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

Geistiges Eigentum

„Geistiges Eigentum“ hat die Immaterialgüterrechte zum Gegenstand, die durch Sondergesetze des Gewerblichen Rechtschutzes und des Urheberechts geschaffen wurden. Es handelt sich um absolute Rechte (Nutzungs-, Verfügungs- und Abwehrrechte) gegenüber jedermann, die einen dinglichen Charakter haben.

Geisteskrankheit

Unter Geisteskrankheiten versteht man Psychosen, mithin krankhafte Zustände, in denen die Beeinträchtigung der psychischen Funktionen einen solchen Umfang erreicht hat, dass dadurch die Einsicht und die Fähigkeit, den üblichen Lebensanforderungen zu entsprechen oder der Realitätsbezug erheblich gestört ist.

Gehilfe

Auch ein Gehilfe kann alleine oder mit anderen gemeinsam Schuldner der kennzeichenrechtlichen Verletzungsansprüche sein.

Geheimnisverrat

Das Verleiten und Erbieten oder Verabredung zum Verrat unterliegt strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen.

Geheimnisschutz

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterliegen einer besonderen Verletzlichkeit und werden vor allem durch strafrechtliche Normen und durch zivilrechtliche Individualvereinbarungen vorgebeugt (siehe dazu auch „Geschäfts- und Betriebsgeheimnis“). Bei der Durchsetzung des Gewinnabschöpfungsanspruchs darf der Schuldner nicht unbillig belastet werden. Es müssen ebenfalls hinsichtlich des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruches seine Geheimhaltungsinteressen gewahrt werden, die einer Betriebsspionage vorbeugen. Bei dem Umfang sind insbesondere der betreffende Streitpunkt und die Verhältnismäßigkeit des Aufwands entscheidend.

Gegenverfügung

Ein Verfahrensgrundsatz im Falle einer einstweiligen Verfügung ist, dass der Antragsgegner als Verteidigungsmöglichkeit die eröffnete Möglichkeit eines Gegenantrags hat.

Gegenstandsloserklärung

Eine Beschwerde kann vorübergehend oder endgültig für gegenstandslos erklärt werden. Ein solches Vorgehen wird zum Beispiel vorgenommen, wenn bei mehreren Widersprüchen weitere Beschwerden für vorläufig gegenstandslos erklärt werden, weil aufgrund eines Widerspruches die Löschung angeordnet wurde und zunächst abgewartet werden soll, ob die Löschung rechtskräftig wird. Bei Rechtskraft der Löschung tritt dann endgültige Gegenstandslosigkeit ein.

Gegenstand

Gegenstände sind bewegliche Sachen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind. Sie sind zum Gebrauch bestimmt, d. h. zur mehrfachen Verwendung, die durch die Abnutzung und den Verschleiß der Gegenstände zeitlich begrenzt ist. Zweck eines Gegenstandes kann die Verwendung in einer Behandlung oder einem Verfahren sein. Ein Gegenstand wird dann heilmittel-relevant, wenn die Werbeaussage gesundheits- oder krankheits-bezogen ist.

Gegendarstellungsanspruch

Wird jemand durch Tatsachenbehauptungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen, sowie Film beeinträchtigt, so kann ihm ein Gegendarstellungsanspruch zustehen. Diese „Gegen-Publizität“ oder „Gegenerklärung“ soll also zur Beseitigung eines Störungszustandes geeignet sein.

Gegenanzeige

Gegenanzeigen sind auf dem Beipackzettel anzugeben. Dabei sind auch Hinweise darauf zu geben, ob die Fahrtüchtigkeit oder die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen eingeschränkt ist. Auf die besondere Situation bestimmter Personengruppen, z.B. Schwangere, Kinder oder ältere Menschen ist hinzuweisen.

Gegenabmahnung

Die Aufforderung des Abgemahnten an den Abmahner, die die Aufgabe der Berühmung des geltend gemachten Unterlassungsanspruches zum Inhalt hat, bezeichnet man als Gegenabmahnung. Der Abgemahnte kann mit ihr eine negative Feststellungsklage und/oder einen eigenen Unterlassungsanspruch androhen.

Gefahrgeneigte Arbeit

Eine Arbeitstätigkeit ist dann gefahrengeneigt, wenn in einer bestimmten Situation selbst dem sorgfältigsten Arbeitnehmer Fehler unterlaufen würden, weil mit ihnen vorab schon erfahrungsgemäß gerechnet werden konnte. Der Haftungsumfang des Arbeitnehmers wurde früher an diesem Kriterium gemessen.

Gedankliche Verbindung

Die gedankliche Verbindung stellt eine europarechtlich geprägte Möglichkeit der Verwechslungsgefahr zwischen Marken dar. In Deutschland wird der gedanklichen Verbindung kein eigener, über die Verwechslungsgefahr hinausreichender Markenverletzungstatbestand eingeräumt.

Gedächtniswirkung

Die Gedächtniswirkung richtet sich danach, auf welche Art und Weise und mit welcher Intensität jemand aufgenommene Reize im Gedächtnis speichert und sich später daran erinnert. Die Gedächtniswirkung ist ein wichtiger Faktor für die Werbekommunikation.

Gedächtnismodell von Engelkamp

Engelkamp hat ein multimodales Gedächtnismodell entwickelt, nach dem es für sprachliche Reize einerseits sowie nonverbale Reize andererseits getrennte Eingangssysteme gibt, wobei als Folge die Reize auch unterschiedlich verarbeitet werden. Gespeichert werden die Eindrücke in einem konzeptuellen System, in dem gleichgerichtete, aber von verschiedenen Sinnen aufgenommene Reize gleich abgespeichert werden. Als Folge des Modells ergibt sich, dass bei unterschiedlichen Inhalten, die von verschiedenen Sinneseindrücken aufgenommen werden, eine Aufnahmekonkurrenz entsteht, die die Speicherung erschwert. Sind Reizwahrnehmungen in Bezug auf eine Marke allerdings gleichgerichtet, führt dies zu einer intensiveren Verarbeitung und besseren Speicherung.

Gedächtnisinhalte

Bezüglich Marken handelt es sich dabei um Wissen, dass die Konsumenten zu einer Marke abgespeichert haben.

Gebührenstreitwert

Wird keine bezifferte Klageforderung geltend gemacht, so setzt das Gericht (ausgenommen der Verfahren einer einstweiligen Verfügung) den Streitwert ohne Anhörung der Parteien vorläufig fest. Sie nimmt allerdings nicht die Stellung eines endgültigen Streitwerts ein, sondern dient lediglich der leichteren Berechnung der im Voraus zu zahlenden Gerichtsgebühren.

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster ist eine Art gewerblichen Rechtsschutzes für gewerblich verwendbare Erfindungen, die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Neu ist dabei, was aus dem Stand der Technik noch nicht schriftlich niedergelegt ist bzw. im Inland noch nicht bereits benutzt wurde.

Gebrauchsanweisungen

Gebrauchsanweisungen sind beispielsweise Beipackzettel in Medikamenten. Diese fallen nicht in den Regelungsgehalt des § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG.

Gebräuchliche Bezeichnung

Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kann eine Marke verfallen, wenn sie im geschäftlichen Verkehr zu einer gebräuchlichen Bezeichnung für die Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen wurde, geworden ist und diese Entwicklung dem Rechteinhaber zuzuschreiben ist. Die Verkehrsauffassung bestimmt, wann eine gebräuchliche Bezeichnung vorliegt.

Gebietsbeschränkung

Lizenzen können auf einzelne Gebiete oder Territorien begrenzt werden. Der Lizenznehmer ist dann nur berechtigt, die Ware oder Dienstleistung in diesem Gebiet zu vertreiben.

GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)

GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, nazywana równie? BGB-Gesellschaft) czyli spó?ka prawa cywilnego (spó?ka cywilna). Jedna z prostszych form prawnych, dla której stworzenia nie wymaga si? ani kapita?u minimalnego ani wpisu do rejestru handlowego. Spó?ka ta mo?e zosta? stworzona dla dowolnego celu, do którego to realizacji wspólnicy zmierzaj? solidarnie odpowiadaj?c za zobowi?zania spó?ki. GbR cieszy si? do?? wysokim presti?em oraz szerokim polem decyzyjnym. M.in. dzi?ki niewielu tylko formalno?ciom GbR nadaje si? w szczególno?ci dla tych, którzy rozpoczynaj? dzia?alno?? gospodarcz? wraz z kilkoma partnerami.

Gattungsmarke

Die Gattungsmarke ist eine Unterart der Sortimentsmarke und stellt damit auch eine Handelsmarke dar. Gattungsmarke bedeutet, dass sämtliche Produkte, die ein Händler als Handelsmarken führen darf, unter einer gemeinsamen Marke geführt werden, unabhängig von ihrem Sortimentsbereich.

Gattungsbezeichnung

Versteht der Durchschnittserworbene die Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung als Name, Bezeichnung, Artangabe, Beschaffenheitsangabe, Sortenangabe oder als Angabe sonstiger Eigenschaften oder Merkmale dieser, so spricht man von einer Gattungsbezeichnung. Dabei stellt man auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsumworbenen in der jeweiligen Situation.

Gattungsbegriff

Gattungsbegriffe oder –bezeichnungen entstehen aus Markennamen, die sich aus Kundensicht verselbstständigen und irgendwann für eine ganze Gattung stehen bzw. verwendet werden (Bsp. Tempo für Taschentücher oder UHU für Klebstoffe). Dabei ist zu beachten, dass die Schwelle für den Verlust des Markenschutzes sehr hoch ist und die meisten dieser Gattungsbegriffe weiterhin Markenschutz genießen.

Garantien

Garantieversprechungen dürfen grundsätzlich den Zeitraum einer durchschnittlichen Lebenserwartung eines Produkts nicht überschreiten, um so einer Täuschung einer Lang-/Kurzlebigkeit vorzubeugen. Die Garantien müssen inhaltlich und umfänglich zutreffend sein. Garantieleistungen kann der Hersteller im Rahmen geschützter Vertriebsbindungssysteme bei dekodierter Ware auch verweigern. In einem ungeschütztem System kann der Hersteller ebenso verfahren, vorausgesetzt die Kodierung dient der Identifizierung einer Vielzahl von Produkten. Ist hingegen nur ein einzelnes Produkt betroffen, kann eine solche Verweigerung einen Behinderungswettbewerb darstellen.

Garantiemarke

Eine Garantiemarke ist eine Marke, unter der sich mehrere Marktteilnehmer zusammenschließen können, die bestimmte Kriterien erfüllen. So werden über Garantiemarken z.B. oft ein bestimmtes Herstellungsverfahren oder die Abstammung aus einer bestimmten Region garantiert. Dies dient dazu, Kunden die Qualitätsüberprüfung zu erleichtern. Garantiemarken finden sich z.B. oft im Bereich von Lebensmitteln / Agrarprodukten.

Ganzheitspsychologie

Die Ganzheitspsychologie fasst die menschliche Wahrnehmung als ein Ganzes auf, das nicht in einzelne Wahrnehmungselemente zerlegen lässt und auch von Erfahrungen und Erlebnissen beeinflusst wird, sodass in der Endbetrachtung die ganzheitliche Wahrnehmung Eigenschaften aufweist, die ihren Teilen möglicherweise fehlen.

Gadget (Technische Spielerei)

Ein Gadget ist eine Kleinigkeit, die benutzt wird, um die Aufmerksamkeit von potentiellen Kunden zu erlangen und Interesse zu wecken. Gadgets können z.B. in Werbepost verschickt werden oder an Werbeständen verteilt werden.

Futtermittel

Futtermittel sind keine Arzneimittel. Ein Futtermittel erfüllt den Zweck ein Tier zu ernähren. Geht es vorrangig um die Heilung oder Linderung, handelt es sich nicht mehr um ein Futtermittel, sondern um ein Tierarzneimittel. Ein Futtermittel kann nie zugleich Arzneimittel sein.

Fußpflege

Fußpflege gehört zu den Berufen, die für die Berufsausübung zwar keine Arzneimittel, dafür aber Medizinprodukte, Verfahren und Behandlungen anwenden. Dazu gehören auch Gegenstände zur Körperpflege.

Funktionelle Magnetresonanztomographie (fMRI)

Bei dem fMRI handelt es sich um ein Verfahren zur Messung der Gehirnaktivität. Sie gehört zu den neuronalen Messungen zur Ermittlung von Markenwissen bei den Anspruchsgruppen. Mit diesem Verfahren kann ermittelt werden, dass bei verschiedenen Marken unterschiedliche Hirnregionen aktiviert werden und dass starke Marken die Gehirnregion aktivieren, die für die Verarbeitung von positiven Emotionen zuständig ist.

Fünf Sinne (Five Senses)

Die fünf Sinne des Menschen sind entscheidend für seine Wahrnehmungsfähigkeit. Die Sinne nehmen dabei unabhängig voneinander verschiedene Informationen auf und setzen diese später zu einem Gesamtbild zusammen, aufgrund dessen der Mensch eine Entscheidung treffen kann. Der Mensch kann fünf Sinne haben: Sehsinn, Hörsinn, Geruchssinn, Geschmackssinn, Tastsinn.

Fruchtsaft

Die im Verkehr geführte Bezeichnung „Fruchtsaft“ richtet sich nach der FruchtsaftVO.

Fristwahrung

Im Falle einer Abmahnung muss der Abmahner den genauen Zeitpunkt, an dem die Frist endet, bezeichnen (nach Tag und Stunde). Ohne eine solche genaue Angabe endet die Frist um 24 Uhr des gesetzten Datums. Die Erfüllung kann sodann in der gesetzten Frist erfolgen, selbst wenn sie länger als objektiv angemessen angesetzt wurde.

Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung kann der Abgemahnte bei dem Abmahner unter Nennung von Gründen der Fristüberschreitung erbitten, wenn ihm die Fristeinhaltung schuldlos nicht möglich war. Der Abmahner muss sich unter Umständen (zwar selten) auf die spätere Frist einlassen.

Frischzellenbehandlung (Frischzellentherapie)

Frischzellentherapien zählen zu den Behandlungen die üblicher-weise in einem Sanatorium angeboten werden. Unter „Frisch-zellen“ sind Aufschwemmungen von lebenden Zellen aus embryonalen und jugendlichen tierischen Geweben oder Organen kurz zuvor getöteter Tiere zu verstehen. Sie sind dazu bestimmt, durch Anwendung im menschlichen Körper Krank-heiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Nach Auffassung des Entwicklers wandern die injizierten Zellen entweder in den Krankheitsherd oder werden an der Injektionsstelle abgebaut, resorbiert und zum Neuaufbau von Gewebe verwendet.

Fremdsprache

Pflichtangaben in der Packungsbeilage müssen in deutscher Sprache gemacht werden. Sollten die Angaben auch in einer Fremdsprache angegeben werden, müssen diese mit der deutschen Sprache übereinstimmen. Für fremdsprachliche Bezeichnungen in einer Werbeaussage herrscht ein Werbeverbot, wenn die Bezeichnungen nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind.

Freihaltebedürfnis

Das Freihaltebedürfnis bezeichnet das berechtigte Interesse von Wettbewerbern, Angaben von Schutzrechten freizuhalten, die zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit oder sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen notwendig sind. Der Begriff des Freihaltebedürfnisses ist enger als der der „beschreibenden Angabe“, da beschreibende Angaben unter Umständen eintragungsfähig sein können, wenn an ihnen kein Freihaltebedürfnis festgestellt wird.

Freie Berufe

Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung, darunter fallen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingeneure.

Freeware

Wird eine Software von ihrem Urheber zur kostenfreien Benutzung dem Verwender zur Verfügung gestellt so bezeichnet man sie als Freeware.

Franchising

Das Franchising ist das System, das Franchiseverträgen zugrunde liegt. Beim Franchising oder Konzessionsverkauf wird einem Franchisenehmer die Nutzung eines vom Franchisegeber aufgestellten Geschäftskonzepts gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Der Franchisegeber übernimmt dabei die Planung, Durchführung und Kontrolle des Betriebssystems und schult den Franchisenehmer oftmals im Vorfeld, der Franchisenehmer vertreibt die Waren oder Dienstleistungen unter einer einheitlichen Außendarstellung, entrichtet dafür Gebühren und ist dafür oft in seiner Entscheidungsfreiheit dergestalt gebunden, als dass er sich an das Geschäftskonzept zu halten hat. Ein Beispiel wären z.B. Kamps Bäckereien.

Franchisevertrag

Franchiseverträge stellen eine Art von Vertriebslizenz dar, bei denen ein Franchisenehmer ein bestimmtes Geschäftsmodell von einem Franchisegeber übernimmt und eng mit diesem zusammenarbeitet, aber rechtlich selbstständig bleibt.

