Archive: Glossar

Stammbestandteil

Der Stammbestandteil eines Serienzeichens, also der Teil, der maßgeblich für den Wiedererkennungswert und das In-Verbindung-Bringen mit einer bestimmten Gruppe von Produkten durch den Verkehr ist, kann kennzeichenrechtlich geschützt werden. Der Kennzeichenschutz erfolgt entweder als alleinstehende Marke oder eben aufgrund einer oder mehrerer Kombinationszeichen in einer Serie.

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft muss ihre Zustimmung zur Einstellung eines bei Gericht anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahrens erteilen.

Sprache

Fremd- und fachsprachliche Bezeichnungen in einer Werbe-aussage unterliegen nur dann dem Werbeverbot, soweit die Bezeichnungen nicht in den allgemeinen deutschen Sprach-gebrauch eingegangen sind. Hier ist zu unterscheiden zwischen Fachsprache und Gemeinsprache. Die Gemeinsprache ist die Umgangs- oder Verkehrssprache, die jedermann, also gerade der fachlich nicht Gebildete versteht. Begriffe aus der Fachsprache oder aus Fremdsprachen können aber in den allgemeinen Sprachgebrauch eingehen. Für diese Begriffe gibt es dann kein Werbeverbot mehr.

Sponsoring

Sponsoring ist gemäß der Legaldefinition im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern. Siehe auch „Eventsponsoring“, „Ereignissponsoring“, „Titelsponsoring“ und „Rundfunkrecht“.

Splitscreen-Werbung

Bei der sog. Splitscreen-Werbung wird zugleich ein Programminhalt, als auch ein Werbeinhalt über eine entsprechende Bildschirmaufteilung ausgestrahlt. Die Splitscreen-Werbung ist dann zulässig, wenn sie in einer eindeutigen optischen Trennung und Kennzeichnung zum übrigen Programm ausgestrahlt wird. Siehe hierzu auch „Dauerwerbesendung“ und „Rundfunkrecht“.

Spitzenstellungswerbung

Bei der Spitzenstellungswerbung behauptet der Werbende selbsteinschätzend einen deutlichen Vorsprung, bezogen auf das Unternehmen oder Produkt, vor sämtlichen Konkurrenten zu haben („an der Spitze zu liegen“). Der Behauptende schließt damit eine Gleichrangigkeit eines anderen Mitbewerbers aus. Die werbende Behauptung kann als vergleichende Werbung unter Umständen unlauter sein.

Spionage

Unter Spionage wird das Ausspähen von unzugänglicher Information oder Wissen verstanden. Sie ist von bloßer Konkurrenzbeobachtung abzugrenzen. Jede Form der Spionage eines Wettbewerbers – unerheblich ihrer Mittelverwendung und Zielanstrebung – stellt eine unlautere Handlung dar. Ausnahmsweise kann die Spionage unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr eines rechtswidrigen Verhaltens eingesetzt werden.

Spill-over-Effekt

Der Spill-over-Effekt sorgt dafür, dass eine Marketingmaßnahme über den ursprünglich intendierten Zielbereich hinaus Wirkung zeigt.

Spezifität

Die Spezifität steht für die Besonderheit einer Marke und die charakteristische Reaktion, die sie beim Konsumenten hervorruft. Sie ist insbesondere für Luxusmarken von Bedeutung.

Spezifikation

Die Spezifikation einer geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung legt das geographische Gebiet sowie Produktbezeichnung und bestimmte Eigenschaften der mit der jeweiligen Angabe zu versehenden Produkte fest. Nach § 131 MarkenG kann ein Antrag auf Änderung der Spezifikation gestellt werden, bei dem das gesamte Verfahren noch einmal durchlaufen werden muss. Vorgesehen ist eine Antragsstellung durch die Mitgliedstaaten der EG, aber auch eine analoge Beantragung durch die Antragsberechtigten im Sinne des Art. 5 VO 2081/92 ist möglich.

Spam-Mail

Unter einer Spam-Mail oder Junk-Mail versteht man eine Email, die im Rahmen der massenhaften Versendung von Werbemails versendet wurde. Unerwünschte Werbemails sind wettbewerbswidrig. Es muss vielmehr eine vorherige Einwilligung des Empfängers vorliegen.

Spam-Filter

Um einer massenhaften Versendung von Werbe-Mails und somit der daraus resultierenden Belästigung entgegenzuwirken und so den Überblick zu erleichtern, Speicherplatz und Zeit zu sparen, können sog. Spam-Filterprogramme installiert werden. Sie übernehmen die Aufgabe der automatisierten und größtenteils erfolgreichen Aussonderung nicht erwünschter Emails.

Spamdexing

Unter “Spamdexing” versteht man das Überindexieren von Suchmaschinen mit nicht sachgerechter, unerwünschter Information, um eine Webseite im höheren Rang der Trefferliste zu platzieren. Dies geschieht in der Regel durch häufig gesuchte Begriffe mehrmals in den Meta-Tags der zu platzierenden Webseite.

Source Code

Zu Deutsch: Quelltext oder Quellcode, d.h. in einer Programmiersprache geschriebener Text einer Software.

Sound Logo

Unter einem Soundlogo versteht man eine kurze, einprägsame Tonfolge oder Folge von Geräuschen, die im Zusammenhang mit einer bestimmten Marke an prägnanter Stelle, zum Beispiel dem Beginn oder Ende eines Werbespots, abgespielt wird. Es soll helfen, den Wiedererkennungswert der Marke zu steigern und tritt deshalb häufig in Zusammenschau mit einem visuellen Logo auf. Beispielsweise verwendet die Deutsche Telekom ein Soundlogo zusammen mit dem visuellen Logo des T mit den vier Punkten, wobei jeder Teil des visuellen Logos bei einem Ton des Soundlogos besonders hervorgehoben wird.

Sortimentsmarke

Die Sortimentsmarke ist eine Handelsmarke, die noch weiter gefasst ist als die Segmentsmarke. Sie erfasst Produkte verschiedener Art. Sortimentsmarken sind hauptsächlich Gattungsmarken.

Sortenbezeichnungen

Sortenbezeichnungen sind Bezeichnungen für bestimmte Pflanzen-, Obst- oder Gemüsesorten etc., welche gesondert durch das Sortenschutzgesetz geschützt sind. Im Rahmen des Markenschutzes wird die Verwendung einer Sortenbezeichnung von der Rechtsprechung regelmäßig als nicht zeichenmäßig eingestuft und dementsprechend ist sie weder rechtserhaltend noch ist in der Benutzung einer Sortenbezeichnung eine Markenrechtsverletzung zu sehen. Eine andere Beurteilung kann geboten sein, wenn die Sortenbezeichung vom Verkehr auch als Herkunftshinweis aufgefasst wird.

Sorgfaltspflichten

Wird die erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer Acht gelassen, so liegt ein fahrlässiges Handeln im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB vor. Um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, muss also der Handelnde einen vorliegenden UWG-Verstoß vermeiden können. Der Handelnde ist nur dann entschuldigt, wenn die tatsächlichen Umstände nicht zu erkennen waren oder mit einer Bewertung der Handlung als unlauter nicht gerechnet werden konnte.

S-O-R Modell

Das S-O-R Modell geht davon aus, dass nicht nur von außen erkennbare Vorgänge (stimulus und response) Teil der Entscheidungsfindung sind, sondern dass auch nicht beobachtbare Vorgänge innerhalb der „Black Box“ eine Rolle spielen.

Sondervergütung

Unter einer Sondervergütung versteht man die vom Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbrachte Leistung.

Sonderdeliktsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verdrängt als sog. Sonderdeliktsrecht das allgemeine Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 823 ff. BGB „unerlaubte Handlungen“). Dabei sind die Normen des UWG nicht lex specialis.

Sonagramm

Ein Sonagramm ist die graphische Darstellung eines Schallvorgangs, es bildet die akustische Struktur einer Tonfolge ab. Es wird bei der Registrierung von Hörmarken verwendet, um das Spektrum der Frequenzen der zu sichernden Melodien, Jingles oder Geräuschen festzulegen.