Framing-Effekt

Der Framing-Effekt (von engl. Frame = Rahmen) bezeichnet eine Annahme der Kommunikationswissenschaft, nach der Markenwahrnehmungen und letztendlich Kaufentscheidungen stark von der Art der Präsentation abhängen und nicht das Produkt an sich entscheidend ist.

Frames

Frames kommt aus dem Englischen und bedeutet Rahmen. Die Möglichkeit mehrerer voneinander unabhängiger Inhalte auf einer einzelnen Webseite darzustellen, wird als Framing bezeichnet.

forum shopping

Konkurrieren nebeneinander mehrere gerichtliche Zuständigkeiten und nutzt jemand diese systematisch zugunsten seiner Rechtsvorteile aus, so bezeichnet man das als (unerwünschtes) Forum shopping.

Forum non conveniens

Einen hinreichenden Grund zur Klageabweisung in Common Law Rechtsordnungen stellt die Anwendbarkeit eines ausländischen Rechts dar. In dieser Konstellation betrachtet sich das Gericht als „forum non conveniens“. Diese Lehre ist allerdings nach deutschem Recht nicht anwendbar.

Formmarke

Eine Formmarke schützt dreidimensionale Gestaltungen, die im Zusammenhang mit einem Produkt charakteristisch werden können. Dabei können nicht nur Warenformen (z.B. Milchschnitte) oder Verpackungsformen (wie die Coca-Cola-Flasche), sondern auch produktunabhängige Formen geschützt werden.

Food-Verordnung

Die Food-Verordnung schreibt für neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, insbesondere solche, die durch genetische Veränderung hergestellt wurden oder solche Substanzen enthalten, eine spezielle Kennzeichnung vor.

Fokusgruppeninterview

Fokusgruppeninterviews sind von einem Moderator geleitete, auf ein bestimmtes Thema wie z.B. auf die Dimension der Markenidentität fokussierte Diskussionen innerhalb einer Personengruppe, die Informationen akkumulieren und durch den Austausch und das Aufeinanderprallen verschiedener Meinungen ergebnisreicher als Einzelinterviews sein sollen.

Floprate

Mit der Floprate wird gemessen, wie lange sich eine neu eingeführte Marke oder Produkt auf dem Markt hält bzw. wieder vom Markt verschwindet. Ob die Innovation ein Flop ist und deshalb wieder vom Markt genommen wird, entscheidet sich meist in den ersten zwei Jahren seit der Markteinführung.

Floating Banner

Banner stellen eine digitale Anzeige auf einer Webseite dar, die entweder statisches Design oder auch animierte bewegliche Sequenzen wiedergeben können. Diese Banner enthalten sodann einen Hyperlink zur geworbenen Website, auf die der Nutzer durch das Anklicken dieses Banners gelangen soll. Befinden sich die Banner nicht auf einer starren Position der Webseite, sondern bewegen sich, so bezeichnet man sie als „Floating Banner“.

Fliegender Gerichtsstand

Bei Druckschriften (wie z.B. Bücher oder Zeitschriften, Prospekte, aber auch Digitale Medien wie DVD) stellt man bei örtlicher gerichtlicher Zuständigkeit nicht auf den Erscheinungsort als Begehungsort ab, sondern vielmehr kann es jeder Ort sein an dem diese bestimmungsgemäß verbreitet wird.

Flatrate

Den Pauschalpreis, den der Kunde für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Benutzungsvolumen einer Telekommunikationsdienstleistung zu zahlen hat, bezeichnet man als Flatrate.

Flagship Stores

Flagship Stores sind Kaufhäuser von Markenherstellern selbst, die dort nur Produkte einer Marke anbieten. Der Unternehmer kann in seinem Flagship Store die gesamte Produktpalette anbieten. Dies wird ihm meistens in den Kaufhäusern der Händler nicht ermöglicht. Die Händler möchten in ihren Geschäften verschiedene Marken anbieten und von den Markenherstellern nur ein eingeschränktes Sortiment anbieten.

Fischzüchter

Zu den Personen die beruflich Arzneimittel (z.B. Vorbeugungs- und Desinfektionsmittel) anwenden, zählen nach h. M. auch (haupt-)berufliche Tierhalter wie z.B. Fischzüchter.

First-come-Prinzip

Als „first-come“ oder „first-served-Prinzip“ bezeichnet man das von der zeitlichen Priorität abhängige Registerverfahren der Top-Level-Domains.

First-Choice-Brand-Effekt

Der First-Choice-Brand-Effect besagt, dass pro Warengruppe und Testperson nur eine Marke Emotionen beim Kaufentscheidungsprozess hervorruft, was mithilfe von bildgebenden Verfahren herausgefunden wurde.

Firmenwerbung

Die Darstellung von Leistungen eines Unternehmens in Gestalt von Public-Relations-Maßnahmen oder in Form einer Imagewerbung ist grundsätzlich nicht als Werbung zu qualifizieren. Wird dabei aber auch für bestimmte Produkte geworben, fällt es unter die verbotene Produktwerbung.

Firmenschlagwort

Unter einem Firmenschlagwort versteht man die Verkürzung der vollen Firmenbezeichnung auf einzelne, schlagkräftige Bestandteile. Der Schutz erstreckt sich dann auf die Bestandteile, wenn diese selbst kennzeichnungskräftig sind. Dies ist besonders dann der Fall, wenn gerade dieser Teil im Verkehr problemlos als Name des Unternehmens wirken kann.

Firmenrecht

Die Firma als solche genießt einen grundsätzlich dem Namensrecht ähnlichen Schutz. Mit dem Firmenrecht beugt man die Verwechslungsgefahr vor. Desweiteren kann eine mögliche Irreführung, die das Allgemeininteresse verletzt nicht durch bloße Handelsregistereintragung beseitigt werden.

Firma

Die Firma ist die Bezeichnung, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt und damit eine bestimmte Form eines Unternehmenskennzeichens.

Filmtitelregister

Die bloße Nennung eines Titels zur Bezeichnung des Originalwerkes eines Dritten, zum Beispiel bei Aufführung in einem Filmtitelregister, stellt an sich noch keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne des § 15 MarkenG dar.

fiktive Zulassung

Fertigarzneimittel, die bereits vor 1978 im Markt waren, galten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes als „fiktiv zugelassen“ nach § 105 Abs. 1 AMG, um weiterhin verkehrsfähig zu bleiben. Sie waren den zugelassenen Arzneimitteln rechtlich gleich gestellt mit der Auflage, dass sie sich innerhalb einer Übergangsfrist von 12 Jahren dem neuen Zulassungsverfahren unterziehen mussten.

Fibonacci-Zahlenreihe

Die Fibonaccizahlen sind eine von Leonardo Fibonacci, einem bedeutenden mittelalterlichen Mathematiker, aufgestellte unendliche Zahlenreihe, die entsteht, indem die vorhergehenden Zahlen der Reihe addiert werden und so die nächste Zahl ergeben (1, 1, 2, 3, 5, 8, 13…). Ihre Gesetzmäßigkeit kommt in der Natur, z.B. in Schneckenhäusern, vor und wird oft als schön oder besonders gleichmäßig empfunden. Sie wird deshalb im Markenmanagement bei den Entwürfen zu Logos, Melodien etc. angewandt.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist eine Klageart mit der die streitigen Parteien das Bestehen (positive Feststellungsklage) oder nicht Bestehen (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses überprüfen können.

Fertigpackungen

Bei Fertigpackungen (für Lebensmittel und andere Erzeugnisse) muss bei der Gestaltung darauf geachtet werden, dass diese keine größere Befüllung vortäuscht, als sie in der Tat ist, es sei denn, dies wird vom Verkehr erwartet (z.B. Pralinenverpackung).

Fernsehwerbung

Unter Fernsehen sind alle visuellen Medien zu verstehen, die sich des Bildschirms mit laufenden Bildern bedienen. Staatsvertraglich ist die Trennung von Werbung und Programm geregelt. Hierunter fällt auch das Zeigen von Produkten in einem Spielfilm.

Ferndiagnose

Typischerweise liegt die Information in der Schilderung der Symptome, sie kann aber auch in der Übersendung von Labor-befunden oder Stoffproben liegen.

Fernbehandlung

Unter Fernbehandlung fallen z.B. telefonische Anweisungen zur Ersten Hilfe nach einem Unfall oder ärztliche Anweisungen bis zum Arztbesuch, bei weniger gravierenden Akuterkrankungen. Fernbehandlungen sind nicht verboten, allerdings ist es nicht erlaubt für Fernbehandlungen zu werben. Das Wort Fern-behandlung umfasst sowohl die Diagnose als auch die Therapie, nicht aber Vorbeugung und Verhütung. Eine Fernbehandlung liegt bereits vor, wenn die Stellung einer Diagnose nicht auf eigene Wahrnehmung beruht. Der Begriff der Fernbehandlung setzt voraus, dass der Patient Fragen an den Werbungtreibenden stellen kann, die das Ziel eines Behandlungsvorschlags oder der Diagnose haben sollen.

Fernabsatzgesetz

Zur Regelung des Fernabsatzes hinsichtlich des Verbraucherschutzes wurde infolge der Fernabsatzrichtlinie das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) geschaffen. 2002 wurde das Gesetz im Zuge der Schuldrechtsreform in das BGB aufgenommen.

Fernabsatz

Fernabsatz umfasst beispielsweise Fernkommunikationsmittel wie das Fernsehen (Teleshopping), das Internet oder den herkömmlichen Versand. In Bezug auf Arzneimittel ist lediglich der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln über das Internet und den Versand erlaubt.

Feilbieten (Feilhalten) Siehe auch Inverkehrbringen

Das Inverkehrbringen ist das Vorrätighalten zum Verkauf oder sonstiger Abgabe, das Feilhalten und Feilbieten und die Abgabe an andere. Unter Feilbieten ist eine über das bloße Feilhalten hinausgehende, auf potentielle Käufer ausgerichtete Tätigkeit zum Zwecke der Kaufanregung zu verstehen, die besondere Impulse setzt. Die Begriffe setzen aber voraus, dass der beworbene Gegenstand bereits vorhanden sein muss, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Werbemaßnahme und dem zu erwerbenden Gegenstand besteht und es sich um eine konkrete auf ein bestimmtes Arzneimittel gerichtete Werbung handelt.

Faxwerbung

Der Empfänger einer Faxwerbung kann unter Umständen geschädigt sein, so ist der Versender von unerwünschter Faxwerbung schadensersatzpflichtig.

Faute

Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus.

Farbmarken

Für Farbmarken in einer bestimmten graphischen Darstellung gelten die Grundsätze der (farbigen) Bildmarke. Umstritten war die Behandlung von isolierten bzw. konturlosen Farben, diese sind jedoch laut BGH ebenfalls schutzfähig.

Farben

Die Verwendung unterschiedlicher Farben, kann unter Umständen zur Vermeidbarkeit von Herkunftstäuschungen als nicht-technisches Merkmal beitragen.

Fangwerbung

Eine wettbewerbswidrige Fangwerbung bedeutet, dass Kunden vor dem Geschäftsbetrieb oder im engen räumlichen Bereich des Wettbewerbers durch die Verteilung von Handzetteln in geeigneter Weise abgefangen werden sollen. Das angestrebte Ziel dabei ist der Absatz eigener Produkte.

Familienmarke

Ist eine einheitliche Marke für homogene Produkte eines bestimmten Unternehmens, d.h. Produktgruppen oder Produktlinien eines Unternehmens werden unter dem gleichen Namen geführt. Eine Familienmarke kann aber auch noch weitere Produkte beinhalten die über eine Produktlinie hinausgeht, soweit sie nicht sämtliche Angebote eines Unternehmens umfasst. Beispiel dafür ist Nivea von Beiersdorf für die Kosmetiksparte.

Fahrlässigkeit, -bewusste, -unbewusste

Fahrlässig handelt derjenige, der die Sorgfalt, zu der er nach den konkreten Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten sowohl verpflichtet als auch imstande ist, außer acht lässt und dadurch die rechtswidrige Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt oder voraussieht. Fahrlässig handelt auch wer die Möglichkeit der rechtswidrigen Tatbestandsverwirklichung zwar erkennt, aber pflichtwidrig darauf vertraut sie werde nicht eintreten.

Fahrlässigkeit

Die zivilrechtliche Legaldefinition der „Fahrlässigkeit“ ist in § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB zu finden. Nach dieser Vorschrift handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Es ist also danach zu fragen, ob die gegebenen Umstände vermeidbar waren.

Factory Outlet Center

Oft befinden sich mehrere Factory Outlets an einem Ort und bilden ein Outlet Center (Bsp. Outlet City Metzingen). Dort werden Modelle der Vorsaison, Sonderkollektionen oder Waren zweiter Wahl, die im normalen Handel nicht mehr angeboten werden, meist großflächig verkauft, um hohe Lagerkosten zu vermeiden. Factory Outlet Center sind meist von einem Betreiber zentral geplant und verwaltet.

Fachwerbung

Fachwerbung richtet sich an Angehörige der Heilberufe, also an die Fachkreise. Publikumswerbung dagegen richtet sich an Laien.

Fachveröffentlichungen

Eine Fachveröffentlichung ist z.B. eine Veröffentlichung in (medizinischen) Fachbüchern oder -zeitschriften. Ziel der Veröffentlichung ist es bislang unbekannte Aussagen und Ideen von Angehörigen bestimmter Fachkreise zu verbreiten, die für die Fachwelt und die Wissenschaft von Bedeutung sein könnten.

Fachsprache

Unter Fachsprache versteht man die Wörter und Begriffe, die nicht zum allgemeinen Wortschatz der deutschen Sprache gehören. Das Gegenstück dazu ist die Gemein- oder Umgangs-sprache, die jedermann, also auch der fachlich nicht gebildete versteht. Für Begriffe der Fachsprache oder aus Fremdsprachen, die in den allgemeinen Wortschatz übernommen wurden, gibt es kein Werbeverbot.

Fachmarkt

Ein Fachmarkt ist eine weitere Form des Einzelhandels, in der nur Produkte einer bestimmten Branche angeboten werden, das sich jedoch preislich, im äußerem Erscheinungsbild und in der Standortwahl eher an Verbrauchermärkten orientiert, dafür hinsichtlich des Sortiments nicht ganz so spezialisiert aufgestellt ist wie ein Fachgeschäft.

Fachliche Prüfung

Die Werbung mit fachlicher Prüfung durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte muss sich auf die Wirkungen und/oder Eigenschaften des Heilmittels beziehen, insbesondere auf seine Unbedenklichkeit. Mit fachlicher Prüfung darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden.

Fachliche Autorität, Einspannung von

Durch das Einspannen von fachlicher Autorität wird dem Laienpublikum, an das sich die Werbung richtet, der Eindruck vermittelt, das derjenige, der mit seiner fachlichen Autorität wirbt, neutral ist.

Fachliche Anwendung

Die Werbung mit fachlicher Anwendung durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte muss sich auf die Wirkungen und/oder Eigenschaften des Heilmittels beziehen, insbesondere auf seine Unbedenklichkeit. Mit fachlicher Anwendung darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden.

Fachliche Angabe (Empfehlung)

Eine fachliche Angabe ist eine Empfehlungen von „ einem Wissenschaftler, einer im Gesundheitswesen tätigen Person oder einer Personen…, die weder Wissenschaftler noch im Gesundheitswesen tätig ist, die aber aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen kann.“ Für die Angabe, dass eine fachliche Empfehlung vorliegt, ist es unerheblich, ob dies zutrifft oder nicht und ob der Autor überhaupt zu den Fachkreisen zählt.

Fachkreise

Fachkreise sind im Gesundheitswesen tätige bzw. zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Personen. Sie sind Angehörige der Heilberufe oder des Heil-gewerbes, die mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln handeln oder diese in Ausübung ihres Berufes anwenden. Es gibt Werbung die nur für die Fachkreise bestimmt ist.

Fachklinik

Eine Fachklinik ist eine Klinik die z.B. auf bestimmte Krankheiten spezialisiert ist (z.B. Herzklinik).

Fachhandel

Der Fachhandel ist eine stark spezialisierte Betriebsform des Einzelhandels, in der nur Produkte aus einer bestimmten Branche bzw. Sparte vertrieben werden. Dafür ist das Sortiment tief gegliedert, es gibt also für einzelne Bedürfnisse der Kunden eine Vielzahl an möglichen Produkten der gleichen Richtung.

Facharztbezeichnung

Die Facharztbezeichnung wird nach mehrjähriger Ausbildung und Prüfung durch die jeweilige Landesärztekammer bzw. Landes-zahnärztekammer verliehen. Nach den ärztlichen Berufsregeln ist es einem Arzt, der Inhaber oder leitender Arzt einer Klinik ist, nicht verwehrt, in Anzeigen oder Ankündigungen mit seinem Namen und unter Angabe von Hauptindikationsgebieten werben zu lassen. Ein „Hauptindikationsgebiet“ entspricht dem Umfang nach weitgehend dem einer Facharztbezeichnung.