Somatische Marker

Somatische Marker sind in einem emotionalen Erfahrungsgedächtnis gespeicherte körperliche Signale, Reaktionen und Gefühlslagen, die von positiven oder negativen Erlebnissen in der Vergangenheit hervorgerufen wurden und in vergleichbaren Situationen bei der Entscheidungsfindung helfen, indem die frühere, ähnliche Situation vom Körper wieder aktiviert wird.

Sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde ist eine fristgebundene Beschwerde. Sie stellt einen Rechtsbehelf in erster Instanz beispielsweise gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung oder Arrest und einstweilige Verfügung dar. Siehe hierzu auch „Sicherheitsleistung“.

Snob-Effekt

Der Snob-Effekt beschreibt das Verhalten von Personen, die sehr viel Wert auf die Außenwirkung ihres Verhaltens legen und versuchen, sich einen Schein von Exklusivität durch den Konsum bestimmter Produkte zu geben. Ein Snob schenkt dabei einem Produkt erst Beachtung, wenn es entweder neu exklusiv auf den Markt kommt oder er sich durch den Kauf von der Masse, die sich das Produkt meist aufgrund der Hochpreisigkeit nicht leisten kann oder will, abhebt. Andererseits konsumiert er keine Güter, die auch von einer Vielzahl anderer gekauft werden.

Sniper-Software

Eine Sniper-Software ist ein Datenverarbeitungsprogramm, das für den Anwender, der auf einer Auktionsplattform ein Angebot abgeben will, automatisiert ein Angebot zu einer bestimmten Zeit (zumeist unmittelbar vor Angebotsende) abgibt, um die Chancen des Auktionsgewinns zu steigern.

Smart Shopper

Smart Shopper sind Konsumenten, die bei Käufen vornehmlich auf ein optimales Preis-Leistungsverhältnis achten. Sie messen Marken keinen besonderen Wert bei, der einen erhöhten Preis rechtferigt. Grey verwendet den Begriff Smart Shopper in einer Studie über Käufertypen.

Slice of Life

Slices of Life sind Ausschnitte aus dem Leben, welche in der Werbung beispielhaft verwendet werden, um zu zeigen, in welchen Lebenssituationen ein Produkt oder eine Dienstleistung zum Einsatz kommen kann, z.B. Familie beim Mittagessen.

Sleeper-Effekt

Der Sleeper-Effekt sorgt dafür, dass ein Empfänger, der seine Einstellung in Bezug auf die Glaubwürdigkeit einer Mitteilung einerseits von der Identität des Senders, andererseits vom Inhalt der Mitteilung abhängig macht, mit der Zeit vergisst, welche Einstellung er ursprünglich zum Sender hatte und seine Beurteilung nur noch vom Inhalt abhängig macht. Dies kann dazu führen, dass er seine ursprüngliche Meinung revidiert. In Bezug auf Marken und Werbung bedeutet das, das ein Empfänger zu Beginn als negativ empfundene Einflüsse vergisst und sich auf den Inhalt konzentriert.

Skalentypen

In der Marktforschung werden verschiedene Skalentypen unterschieden, mit deren Hilfe Daten dargestellt werden können. Diese sind teilweise metrisch (Festlegung quantifizierbarer Größen), teilweise nicht-metrisch. Nominal- und Ordinalskala sind nicht-metrisch, Intervall- und Ratioskala sind metrisch.

Sitz eines Unternehmens

Für jede Werbemaßnahme soll es einen Verantwortlichen im Geltungsbereich des HWG geben. § 13 HWG erklärt die Werbung eines Unternehmens mit Sitz außerhalb des HWG-Geltungs-bereichs grundsätzlich für unzulässig, es sei denn, dass ein Unternehmen mit Sitz bzw. eine natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich des HWG bzw. in einem anderen Mitgliedsstaat der EG oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nach dem HWG auch unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann, damit betraut wird, die sich aus dem HWG ergebenden Pflichten zu übernehmen. Damit ist jedes ausländische Unternehmen, das in Deutschland Werbung treibt, verpflichtet, in Deutschland einen Repräsentanten zu haben.

Sinus-Milieus

Die Einteilung von Sinus-Milieus ist wichtige Grundlage von Marketingstrategien. Dabei werden Menschen in Gruppen zusammengefasst, die sich in ihrer Lebensweise einer bestimmten sozialen Lage entsprechend und Lebensauffassung ähneln.

SIM-Lock

SIM-Lock stellt eine Nutzungsbeschränkung eines Mobiltelefons dar. Diese meist zeitlich begrenzte Nutzungsbeschränkung ist an die Nutzungsmöglichkeit eines bestimmten Mobilfunknetzes durch eine technische Sperre gerichtet. Bei einem solchen angebotenen Produkt muss ausdrücklich auf solch eine SIM-Lock hingewiesen werden. Dabei darf keine Fehlvorstellung über die Verwendbarkeit des Produkts herbeigerufen werden.

Signifikanz

Signifikanz bezeichnet in der Statistik die Aussagekraft von Daten. Dabei sind Unterschiede zwischen Messgrößen dann signifikant, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass sie tatsächlich ohne Eintreten von Zufällen so eintreffen würden, gering ist. Werden also Daten erhoben und lassen diese bestimmte Rückschlüsse zu, muss gefragt werden, ob diese ohne weiteres auf das Ganze übertragbar sind oder ob sie auf Zufällen beruhen (z.B. Heilungsrate mit Medikament höher als ohne). Eine Abschätzung der Irrtumswahrscheinlichkeit erfolgt durch Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Fehlers erster oder zweiter Art. Beim Fehler erster Art wird eine Nullhypothese zurückgewiesen, obwohl sie richtig ist, beim Fehler zweiter Art wird die Nullhypothese angenommen, obwohl sie falsch ist.

Signet

Ein Signet ist ein dem Logo übergeordnetes Zeichen, dessen Anforderungen sich nach seiner Funktion, der Zielgruppe, aber auch der Stilprägung der jeweiligen Zeit richten. Sie bestehen meist aus schnell erfassbaren, einfachen geometrischen Formen.

Signaling

Signaling ist ein Gegenbegriff zum Screening und steht für die Beseitigung von Informationsasymmetrien von Seiten des besser informierten Vertragspartners aus, indem er zwar unvollständige, aber zumindest hinweisende Informationen bereitstellt, z.B. durch Markierung.

Sicherungsverfügung

Die einstweilige Verfügung kann als Sicherungsverfügung ergehen, wenn sie der Sicherung eines Anspruches dienen soll, der nicht in einer Geldleistung besteht und zugleich gefährdet ist. Dies kann unter weiteren Umständen der Fall sein bei einem Anspruch auf Unterlassung eines bestimmten Handelns.

Sicherungsübereignung

Die Übertragung einer Marke kann im Wege der Sicherungsübereignung erfolgen. Damit werden Forderungen des Sicherungsnehmers gegenüber dem Sicherungsgeber, also dem Markenrechtsinhaber, abgesichert, indem die Marke so abgetreten wird, dass es gegenüber Dritten wie eine Vollrechtsübertragung wirkt. Der Sicherungsvertrag ist dabei in der Gestaltung sehr frei. Die Marke ist nach der Sicherungsübertragung nicht mehr „Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts“ im Sinne des § 29 Abs.1 Nr. 1 MarkenG.

Sicherheitsleistung

Eine Entscheidung durch Beschluss einer einstweiligen Verfügung umfasst (wenn auch selten) die Anordnung einer sog. Sicherheitsleistung des Antragsstellers. Sie muss sodann vom Antragsteller innerhalb der Vollziehungsfrist erbracht und nachgewiesen werden. Gegen eine solche Anordnung steht dem Antragsteller der Weg der sofortigen Beschwerde und dem Antragsgegner der Weg des Widerspruchsverfahrens offen. Die Sicherheitsleistung kommt der Verteilung des Insolvenzrisikos zugute. Darüberhinaus kann auch der Schuldner eine Sicherheitsleistung erbringen, um so einer Vollstreckung zu entgehen.

Shareware

Eine Vertriebsform, die es dem Kunden ermöglicht eine Software in einem bestimmten Zeitraum kostenfrei zu nutzen, bezeichnet man als Shareware. Ziel ist es durch die vorangehende Unentgeltlichkeit eine hohe Kundenanzahl zu erreichen (so bei Freeware, die komplett unentgeltlich ist), um sie nach dem Probezeitraum zum Kauf durch eine Registrierung zu bewegen.

Serienzeichen

Unter einem Serienzeichen versteht man ein Zeichen, das Teil einer ganzen Zeichenreihe mit einem gleich bleibenden Bestandteil, einem sog. Stamm, sowie einem abweichenden Bestandteil, einer Abwandlung, ist. Meist stellt ein Firmenzeichen den Stamm, eine Produktbezeichnung die Abwandlung dar. Wird in einem jüngeren Zeichen ein Bestandteil verwendet, den der Verkehr üblicherweise als Stamm eines Serienzeichens identifiziert, und wird deshalb das jüngere Zeichen mit dem Serienzeicheninhaber in Verbindung gebracht, liegt Verwechslungsgefahr vor.

Seriennummer

Seriennummer ist eine Art der Kodierung die der Identifikation von Produkten dient. Vgl. hierzu „Kodierung“ und „Beweiszeichen“. Zur Entfernung dieser vgl. „Barcode“.

Sequestration

Wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch eine bestellte Vertrauensperson (sog. Sequester) ein Gegenstand oder ein Recht sichergestellt, verwahrt und verwaltet, so bezeichnet man diesen verfahrensrechtlichen Vorgang als Sequestration. Die einstweilige Verfügung kann u.a. in einer solchen Sequestration bestehen.

Sensation Marketing

Sensationsmarketing umfasst alle Arten von Marketing, die darauf abzielen, beim Beworbenen ein Sensationsgefühl durch überraschende, mitreißende Werbemaßnahmen hervorzurufen. Z.B.: Ambush-Marketing, Guerilla-Marketing.

Sendestaatsprinzip

Das Sendestaatsprinzip besagt, dass europäische Mitgliedsstaaten zur Gewährleistung des freien Empfangs und Nichtbehinderung der Weiterverbreitung von richtlinienkonformen Fernsehsendungen verpflichtet sind.

Sendesponsoring

Unter einem Sendesponsoring wird gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern. Das Sendesponsoring ist vom sog. „Ereignissponsoring“ und „Eventsponsoring“ (vgl. unter angegebenen Begrifflichkeit) abzugrenzen. Siehe auch „Sponsoring“ und „Rundfunkrecht“.

Semiotik

Semiotik ist die Wissenschaft von der Entstehung, dem Gebrauch und vom Wesen von Zeichen als verbale und non-verbale Kommunikationsinhalte. Semiotik lässt sich weiter aufspalten in Syntaktik, Semantik und Pragmatik.

Selbstständiger

Selbstständig ist gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 HGB wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Im Gegensatz zum unselbstständigen Arbeitnehmer ist der Selbstständige nicht weisungsgebunden, er unterliegt mithin nicht der persönlichen Abhängigkeit gegenüber der anderen Vertragspartei und ist nicht in einen fremden Produktionsbereich eingegliedert (vgl. „Arbeitnehmer“).

Selbstständige Tätigkeit

Unter eine selbstständige Tätigkeit fällt insbesondere das Tätigkeitsfeld eines Freiberuflers. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören gemäß des Einkommenssteuergesetzes (EStG) die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, der Zahnärzte, der Tierärzte, der Rechtsanwälte, der Notare, der Patentanwälte, der Vermessungsingenieure, der Ingenieure, der Architekten, der Handelschemiker, der Wirtschaftsprüfer, der Steuerberater, der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer, der Steuerbevollmächtigten, der Heilpraktiker, der Dentisten, der Krankengymnasten, der Journalisten, der Bildberichterstatter, der Dolmetscher, der Übersetzer, der Lotsen und ähnlicher Berufe.

Selbstmedikation

Selbstmedikation bedeutet, dass ein Patient ein Medikament einnimmt, ohne z.B. durch einen Arzt fachkundig überwacht zu werden. Die Selbstmedikation kann sowohl durch ordnungs-gemäßen Gebrauch von Arzneimitteln als auch durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch erfolgen. Diesen Gefahren begegnet der Gesetzgeber mit der Verschreibungspflichtigkeit bestimmter Medikamente und mit einem Werbeverbot. Die Selbstmedikation kann auch dazu führen, dass wertvolle Zeit verloren geht, in der eine effektive zur Gesundung führende Behandlung erforderlich wäre.

Selbstkonzept

Das Selbstkonzept spielt im Rahmen der Beurteilung einer Selbstkongruenz eine große Rolle. Das Selbstkonzept umfasst dabei die Sichtweise eines Individuums auf sich selbst im Zusammenspiel mit Umgebung und Werten und das diesbezüglich gespeicherte Wissen. Auf Grundlage dieses Wissens erkennt die Person ein actual self, die möglichst allgemeingültige, realistische Selbstbeurteilung, ein ideal self, das dem Wunschbild der Person von sich selbst entspricht, und ein situational self, das nur in bestimmten Situationen zutage tritt.

Selbstkongruenz

Kerngedanke der Selbstkongruenz ist, dass die Einstellung einem Produkt, einer Marke oder einen Unternehmen gegenüber von der Übereinstimmung bestimmter, als entscheidend empfundener Eigenschaften des Produktes oder des Images mit dem Selbstbild oder dem Wunschbild der beurteilenden Person von sich selbst, beeinflusst wird. Die Markenpersönlichkeit, die durch Endorsees, Zielgruppen etc. definiert wird, wird mit dem abgeglichen, wofür die Person sich hält oder wie sie gerne wäre. Durch Kreieren einer bestimmten Markenpersönlichkeit kann ein Unternehmen also versuchen, Einfluss darauf zu nehmen, welche Arten von Persönlichkeiten sich von der Marke angesprochen fühlen.

Selbstdiagnose

Durch Werbung mit Krankheitsgeschichten könnten Laien dazu verleitet werden die Symptome bei sich selbst zu diagnostizieren und sich selbst dagegen zu behandeln. Dieselbe Wirkung kann auch Werbung haben, die krankhafte Veränderungen des Körpers bildlich darstellt.

Selbstbehandlungsschriften

Verboten sind Anleitungs- und Selbstbehandlungsschriften, mithin Veröffentlichungen, die werbemäßig dazu anleiten bestimmte in ihnen näher bezeichneten Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit den in der Werbung bezeichneten Arzneimitteln, Gegenständen, Verfahren oder anderen Mitteln zu behandeln.

Selbstähnlichkeit

Selbstähnlichkeit bezeichnet die Eigenschaft von zwei oder mehreren Gegenständen oder sonstigen Objekten, bei genauer Betrachtung sehr ähnliche Strukturen aufzuweisen, die beinahe identisch wirken, es jedoch nicht sind (es liegt keine Identität vor). So sehen Schneeflocken beinahe gleich aus, dennoch wird man keine zwei finden, die dieselbe Struktur haben. In Bezug auf Marken steigert Selbstähnlichkeit die Anziehungskraft, Strukturen sollten also geregelt sein und beibehalten werden, aber dennoch leicht variabel sein (z.B. Jungengesicht auf der Kinderschokolade).

Sekundärforschung

Bei der Sekundärforschung wird auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen, anstatt solche zu Marktforschungszwecken selbst zu erheben. Eine Primärforschung wird erst durchgeführt, wenn sich die meist schnell und kostengünstig verfügbaren sekundären Daten als nicht spezifisch genau in Bezug auf die jeweilige Fragestellung erweisen.

Segmentmarken

Segmentmarken sind, wie Individualmarken, Handelsmarken. Verschiedene artverwandte Produkte werden mit einer Handelsmarke gekennzeichnet. Segmentmarken werden deshalb auch Warengruppenmarken genannt.