Facharzt

Das Berufsrecht der Ärzte, vor allem das wettbewerbsrelevante ist in den Berufsordnungen, als Satzungen der einzelnen Landesärztekammern enthalten. Der Arzt darf hinsichtlich seiner Qualifikationsbezeichnung ausschließlich die nach der Weiterbildungsordnung führbare Arztbezeichnung in seinen Praxisschildern kenntlich machen. Hierzu gehören die Facharzt-, sowie Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen.

Fabrikationsnummern

Fabrikationsnummern sind eine Art der Kodierung, die der Identifikation von Produkten dient. Die Entfernung von Fabrikationsnummern oder der Vertrieb von Produkten, bei denen diese Fabrikationsnummern entfernt wurden, kann wettbewerbswidrig sein oder außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

Extensive Markenwahl

Bei der extensiven Markenwahl trifft der Kunde seine Kaufentscheidung aus einem großen Consideration Set heraus, d.h., er verfügt gedanklich über eine große Auswahl an potentiellen Produkten und wägt seine Entscheidung mit hohem Aufmerksamkeitsgrad bzw. Involvement ab.

Exportvermerk

Ein Exportvermerk gibt ein bestimmtes Bestimmungsland für eine Ware an. Die herrschende Meinung will eine rechtserhaltende Benutzung bejahen, selbst wenn die Ware laut Exportvermerk in ein anderes als das im Waren-/Dienstleistungsverzeichnis hinterlegtes Land exportiert wird.

Export

Die Ausfuhr von Waren ist in § 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG als rechtsverletzende Benutzung genannt. Im Umkehrschluss gilt die inländische Kennzeichnung von Exportwaren als rechtserhaltend, gleichgültig, ob sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden oder nur innerbetrieblich gekennzeichnet und mit eigenen Transportmitteln ins Ausland verbracht werden.

Experte (Maven)

Ein Experte ist eine Person mit einem fundierten, tiefgreifenden Wissen über ein spezielles Thema. Im Zusammenhang mit Marken werden Personen mit ausgeprägtem Wissen über Marken und Produkte auch als Marktkenner bezeichnet.

Experiment

Ein Experiment dient in der Primärforschung dazu, die Auswirkungen von Veränderungen an einer oder mehreren unabhängigen Variablen auf eine oder mehrere abhängige Variablen zu überprüfen, um bestimmte im Vorfeld aufgestellte Hypothesen zu bestätigen oder zu verwerfen.

ex tunc

„Mit Wirkung ex tunc“ bedeutet, etwas wirke rückwirkend in die Vergangenheit („von damals an“). Ex tunc ist der Gegensatz zu ex nunc.

ex post-Betrachtung

Ex post-Betrachtung ist die Erkenntnisberücksichtigung resultierend aus der beurteilenden nachträglichen Sicht.

ex nunc

„Mit Wirkung ex nunc“ bedeutet, etwas wirke nur vom Eintrittszeitpunkt, also von der Gegenwart ab („von nun an, ab jetzt“). Ex nunc ist der Gegensatz zu ex tunc.

Evoked Set

Das Evoked Set umfasst sämtliche Marken- und Produktalternativen, die ein Kunde beim Fällen einer Kaufentscheidung berücksichtigt.

Evidenz-Kommunikation

Durch Evidenz-Kommunikation werden Kunden und Abnehmer auf Verarbeitungsprodukte oder sonstige wesentliche Komponenten eines Gesamtproduktes, die im Wege des Ingredient Brandings verwendet werden, aufmerksam gemacht und das Gesamtprodukt dadurch aufgewertet.

Events

Events sind Aktionen und Veranstaltungen, die angeboten werden, um den Kunden eine Marke inszeniert und erlebnisorientiert zu vermitteln. Produkte oder die Marke an sich stehen im Mittelpunkt und sind nicht, wie z.B. beim Sponsoring, Begleiterscheinung einer anderen, oft sportlichen, Veranstaltung. Events werden vom Markenunternehmen selbst geplant und finanziert, außerdem müssen sie sich die Aufmerksamkeit der Kunden nicht mit anderen Teilnehmern teilen.

Eventmarketing

Eventmarketing bezeichnet den Prozess und die Arbeitsleistung, die zur Planung, Vorbereitung und Durchführung eines internen oder externen Events nötig sind.

Europäisches Markenrecht

Infolge des Wettbewerbsschutzes hinsichtlich der Verwechslungsgefahr spielt die Harmonisierung des Markenrechts eine erhebliche Rolle. Markenrechte können mithin auf der europäischen Ebene bestehen.

Europäische Normen (EN)

Europäische Normen (EN) sind technische Regeln, allerdings stellen sie keine verbindlichen Rechtsnormen dar. Sie enthalten lediglich Empfehlungen, die jedoch einen Handelsbrauch begründen können.

Etikettenschwindel

Entspricht die Etikettierung nicht dem Produktinhalt so liegt ein Etikettenschwindel vor. Daraus ergibt sich eine unmittelbare Benachteiligung der Verbraucher und mithin ein Wettbewerbsverstoß.

Erstreckungsgesetz

Das Erstreckungsgesetz regelte mit Wirkung zum 01. Mai 1992 den Umgang mit Marken aus dem jeweils anderen Teil des wiedervereinigten Deutschlands. Insbesondere wurden die Schutzwirkungen auf ganz Deutschland erweitert, rückwirkende Geltendmachung von Verletzungsansprüchen aber ausgeschlossen.

Erste-Hilfe-Broschüren

Erste-Hilfe-Broschüren und Gesundheitsbücher geben Ratschläge für Erste Hilfe im Krankheitsfall z.B. Verletzungen oder für die Gesundheitserhaltung, die nicht spezielle Heilmittel vorgeben.

Erstbegehungsgefahr

Erstbegehungsgefahr ist dann gegeben, wenn eine Rechtsverletzung (z.B. ein wettbewerblicher Verstoß, eine Urheberechtsverletzung) unmittelbar und ernstlich droht. Der Verletzer kann vorbeugend zur Unterlassung aufgefordert werden. Der Unterlassungsgläubiger muss die Umstände begründen, darlegen und ggf. beweisen bzw. glaubhaft machen.

Erschöpfung

Erschöpfung im Sinne des § 24 MarkenG bedeutet, dass ein Markeninhaber nicht das Recht hat, den weiteren Vertrieb eines einmal von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebrachten Wareneinzelstückes zu untersagen. Ausnahmsweise kann es zu einer „fiktiven Erschöpfung“ auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers kommen, wenn ansonsten eine künstliche Abschottung der Märkte innerhalb der Mitgliedstaaten der EU droht.

Erschleichen

Erschleichen ist die unredliche Kenntniserlangung bestimmter Umstände, die nicht bereits offenkundig sind und einen gewissen Grad der Unzugänglichkeit erfordern.

Eröffnungsangebote

Bei „Eröffnungsangeboten“ oder „Eröffnungspreisen“ werden vom Verkehr unternehmensbezogene und besonders günstige Preise, die unterhalb des nach der Eröffnungsphase regulären Preisniveaus liegen, erwartet. Zusätzlich muss das Angebot zeitlich mit der Neu-Eröffnung zusammenhängen.

Ermittlungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist zur Aufklärung des Sachverhalts ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere die Einholung von Auskünften und schriftlichen Äußerungen von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen, die Beiziehung von Akten, Urkunden sowie eidesstattlichen Versicherungen.

Erledigungserklärung

Bei einer (vollständigen) übereinstimmenden Erledigungserklärung erklären die Parteien, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei. Bei einer einseitigen (vollständigen) Erledigungserklärung erklärt nur der Kläger die Erledigung der Hauptsache.

Erlebniswirkungen

Um die Wirkung einer Marke auf die Konsumenten zu analysieren, wird unter anderem die Erlebniswirkung der Kommunikation überprüft. Dabei wird überprüft, wie durch Kommunikation übermittelte Erlebnisse zu einer Marke von den Konsumenten aufgenommen werden und welche Emotionen diese Erlebnisse auslösen.

Erlebnisorientierung

Ungefähr die Hälfte der Konsumenten in Deutschland gehören zu den Erlebniskonsumenten. Das bedeutet, dass sie erlebnisorientiert sind. Bei ihnen spielt der Erlebniswert einer Marke für den Kauf eine bedeutende Rolle. Die Konsumenten orientieren sich an Marken, die ein bestimmtes Gefühl oder Erlebnis suggerieren. Um diese Konsumenten zu erreichen, müssen für Marken geeignete und konsumrelevante Erlebnisse gefunden werden

Erlebnismarketing

Erlebnismarketing zielt darauf ab, dem Kunden ein sinnlich wahrnehmbares Gefühl zu vermitteln, das dessen Gemütszustand positiv beeinflusst und infolgedessen dazu führt, dass sich Einstellungen und Werte der Marke gegenüber positiv verändern und entwickeln.

Erlebnismarke

Mit einer Erlebnismarke kann der Konsument aktiv in Berührung kommen anstatt sie nur abstrakt wahrzunehmen.

Erkennung

Erkennung ist die Diagnose von Störungen der normalen Beschaffenheit. Ein Mittel, welches die Erkennung der Beschaffenheit, des Zustandes oder der Funktion des Körpers oder seelischer Zustände ermöglicht, ist Arzneimittel, wenn die Erkennung Primärzweck ist, nämlich diesem Zweck dient.

Erkenntnisverfahren

Das Erkenntnisverfahren ist neben dem Vollstreckungsverfahren ein Teil des gerichtlichen Verfahrens. Das erstere dient der Erlangung des Vollstreckungstitels (wichtigstes Beispiel ist das Gerichtsurteil, hierzu bedarf es einer Klage, ein anderes Beispiel wäre das Mahnverfahren). Im Erkenntnisverfahren wird über den Rechtsstreit selbst entschieden, es geht also um das Bestehen oder Nichtbestehen der zwischen den Parteien streitigen Rechte.

Erinnerungswerbung

Eine werbende Angabe, die die Erinnerung bestimmter Werbeinhalte hervorrufen soll, bezeichnet man als Erinnerungswerbung (z.B. Abbildung einer Verkaufsverpackung).

Erinnerung

Die Erinnerung gemäß § 64 MarkenG ist der zulässige Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Markenstellen oder Markenabteilungen, die von einem Beamten des gehobenen Dienstes oder einem vergleichbaren Angestellten erlassen worden sind. Sie ist insbesondere von der Beschwerde zu unterscheiden, die gegen Entscheidungen durch Personen mit anderer dienstrechtlicher Stellung gegeben ist.

Erheblichkeitsschwelle

Die Eignung den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmern nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen bezeichnet man als „Erheblichkeitsschwelle“.

Erfüllungsgehilfen

Erfüllungsgehilfen sind alle Personen, die mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig werden (z.B. Presseverlage, Werbeagenturen, Rechtsanwälte).

Erfolgsversprechen

Das Versprechen oder auch Erwecken des Eindruckes, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann.

Erfinderrechte

Erfinderrechte sollen vor Nachahmungen schützen und dem Schutz gewerblicher Leistungen auf sondergesetzlicher Grundlage dienen. Die Leistungen sollen durch Harmonisierung unter den EU-Mitgliedsstaaten der Erfinderrechte geschützt werden.

Erfahrungsgüter

Bei Erfahrungsgütern wie z.B. bei Versicherungen oder bei langlebigen körperlichen Konsumgütern zeigt sich die Qualität aus Erfahrungen durch dessen Konsum. Daraus folgert der Verbraucher auch ggf. den fortwährenden Konsum.

Ereignissponsoring

Das Ereignis- oder auch Eventsponsoring ist eine Finanzierungsmöglichkeit einer Veranstaltung, über die Bericht erstattet wird, durch ein Unternehmen (z.B. Banden- und Trikotwerbung bei Sportevents). Das Ereignis- oder Eventsponsoring ist von dem Produktionssponsoring zu unterscheiden. Siehe hierzu „Sponsoring“.

Eponym (Namensgeber)

Eponyme sind zumeist in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangene Gattungsbezeichnungen und zeigen an, von wem oder was eine Bezeichnung abgeleitet wurde, wie z.B. der Knigge.

Epilepsie

Im Deutschen Fallsucht oder auch Krampfleiden genannt, bezeichnet ein Krankheitsbild mit mindestens einem spontan auftretenden Krampfanfall, der nicht durch eine vorausgehende erkennbare Ursache hervorgerufen wurde. Ein solcher epileptischer Krampfanfall ist Folge synchroner Entladungen von Neuronengruppen im , die zu plötzlichen unwillkürlichen stereotypen Verhaltens- oder Befindens-störungen führen.

Entziehung

Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis kann dem jeweils damit Betrauten auch wieder entzogen werden. Dafür müssen jedoch wichtige Gründe vorliegen. Eine Beschränkung kommt jedoch gemäß § 82 AktG nicht in Betracht.

Entscheidungsfreiheit

Die Wettbewerbsfreiheit ist dann gegeben, wenn Marktteilnehmern neben der Handlungsfreiheit, die Entscheidungsfreiheit im Sinne innerer Bildungsfreiheit zukommt.

Entnahmen

Entnahmen meinen die meist monatlichen Abführungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die die Gesellschafter einer Personengesellschaft für ihre Tätigkeiten ausbezahlt bekommen. Das Eigenkapital wird dadurch verringert. Sie sind steuerrechtlich gemäß § 4 Abs.1 EStG zu behandeln. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften stehen keine Privatentnahmen zu, sie erhalten Gewinnausschüttungen.

Entlastung

Der Aufsichtsrat bzw. der Vorstand einer AG kann durch die Hauptversammlung entlastet werden, womit die Billigung desselben Kund getan wird. Ein Verzicht auf Ersatzansprüche geht mit der Erklärung der Entlastung gemäß § 120 AktG jedoch nicht einher.
Bei der Geschäftsführung einer GmbH erfolgt die Entlastung durch die Gesellschafter, wobei hier auch die Entbindung von etwaigen Schadensersatzansprüchen miterklärt wird (ergibt sich aus § 46 Nr. 8 GmbHG).
Umgekehrt kann dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung auch das Vertrauen entzogen werden, wenn die Abstimmung über die Entlastung negativ ausfällt.

Entgeltfortzahlung

Der Arbeitnehmer hat im Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, auch wenn ihm seine Arbeitsleistung aus dem Arbeitsvertrag unmöglich geworden ist (vgl. „Unmöglichwerden der Arbeitsleistung“), u.a. wenn:

Der Arbeitnehmer krankheitsbedingt an der Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft (vgl. §§ 1, 3 ff EFZG). Dabei ist der Arbeitnehmer allerdings verpflichtet den Umstand unverzüglich mitzuteilen und unter Umständen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Darüberhinaus darf er mögliche Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten im Wege des Forderungsübergangs an den Arbeitgeber nicht verhindern (vgl. § 7 EFZG). Siehe auch „Krankengeld“.

Die Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt

Der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz wahrnimmt (vgl. „Jahresurlaub“, „Urlaubsentgelt“)

Endpreisangabe

Gemäß § 1 Abs. 1 PreisangabenV gilt das Gebot der Endpreisangabe, d.h. es müssen Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile angegeben werden, die zu zahlen sind. Bei einem Verstoß ist grundsätzlich denkbar, dass der Verletzer dadurch eine für sich günstigere Wettbewerbslage erlangt. Folglich kann es eine unlautere Handlung darstellen.

Endorsement

Endorsement bezeichnet das Vorgehen, eine auf potentielle Kunden glaubwürdig erscheinende Person – sei es eine unbekannte Privatperson oder ein Prominenter – für die Bewerbung eines Produktes einzusetzen, anstatt ausschließlich das Produkt selbst in den Mittelpunkt zu stellen. Dadurch soll die Glaubwürdigkeit erhöht werden.

Employer Branding

Eine Arbeitgebermarke positioniert sich markenstrategisch so, dass sie auf potentielle Arbeitnehmer attraktiv wirkt. Meist ausgehend von der Unternehmensmarke wird dabei eine Strategie entwickelt, die die Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmern zum Ziel hat und gleichzeitig die Unternehmenskultur weiterentwickelt.

Empfehlungsschreiben

Werbemäßiges wiedergegebenes Schreiben, in dem ein Dritter einen Hersteller empfiehlt, um dessen Produkt zu bewerben. Andere Schreiben dieser Art sind Anerkennungs- und Dankschreiben.

Empfehlungsmarke

Eine Empfehlungsmarke oder endorsed brand ist Teil einer Markenfamilie und agiert zwar selbstständig am Markt, wird dabei jedoch von einer anderen Marke der Markenfamilie, oft der Unternehmensmarke, unterstützt.