Segmentierung

Die Segmentierung ist Teil des Interbrand-Modells zur Ermittlung des Markenwerts. Durch die Segmentierung wird eine Marke in kundenbezogene, produktbezogene und geografische Merkmale unterteilt, die getrennt bewertet werden und in der Summe den Markenwert ergeben.

Seeheilbad (siehe auch Heilbad)

Seeheilbäder und Kneippheilbäder werden von der Definition des Begriffs Heilbad umfasst. Werbung für Heilbäder ist erlaubt und darf auch angeben, welche Leiden oder Krankheiten dort behandelt werden.

Sedkarte

Eine Sedcard enthält eine Handvoll Bilder eines Models, die dieses als am ehesten geeignet findet, seine Ausdrucksstärke und sein Einsatzspektrum widerzuspiegeln. Die Bezeichnung Sedkarte leitet sich von ihrem Erfinder Sebastian Sed ab und hat nichts, wie oftmals fälschlich angenommen wird, mit einem „Set“ Bildern zu tun.

Sedative

Sedative sind Mittel, die die Schlafbereitschaft fördern, den Schlaf also anstoßen und beruhigen, wie z.B. Hopfen-, Baldrian-, oder Johanniskrautpräparate. Ein Werbeverbot für diese Mittel besteht nur dann, wenn die Werbung die Beseitigung der „Schlaflosigkeit“ verspricht, also ein Schlafmittel im pharmakologischen Sinne anpreist.

Second-Level-Domain

Die Second-Level-Domain wie z.B. schindlerboltze.de ist in der Regel frei wählbar und liegt in der Hierarchie direkt unterhalb der Top-Level-Domain (vgl. „Top-Level-Domain“ wie z.B. *.eu, *.com oder *.de), gefolgt von der Third-Level-Domain wie z.B. www.*.

Screening

Beim Screening versucht ein Vertragspartner, durch gezielte, selbst initiierte Nachforschungen Informationsdefizite auf seiner Seite abzubauen und damit eine Informationsasymmetrie – bei der bei Abschluss eines Vertrages eine Partei über umfangreichere Informationen verfügt als die andere – zu beseitigen.

Scope

Scope (aus dem englischen = Bandbreite, Umfang, Raum) bezeichnet das Spektrum, das ein Produkt oder eine Marke abdeckt. Der Brand Scope zeigt damit an, welche Kategorien, Unterkategorien und Märkte eine Marke umfasst und welche Einsatzmöglichkeiten sich daraus ergeben.

Schweigen

Das Schweigen ist zwar keine werbende Äußerung, allerdings kann das Verschweigen von Tatsachen eines Werbenden unter Umständen eine Irreführung im Sinne des UWG begründen. Dies kann dann der Fall sein, wenn nach einer Interessensabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Aufklärungspflicht über diese verschwiegenen Tatsachen bestand.

Schutzzweckbestimmung des UWG

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient gemäß § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Schutzverweigerung

Gemäß § 3 Abs. 2 MarkenG kann international registrierten Marken der Schutz verweigert werden, was der Zurückweisung der Anmeldung nach § 37 MarkenG bei nationalen Marken entspricht. Der Schutz muss vom DPMA ausdrücklich innerhalb eines Jahres verweigert werden, da ansonsten eine Erstreckung nach § 112 MarkenG eintritt. Als Gründe für die Schutzverweigerung kommen ausschließlich die des Art. 6bis PVÜ in Betracht. Dem ausländischen Anmelder stehen gegen die Schutzverweigerung die Rechtsmittel des nationalen Rechts zur Verfügung, also insbesondere die Erinnerung, die Beschwerde oder die Rechtsbeschwerde.

Schutzschrift

Die Schutzschrift stellt wettbewerbsrechtlich ein allgemein anerkanntes Verteidigungsmittel des (vermeintlichen) Antragsgegners einer Abmahnung dar. Sie soll eine ohne mündliche Verhandlung – nach Ermessen des Gerichts (kann also auch bei nicht eindeutigen und einfachen Sachverhalten erfolgen) – erlassene Beschlussverfügung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes verhindern und rechtliches Gehör verschaffen.

Schutzrechtsverwarnung

Unter einer Schutzrechtsverwarnung versteht man eine Beanstandung einer Verletzung eines Ausschließlichkeitsrechts. Diese Verwarnung enthält eine ernsthafte und endgültige Aufforderung an den Produzent, Anbieter oder Abnehmer, seine Produktion, seinen (Weiter-)Vertrieb oder seine (geschäftliche) Nutzung zu unterlassen.

Schutzlandprinzip

Wird grenzüberschreitend in einem Staat ein Anspruch nach dem Grundsatz des Internationalen Privatrechts, dem sog. Schutzlandprinzips begehrt, so unterstehen diese dem Recht desjenigen Staates, für den der Schutz der Immaterialgüter geltend gemacht wird.

Schutzhindernisse

Der Eintragung im Markenregister können absolute und relative Schutzhindernisse entgegenstehen.

Schutzgebiet

Das Schutzgebiet ist je nach Art der Eintragung der Marke örtlich begrenzt. Kraft Eintragung oder Notorietät geschützte Marken sind in der gesamten Bundesrepublik geschützt, Marken, die aufgrund von Verkehrsgeltung Schutz genießen, sind abhängig von der räumlichen Ausdehnung der Verkehrsgeltung unter Umständen nur territorial geschützt. Entscheidend für die Bestimmung, ob eine Verletzung im Schutzgebiet der Marke begangen wurde, ist der Verletzungsort, also der Ort, an dem nicht lediglich Vorbereitungshandlungen, sondern ein schon zur tatbestandsmäßigen Handlung gehörender Teilakt vorgenommen wurde oder an dem der Verletzungserfolg eintritt.
Das Schutzgebiet von geschäftlichen Bezeichnungen umfasst dagegen nicht grundsätzlich das gesamte Bundesgebiet, sondern bestimmt sich nach dem räumlichen Umfang ihrer tatsächlichen Benutzung bzw. der Verkehrsgeltung.
Bei Fällen mit Auslandsbezug ist zudem zunächst nach den Regeln des Internationalen Privatrechtes festzustellen, ob deutsches Kennzeichen- bzw. Markenrecht überhaupt anwendbar ist.

Schutzfähigkeitsprüfung

Bei der Schutzfähigkeitsprüfung, die eine angestrebte Eintragung insbesondere auf das Vorliegen von absoluten Schutzhindernissen nach § 8 MarkenG überprüft, kommt dem DPMA kein Ermessen zu, es handelt sich um eine gebundene Verwaltungsentscheidung, die bei Vorliegen aller Eintragungsvoraussetzungen bzw. dem Fehlen von Eintragungshindernissen einen Anspruch auf Eintragung begründet. Im Vorfeld sind deshalb zur Ausfüllung der abstrakten Rechtsbegriffe des § 8 MarkenG von Amts wegen die entscheidungsrelevanten Tatsachen zu ermitteln, deren Würdigung durch das DPMA von BPatG und BGH vollumfänglich überprüfbar sind. Der Prüfung ist dabei das ganze Zeichen, nicht nur einzelne Elemente desselben zugrunde zu legen, wobei das DPMA sich bei der Prüfung auf die am ehesten entgegenstehenden Eintragungshindernisse konzentrieren kann.

Schutzerstreckung, nachträgliche

Die nachträgliche Schutzerstreckung für IR-Marken nach Art. 3ter Abs. 2 MMA folgt den Vorschriften der §§ 111, 123 MarkenG. Damit kann der Schutz noch nach Registrierung der IR-Marke auf weitere Mitgliedstaaten des Abkommens ausgedehnt werden. Sie führt allerdings zu einem Prioritätsverlust.

Schutzentziehung

International registrierten Marken kann nach den Vorgaben des § 115 MarkenG der Schutz entzogen werden. Die Schutzentziehung ersetzt die für nationale Marken vorgesehene Klage auf Löschung wegen Verfall, dem Vorliegen absoluter Schutzhindernisse oder Bestehen älterer Rechte.

Schutzdauer

Die Schutzdauer ergibt sich aus § 47 MarkenG. Sie beträgt in der Regel 10 Jahre.

Schulwerbung

Grundsätzlich kann die Werbung an Schulen durch Einzelfallgenehmigungen zulässig sein, solange kein Missbrauchsfall vorliegt. Sie ist also ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht per se unlauter (vergleichend „Kindergartenwerbung“).

Schuldversprechen

Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll, wird gemäß § 780 BGB als ein Schuldversprechen legaldefiniert. Die Unterlassungsverpflichtung in einem Unterwerfungsvertrag ist beispielsweise ein solches abstraktes Schuldversprechen (siehe hierzu „Unterlassungsvertrag“).

Schuldanerkenntnis

Unter einem Schuldanerkenntnis versteht man einen Vertrag, in dem das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird, vgl. hierzu § 781 BGB. Es ist bei den Formen zwischen einem abstrakten und deklaratorischen Schuldanerkenntnis, sowie einem bloßen Tatsachenanerkenntnis zu unterscheiden. Bei einem Unterlassungsvertrag können die Parteien ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vereinbaren.

Schriftzeichen

Schriftzeichen werden nicht zu den bildlichen Darstellungen nach dem HWG gezählt.

Schönheitsoperation

In einem Referentenentwurf vom Februar 2005 wurde geplant die Werbung für Schönheitsoperationen in den sachlichen Anwendungsbereich des HWG einzubeziehen. Damit findet das Gesetz auch Anwendung auf die Werbung für operative plastische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Schockwerbung

Eine Schockwerbung spricht in der Regel Gefühle wie Mitleid, Entsetzen und Abscheu der Verbraucher, die dann in ein schockartiges Innehalten verfallen, an. Die Schockwerbung kann einen Wettbewerbsverstoß begründen und verfassungsrechtlich gegen die Menschenwürde verstoßen. Vgl. hierzu Entscheidungen des BVerfG wie „Benetton-Werbung“ und „H.I.V.-Positive“.

Schneeballsystem

Ein Schnellballsystem gehört als Vertriebsorganisation zu der progressiven Werbung. Dabei steht der Unternehmer im Kontakt zu allen Kunden. D.h. der Kontakt setzt sich fort vom Erstkunden, als Umworbenen hin zum von ihm geworbenen Zweitkunden, und zu dem vom Zweitkunden geworbenen Drittkunden usw. Um dem Gefährdungspotenzial entgegenzuwirken gibt es die strafbewehrte Sanktionsmöglichkeit des UWG. Vgl. auch „Pyramidensystem“.

Schmähkritik

Die Grenze einer zulässigen Äußerung über Mitbewerber oder ihre Waren oder Leistungen, die in der Regel von der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt wird, ist insbesondere dann erreicht, wenn dabei die Menschenwürde verletzt wird. Eine Schmähkritik ist als eine verächtliche Äußerung folglich nicht von der Meinungsfreiheit erfasst, da sie gerade gezielt den Mitbewerber verletzt.

Schlussverkauf

Ein „Schlussverkauf“ wird vom Verkehr als eine besonders preisgünstige Einkaufsgelegenheit aufgefasst. Praxisrelevant sind insbesondere saisonale Schlussverkäufe und führen auf die Umstellung der Saisonware zurück. Es sind allerdings noch Räumungs- und Jubiläumsschlussverkäufe gegenwärtig. Sie dürfen nun – solange sie nicht irreführen – gesetzlich uneingeschränkt durchgeführt werden.

Schlüsselbild

Schlüsselbilder entstehen als Markenelemente als isolierte Teile des ursprünglichen Markenbildes. Die Schlüsselbilder sind das, was vom Betrachter als wesentlicher Teil der Marke aufgefasst wird, z.B. der Name, das Logo oder eine damit zusammenhängende Erlebniswelt, die z.B. mithilfe von Fernsehwerbung geschaffen wird.

Schleuderpreise

Grundsätzlich unterliegt die Preisgestaltung allein der eigenen Verantwortung des Unternehmers. Dabei dürfen nicht sog. Kampfpreise (vgl. hierzu „Kampfpreise“), die durch Preisunterbietungen resultieren, den Wettbewerber unbillig behindern, um ihn zu verdrängen oder gar zu vernichten. Schleuderpreise stehen im krassen Missverhältnis zu einer üblichen Preisgestaltung. Unter diese Begrifflichkeit fallen insbesondere Preise, die unter dem Einstands- oder Einkaufspreis liegen. Siehe hierzu „Niedrigpreispolitik“.

Schleichwerbung

Die Schleichwerbung ist gemäß des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt. Vgl. hierzu auch „Product Placement“.

Schleichbezug

Bei der sog. „Praktik des Schleichbezugs“ geht es darum, dass ein von den Bezugsregelungen bei Betriebssystemen grundsätzlich Ausgeschlossener, auf verschiedenster Weise Waren durch Unterlaufen dieser Regelungen bezieht. Es ist von einem unlauteren Wettbewerb auszugehen, wenn sich der Schleichbezug gegen ein schutzwürdiges Vertriebssystem richtet.

Schlechtleistung

Grundsätzlich schuldet der Arbeitnehmer die „Erbringung seiner Dienste“, d.h. keinen bestimmten Arbeitserfolg. Daher ist eine Lohnkürzung bei einer Schlechtleistung nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann (s.a. „Haftung des Arbeitnehmers“).

Schlankheitsmittel

Schlankheitsmittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung von Körperformen bestimmt sind. Schlankheitsmittel erzielen ihre Wirkung indem sie im Magen-Darm-Trakt aufquellen. Schlankheitsmittel gelten als Arzneimittel und unterliegen dem HWG.

Schlaflosigkeit, AM zur Beseitigung

Für Arzneimittel die die Schlaflosigkeit eines Menschen beeinflussen sollen, besteht zum Wohle der Volksgesundheit ein Publikumswerbeverbot. Arzneimittel zur Beseitigung der Schlaflosigkeit sind Schlafmittel im pharmakologischen Sinne und Sedative. Entscheidend ist hierbei allein die objektive Eignung eines Arzneimittels, einen bestimmten Zweck (die Schlaflosigkeit) zu beseitigen (objektive Zweckbestimmung), nicht hingegen die (subjektive) Zweckbestimmung, die ein Pharmaunternehmen einem Arzneimittel beimisst.

Schiedsgericht

Mit einer Schiedsvereinbarung haben streitende Parteien gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) die Möglichkeit alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein sog. Schiedsgericht zu unterwerfen. Eine solche Schiedsvereinbarung kann entweder in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.

Schemazeichnung

Unter einer bildlichen Darstellung ist jede Art der visuellen Darstellung (fotografisch, malerisch, zeichnerisch bzw. skizzenhaft) mit Ausnahme der Schriftzeichen und solcher Schemazeichnungen zu verstehen, die keinerlei Zusammenhang mit der Darstellung des menschlichen Körpers oder Teilen desselben, nicht jedoch Körperbestandteile erkennen lassen.

Schema

Mithilfe von Schemata, mentalen Wissensstrukturen, ordnet der Mensch über seine Sinnesorgane aufgenommenen Informationen bestimmte Bedeutungsinhalte zu und filtert so, welche Informationen für ihn relevant sind und deshalb im Gedächtnis gespeichert werden. Im Zusammenhang mit Marken beinhaltet das Markenschema wahrgenommene Eigenschaften und fest verankerte Vorstellungen über eine Marke.

Scheinpreise

Unter einem Scheinpreis versteht man eine Ware oder Dienstleistung, die zwar mit einem Preis ausgezeichnet ist, dieser allerdings so gering ist, dass er einem Verschenken gleichkommt. Unter Umständen können Scheinpreise eine Marktstörung begründen und mithin unlauter sein. Siehe hierzu „Niedrigpreispolitik“.

Scheibenwischerwerbung

Werden Werbezettel oder geringwertige Reklamegeschenke unter die Scheibenwischer eines Kraftfahrzeugs verteilt (sog. Scheibenwischerwerbung), so stellt dies keine unlautere Handlung im Sinne des UWG dar. Es wird mit geringem Entfernungsaufwand und der gewissen Adressatenanonymität zugunsten der Lauterkeit argumentiert, es sei denn, der Adressat weist ausdrücklich darauf hin, dass er diese Art von Werbung nicht wünscht.