Empfehlung, versteckte

Eine „versteckte“ Empfehlung durch z.B. einen Arzt erfolgt dann, wenn lediglich der Eindruck einer Empfehlung entsteht, z.B. durch eine verdeckte Formulierung.

Empfänger der Werbegabe

Der Empfänger einer Werbegabe ist Normadressat, sofern er einem Fachkreis i.S.v. § 2 HWG angehört. Er ist zugleich Werbungsadressat.

Emotionen

Marken können bei Konsumenten Emotionen hervorrufen. Werden Emotionen durch die Marke ausgelöst, prägt sich eine Marke leichter ein und fließt in die Kaufentscheidung mit ein. Durch das Auslösen von Emotionen kann eine Beziehung des Konsumenten zur Marke oder dem Unternehmen entstehen. Verdichtete Emotionen werden im Marketing als Erlebnisse bezeichnet.

Emotional Branding

Durch das Emotional Branding wird die Marke erlebbar gemacht. Die Marke soll multisensual gestaltet werden, also mit verschiedenen Sinnen wahrnehmbar sein. Dazu gehören außer den Reizen für das Auge, Reize für den Tastsinn, aber auch Geruch und Geschmack.

Emerging Markets

Emerging Markets sind neue Märkte oder die Märkte der Schwellenländer. Ein besonderes Wachstumspotenzial der Marken wird in China, Indien und Russland erwartet. Diese Märkte sind noch nicht von Marken überschüttet und der Lebensstandart befindet sich noch auf einem niedrigen Niveau. Jedoch dringen auch Billiganbieter in die Emerging Markets vor, die leicht die Herstellermarken gefährden, weil die Bevölkerung dort im Durchschnitt bedeutend weniger verdient, als in den etablierten Märkten.

Emblem

Ein Emblem ist ein Symbol, Zeichen oder ein Sinnbild, das für einen Staat, eine Organisation oder auch einen Begriff stehen kann.

E-Mail-Werbung

Aufgrund der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation vom Jahr 2002 ist die E-Mail-Werbung, die mittlerweile aufgrund der Schnelligkeit, Einfachheit und Kostengünstigkeit eine erhebliche Bedeutung erlangt hat, ohne vorherige Einwilligung (opt-in-Modell) grundsätzlich verboten. Bei einer massenhaften Werbemailversendung spricht man vom sog. Spamming oder Spam-Mails.

E-Mail

E-Mail oder Electronic Mail oder zu deutsch Elektronische Post ist ein auf dem Internet basierender Kommunikationsdienst zur personenbezogenen Übersendung elektronischer Nachrichten. Voraussetzung ist eine entsprechende E-Mail-Adresse, die aus einer persönlichen Kennung und durch ein „@“ verbundene Kennung des Rechners über den die elektronische Post empfangen werden soll, besteht.

Elimination von Marken

Manchmal ist es notwendig, ein Marke aus dem vorhandenen Markenportfolio zu eliminieren, weil sie sich mit einer anderen Marke überschneidet und damit deren Wirkung beeinträchtigt oder wegen zu starker Konkurrenz unwirtschaftlich geworden ist. Jedoch kann die Elimination einer Marke dazu führen, dass für einen Konkurrenten eine Markteintrittsmöglichkeit geschaffen wird.

Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG)

Das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) war die Grundlage für die Überführung der Vorgaben der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in das Teledienstegesetz (TDG).

Elektronische Post

Elektronische Post schließt jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht ein, die im Netz oder im Endgerät bis zum Abruf des Empfängers gespeichert werden kann (vgl. Art. 2 Satz 2 lit. H der Datenschutz-Richtlinie). Darunter fallen beispielsweise E-Mails, SMS, MMS. Telefonanrufe und Telefaxe fallen hingegen nicht darunter.

Elaboration Likelihood Model (ELM)

Das Elaboration Likelihood Model ist eine sozialpsychologische Methode zur Erklärungen von Änderungen in der Einstellung von Menschen. Dabei gibt es einen zentralen und einen peripheren Weg, über Mitteilungen die Einstellungen des Menschen zu einem bestimmten Thema zu beeinflussen. Ersterer erfolgt über überzeugende Argumente, letzterer über Nebenreize wie die Person des Senders oder die Aufmachung.

Eisberg-Modell (s. Markeneisberg)

Das Eisberg-Modell dient dazu den Markenwert bildlich darzustellen. In dem Modell wird ein Eisberg in Markenguthaben und Markenbild unterteilt. Das Modell hat sich bereits in verschiedenen Fällen bestätigt.

Eisberg-Modell (Icon Added Value)

Ein Eisberg-Modell beschreibt immer eine Konstellation, in der der Großteil unter der Oberfläche liegt. Im Zusammenhang mit Marken dient es dazu, die Markenstärke unter Berücksichtigung der Markenidentität zu beurteilen.

Einziehung

Widerspricht der Verfügungsberechtigte nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung gemäß § 146 Abs. 2 S. 1 MarkenG der Beschlagnahme seiner Ware durch den Zoll, wird die Ware gemäß § 147 MarkenG eingezogen.

Einzelmarke

Für jedes Produkt eines Unternehmens wird eine eigene Marke kreiert, die Einzelmarke. Diese Einzelmarke markiert nur ein bestimmtes Produkt und nicht ganze Produktgruppen, wie beispielsweise die Familienmarke. Mit einer Einzelmarke können Innovationen besser vermarktet werden und genau an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden.

Einzelhandel (Retail)

Einzelhandel ist eine Form von Handelsunternehmen, in dem Ware hauptsächlich an Endverbraucher verkauft werden und eine Vielzahl von Funktionen erfüllt wird, wie z.B. die räumliche Nähe zum Kunden oder ein breites Warensortiment.

Einwirkungsprinzip

Bei der Frage nach dem anwendbaren Recht ist nur ein zielgerichtetes Einwirken des Verletzers und nicht die klassische Verletzung eines absoluten Rechtsgutes, die zum missbilligten Taterfolg führt, maßgeblich nach dem sog. Einwirkungsprinzip für die lauterkeitsrechtliche Anknüpfung an dem Marktort. Es soll folglich das Recht des Staates anwendbar sein, auf dessen Markt der vermeintliche Verletzer zielgerichtet hingewirkt hat.

Einwendungsdurchgriff

Ein klassischer Einwendungsdurchgriff kann bei verbundenen Verträgen gegenüber dem Kreditgeber auftreten und ist in § 359 BGB geregelt, gilt jedoch nur für Verbraucher.

Einwendungen

Macht der Schuldner Umstände geltend, bei deren Vorliegen ein Anspruch nicht wirksam entstanden ist oder nachträglich beschränkt oder untergegangen ist, der ansonsten gegeben wäre, so spricht man von Einwendungen (als materiell-rechtliches Verteidigungsmittel des Schuldners). Rechtshindernde, sowie rechtsvernichtende Einwendungen, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind, sind von rechtshemmenden Einwendungen (Einreden), die dem Schuldner bei ausdrücklicher Berufung darauf ein Leistungsverweigerungsrecht bieten, zu unterscheiden.

Einwand

Der Einwand des Verletzers, der Kläger handele selbst in ähnlicher oder anderer Weise unlauter ( ), ist demzufolge grundsätzlich unbeachtlich, wenn Interessen der Allgemeinheit oder Dritter betroffen sind.

Eintragungsbewilligungs-klage

Die Eintragungsbewilligungsklage gemäß § 44 MarkenG ist als Reaktion auf das Widerspruchsverfahren wegen mangelnder Benutzung nach § 43 MarkenG gedacht, um Einwände geltend zu machen, die aufgrund des beschränkten summarischen Prüfungsumfangs im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden konnten.

Eintragungsanspruch

Der Anmelder hat einen Anspruch auf Eintragung der Marke aus § 33 Abs. 2 MarkenG, wenn die Anmeldungserfordernisse erfüllt sind, keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen und der Anmeldetag feststeht.

Eintragung

Die Eintragung der Marke in das Register erfolgt gemäß § 41 MarkenG. Ansprüche aus der Marke, insbesondere aus §§ 14, 18, 19 MarkenG, entstehen erst mit Eintragung der Marke.

Einstweilige Verfügung

Die Gewährleistung der Effektivität des Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG schließt auch den Rechtsschutz innerhalb einer angemessenen Zeit mit ein (Eilrechtsschutz). Die einstweilige Verfügung kann als Sicherungs- oder Regelungsverfügung, oder als Leistungs- oder Befriedigungsverfügung ergehen. Inhaltlich kann sie sich vordergründig auf Unterlassung, aber auch auf Belieferung, Beseitigung, Auskunft, sowie Drittauskunft, Abgabe einer Willenserklärung, Feststellung und auf Maßnahmen der Beweissicherung oder Berichtigung, sowie Maßnahmen zur Beeinflussung gerichtlicher oder behördlicher Verfahren stützen.

Einstellung (Attitude)

Die Einstellung eines Menschen umfasst seinen eingenommenen Standpunkt und seine gedanklichen Beurteilungen bezüglich physischer und psychischer Objekte. Diese hat Auswirkungen auf die Bereitschaft eines Menschen, auf spezielle Stimulation von außen positiv oder negativ zu reagieren.

Einschieben in fremde Serie

Bei einer Markterschließung besteht grundsätzlich kein Recht auf ausschließliche Befriedigung der Nachfrage durch den Ersthersteller. Allerdings ist die auf die Markterschließung anknüpfende Befriedigung eines Fortsetzungs- oder Ergänzungsbedarfs („Einschieben in fremde Serie“) hiervon bei Ausweichmöglichkeiten eines Nachahmers ausgeschlossen.

Einmarkenstrategie

Bei der Einmarkenstrategie wird in einem Produktbereich nur eine einzige Marke verwandt.

Einmanngesellschaft

In einer Einmanngesellschaft oder Einpersonengesellschaft gibt es nur eine einzige Person als Gesellschafter, welche die Rechte der Gesellschafterversammlung auf sich vereint. Sie sind gemäß § 1 GmbHG bzw. §2 AktG nur für Kapitalgesellschaften möglich.

Einlagen

Einlagen in Form von Bar- oder Sacheinlagen sind sämtliche Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen von seinen Gesellschaftern zugeführt werden. Sie werden dem Eigenkapital zugerechnet, wobei sie entweder auf das Stammkapital eingebracht werden können oder zusätzlich zum gezeichneten Kapital geleistet und dann meist als Rücklagen verbucht werden.

Einkaufsstätten

Einkaufsstättentreue ist bei den Konsumenten viel schwerer zu erzielen als Markentreue bei Herstellermarken. Das liegt daran, dass Einkaufsstätten sich in der Regel wenig von der Konkurrenz unterscheiden.

Einkaufslistenverfahren

Es handelt sich dabei um einen Einkaufslistentest mit Probanden. Sie werden in zwei Gruppen eingeteilt, die auf Grund der Einkaufszettel die dahinter steckende Person charakterisieren sollen. Die Einkaufszettel der beiden Gruppen unterscheiden sich nur in einem Posten. Den Probanden ist dieses selbstverständlich unbekannt. Die unterschiedliche Beschreibung des Einkaufslistenerstellers in den beiden Gruppen kann in diesem Test nur auf den unterschiedlichen Posten zurückzuführen sein.

Einkauf

Auf dem Beschaffungsmarkt sind Behinderungen durch den Anbieter oder Einkäufer im Personal, Waren- und Dienstleistungsbereich denkbar. Behinderungen beim Einkauf können durch konkurrierende Einkäufer (beispielsweise durch Aufkauf oder Verknappung) oder Leistungsverweigerungen (beispielsweise durch eine Lieferverweigerung/Liefersperre) entstehen.

Einigungsvertrag

Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 bestimmte im Zuge der Wiedervereinigung zunächst, dass alte gewerbliche Schutzrechte auf das bisherige Schutzgebiet beschränkt bleiben sollten und auch weiterhin den bis dato geltenden Vorschriften unterliegen sollten. Eine Erweiterung durch Neuanmeldung von Marken in anderen Territorien war bereits ab dem 03. Oktober 1992 möglich.

Einigungsstelle

Die Landesregierungen sind gemäß § 15 Abs. 1 UWG verpflichtet, Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern einzurichten. Das Ziel ist die Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht wird. Einigungsstellen gelten als Träger öffentlicher Verwaltung, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind und der staatlichen Aufsicht unterliegen. Der Einigungsstelle kommt allerdings keine Stellung eines Gerichtes oder eines (institutionellen) Schiedsgerichts zu. Vielmehr beschränkt sich die Aufgabe auf die Herbeiführung einer gütlichen Einigung über den Streitfall aufgrund einer Aussprache mit den Parteien.

Einheitstäterschaft

Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt im Gegensatz zum Strafgesetzbuch nur die Einheitstäterschaft nach § 14 OWiG. Alle Formen der Beteiligung (z.B. Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe) werden einheitlich behandelt.

Einheits- oder Ganzheitstheorie

Im Steuerrecht ist die Einheitstheorie die Theorie zur Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, die nach Aufgabe der Bilanzbündeltheorie gefasst wurde: danach wird die Personengesellschaft einheitlich betrachtet und nicht in verschiedene Bilanzen für die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Es wird hingegen zwischen dem verteilten einheitlichen Gewinn aus dem Betriebsvermögen und den Zuwendungen im Zusammenhang mit Sonderbetriebsvermögen unterschieden, die getrennt ermittelt werden.
Eine andere Form der Einheitstheorie kommt bei der Konzernrechnungslegung zum Tragen. Dort bezieht sich die einheitliche Betrachtung auf den Konzern, der als wirtschaftliche Einheit der einzelnen dazugehörigen rechtlich selbstständigen Unternehmen zu sehen ist. Der Konzernabschluss muss deshalb von den unter den verbundenen Unternehmungen Verpflichtungen bereinigt werden.

Einheitlichkeit

Farblich und graphisch schlicht gehaltene Flächen von Produktverpackungen gelten als einheitlich. Die Einheitlichkeit dient der Prägnanz der Marke. Die Eindrücke, die die Konsumenten von einer Marke haben, sollten vereinheitlicht werden, um ein positives Bild von der Marke hervorzurufen.

Eingriffskondiktion

Unter einer Eingriffs- bzw. Nichtleistungskondiktion versteht man einen bereicherungsrechtlichen Anspruch, der aus einer Handlung des Bereicherten oder eines Dritten resultiert. Mit dieser Handlung liegt ein Eingriff in die Rechtsposition mit Zuweisungsgehalt des Entreicherten, ohne Rechtsgrund vor.

Einführungspreise

Bei „Einführungspreisen“ erwartet der Kunde besonders attraktive Preise für neu auf den Markt erschienene oder neu im Sortiment aufgenommene Produkte. Dies gilt nicht bei einer bloßen Wiedereröffnung eines Geschäfts. Die Umstände, die sich aus der Branche und der Art des Produkts ergeben, entscheiden über die zulässige Werbedauer.

Einfuhr

Die Einfuhr oder der Import von Waren ist unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG rechtsverletzend.

Einfachheit

Das Erscheinungsbild einer Marke wird unter anderem durch die Einfachheit geprägt. Einfache Formen sind regelmäßig symmetrisch und in sich abgeschlossen. Das Individuum zieht Einfachheit bei der Markengestaltungen komplizierter vor. Die einfache Gestaltung einer Verpackung oder eines Produkts ist geeignet Ästhetik zu vermitteln.

Einfache Mitbestimmung

Einfache Mitbestimmung liegt vor, wenn im Aufsichtsrat eines Unternehmens eine Mehrheit der Anteilseigner besteht im Gegensatz zur paritätischen Mitbestimmung, bei der sich Anteilseigner und Arbeitnehmer das Gleichgewicht halten.

Eigenvergleich

Unter Eigenvergleiche fallen Eigenpreisvergleiche (siehe „Eigenpreisvergleiche“) oder Vergleiche, die die eigene Preislage mit Herstellerpreisempfehlungen, Listen-, Normal- und Katalogpreisen gegenüberstellen. Solche Vergleiche gehören nicht zur vergleichenden Werbung.

Eigentum

Das Eigentum wird grundrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Marktwirtschaft nicht Marktpositionen, sondern vielmehr Wettbewerbschancen gesichert werden. Unter Art. 14 GG fallen absolute Rechte wie Marken und geschäftliche Beziehungen, sowie andere Schutzrechte des geistigen Eigentums.

Eigenständigkeit

Die Eigenständigkeit einer Marke ist ihr individuelles Profil. Die Eigenständigkeit führt zur Unterscheidbarkeit der Marke. Durch die Eigenständigkeit wird die Austauschbarkeit mit anderen Marken vermieden. Für eine erfolgreiche Markenpositionierung ist eine eigenständige Gestaltung der Kommunikation notwendig.

Eigenpreisvergleich

Die grundsätzlich zulässigen und nicht irreführenden Eigenpreisvergleiche nehmen einen vergleichenden Bezug auf eigene Preise (z.B. Aussagen wie „Jetzt nur“, „reduziert“). Bei diesen Vergleichen kann der Vergleichspreis unter Verdeutlichung der aktuellen Preislage ggf. durch Durchstreichen des alten Preises genannt werden. Die Reduzierung kann auch in Form einer Preisdifferenz oder als Prozentangabe kenntlich gemacht werden.

Eigenmaßnahmen

Eigenmächtige Maßnahmen sind Maßnahmen seitens des Betroffenen durch öffentliche Berichtigungen oder sonstigen Erklärungen, die ohne vorherige gerichtliche Berechtigung bzw. gerichtliche Durchsetzung eines materiellen Veröffentlichungs-, Widerrufs- oder Gegendarstellungsanspruchs vorgenommen werden. Sie zielen darauf ab durch diese Berichtigungen beispielsweise in Form einer Zeitungsanzeige oder eines Rundschreibens einer Interessensbeeinträchtigung entgegenzuwirken.

Eigenmarken (s. Handelsmarke)

Eigenmarken sind eigene Marken von Handelsunternehmen. Die Eigenmarken markieren Produkte von Herstellern mit Marken der Handelsunternehmen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital errechnet sich, wenn man vom Vermögen Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten, wozu auch Fremdkapital gehört, abzieht und bezeichnet die Mittel, die die Gesellschaft tatsächlich ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung hat. Es ist vom Stammkapital zu unterscheiden, denn das Stammkapital ist nur ein Teil des bilanziellen Eigenkapitals. Hinzu treten Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Verlust- / Gewinnvortrag, Jahresfehlbetrag / -überschuss. Wertverschiebung vom der Gesellschaft auf die Gesellschafter sind nach § 30 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, soweit das Eigenkapital das Stammkapital übersteigt.

Eigengesellschaft

Unter einer Eigengesellschaft versteht man ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, an dem eine Gemeinde den Großteil der Anteile hält. Im Gegensatz dazu sind Eigenbetriebe als Teil der Gemeinde eingegliedert und verfügen lediglich über einen eigenen Haushalt.

Eigenart

Eigenart ist neben der Neuheit eine der Schutzvoraussetzungen der Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Entscheidend ist hierbei nicht die „wettbewerbliche Eigenart“ i.S.d. Nachahmungsschutzes, es geht vielmehr um die Hervorrufung eines unterscheidenden Gesamteindrucks unter der Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers.

Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung mit Glaubhaftmachungswert soll dazu dienen, die Auskunft zu erhärten und darüber hinaus auch gegebenenfalls noch weitere Auskunft zu erhalten. Sie kann nicht nur in schriftlicher Form oder als Telefax vorgelegt werden, sondern auch in einer mündlichen Verhandlung auch zu Protokoll erklärt werden.

Ehegatten

Ehegatten sind zwei durch die Schließung der Zivilehe miteinander verbundene Personen. Der Status kann für güterrechtliche und steuerrechtliche Erwägungen von Bedeutung sein.

Effizienz

Im Gegensatz zur Effektivität beleuchtet die Effizienz den wirtschaftlichen Aspekt einer Zielerreichung, setzt also Kosten und Nutzen miteinander ins Verhältnis.

Efficient Customer Response (ECR)

Die Efficient Customer (oder Consumer) Response zielt darauf ab, die Prozesskette vom Hersteller über Handel bis zum Endkunden durch Zusammenarbeit zu optimieren und damit einerseits kundenorientierter zu arbeiten und andererseits Rationalisierungspotentiale mit Marktwachstumspotentialen zu verknüpfen.

Effektivität

Die Effektivität setzt das erreichte Ziel ins Verhältnis zum angestrebten Ziel, und zwar unabhängig vom Aufwand. Maß ist der Grad bzw. das Ausmaß, in dem definierte Ergebnisse und beabsichtigte Wirkungen tatsächlich eintraten.

Economies of Scope (Reichweiteneffekte)

Economies of scope, auch Reichenweiteneffekte oder Verbundeffekte genannt, bezeichnen die Auswirkungen von Maßnahmen, die gleichzeitig auf mehrere Produkte gerichtet sind, auf die Verschaffung von Kosten- oder Nutzenvorteilen gegenüber Wettbewerbern. Es gibt die Möglichkeit einer vertikalen Verbindung von Maßnahmen, die Verkettung, oder der horizontalen Verknüpfung von Aktivitäten, der Bündelung. Der Scope steht dabei für die Bereiche, in denen das Unternehmen aktiv wird, z.B. die Marktsegmente, die es bedient (segment scope), die Industriezweige, in denen es auftritt (industry scope) oder die Regionen, in denen es tätig wird (geographic scope). Bündelungs- oder Verkettungseffekte können dabei auf sachlicher, räumlicher oder zeitlicher Ebene erreicht werden.

E-Commerce-Richtlinie

Richtlinie 2001/31/EG (ECRL) des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt.

E-Commerce

Als E-Commerce wird der elektronische Geschäftsverkehr verstanden.

Eckpreise

Sogenannte „ab…(einem bestimmten Betrag)“-Preisangaben werden als Eckpreise bezeichnet können sowohl für eine bestimmte Warengruppe als auch für ganz unterschiedliche verwendet werden. Sie müssen hierbei ein realistisches Bild des Preisniveaus vermitteln.

EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern)

EBIT ist die Abkürzung für: earnings before interest and taxes. EBIT ist der Jahresüberschuss vor Steuern und Zinsen. Diese werden für den Erhalt des EBIT herausgerechnet.

e.G. (eingetragene Genossenschaft)

e.G. (eingetragene Genossenschaft) czyli zarejestrowana spó?dzielnia, która rodzaj stowarzyszenia posiada w Niemczech osobowo?? prawn? i zrównana jest ze spó?kami handlowymi. Spó?dzielnia ma zmienn? liczb? cz?onków (minimum 7) i za cel wspieranie pracy zarobkowej i gospodark? cz?onków. Dla jej zaistnienia konieczny jest wpis do rejestru spó?dzielni. Organami tej formy prawnej s? przede wszystkim: zarz?d, rada nadzorcza oraz zgromadzenie ogólne. Odpowiedzialno?? spó?dzielni ogranicza si? zasadniczo do jej maj?tku, cho? statut spó?dzielni mo?e przewidywa? konieczno?? dop?at jej cz?onków w razie niezaspokojenia wierzycieli w post?powaniu upad?o?ciowym.

Durchschnittsumworbener

In einer konkreten Werbesituation ist abhängig von der umworbenen konkreten Personengruppe unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren derjenige als Durchschnittsumworbener anzusehen, der einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Umworbenen entspricht. Dieser muss nicht unbedingt ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sein.

Durchgriffshaftung

Durchgriffshaftung meint, dass Gesellschafter trotz einer Haftungsbeschränkung persönlich, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen für Schulden der Gesellschaft haften. Es gibt die echte und die unechte Durchgriffshaftung. Bei ersterer ergibt sich tatsächlich eine Durchbrechung der gesetzlich normierten Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen, indem sich der Gesellschafter nicht auf das Haftungsprivileg des § 13 Abs. 2 GmbHG berufen darf, z.B. bei Unterkapitalisierung oder Vermögensvermischung.
Bei der unechten Durchgriffshaftung besteht eine vertragliche Pflicht zum Eintritt des Gesellschafters, z.B. in Form einer Bürgschaft.

Durchgriffsbeschwerde

Die Durchgriffsbeschwerde nach § 66 Abs. 3 MarkenG sorgt dafür, dass gegen Entscheidungen der Markenstellen oder Markenabteilungen, gegen die sonst nur die Erinnerung zulässig wäre, eine Beschwerde eingelegt werden kann, wenn innerhalb einer bestimmten Frist über die Erinnerung trotz nochmaligen Antrags nicht entschieden wurde.

Durchfuhr

Die Durchfuhr oder der Transit von Waren werden anders als die Ein- bzw. Ausfuhr in § 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG nicht ausdrücklich geregelt. Aufgrund richtlinienkonformer Auslegung ist sie jedoch zumindest in Bezug auf die Grenzbeschlagnahme aus § 146 MarkenG gleich zu behandeln. Da zur Durchfuhr meist auch die Tatbestände der Ein- und Ausfuhr erfüllt sein werden, spricht vieles für eine uneingeschränkte Erstreckung des Markenschutzes auf die Durchfuhr.

Dumping

Verkäufe unter dem Einstandspreis oder Selbstkosten werden als „Dumping“ bezeichnet. Sie können eine „marktbezogene Unlauterkeit“ darstellen.

Duldungsverfügung

Eine einstweilige Verfügung, die die Duldung einer durchzuführenden Maßnahme anordnet, wird sodann als Duldungsverfügung bezeichnet.

Due Diligence

Unter Due Diligence versteht man die sorgfältige Untersuchung eines Kaufobjekts oder der Daten eines Übernahme-, Investitions- und Fusionskandidaten. Wird im Rahmen dieser durch irreführende Angaben, Verstoß gegen vertragliche Loyalitätspflichten oder Bestechung auf die freie Entscheidung des vertraglich Gebundenen eingewirkt kann Unlauterkeit vorliegen.

Dual-Branding

Beim Dual-Branding wird eine Dienstleistung oder ein Produkt durch mehrere unternehmenseigene Marken gekennzeichnet. Unterform ist das Co-Branding.

Dual Branding

Das Dual Branding ist die Kombination von zwei Marken des gleichen Unternehmens, folglich eine Markenallianz von Marken innerhalb eines Unternehmens. Die einzelnen Markennamen sind im Dual Branding gleichberechtigt.

dsorganisation

Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist die „dsorganisation“, als die individuelle Behinderung.

Drogist

Drogisten bieten freiverkäufliche Arzneimittel an bzw. treiben Handel mit Medizinprodukten, anderen Verfahren, Gegenständen und Mitteln (§ 50 AMG – Einzelhandel mit freiverkäuflichen Lebensmitteln). Drogisten zählen zum „Fachkreis“ nach § 2 HWG, sofern sie freiverkäufliche Arzneimittel anbieten bzw. mit Medizinprodukten, anderen Verfahren, Gegenständen und Mitteln erlaubterweise Handel treiben.

Drittzeichen

Ein Drittzeichen, also ein Zeichen, das mit einem anderen kollidiert, kann zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft des ursprünglichen Zeichens führen. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn bereits eine gewisse Anzahl von Drittzeichen zum für den Zeitrang des älteren Zeichens maßgeblichen Zeichens verwendet wurden als auch, wenn zu einem späteren Zeitpunkt neue Drittzeichen nachrücken. Im ersten Fall wird die originäre Kennzeichnungskraft beeinträchtigt, im zweiten ist festzustellen, ob eine Vernachlässigung des Zeichens dergestalt, dass man die Neuanmeldung ähnlicher Drittzeichen zulässt, eine geringere Schutzwürdigkeit begründet.

Drittunterwerfung

Ist der Abgemahnte bereits durch einen Dritten abgemahnt worden, so ist er zur unverzüglichen und umfassenden Informationsauskunft über die dazu gehörigen Angaben verpflichtet. Dadurch soll der Ausschluss der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung zugunsten des Unterlassungsanspruches unterbunden werden.

Drittländer

Es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden günstige Preise für Drittlandprodukte zu kalkulieren, mithin also ihre Vorteilsausnutzung beispielsweise durch Billiglöhne oder schlechten Sicherheitsbestimmungen, solange sie nicht unter starkem Maße gegen sittliche Vorstellungen verstoßen.

Dritter Ort

Unter einen Dritten Ort versteht man einen Platz abgesehen vom eigenen Wohnbereich (Erster Ort) und Arbeitsplatz (Zweiter Ort), an dem sich Menschen informell treffen, Kontakte knüpfen und Freizeit verbringen können. Unternehmen wie z.B. Hotels oder Gastronomiebetriebe sorgen deshalb zunehmend dafür, dass Kunden und Gäste ihr Angebot als erweiterten persönlichen Lebensraum empfinden können, da die Affinität zur Marke in vertrauter, heimelig empfundener Atmosphäre steigt.

Drittauskunft

Dem Rechtsinhaber kann ein Auskunftsanspruch über Vertriebswege und Herkunft, die sog. „Drittauskunft“ im Falle eines Verletzungsgegenstandes gegenüber dem Verletzer zustehen. Damit soll eine effektive Verfolgung und Unterbindung von Rechtsverstößen Dritter ermöglicht werden.

Dringlichkeitsfrist

Bei der Anspruchsdurchsetzung im Falle einer einstweiligen Verfügung droht hinsichtlich der Dringlichkeitsvermutung zugunsten des Anspruchstellers ein möglicher Verlust bei unsachlichem und zu langem Warten (Dringlichkeitsfrist), aber auch beim Nichteinschreiten gegen in der Vergangenheit liegendem wettbewerbswidrigen Verhalten.

Dreistellige internationale Systematik

Nach der International Classification of Diseases (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird jeder ICD-Klasse ein bis zu fünfstelliger Schlüssel zugeordnet. Die ersten drei Stellen ergeben eine grobe Bezeichnung der Diagnose.

Dreidimensionale Zeichen

Auch dreidimensionale Zeichen können gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke geschützt werden. Schutzfähig sind zum Beispiel Phantasieformen, aber auch die Form der Ware oder ihre Verpackung oder nur Teile der Ware. Für dreidimensionale Zeichen gelten die zusätzlichen Schutzschranken des § 3 Abs. 2 MarkenG.

Dreidimensionale Kommunkation

Bei Dreidimensionaler Kommunikation werden räumlich gestaltete Objekte als Teil einer Live-Kommunikation eingesetzt, um das Publikum direkt anzusprechen, wie z.B. Messeaufbauten, Architektur des Unternehmens oder Gestaltung der Veranstaltungsorte.

Doppelschöpfung

Doppelschöpfungen sind als unabhängig von einander geschaffene identische oder zumindest ähnliche Objekte von Nachahmungen zu unterscheiden.

Doppelsanktion

Unter einer Doppelsanktion versteht man eine Doppelbestrafung, die i.S.v. Art. 103 Abs. 3 GG die Heranziehung bei Kern- und Nebenstrafrecht ausschließt. Darunter versteht man aber auch einen Ausschluss i.S.d. § 10 Abs. 2 UWG der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei einer verhängten Geldstrafe. Bei einer Unterwerfung zu einer Vertragsstrafe kann für den Schuldner die Gefahr einer Doppelbelastung bestehen.

Doppelgesellschaft

Bei einer Doppelgesellschaft wird ein Unternehmen in zwei oder mehr rechtlich selbstständige Unternehmungen, üblicherweise eine Kapital- und eine Personengesellschaft, aufgespalten, die jedoch meist durch gemeinsame Anteilseigner verbunden bleiben.

Doppelfirma

Eine Doppelfirma ist die Bezeichnung eines Unternehmens, das sich aus zwei Einzelunternehmen zusammensetzt, z.B. Renault-Nissan.

Dominanz-Standard-Modell

Im Dominanz-Standard-Modell von Kühn werden Absatzbedeutung und Möglichkeit der freien Gestaltung verschiedener Marketinginstrumente dargestellt. Für Standardinstrumente ist die Absatzbedeutung hoch, der Freiheitsgrad allerdings gering. Komplementäre Instrumente wie die Verkaufsförderung oder marginale Instrumente weisen eine mittlere bis schwache Absatzbedeutung auf, sind aber auch in ihrem Freiheitsgrad im Mittelfeld anzusiedeln. Entscheidend für die Markenpositionierung sind dominante Instrumente, die sowohl eine hohe Absatzbedeutung als auch eine hohe freiheitliche Gestaltung aufweisen. Darunter zählen zum Beispiel die Gestaltung der Werbung oder des Markennamens inklusive graphischer Elemente der Verpackung.

Domain-Name-System

Durch das Domain-Name-System wird die Zuweisung eines Domain-Namens jeder IP-Adresse ermöglicht. Vgl. dazu „Domain“, „Domain-Name“.

Domain-Name

Jeder Domain-Name kann nur einmal durch Registrierungsstellen vergeben werden, um die jeweilige Zuordnung sicherzustellen. Siehe auch „Domain“.

Domain-Grabbing

Unter Domain-Grabbing oder Warehousing versteht man die zumeist missbräuchliche zum Behinderungszweck oder zur Realisierung materieller Vorteile Reservierung entsprechender Mitbewerberdomains. Dadurch wird die Webpräsenz des Mitbewerbers behindert. Siehe dazu „Domain“.

Domain

Die Registrierung einer möglichen einmalig zu vergebenen Domain oder auch Domäne (z.B. www. … .de) kann ggf. als eine rechtswidrige Namensanmaßung oder eine unlautere Behinderung gesehen werden.