Schadensersatzanspruch

Schadensersatz kann im Zusammenhang mit dem Markenrecht aus einer Vielzahl von Gründen geltend gemacht werden. Der Markeninhaber ist im Falle einer Verletzung seiner Rechte nicht darauf beschränkt, nur seinen konkret erlittenen Vermögensschaden inklusive schwer nachweisbaren entgangenem Gewinn geltend zu machen, sondern hat ein Wahlrecht und kann alternativ Herausgabe des Verletzergewinns oder Schadensersatz nach Lizenzanalogie verlangen. Falls er nicht bereits im Rahmen der Lizenzanalogie berücksichtigt wurde, kann auch Marktverwirrungsschaden gefordert werden.

Schadensersatz

Unter Schadensersatz versteht man vordergründig das Wiedergutmachen einer Vermögenseinbuße. Es ist zwar keine Sanktion oder Vertragsstrafe, kann allerdings präventive Wirkung haben. Gerade im wettbewerblichen Rahmen wird es relativ schwierig sein solch einen Schaden zu beziffern und zu beweisen. Meist wird daher der unmittelbar Verletzte eine Schadensersatzfeststellungsklage kombiniert mit einer Unterlassungsklage einreichen. In der Regel wird dabei ein Vergleich, also die Beendung des Rechtsstreits angestrebt.

Säuglingsnahrungswerbegesetz (SNWG)

Das Säuglingsnahrungswerbegesetz (SNWG) regelt zusätzlich zu den sonstigen Vorschriften über die Werbung, die Normen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung. Das SNWG enthält explizite Werbeverbote wie z.B. die Werbung, die darauf gerichtet ist, vom Stillen abzuhalten oder die die Begriffe „humanisiert“, „maternisiert“ oder gleichsinnige Begriffe verwenden oder wenn die Werbung andere als die Zusammensetzung betreffende Werbeaussagen als die in der Anlage aufgeführten verwendet.

Säuglingsnahrung

Für Säuglingsnahrung gelten besondere Vorschriften des Lebens-mittelrechts. Da es sich bei Säuglingsnahrung um Lebensmittel handelt, unterliegt diese nicht dem Heilmittelwerbegesetz.

Sanatoriumswerbung-Entscheidung

Die Publikumswerbung eines Sanatoriums unter Verwendung eines Sonderdruck eines angestellten Arztes (Aufsatz der eine Beschreibung des Sanatoriums und seiner Lage sowie wertende Stellungnahmen zu Behandlungsmethoden und Leistungen des Sanatoriums enthält) verstößt gegen das Werbeverbot nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG.

Sanatoriumswerbung

Werbung für ein Sanatorium. Auch die Darstellung eines Masseurs in einer Sanatoriumswerbung wurde vom Gericht als unproblematisch betrachtet, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür fehlen, dass seine Massage zu den medizinischen Leistungen und Behandlungsmethoden des Sanatoriums gehören und der Erkennung, Linderung oder Beseitigung von Krankheiten, Leiden, Körperbeschwerden oder krankhaften Beschwerden dienen.

Sanatoriums-Prospektwerbung

Werbung für ein Sanatorium in Form eines Prospektes. Für eine Sanatoriumsprospektwerbung hat der BGH keinen Verstoß gegen das HWG gesehen in der Darstellung eines Mannes, der mit einer weißen Hose und einem kurzärmlichen Hemd mit offenem Kragen bekleidet war. Zwar könnte dies auch als typische Berufs-kleidung gesehen werden die von Krankenpflegern, Masseuren oder Bademeistern getragen wird, allerdings ist nicht auszu-schließen, dass die dargestellte Person ein „nicht-medizinischer Bademeister“ ist. Damit lässt die Kleidung der Personen keinen eindeutigen Rückschluss auf eine Person in Ausübung ihrer heilberuflichen Tätigkeiten.

Sanatorium

Sanatorien zählen zu den Einrichtungen die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Man kann darunter eine besondere Gruppe von (Kur-)Anstalten verstehen, die unter ärztlicher Leitung stehen, Patienten mit bestimmten Krankheiten oder Krankheitskomplexen aufnehmen und spezifische Heilmittel oder Behandlungsverfahren zur Anwendung bringen. Für ein Sanatorium gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine Kuranstalt. Sanatorien sind allerdings nur dann als Kuranstalten zu werten, wenn sie für ihre Anwendungen natürliche Heilmittel verwenden. Werbung für Sanatorien ist verboten, wenn in der Werbung Angehörige der Heilberufe in ihrer Berufskleidung gezeigt werden bzw. bei ihren Tätigkeiten. Dagegen ist die bloße Darstellung eines Sanatoriums ohne eine Person in Berufs-kleidung unproblematisch.

Sales Promotions

Sales Promotions oder Verkaufsförderung sollen Marktbeteiligte wie Verbraucher oder Händler durch zeitlich befristete Verkaufsaktionen aktivieren, um schnellere und umfangreichere Verkäufe zu erzielen. Dabei sind unterschiedlichste Vorgehensweisen vorstellbar. Trade Promotions richten sich ausschließlich an Händler und sollen wiederum diese zu weiteren Promotion-Aktionen animieren, z.B. durch die Bereitstellung von Displays oder Werbekostenzuschüsse. Consumer Promotions zielen auf den Verbraucher ab, können sowohl vom Hersteller als auch vom Händler ausgehen und locken entweder durch preiswerte Vorteile (Preis-Promotionen) oder stellen sich als Nicht-Preis-Promotionen, z.B. mit Warenproben oder Gewinnspielen, dar.

Sales Promotion

Die Absatzförderung von Waren und Dienstleistungen wird neben der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. hierzu „Public Relations“) auch durch die Verkaufsförderung (sog. „Sales Promotion“) unterstützt. Diese Verkaufsförderung soll durch die begünstigte Lage der davongehenden Werbung konkrete Verkaufsvorgänge fördern und effizienter gestalten. Es wird zwischen den Teilbereichen „Consumer Promotion“, „Trade Promotion“ und „Business and Sales Force Promotion“. Vgl. hierzu auch „Pull-Strategie“ und „Push-Strategie“ unterschieden.

Sachmängelhaftung

Werden bestimmte Erwartungen an die Soll-Beschaffenheit einer Sache seitens des Verbrauchers durch eine öffentliche Werbung begründet, so sind solche Werbeaussagen verbindlich. Die Ist-Beschaffenheit soll also der Soll-Beschaffenheit entsprechen. Eine Abweichung kann einen Sachmangel darstellen (vgl. hierzu „Sachmängelgewährleistung“).

Sachmängelgewährleistung

Die Sachmangelfreiheit wird durch die Anwendung des BGB gewährleistet. Danach ist eine Sache erst dann frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Üblicherweise muss sodann die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Dazu zählen unter Umständen auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (oder seines Gehilfen) insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann. Folglich können unlautere Werbeaussagen einen Sachmangel i.S.d. BGB begründen.

Sachlichkeitsgrundsatz

Sachlichkeitsgrundsatz besagt als einer der Schutzzwecke des UWG, dass ein unsachgleicher Vergleich den Leistungswettbewerb verfälschen kann. Nur eine Objektivität könne danach die Sachlichkeit gewährleisten.

Sachgedenkliches Mitbewusstsein

Unter einem „sachgedenklichen Mitbewusstsein“ versteht man ein Wissen, das nur mittelbar vorhanden ist, und nicht gegenwärtig nach außen in Erscheinung tritt, allerdings jederzeit aktivierbar ist.

Sabotage

Eine gewollte und gezielte Behinderung des Wettbewerbs, die durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden könnte, stellt eine Sabotage dar und demzufolge eine manipulative, unzulässige und unlautere Handlung dar. Dazu zählt u.a. die Einwirkung auf Sachmittel, deren Substanz oder Betriebs- und Produktionsablauf.

Rundfunkwerbung

Unter Rundfunkwerbung sind Hörfunk-Werbespots zu verstehen, also Werbung über das Radio.