Doktor-Titel

Die Befähigung des Werbungstreibenden ergibt sich für den Verkehr nach außen am ehesten wahrnehmbare und häufig der wichtigste Eindruck aus seiner Berufsbezeichnung. Doktor ist ein solcher akademischer Grad, dem der Durchschnittsverbraucher ein besonderes Vertrauen in intellektuelle Fähigkeiten, guten Ruf, Seriosität und Zuverlässigkeit entgegenbringt.

dnigrement

Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist das „dnigrement“, als die Anschwärzung.

Dividende

Die Dividende ist abhängig vom Gewinn eines Unternehmens; sie ist der Teil, der von einer AG an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung beschlossen, wobei im Allgemeinen nicht der gesamte Gewinn ausgeschüttet wird, sondern ein Teil für Rücklagenbildung einbehalten wird. Bei der GmbH wird von Gewinnausschüttung gesprochen.

Diversifikation

Diversifikation ist eine Markenerweiterung auf neue Produkte, die nicht in die Kernkompetenz eines Unternehmens gehören. Die neuen Produkte gehören zu einer neuen Produktkategorie, mit der ein Unternehmen den Einflussbereich seiner Marke erweitern will. Dieses Vorgehen wird als Diversifikation bezeichnet. Um sich durch Diversifikation nicht zu weit von seiner Kernkompetenz zu entfernen, eignet sich eine Markenlizenzierung.

Divergenz

Der Begriff der Divergenz leitet sich ursprünglich aus der Biologie ab und steht für die Auseinanderentwicklung verschiedener Arten in Abgrenzung zur Evolution, die eine bestimmte Art weiterentwickelt. Im Zusammenhang mit Marken bedeutet Divergenz also, dass neue Marken vor allem durch die Eröffnung neuer Märkte und Kategorien entstehen, nicht lediglich durch das Weiterentwickeln bestehender (Evolution) oder die Kombinationen mehrerer (Konvergenz) Kategorien. Die Entstehung und Etablierung einer neuen Marke erfolgt dabei mehrstufig. Zunächst muss die eigentliche Divergenz stattfinden, d.h., Unternehmen oder Nachfrage müssen neue potentielle Märkte und Kategorien eröffnen. In einem zweiten Schritt müssen neue Marken und Markennamen entwickelt werden, da eine Markendehnung alleine für divergente Märkte eher unzweckmäßig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dasjenige Unternehmen, das seine Marke zuerst am neuen Markt etabliert, auch in der Zukunft schwer wegzudenken sein wird. Deshalb ist dem zweitschnellsten Unternehmen zu raten, sich möglichst stark abzugrenzen und sich für ein entgegen gesetztes Programm zu entscheiden. Als letzter Schritt darf nicht vergessen werden, den Evolutionsgesichtspunkt auszunutzen und die Marke stetig weiterzuentwickeln.

Distanzdelikte

Bei Distanzdelikten fallen Handlungsort, also der Ort des ursächlichen Geschehens und Erfolgsort, also der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs auseinander.

Diskriminierungsverbot

Insbesondere marktbeherrschende Unternehmen dürfen ein anderes Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, weder unmittelbar noch mittelbar unbillig behindern oder gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln i.S.v. § 20 GWB.

Diskriminationsfähigkeit

Die Diskriminationsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, eine Marke anhand von charakteristischen Eigenschaften oder Merkmalen eindeutig zu unterscheiden oder eine Unterscheidung zumindest zu ermöglichen. Charakteristisch gestalten können z.B. Farben, Formen, Bilder oder verwendetes Material.

Diskontierungssatz

Mit dem Diskontierungssatz wird das Markenrisiko ermittelt. Der Diskontierungssatz setzt sich aus einer risikofreien Anlage und der Markenrisikoprämie zusammen.

Discountmarkenstrategie

Es handelt sich dabei um eine Strategie zur Vermarktung von Handelsmarken. Die Händler bieten ihre Eigenmarken erheblich billiger an, als die auf dem Markt befindlichen Herstellermarken, so zu sagen: zu Discountpreisen.

Discounter

Discounter sind eine spezielle Form im Einzelhandel, die darauf ausgerichtet sind, ein schnell umzuschlagendes Sortiment zu niedrigen Preisen, jedoch ohne Bedienung oder sonstige Nebenleistungen anzubieten.

Disclaimer

Disclaimer ist ein Mittel um die Anwendbarkeit der entsprechenden Lauterkeitsrechtsordnungen auszuschließen. Der Disclaimer „Kein Vertrieb in Österreich und Deutschland“ nimmt beispielsweise Bezug zur geäußerten Vertriebspolitik, um so einen Werbe- und Absatzmarkt auszuschließen – obwohl dieser durchaus erreicht wird – bzw. diesen zu bestimmen und einzugrenzen.

Disagio

Das Disagio oder Abgeld ist das Gegenteil zum Agio und bezeichnet einen Abzug vom Nennwert, der z.B. bei Kreditgewährung oder Ausgabe von Wertpapieren vereinbart werden kann. Während beim Agio bei der Ausgabe des Papiers ein Aufschlag an den Emittenten gezahlt werden muss, wird beim Disagio ein Ausgabeabschlag einbehalten. Im Falle eines Kredites wären also 100 % zurückzuzahlen, obwohl nur 95 % tatsächlich ausbezahlt wurden.

Direktwerbung

Direktwerbung ist eine Unterform des Dialogmarketings, das im Gegensatz zu diesem keinen besonderen Wert auf hervorgehobene Antwortmöglichkeiten für den Kunden legt, jedoch ebenso gezielt personenbezogen eingesetzt wird.

Direktverkauf

Beim Direktverkauf oder Direktvertrieb wird das fragliche Produkt oder die Dienstleistung ohne Absatzmittler direkt vom Hersteller an den Endabnehmer gebracht. Dies kann persönlich unter Einsatz von Außendienstmitarbeitern, Fabrikverkäufen oder Verkaufsparties, telefonisch über ein Call-Center, schriftlich über Katalogbestellungen oder elektronisch über Online-Shops oder Teleshopping geschehen.

Direktmarketing

Unter Direktmarketing versteht man Werbemaßnahmen, die potentielle Kunden individuell ansprechen. Siehe dazu „Anreißen“, „Telefonwerbung“, „Faxwerbung“ und „SMS-Werbung“ als beispielhafte Formen des Direktmarketings.

Direktionsbefugnis

Der Arbeitgeber (oder auch der dienstliche Vorgesetzte) ist dem Arbeitnehmer gegenüber direktionsbefugt, d.h. er ist -im Rahmen des Arbeitsvertrages etc.- berechtigt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen insbesondere nach Zeit, Art und Ort zu konkretisieren und diesen bestimmten Arbeiten zuzuweisen. Vgl. „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitsvertrag“.

Direct Mailing

Direct Mailing ist eine Direktmarketingmaßnahme, die die gezielte Ansprache von Abnehmern, demzufolge die gewünschte Zielgruppe (auch im Ausland) zum Inhalt hat.

Direct Mail

Direct Mails sind eine Kommunikationsform, bei der Kunden Werbematerialien in Form von Flyern, Newslettern oder Eventeinladungen per Post zugesandt bekommen.

Diplom-Ingenieur

Die Befähigung des Werbungstreibenden ergibt sich für den Verkehr nach außen durch den Eindruck, den die Berufsbezeichnung erweckt. Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) ist eine solche und ein akademischer Grad. Der Schutz dieser Berufsbezeichnung ist darüber hinaus in den Ingenieurgesetzen der Länder geregelt.

Diffusion

Die Diffusion bezeichnet die Art und Geschwindigkeit der Ausbreitung einer Marke bzw. innovativer Produkte und Dienstleistungen, die mit einer Marke gekennzeichnet sind. Diese wird dabei typischerweise in mehrere Phasen aufgegliedert. Der Reihe ihrer Annahme des Produkts nach unterscheidet man Innovatoren, frühe Übernehmer, frühe Mehrheit, späte Mehrheit und Nachzügler.

Differenzierung

Differenzierung ist der Fachbegriff für das Abheben des eigenen Angebots von dem der Mitbewerber mit dem Ziel, auf dem Markt einzigartig zu sein.

Differenzhypothese

Die Schadensbestimmung im Wettbewerbsrecht erfolgt nach der Differenzhypothese. Nach ihr besteht der Schaden in der Differenz zweier Güterlagen. Zum einem die tatsächliche Güterlage, die durch das schädigende Ereignis geschaffen wurde und zum anderen die hypothetische Güterlage, die bei Hinwegdenken dieses Ereignisses bestehen würde. Ist die tatsächliche Güterlage geringer als die hypothetische, so liegt ein Vermögensschaden vor. Siehe dazu auch damnum emergens und lucrum cessans).

Differenzhaftung

Die Differenzhaftung ist in § 9 GmbHG geregelt. Sie bezieht sich auf den Differenzbetrag zwischen Wert einer vom Gesellschafter geleisteten Sacheinlage zum Nennbetrag des dafür erhaltenen Geschäftsanteils. Diesen kann die Gesellschaft bis zu 10 Jahre nach Eintragung ins Handelsregister gegen den Gesellschafter geltend machen.

Dienstvertrag

Durch den Dienstvertrag wird gemäß § 611 Abs. 1 BGB derjenige, welcher die Vornahme einer Tätigkeit für einen anderen zusagt, zur Leistung dieser verpflichtet, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Dienstvertrages können dienste jeder Art sein, § 611 Abs. 2 BGB. Ein Dienstverhältnis kann sodann auch ein Arbeitsverhältnis sein, vgl. §§ 621 1. HS, 627 Abs. 1, 1. HS BGB (s. weiterführend „Arbeitsvertrag“).

Dienstleistungen

Auch Dienstleistungen unterfallen einem Verbot der Nachahmung. Es sind aber relativ seltene Fälle, denn der Verbraucher nimmt bei neuartigen oder ausgefallenen Dienstleistungen eher nicht an, diese stammen in jedem Fall (also auch bei Nachahmungen) nur von einem Anbieter.

Diät-Verordnung (DiätV)

Für diätetische Lebensmittel, d.h. für Lebensmittel die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, gelten neben den Kennzeichnungsvorschriften für normale Lebensmittel eine Reihe weiterer Informationspflichten. Diese sind in der DiätV vorgeschrieben.

diätische Lebensmittel

Bei Vitaminpräparaten mit denen der tägliche Bedarf gedeckt werden soll, handelt es sich um ein diätisches Lebensmittel, da der Ernährungszweck in diesem Fall den Stoff prägt. Aber auch Magenfüller als Appetitzügler und hungerstillender Mate-Tee.

Diätassistent

Diätassistenten verwenden keine Arzneimittel, aber Medizinprodukte. Der Beruf des Diätassistenten zählt nicht direkt zu den Heilberufen oder Heilhilfsberufen.

Dialogmarketing

Im Gegensatz zum Massenmarketing soll das Dialogmarketing – auch als Direktmarketing, One-to-One-Marketing oder Direct-Response-Marketing bezeichnet – Werbebotschaften nur in isolierter Form an einen begrenzten Personenkreis vermitteln. Der potentielle Kunde wird dabei explizit dazu aufgefordert, direkt mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, z.B. per Telefon, Email oder Fax.

Dialer Programme

Dienstleistungen im Internet (Mehrwertdienste) können nur über ein sog. Dialer Programm aufgerufen werden, welches vom Nutzer zunächst heruntergeladen werden muss. Dieser Dialer trennt die aktuelle Verbindung und ruft den entsprechenden Dienst über eine entgeltpflichtige Mehrwertnummer wieder auf. Diese Dienste werden sodann über die Telefonrechnung abgerechnet.

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt mit Sitz in München ist die dem Bundesministerium der Justiz unterstellte Bundesoberbehörde, die für den gewerblichen Rechtschutz zuständig ist.

Deutscher Werberat

Der Deutsche Werberat ist ein wirtschaftlicher Selbstverwaltungsorgan gegründet durch die „freiwillige Selbstkontrolle“ der deutschen Werbewirtschaft und durch ihren „Zentralausschuss“ (ZAW).

Deutsche Industrienormen (DIN)

DIN-Normen sind technische Regeln, allerdings stellen sie keine verbindlichen Rechtsnormen dar. Sie enthalten lediglich Empfehlungen, die jedoch einen Handelsbrauch begründen können.

Detektivkosten

Der Umfang des Schadensersatzes i.S.d. § 9 UWG umfasst u.a. die Kosten der Rechtsverfolgung, dazu zählen auch Detektivkosten, wenn sie tatsächlich entstanden sind und erforderlich waren.

Depotstimmrecht

Das Depotstimmrecht kann gemäß § 135 AktG durch ein Kreditinstitut auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ausgeübt werden, wenn ein Bankkunde der Bank eine schriftliche Weisung zur Ausübung seines Stimmrechts nach § 128 AktG erteilt hat. Die Bank übt also das Stimmrecht für die bei ihr im Depot hinterlegten Aktien des Kunden aus, muss sich dabei jedoch innerhalb der Weisungen des Kunden bewegen.

Dentist

Dentisten sind Personen, die vor dem 31.03.1952 die Zahnheilkunde ohne Bestallung ausgeübt haben. Dentisten dürfen nicht mit verschreibungspflichtigen Medikamenten beworben werden. Der Beruf des Dentisten zählt zu den Heilberufen. Dentisten leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.

Denotation

Denotation ist die Grundbedeutung eines Wortes ohne Inbezugnahme von Kontext oder Auslegungsvarianten.

Demoskopie

Die Demoskopie, also die Meinungsforschung auf Grundlage von Befragungen eines repräsentativen Bevölkerungsquerschnittes, dient unter anderem dazu, festzustellen, welchen Bekanntheitsgrad eine Marke in der Bevölkerung genießt und ob deshalb ein erhöhter Schutzumfang gerechtfertigt ist oder ob eine Verwechslungsgefahr besteht.

Deliktsrecht

Das UWG verdrängt als Sonderdeliktsrecht das allgemeine Deliktrecht der §§ 823 ff. BGB, ohne dass seine Normen stets im engeren Sinne lex specialis sind.

Dekorative Verwendung

Die dekorative Verwendung eines Zeichens, also die Anbringung zur Verzierung, begründet nach bisheriger Rechtssprechung weder eine Markenverletzung noch eine rechtserhaltende Benutzung. Dies kann anders sein, wenn ein relevanter Teil des Verkehrs die dekorative Verwendung als Herkunftshinweis für das verzierte Produkt selbst auffasst.

Dehnungsanalyse

Eine Dehnungsanalyse erfasst das Dehnungspotential einer Marke auf Grundlage des konsumentenbezogenen Markenwerts.

Defensivzeichen

Defensivzeichen dienen dazu, den Schutzbereich einer tatsächlich benutzten Hauptmarke dadurch zu erweitern, dass im Ähnlichkeitsbereich dieser Marke eine andere Marke angemeldet wird, die das Vorgehen gegen Benutzungsformen ermöglicht, die vom eigentlichen Schutz der Hauptmarke nicht mehr erfasst worden wären.

Defamation-Klage

Mit der Klage wegen Defamation nach dem englischen Recht kann der Kläger gegen Äußerungen vorgehen, welche die persönliche Ehre beeinträchtigen und zur Herabsetzung in der Öffentlichkeit geeignet sind.

DDR-Kennzeichen

Nach der Wiedervereinigung wurde 1992 das sogenannte Erstreckungsgesetz erlassen, das sich mit dem Fortbestand des Schutzes von Marken aus der alten Bundesrepublik und der DDR beschäftigte.

Dauerwerbesendung

Dauerwerbesendungen sind solche Sendungen, in denen die Werbung redaktionell gestaltet ist, der Werbecharakter erkennbar im Vordergrund steht und die Werbung einen wesentlichen Bestandteil der Sendung darstellt. Sie sind kennzeichnungspflichtig. Siehe hierzu auch „Splitscreen-Werbung“.

Datenschutzrichtlinie

Die Datenschutzrichtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 12. Juli 2002 verpflichtete die Mitgliedsstaaten beispielsweise Schutzvorkehrungen auf der Grundlage des opt-in oder opt-out-Modells gegen unerbetene Anrufe für Zwecke der Direktwerbung zu treffen.

Datenbank

Der Umgang mit Marken in Datenbanken und anderen Nachschlagewerken ist in § 16 MarkenG geregelt. Der Inhaber einer Marke kann danach vom Herausgeber eines solchen Werkes verlangen, dass Eintragungen der Marke, die den Eindruck einer Gattungsbezeichnung erwecken, mit einem Hinweis auf deren Eigenschaft als eingetragene Marke versehen werden.
Eintragungen in Datenbanken können ansonsten dazu beitragen, dass Marken sich zu Gattungsbezeichnungen für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen entwickeln, was die Löschungsreife nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG begründet.

Dassonville

Nach der sog. Dassonville-Rechtsprechung des EuGH ist eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Art. 12 EG jede Handelsregelung der Mitgliedsstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.

Darlehen

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem dem Darlehensnehmer finanzielle Mittel oder vertretbare Sachen zum Gebrauch auf Zeit überlassen werden. Im Gegenzug muss er bei Fälligkeit des Darlehens den Nennwert in Geld bzw. eine Sache gleicher Art und Güte nebst Zinsen an den Darlehensgeber übereignen.

Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen derjenigen Rechtsnorm trägt grundsätzlich der Gläubiger, der die Rechtsfolgen aus dieser für sich herleiten will. Siehe auch zu Ausnahmen: „Beweislastumkehr“.

Dankschreiben

Werbemäßig wiedergegebenes Schreiben, in dem sich ein Dritter beim Hersteller bedankt, um ein Produkt zu bewerben. Andere Schreiben dieser Art sind Anerkennungs- und Empfehlungsschreiben.

damnum emergens

Der Schaden, der die Verminderung des vorhandenen Vermögens in seinem Bestand darstellt, wird als damnum emergens oder „positiver Schaden“ bezeichnet.

Daimler-Benz

Daimler Benz war die Unternehmensbezeichnung der AG, die der heutigen Daimler AG voranging. Sie wurde 1926 durch die Fusion der Benz & Cie mit der Daimler Motorengesellschaft, welche als älteste Kraftfahrzeugunternehmen der Welt galten, gebildet.

Dachmarke

Eine Dachmarke ist eine Marke, die sämtliche Produkte aus den verschiedenen Segmenten eines Unternehmens kennzeichnet, unabhängig von der Homogenität der Produkte zueinander.

Customer Relationship Management (CRM)

Customer Relationship Management als originäres Kundenbeziehungsmanagement umfasst weitläufig sämtliche Maßnahmen der Analyse, Planung, Durchführung oder Kontrolle, die mit dem Aufbau, der Festigung oder der Wiederaufnahme von Kundenbeziehungen zusammenhängen und konzentriert sich dabei auf den Kunden selbst.

Customer Experience Management (CEM)

Das Costumer Experience Management ist darum bemüht, eine Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen herzustellen und hängt eng mit dem Costumer Relationship Management zusammen. Während letzteres auf eigentlichen Kundendaten wie Alter oder Interessen etc. basiert, konzentriert sich das CEM auf Erlebnisse des Kunden mit der Marke wie z.B. Ausfälle des Produkts und bemüht sich um die Verbesserung der Hilfestellung, um die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Custom and usage

Im englischsprachigen Sprachraum verwendete Wendung „custom and usage“ kann durchaus mit „guten Sitten“ übersetzt werden.

Cultural Branding

Cultural Branding ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen und Prinzipien, die dafür sorgen, dass aus einer „gewöhnlichen“ Marke eine „ikonische Marke“ wird bzw. diese Kultstatus erreicht. Das ist der Fall, wenn sie ein in einem Kulturkreis nahezu jedem bekannt bzw. übermäßig populär ist.

culpa in contrahendo

Werbung erzeugt für sich genommen kein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis. Nach dem bürgerlich-rechtlichen Institut der „culpa in contrahendo“ fallen allerdings auch „ähnliche geschäftliche Kontakte“ wie die Vertragsanbahnung darunter. Dazu gehört z.B. das Rechtsverhältnis zwischen Wettbewerbsstörer und Unterlassungsgläubiger als Sonderbeziehung, die durch eine rechtmäßige Abmahnung begründet wird und Aufklärungspflichten des Abgemahnten erzeugt.

Cue (Hinweisreiz)

Cues sind Reize, die entweder dazu verwandt werden, Kunden zu ködern (durch Licht, Gerüche, Musik) oder umgekehrt herauszufinden, wie stark eine Marke in einer bestimmten Kategorie präsent ist. Letzteres kann durch die Nennung von Schlüsselworten, bestimmten Konsumsituationen oder Attributen und der Stärke der Assoziationen, bei denen die Kunden Marken mit bestimmten Hinweisen in Verbindung bringen, bestimmt werden.

Cross-Purchase-Tabellen

Cross-Purchase-Tabellen stellen graphisch den Anteil der Personen dar, die eine bestimmte Markenkombination kauft, und bedient sich dabei Berechnungen, welche Marken separat oder kombiniert gekauft werden. Kunden bevorzugen zwar meist eine Marke, kaufen aber außer ihrer präferierten Marke noch eine oder mehrere weitere Marken, wobei die Kombinationen bei vielen Kunden oft dieselbe ist.

Cross Media

Cross Media sind inhaltlich oder gestalterisch aufeinander abgestimmte Kommunikationskanäle, die den potentiellen Kunden zielorientiert über verschiedene Medien ansprechen und auf einen Rückkanal, der den Kunden die Möglichkeit gibt, mit dem Anbieter in direkten Kontakt zu treten, verweisen. Der Einsatz von Cross Media soll die einzelne Wirkung in einem Medium verstärken und so einen Synergie-Effekt schaffen, was vor allem durch einen einheitlichen Auftritt und gezielte Aufgabenverteilung an die besetzten Medien erreicht wird.

Critical-Incident-Methode (Kritische Ereignisse)

Die Critical-Incident-Methode dient der Erfassung von „kritischen Ereignissen“, also negativen Erlebnissen, im Zusammenhang mit einer Marke mithilfe von Befragungen und der Erforschung der Hintergründe, was dazu beitragen soll, eine Marke zu verbessern und Fehler in der Zukunft vermeiden.

Coup

Die Übernahme von Kunden durch einen koordinierten Coup (Überraschungstat) ist wettbewerbswidrig. Das besondere Unlauterkeitsmerkmal ist in der dem Mitbewerber genommenen Gelegenheit, sich gegen den Angriff mit wettbewerbseigenen Mitteln zu wehren.

Country-of-Origin (Herkunftsbezeichung/Herkunftsland)

Das Herkunftsland gibt nicht nur an, aus welchem Land eine Dienstleistung oder ein Produkt tatsächlich stammt. Vielmehr kann es auch für das Land oder die Region stehen, aus der etwas aus Sicht der Abnehmer kommt, selbst wenn sich das in der Zwischenzeit verändert hat und nur noch der ursprüngliche Herkunftsort betont oder der Eindruck gegenüber den Kunden erweckt werden soll, ein Unternehmen hätte weiterhin seinen Tätigkeitsschwerpunkt in einem bestimmten Land.

Corporate Reputation (Unternehmensreputation)

Die Corporate Reputation spiegelt langfristig die Wertschätzung eines Unternehmens in den Augen relevanter Stakeholder auf Grundlage von Leistungen, Produkten, Services, Personen, Organisationen etc. wider. Im Gegensatz dazu ist Image eine kurzfristige Momentaufnahme.

Corporate Naming

Beim Corporate Naming sind Corporate Brands und Product Brands inhaltlich oder phonetisch so aufeinander abgestimmt, dass Zusammengehörigkeit demonstriert wird.

Corporate Lighting

Beim Corporate Lighting werden Unternehmensgebäude als Werbefläche genutzt, indem z.B. nachts die Logos (in Unternehmensfarben) angeleuchtet oder Bildprojektionen aus der Werbung an die Fassaden geworfen werden. Corporate Lighting ist Teil des Corporate Designs.

Corporate Identity (CI) (Unternehmensidentität)

Corporate Identity meint die gesamte Selbstdarstellung und das Selbstverständnis eines Unternehmens nach innen und außen, die es von Wettbewerbern unterscheidet. Es wird vor allem durch Verhalten sämtlicher Mitarbeiter (Corporate Behaviour), Erscheinungsbild (Corporate Design) und Kommunikation (Corporate Communications) bestimmt.

Corporate Design (CD) (Unternehmensdesign)

Das Corporate Design soll die Identität eines Unternehmens optisch geschlossen nach außen transportieren. Dies geschieht über einen einheitlichen Auftritt sämtlicher im Unternehmen verwendeter Gestaltungsmittel wie Schrifttypen, Zeichen, Farben, Graphiken etc. So entsteht eine homogene Wirkung von Logos, Verpackungen, Briefpapier und anderen das Unternehmen nach außen präsentierenden Mitteln.

Corporate Brand Management

Corporate Brand Management steht für die Vorgänge, die zur Pflege, Stärkung und Weiterentwicklung einer Corporate Brand nötig ist. Es sorgt für die Sicherung der Markenidentität über alle Unternehmensbereiche hinweg.

Corporate Brand (s. Unternehmensmarke)

Das Corporate Brand ist der englische Begriff für Unternehmensmarke. Das Corporate Brand kann neben den Produktmarken auf dem Markt in Erscheinung treten, markant hervortreten, aber auch gar nicht auf dem Markenprodukt erscheinen, wie das bei Buitoni von Nestlé der Fall ist. Das Corporate Brand gewinnt zunehmend an Bedeutung wegen dem finanziellen Markenwert, der den Unternehmenswert erhöht.

Corporate Brand (Firmenmarke/Unternehmensmarke)

Eine Corporate Brand kann als Synonym für die jedem Unternehmen eigene Persönlichkeit aufgefasst werden. Sie bezieht sich im Gegensatz zur Produktmarke nicht nur auf die jeweilige Zielgruppe, sondern möchte Werte übermitteln, die in den Köpfen aller mit dem Unternehmen in Verbindung kommenden Personen, also nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeitern etc. im Zusammenhang mit der Marke verhaften bleiben und mit ihr assoziiert werden. Sie kann als eine Form der Dachmarke aufgefasst werden.

Corporate Architecture (Unternehmensarchitektur)

Corporate Architecture verbindet die Funktionalität von Unternehmensbauten mit einem Symbolstatus für die Marke und soll die Markenidentität stärken, da Betrachter ein baulich besonderes Gebäude gedanklich mit der Marke verbinden, wie z.B. die BMW-Firmenzentrale in München, der sog. „Vierzylinder“.

Copy (Bodycopy)

Copy bezeichnet den Teil eines Werbemittels, der den tatsächlichen Anzeigentext enthält, also einen längeren zusammenhängen Fließtext darstellt.

Co-Promotion

Die Co-Promotion ist eine Form der Markenallianz, bei der im Gegensatz zum Co-Branding jedoch kein neues gemeinsames Produkt vermarktet wird, sondern gemeinsame Aktionen zur Steigerung der Popularität der einzelnen Marken durchgeführt werden wie z.B. Gewinnspiele.

Cookies

Cookies sind Werbehilfsmittel, die dem Werbenden die Versorgung des potentiellen Kunden mit Werbeschreiben erleichtern. Die Installation solcher Cookies stellt selbst noch keine Werbung dar, da sie vom Durchschnittsumworbenen gar nicht bemerkt werden.

Convenience Stores (C-Stores)

Convenience Stores sind eine Betriebsform im Einzelhandel, die auf kleinen Verkaufsflächen kleine Sortimente mit wenig Auswahl innerhalb der einzelnen Warengruppen anbieten. Es werden hauptsächlich Waren und kleine Dienstleistungen angeboten, die täglich gebraucht werden. Deshalb finden sich Convenience Stores in frequenzintensiven Gegenden und haben verbraucherfreundliche Öffnungszeiten. Beispiele sind Tankstellenshops und Kioske.

Convenience Goods

Convenience goods sind solche Güter, die Konsumenten häufig erwerben (im Gegensatz zu shopping oder speciality goods), insbesondere Lebensmittel und solche des täglichen Bedarfs und bei denen deshalb der Beschaffungsaufwand möglichst gering gehalten werden soll.

contrefaçon

Franz. (Belgien): Verletzung absoluter Rechte des Geistigen Eigentums.

Consumer Pull

Wenn es gelingt ein positives Markenimage einer Herstellermarke bei den Konsumenten aufzubauen, wirkt sich das auf die Stellung der Marke gegenüber dem Handel aus. Dies wird als Consumer Pull bezeichnet. An einer vom Endverbraucher begehrten Marke hat auch der Handel ein starkes Interesse. Schwache Marken bewirken einen schwächeren Consumer Pull als starke Herstellermarken. Sie unterliegen dadurch eher der Gefahr von Händlern ausgelistet zu werden.

Consumer Promotion

Consumer Promotion ist eine konsumentenorientierte Verkaufsförderung. Sie soll bei den Kunden gezielt die erstmalige Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Produkt wecken, sein Kennenlernen erleichtern und den Produktkontakt befestigen. Primär geschieht dies durch Wertreklame (z.B. Verteilung kostenloser Warenproben oder –muster, Sonderangebote, Sonderveranstaltungen, Aktionspackungen, Gewinnspiele, Zugaben und Rabatte, Umtausch- sowie Rückgaberechte und Garantien).

Consumer Confusion

Consumer Confusion ist die Verwirrung der Konsumenten, die durch die Überflutung mit Angeboten der verschiedenen Unternehmen auf dem Markt entsteht. Dies ist am PoS häufig ein Problem aufgrund der enormen Ladenflächen und des unübersichtlichen Sortiments. Der Konsument kann auch durch die Marken verwirrt werden. Dann handelt es sich um eine Brand Confusion oder Programmkonfusion.

Consideration-Set

Konsumenten ist nur eine begrenzte Anzahl von Marken bekannt. Von den bekannten Marken, behalten die Konsumenten nur ein paar Markenalternativen im Gedächtnis, die bei der Kaufentscheidung eines Produkts miteinbezogen werden. Dieses Set an kaufrelevanten Alternativen nennt sich Consideration-Set.

Consideration Set

Das Consideration Set umfasst die Gesamtheit aller Marken, die einer Person bei einer Entscheidung grundsätzlich zur Verfügung stehen (= Awareness Set) und auch als tatsächlich akzeptable Option innerhalb der Produktkategorie wahrgenommen wird.

Conjoint-Analyse

Die Conjoint-Analyse ist eine psychologische Methode, die Bewertung eines (eventuell fiktiven) Gutes zu messen (siehe Conjoint Measurement).

Conjoint Measurement (CM)

Das Conjoint Measurement ist eine Methode zur Messung der Kundenbewertung eines Gutes mit bestimmten Eigenschaftskombinationen. Um herauszufinden, welchem Merkmal welche Entscheidungsrelevanz zukommt, werden jedoch keine Umfragen bzgl. einzelner Merkmale erhoben. Das CM ist im Gegenteil ein dekompositionelles Verfahren, das heißt, Probanden werden Güter mit verschiedenen Ausprägungen einzelner Merkmale vorgestellt und sie sollen ganzheitlich entscheiden, welches sie bevorzugen. In der Auswertung wird dies durch unterschiedliche Gewichtung der Bedeutung der Merkmale für die Entscheidung auf die Wichtigkeit der einzelnen Ausprägung umgerechnet.

confusion

Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist die „confusion“, als das Hervorrufen von Verwechslungen.

Conditio-sine-qua-non

Die Conditio-sine-qua-non-Betrachtung besagt, dass jede Handlung kausal ist, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Sie wird u.a. bei den Abzugsposten des Gewinnabschöpfungsanspruchs angewendet.

concurrence parasitaire

Als parasitärer Wettbewerb („concurrence parasitaire“) kann in Frankreich auch ohne Verwechslungsgefahr die Ausbeutung fremder Leistungen verboten werden, wenn entweder eine Rufausbeutung vorliegt oder aber ein hinreichend originelles Leistungsergebnis, das eine besondere Innovation darstellt oder auf einer erheblichen Investition beruht, zum Zwecke der Einsparung eigener Aufwendungen ausgenutzt wird. Er setzt nicht ein unbedingt direktes Wettbewerbsverhältnis voraus.

concurrence déloyale

Der auf der Grundlage der allgemeinen deliktsrechtlichen Generalklausel von der Rechtsprechung entwickelte Schutz vor „concurrence déloyale“, nach dem derjenige zum Ersatz verpflichtet wird, der einem anderen einen Schaden zufügt, ist eine der Regelungen des Lauterkeitsrechts in Frankreich.

Computerprogramme

Zwischen Dienstleistungen und den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln, wie z.B. Computerprogramm oder durch sie erlangte Ergebnisse besteht nicht generell Ähnlichkeit. Vielmehr müssen besondere Umstände die Feststellung der Ähnlichkeit nahe legen. Die Verwendung derselben Computerprogramme zur Erstellung einer Leistung gilt deshalb noch nicht als ausreichendes Indiz für die Ähnlichkeit.

Community-Shopping

Community-/Power-Shopping oder Co-Shopping genannt, sind virtuelle Einkaufsgemeinschaften, die auf den Erhalt möglichst hoher Mengenrabatte durch die Bündelung einzelner Käufer zu einer virtuellen Einkaufsgemeinschaft abzielen. Die potentiellen Kunden finden sich zusammen und können beispielsweise je nach Zahl entsprechende Preisstufen erreichen.