Rundfunkrecht

Im Bereich des Rundfunks gelten Besonderheiten hinsichtlich des werbenden Inhalts. Es wird strikt auf das Gebot der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung hingewiesen, um die Gefahr der Verschleierung des werbenden Charakters abzuwehren, vgl. hierzu „Dauerwerbesendung“, „Presse“, „Kennzeichnungsgebot“, „Sponsoring“, „Ereignissponsoring“, „Product Placement“ und „Eventsponsoring“. Hierzu zählt auch das Beeinflussungsverbot.

Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen gemäß dem Arbeitszeitgesetz (vgl. §§ 4 ff, 9 ff) abhängig ihrer Dauer zu unterbrechen.

Rufschädigung

Unter einer Rufschädigung versteht man im wettbewerblichen Sinne eine geschäftliche Handlung die Maßnahmen inne hat, die einen Mitbewerber, sein Unternehmen, seine Waren, seine Leistungen oder Kennzeichen gegenüber Dritten oder allgemein in der Öffentlichkeit herabsetzt oder verunglimpft. Diese Stellung in das nachteilige Licht zu rücken kann durch Meinungsäußerungen, Werturteile, Verbreitung wahrer oder unwahrer Tatsachen geschehen. Eine Rufschädigung ist aber auch durch andere Verhaltensweisen, die eine direkte oder indirekte Wirkung haben, möglich.

Rufausbeutung

Werden Kennzeichen eines Mitbewerbers werbend benutzt, so liegt in der Regel eine Ausnutzung des Rufs (engl.: , franz.: ) bzw. der Wertschätzung dieser Kennzeichen vor. Die Rufausbeutung ist hinsichtlich des Wesens der vergleichenden Werbung nicht per se wettbewerbswidrig. Voraussetzung für eine solche wettbewerbswidrige Rufausbeutung ist das Vorliegen einer nicht nur bloßen Assoziation dieses Rufes in Abhängigkeit der anvisierten Verkehrskreise. Im Zweifel ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen. Vorrangig kann u.a. das MarkenG, (siehe hierzu „Markengesetz“) einschlägig sein. Vgl. auch „Herkunftstäuschung“.

Rückwerbung

Vgl. hierzu Ausführungen zu den Begriffen „Abwerben von Kunden“, sowie „Abwerben von Arbeitskräften“.

Rückruf

Einen Anspruch des Markeninhabers auf Rückruf von Waren oder Dienstleistungen, die den Einflussbereich des Verletzers verlassen haben, gibt es bisher nicht.

Rücknahme

Die Rücknahme einer Markenanmeldung ist gemäß § 39 MarkenG jederzeit möglich. Das Anmeldeverfahren wir beendet, es ergeht keine Sachentscheidung und es entsteht keine Priorität. Erfährt ein Inhaber älterer Rechte von einer geplanten Markeneintragung, kann er auf Rücknahme der Anmeldung klagen.
Die Rücknahme einer Beschwerde ist bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung ohne Zustimmung des Beschwerdegegners möglich. Eine spätere Rücknahme macht die Entscheidung allerdings nicht mehr wirkungslos.

Rückentwicklung

Eine geographische Herkunftsangabe kann sich durch hohe Bekanntheit im Verkehr zu einer Gattungsbezeichnung entwickeln; umgekehrt ist aber auch eine Rückentwicklung von einer Gattungsbezeichnung in eine geographische Herkunftsangabe möglich. Dafür reicht es aber nicht aus, dass, wie bei der Umwandlung von Herkunftsangabe in Gattungsbezeichnung, ein nicht unerheblicher Teil von der Änderung ausgeht, sonder der überwiegende Teil muss in der Gattungsbezeichnung wieder eine Herkunftsangabe erkennen können. Dies wird praktisch nie der Fall sein.

Roll-Out

Als Roll-Out kann die Markteinführung einer neuen Marke bezeichnet werden. Für ein Roll-Out muss die Markenidentität im gesamten Unternehmen implementiert werden.

Rollenspiele

Rollenspiele helfen das Kaufverhalten der Konsumenten zu analysieren und entsprechende Anpassungen der Markenprodukte vorzunehmen, damit die Konsumenten bestimmte Marken kaufen. Mit Rollenspielen können verbale und nonverbale Reaktionen von Konsumenten erfasst werden. Qualitative Befragungen decken hingegen nur die verbale Seite ab.

Robinson-Liste

In sog. „Robinson-Listen“ können sich natürliche Personen eintragen lassen, falls sie keine unerbetene oder allgemein kommerzielle Kommunikation über die elektronische Post wünschen. Dienstanbieter, die Werbemaßnahmen über den elektronischen Verkehr ergreifen, müssen infolgedessen unter Umständen regelmäßig solche Listen konsultieren.

Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ECRL 2000; Richtlinie 2000/31/EG) vom 08.06.2000 enthält u.a. lauterkeitsrechtliche Regelungen, wie beispielsweise die Regelung über die unerbetene kommerzielle Kommunikation, die klar und eindeutig als solche bezeichnet werden muss. Desweiteren enthält sie Regelungen zur Verantwortlichkeit der Anbieter solcher Kommunikation.

Revitalisierung

Unter Revitalisierung versteht man die Wiederbelebung oder Verjüngung einer Marke, die an Bedeutung am Markt verloren hat, aber noch durch Schutzrechte geschützt ist und auch nach wie vor ausreichend vielen Kunden ein Begriff ist. Dabei kann die Aktualisierung unter Beibehaltung der bisherigen Markenidentität erfolgen, es ist aber auch eine Übertragung in einen verwandten Markt denkbar. Auch eine Namensänderung, der Exklusivvertrieb über ein Handelsunternehmen, das mehrere Absatzkanäle bedient, oder ein Co-Branding mit einer moderneren Marke können Marken revitalisieren.

Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der Vorschriften in der Zivilprozessordnung (ZPO). Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt. Dasselbe gilt für Urteile über die vorzeitige Besitzeinweisung im Enteignungsverfahren oder im Umlegungsverfahren.

Reverse auctions

Sog. „Reverse auctions“ finden zumeist virtuell im Internet statt. Der Inhalt ist eine Bietaktion, die den Charakter einer Ausschreibung hat. Meist wird der Verbraucher als Nachfrager selbst Inserat, in dem er eine Ausschreibung auf die Erbringung seiner gewünschten Leistung, in hierfür vorgesehenen Portalen oder Plattformen veröffentlicht. Auf diese Ausschreibung hin, können sodann Anbieter jeweils in einem bestimmten Zeitrahmen sich in der Preisleistung unterbieten, der günstigste Anbieter bekommt unter weiteren Voraussetzungen den Zuschlag.

Retro-Marketing

Retro-Marketing bedient sich der Methoden eines erfolgreichen Marketings vergangener Zeiten. Schlüssel ist dabei, ein Produkt rar zu machen und die Verfügbarkeit bewusst einzuschränken sowie Informationen zurückzuhalten, falsch auszustreuen oder nur ganz gezielt preiszugeben. Das macht es für den Kunden mühsamer, ein Produkt zu erwerben, steigert jedoch auch dessen Begehrtheit. Hilfreich können außerdem überraschende Werbemaßnahmen oder solche mit Unterhaltungswert sein.

Retrieval Set

Der Konsument kennt nur eine begrenzte Anzahl der Marken, die insgesamt auf dem Markt erhältlich sind. Diese Markenkenntnis wird im Sequential Multistage Prozess Model Retrieval Set genannt.

Restbestände

Sämtliche Restbestände von Waren können wettbewerbsrechtlich durch einen Konkurrenten im Falle eines Lieferantenwechsels (auch um zu seinem eigenem Warenangebot hin zu bewegen) zur Erleichterung oder Inzahlungnahme übernommen werden. Die Wettbewerbswidrigkeit kann erst unter besonderen Umständen angenommen werden. Der Konkurrentenabsatz darf hierbei natürlich nicht behindert werden.

Reputation

Die Reputation bezeichnet den Ruf einer Person oder eines Unternehmens und ist im Sprachverständnis meist positiv besetzt.