Communities

Communities sind organisierte, soziale Netzwerke von Personen, die über einen gewissen Zeitraum miteinander in Kontakt stehen und sich gegenseitig beeinflussen. Die Personen verbindet ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Communities sind üblicherweise Netzwerke, bei denen die Interaktion durch virtuelle Kommunikationsformen stattfindet.

Commitment

Commitment bezeichnet den Grad der Identifikation oder des Verbundenseins einer Person mit einer Organisation oder einem Unternehmen. Dieser beeinflusst die persönliche Entscheidungsfreiheit und legt den Kurs der Handlungen fest. Es gibt Commitment auf unterschiedlichen Ebenen. Die instrumentelle Ebene ist rational geprägt und stützt sich auf Kostenüberlegungen, die einstellungsorientierte oder affektive Ebene definiert sich über geteilte Werte und Ziele sowie emotionale Verbundenheit und die dynamische Ebene birgt die Vorstellung einer Beständigkeit der geschäftlichen Beziehung.

Commercial Speech

Im engeren Sinne als Wirtschaftswerbung (“commercial speech” in der Rechtsprechung des US-Supreme-Court und des EGMR) wird kommerzielle Kommunikation vom BVerfG nicht uneingeschränkt dem Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit zugeordnet.

Cold calling

Als “cold calling” (Kaltanrufe) bezeichnet man unerbetene Telefonwerbung. Diese kann eine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7 UWG darstellen.

Codice

Der im Codice Civil (Italien) geregelte Rechtsschutz ist zivilrechtlicher Art.

Code de la

Die Regelungen im „Code de la consommation“ (Frankreich) dienen dem Verbraucherschutz, und/oder der Mitbewerber, der Allgemeinheit und häufig auch des mittelständischen Handels. Sie sind überwiegend straf- und verwaltungsrechtlich sanktioniert.

Code de

Die wirtschaftspolitische Regelung im Code de commerce (Frankreich) geht auf verschiedene Gesetze, insbesondere die Ordonnance vom 1.12.1986 und die Gesetze vom 1.7.1896 und 15.5.2001 zurück.

Code Civil

Das Code Civil (CC) ist das französische zivilrechtliche Gesetzbuch, das durch Napoléon Bonaparte eingeführt wurde.

Co-Branding

Eine andere Art der Marken-Allianz stellt das Co-Branding dar. Dabei werden Leistungen durch zwei oder mehr Marken gekennzeichet, die Marken treten aber weiter auch unabhängig voneinander auf. Sie schließen sich nur ausnahmsweise für die Vermarktung eines bestimmten gemeinsamen Produktes zusammen.

Co-Advertising

Beim Co-Advertising wird für zwei unabhängige, bestehende Marken gemeinsam geworden. So werden z.B. aufeinander abgestimmte Werbespots direkt nacheinander ausgestrahlt. Das Co.Advertising ist eine Art der Marken-Allianz.

CMA-Gütesiegel

Der „CMA-Gütesiegel“ ist eine mittelbare Herkunftsangabe, bei der der Umworbene den Herkunftshinweis der „Markenqualität aus deutschen Landen“ nicht aus einer Bezeichnung, sondern aus weiteren Umständen des Gütesiegels entnimmt.

Club of Rome

Der Club of Rome ist eine nichtkommerzielle internationale Vereinigung von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik, deren Ziel es ist, eine globale Gesellschaft im 21. Jahrhundert zu bilden, die in Sorge und Verantwortung für die Zukunft der Menschheit handelt. Der Club of Rome veröffentlicht regelmäßig Berichte zu verschiedenen aktuellen Themen.

clair-Doktrin

Gemäß Art. 267 AEUV (ex. Art. 234 EGV) sind letztinstanzliche nationale Gerichte zur Vorlage, die eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts sichern soll, verpflichtet. Inhaltlich stellt die Vorlagefrage auf eine nach dessen subjektiven Einschätzung und vorherigen Sachverhaltsaufklärung erforderliche und entscheidungserhebliche abstrakt zu formulierende Frage zur Auslegung oder Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht ab. Wird die Vorlagepflicht missachtet, bedeutet es die Entziehung der Rechtssache dem gesetzlichen Richter (hier: EuGH i.S.v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG). Von dieser Vorlagepflicht sind Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und hinreichend geklärte gemeinschaftsrechtliche Fragen ausgenommen ( clair-Doktrin).

Checklisten-Strategie

Die Checklisten-Strategie wird nur von großen Konzernen betrieben, die Marketing professionell betreiben. Die Erfolge dieser Strategie sind jedoch geringer als bei den Pull-Strategien. Checklisten werden eingesetzt, um die Wirkung von Maßnahmen zur Stärkung einer Marke vor dem konkreten Einsatz im Markt analysieren zu können.

Cheapest risk avoider

Von der Ökonomischen Analyse des Rechts ist der Grundsatz zur Belastung des „cheapest risk avoider“ entwickelt worden. Insoweit geht es darum, die Transaktionskosten zu minimieren und um die daraus resultierende Frage wer das Risiko am kostengünstigsten vermeiden kann. Denn möglicherweise kann der Wettbewerber das Irreführungspotenzial des Kaufinteressenten durch zur Verfügung stellen zuverlässiger und aktueller Informationen unproblematisch ausschalten.

Chargennummer

Die Angabe der Nummer des Herstellungspostens bezeichnet man als „Chargennummer“. Sie können als Kennzeichnungsvorschriften beispielsweise in der Kosmetikverordnung zum Schutze der Gesundheit dienen. Verstöße gegen solche Kennzeichnungsvorschriften sind in der Regel unlauter.

Charaktere

Charaktere sind reale oder fiktive Menschen oder Tiere, die die Aufmerksamkeit des Kunden erregen und ihn dazu bringen sollen, nicht nur zum Charakter, sondern auch zur dahinterstehenden Marke eine positive Bindung aufzubauen. Beispiele sind der Bärenmarke-Bär oder das Brandt-Kind.

Change-Management-Prozess

Das ist ein Veränderungsprozess in den Köpfen der Mitarbeiter und den Strukturen eines Unternehmens durch eine Sensibilisierung für die Marke und eine verbesserte Umsetzung der Markenidentität innerhalb des Unternehmens.

Chancengleichheit

Wettbewerbspolitisch gesehen ist eine „Herstellung materieller Chancengleichheit“ mit der Konzeption der Wettbewerbsfreiheit inkompatibel, weil die unterschiedlichen Marktpositionen als Ausdruck unterschiedlicher Marktleistungen zu werten sind.

Champagner

Der Durchschnittsumworbene folgert aus der Bezeichnung „Champagner“ einen besonderen Ruf (Exklusivität, Prestige, Extravaganz, Luxus u. Ä.) und besondere Güte des Schaumweins. Die geographische Herkunftsangabe deutet mithin auf eine besondere Beschaffenheit der Ware hin.

Celebrity (Berühmtheit)

Eine Celebrity ist eine Persönlichkeit, die der jeweiligen Zielgruppe bekannt ist und die die Marke nach außen hin kommuniziert, indem sie z.B. Empfehlungen ausspricht. Andere Bezeichnungen sind Präsenter, spokesperson, testimonial oder Endorsee.

Category Management

Beim Category Management werden Produkte Warengruppen zugeordnet, sodass aus Sicht der Verbraucher zusammengehörende Produkte derselben Gruppe angehören. Zentrales Instrument ist dabei die Regalbelegung und Strukturierung in Verkaufsstätten des Einzelhandels, durch die das Kaufverhalten der Kunden beeinflusst werden kann.

Casino

Der Casino-Besucher entrichtet in der Regel ein Eintrittsgeld, um in den Spielsaal zu gelangen und sich sodann immer noch frei entscheiden, ob er dort ein Spiel wagt oder nicht. Diese reinen Spielberechtigungsbeiträge, welche unabhängig vom Ausgang des Gewinnspiels stets verloren sind, werden nicht als Einsatz angesehen.

Cash flow

Der Cash Flow ist eine Messgröße, die darstellt, welcher Nettozufluss an liquiden finanziellen Mitteln sich aus Ein- und Auszahlungen für einen bestimmten Zeitraum ergibt. Dadurch dient er als Indikator für den Erfolg eines Unternehmens. Er kann entweder direkt aus der Differenz zwischen den zahlungswirksamen Einnahmen und den Ausgaben aus der laufenden Geschäftstätigkeit ermittelt werden oder indirekt, wobei zum bilanziellen Erfolg Abschreibungen oder erhöhte Rückstellung als ausgabenneutrale Aufwendungen addiert, einnahmeneutrale Erträge wie Zuschreibung subtrahiert werden.

Cartoonvervollständigung

Um das Image einer Marke zu analysieren und Defizite zu beheben, können Probanden Assoziationstests unterzogen werden. Dazu gehört die Cartoonvervollständigung. Bei dieser Methode werden Probanden eine Reihe von Bildern vorgelegt, zu denen sie entweder eine Geschichte erzählen sollen oder die Vorgänge auf den Bildern beschreiben sollen.

Carry-over-Effekt

Carry-over-Effekt wird im Markenrecht eine Strategie genannt, bei der Marketingmaßnahmen teilweise oder ganz in eine spätere Periode herüber genommen werden und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen bzw. Auswirkungen zeigen.

Call-by-Call-Gespräche

Den Telefonkunden soll durch Call-by-Call-Gespräche ermöglicht werden, sich bei jedem einzelnen Gespräch für einen bestimmten Anbieter durch dessen jeweilige Vorwahl vor der eigentlichen Telefonnummer über das Leitungsnetz ihres eigentlichen Vertragspartners zu entscheiden. Es stellt ein wichtiges Instrument zur Förderung des Wettbewerbs dar, in dem die Kunden günstiger angebotene Tarife in Anspruch nehmen können.

Caching

Als „Caching“ wird eine technische Gegebenheit bezeichnet, die die Zwischenpufferung aktueller oder direkt verwendeter Daten ermöglicht. Ziel des „Caching“ ist der schnellere Zugriff.

Buzz

Buzz ist eine Form der Mund-zu-Mund-Propaganda, die von Kunde zu Kunde weitergetragen wird und deshalb als glaubwürdig gilt. Demgegenüber wird ein vom Unternehmen initiierter Hype als geplante Strategie als unglaubwürdig eingestuft. Unternehmen versuchen also, möglichst unauffällig die Mund-zu-Mund-Propaganda in Bewegung zu setzen.

Buying-Cycle

Der Buying-Cycle enthält die einzelnen Phasen die der Konsument bezüglich des Kaufs eines Markenprodukts durchläuft. Er lässt sich in eine Vorkauf-, Kauf- und Nachkaufphase unterteilen. In den verschiedenen Phasen ist das Interesse des Konsument für eine Marke unterschiedlich schwer zu erregen.

Buying-Center

Es handelt sich dabei um ein Gremium innerhalb eines Unternehmens, die bei dessen gesamten Kaufentscheidungsprozessen beteiligt sind. Die Markenhersteller sollten die Entscheidungsprozesse der Buying-Center des Handels, die über den Einkauf der Waren entscheiden, analysieren, um ihre Marken besser Positionieren zu können.

Buying Center (Einkaufsgremium)

Ein Buying Center besteht aus mehreren Mitarbeitern eines Unternehmens, die für die Beschaffung von Investitionsgütern verantwortlich sind. Diese sind jeweils in unterschiedlichen Phasen des Entscheidungsprozesses von Bedeutung, müssen allerdings nicht alle vorhanden sein bzw. mehrere Aufgaben können auch von derselben Person übernommen werden.
Ein Buying Center besteht aus einem Initiator, der aufgrund eines Bedürfnisses den Kaufprozess ins Rollen bringt, einem Selektierer, der Informationsfluss und –filterung überwacht, einem Benutzer, für dessen spätere Benutzer die zu kaufenden Dienstleistungen oder Waren gedacht sind, einem Beeinflusser, der Informationen liefert und Meinungen einholt, einem Einkäufer, der für den tatsächlichen Abschluss des Kaufvertrages verantwortlich ist und dem Entscheider, der aufgrund seiner Position die letzte Entscheidungsgewalt, ob ein Kauf getätigt wird, inne hat.

Butter

Der Anhang der VO Nr. 2991/94 setzt die Verkehrsbezeichnungen für Streichfette wie Butter, Margarine, Mischfett und verwandte Erzeugnisse fest. Der Hinweis „traditionell“ beispielsweise darf nach dieser VO dann in Zusammenhang mit Butter verwendet werden, wenn das Erzeugnis unmittelbar aus Milch oder Rahm gewonnen wird. Die VO regelt auch unter welchen Voraussetzungen die Hinweise „fettreduziert“ oder „light“ zulässig sind.

Bußgeldvorschrift

§ 15 Abs. 1 HWG enthält als Blankett-Tatbestände ausgestaltete Bußgeldvorschriften, die nach § 15 Abs. 3 HWG mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden können.

Business to

Business-to-consumer steht allgemein für Beziehungen zwischen Unternehmen und Konsumenten, also Privatpersonen.

Business and Sales Force Promotion

Ein Teilbereich der Verkaufsförderung, die an das Verkaufspersonal gerichtete Verkaufsförderung zum Ziel die Leistungsfähigkeit des Personals zu steigern und zu einer Erhöhung der Verkaufsanstrengungen zu motivieren hat, bezeichnet man als „Business and Sales Force Promotion“. Verkaufswettbewerbe, Verkaufstraining, Gewinnspiele, Auszeichnungen, Aktionsprämien, Verkaufstagungen, Top-Verkäufer-Clubs oder Incentive-Prämien sind Beispiele für Business and Sales Force Promotion.

Bundling

Beim Bundling werden Leistungen oder Produkte, die sonst einzeln als Kern- oder Ergänzungsleistungen angeboten werden, zu einem Paket zusammengeschnürt. Das Gesamtangebot ist dann meist nicht variierbar. Denkbar ist aber auch ein Mixed Bundling, bei dem zwischen verschiedenen Leistungsbündeln oder einzelnen Leistungen gewählt werden kann und das den individuellen Bedürfnissen besser angepasst werden kann.

Bundesverwaltungsamt

Das Bundesverwaltungsamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Köln. Es ist die zentrale Dienstleistungsbehörde des Bundes. In dieser Funktion arbeitet das Haus zugleich mit zahlreichen anderen Behörden auf der Bundes-, Länder- und der kommunalen Ebene zusammen. Es untersteht bei der Erledigung der Aufgaben der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Die Aufgaben kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung einer anderen Bundesbehörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Bundes übertragen. Es ist die zuständige Stelle i.S.d. § 10 Abs. 2 und 4 UWG.

Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dient als Schutz und Erhalt einer geordneten Rechtspflege und regelt die Berufsausübung der Rechtsanwälte. Sie stellt u.a. klar, dass der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist und er einen freien Beruf, kein Gewerbe ausübt.

Bundespatentgericht

Das Bundespatentgericht ist in Art. 96 GG als „Bundesgericht für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes“ vorgesehen. Seine Errichtung als besonderes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit stützt sich auf § 65 Abs. 1 S. 1 PatG. Für Markensachen gerichtsorganisatorische Besonderheiten sind in § 67 MarkenG geregelt, ansonsten gelten die §§ 65 ff. PatG.

Buchstabenzeichen

Buchstaben sind in § 3 Abs. 1 MarkenG generell als Marken zugelassen. Denkbar sind sowohl Einzelbuchstaben als auch Buchstabenkombinationen. Dabei spielt es für die Markenfähigkeit keine Rolle, ob die Kombination einen Sinn ergibt oder aussprechbar ist.

Buchstabenmarken

Als nicht-technisches Unterscheidungsmerkmal zum Schutz gegen Herkunftsverwechslungen und zur Vermeidbarkeit der Herkunftstäuschung kommt u.a. die sichtbare Anbringung unterschiedlicher Buchstabenmarken in Betracht. Hier ist zu beachten, dass auch die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ausgeschlossen werden muss.

Buchführung

Bei der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge eines Unternehmens mithilfe von Belegen zahlenwertig erfasst, indem sie lückenlos und in zeitlich geordneter Reihenfolge dokumentiert werden. Heutzutage wird die doppelte Buchführung vorgenommen, bei der Soll und Haben auf beiden Seiten sich entsprechen. Die Buchführung ist Grundlage für Jahresabschluss (Finanzbuchführung) und innerbetriebliche finanzielle Aufschlüsselungen und Kalkulationen (Betriebsbuchführung) und dient dazu, einen Überblick über die finanzielle Lage, Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu geben. Die Pflicht zur Buchführung ist vielfach gesetzlich vorgeschrieben.

BOLTZE Recht

Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

Sitz Karlsruhe

Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland

Qualifikation