Repräsentativität

Die Repräsentativität gibt an, zu welchem Grad ein auf Stichproben basierendes Forschungsergebnis verallgemeinerungsfähig ist.

Repräsentant

Ein Repräsentant ist ein nach dem nationalen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Deutschlands Verantwortlichen, der zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein Unternehmen das seinen Sitz im Ausland hat und in Deutschland Werbung treibt, muss über einen Repräsentanten in Deutschland verfügen.

Repositionierung

Durch Repositionierung wird die bisherige Positionierung einer Marke bewusst an veränderte Marktgegebenheiten oder neue Unternehmensziele angepasst. Dies erfordert einen großen Aufwand an Kommunikationsmaßnahmen und eine vorher gut festgelegte Strategie, da ansonsten eine Repositionierung auch zu Marktanteilsverlusten führen kann anstatt wie geplant andere oder neue Zielgruppen anzusprechen. Diese ist auch darauf abzustimmen, welches Ziel mit der Repositionierung erreicht werden soll. So kann neben dem Aufbau neuer oder der Veränderung bestehender Ausprägungen des Markenimages auch lediglich eine Wiederbelebung ursprünglich bereits vorhandener, aber in Vergessenheit geratener Imageausprägungen angestrebt sein oder keine Veränderung oder Erweiterung des Images, sondern eine Aufwertung desselben in der Wertschätzung der Konsumenten das Ziel sein.

Repertory-Grid-Analyse

Die Repertory-Grid-Analyse ist eine Methode mit der Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Marken erfasst werden sollen. Probanden werden verschiedene Marken vorgelegt, die sie miteinander vergleichen sollen und danach sortieren, welche sich ähneln und welche nicht. Anschließend werden die Testpersonen zu den Gründen für ihre Anordnung der Marken zueinander befragt.

Reliabilität

Reliabilität oder Verlässlichkeit gibt die Genauigkeit eines Messinstrumentes an. Diese wird ermittelt, indem bei mehrfacher Messung derselben Eigenschaft an denselben Merkmalsträgern verglichen wird, inwieweit die Ergebnisse übereinstimmen, also reproduzierbar sind.

Relevanzkriterium

Das Wettbewerbsrecht schreibt gewisse wettbewerbliche qualitative und quantitative Relevanzsaspekte für das Vorliegen eines Irreführungsfalls vor. So muss beispielsweise die Wettbewerbshandlung hinreichend geeignet sein, die Marktentscheidung der Marktgegenseite zu beeinflussen, um erst so eine wettbewerbsrechtliche Relevanz zu begründen.

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse können sich aus den Vorschriften der §§ 9 bis 13 MarkenG ergeben. Relative Schutzhindernisse verhindern die Eintragung einer Marke aufgrund älterer Rechte Dritter, von Amts wegen bei amtsbekannten älteren notorischen Marken und in anderen Fällen durch Geltendmachung seines älteren Rechts durch den Inhaber. Wird das Schutzhindernis nicht vor Eintragung geltend gemacht, muss ein Löschungsverfahren angestrengt werden. Relative Schutzhindernisse liegen insbesondere vor, wenn ähnliche oder identische Marken für ähnliche oder identische Waren- und Dienstleitungen eingetragen werden sollen, wobei die Anforderungen an die Ähnlichkeit geringer werden je bekannter eine Marke ist.

Related Recall

Der related recall bezeichnet die Markenerinnerung, die sich nicht nur an die Marke an sich erinnert, sondern diese auch richtig zuordnet.

Reize

Reize können visuell, akustisch, geschmacklich, olfaktorisch, haptisch oder emotional sein.

Reichweite

Die Reichweite umschreibt die Wirkung einer Werbemaßnahme in Bezug auf die Anzahl bzw. den Anteil der damit erreichten Personen. Es ergeben sich dabei verschiedene Ausprägungen der Reichweite: die räumliche, die qualitative (inwieweit wurde tatsächlich die angestrebte Zielgruppe erreicht), die quantitative (wie viele Personen wurden absolut in einem Zeitraum erreicht) und die kumulierte (welche sich bei mehrfacher Nutzung einer Werbemaßnahme ergibt und angibt, wie viele Menschen die Maßnahme mindestens einmal erreicht hat).

Registrierung

Homöopathische Arzneimittel sind bereits dann in Verkehr zu bringen, wenn sie in ein Register für homöopathische Arzneimittel registriert sind. Einer Zulassung bedarf es nicht.

Registerrecht

Zu dem Registerrecht zählen gemäß dem § 374 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Handelsregistersachen, Genossenschaftsregistersachen, Partnerschaftsregistersachen, Vereinsregistersachen, Güterrechtsregistersachen.

Registermarke

Eine Registermarke ist eine Marke, die ihren Schutz durch Eintragung in ein Verzeichnis oder Register erlangt hat.

Registereinsicht

Registereinsicht kann gemäß § 62 Abs. 3 MarkenG jeder nehmen. Dafür muss kein Antrag beim DPMA gestellt werden.

Registered

Hinweis auf bestehende Schutzrechte an Marken, siehe „R im Kreis“.

Reformhausinhaber

Reformhausinhaber bieten freiverkäufliche Arzneimittel an bzw. treiben Handel mit Medizinprodukten, anderen Verfahren, Gegenständen und Mitteln. Sie zählen zum „Fachkreis“ nach § 2 HWG, sofern sie freiverkäufliche Arzneimittel anbieten bzw. mit Medizinprodukten, anderen Verfahren, Gegenständen und Mitteln erlaubterweise Handel treiben.

Referenzliteratur

Referenzliteratur ist in der Werbung z.B. ein Schreiben über die Wirkstoffe und Zusammensetzung von Medikamenten. Es ist verboten in der Fachwerbung eines Arzneimittels mit Referenz-literatur eines konkurrierenden Arzneimittels zu werben, da die Leser bei „flüchtigem Überfliegen“ des Textes nicht feststellen können, dass sich die Referenzliteratur nicht auf das beworbene Medikament bezieht.

Recognition

Recognition bezeichnet eine passive Gedächtnisleistung aufgrund eines gestützten Abrufes von Markenwissen, wodurch der Grad der Wiedererkennung einer Marke ermittelt werden kann.

Rechtsverordnungsermächtigung

§ 65 MarkenG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, ohne Zustimmung des Bundesrat Rechtsverordnung zu bestimmten kennzeichenrechtlich relevanten Bereichen zu erlassen, also materielles Recht ohne das förmliche Gesetzgebungsverfahren mit Bindungswirkung für den Bürger zu erlassen. Insbesondere können auf die Weise Anmeldungserfordernisse und Klasseneinteilungen bestimmt werden oder Verfahren ausgestaltet werden.

Rechtsverfolgungskosten

Die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Rechtsverfolgungskosten (z.B. Testkäufe und Detektivkosten, Rechtsanwalt- und Patentanwaltskosten, sowie Sachverständigenkosten) sind als adäquate Folge aus einem Schadensereignis (z.B. einem wettbewerbswidrigen Verhalten des Verletzers) unter weiteren Umständen als ersatzfähiger Schaden anzusehen.

Rechtsstaatsgesichtspunkt

Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 HWG bleibt sanktionslos, wenn die Zuwendung einen vertretbaren Rahmen überschreitet. Dies ist damit begründbar, dass die Tatbestandsmerkmale – vor allem in sachlicher Hinsicht – des § 7 Abs. 2 HWG wegen Rechtsstaats-gesichtspunkten unten dem Aspekt des Bestimmtheitsgebots im Hinblick auf eine Bestrafung entsprechender Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu vage gefasst sind.

Rechtsnachfolge

Der Rechtsübergang eines Kennzeichenrechts richtet sich nach § 27 MarkenG. Grundsätzlich können alle Marken des § 4 MarkenG für alle oder nur für einen Teil der geschützten Waren und Dienstleistungen rechtsgeschäftlich oder per Gesetz auf einen Rechtsnachfolger übergehen. Findet im Anschluss an eine Rechtsverletzung eine Rechtsnachfolge statt, haftet der Übernehmende für vorher begründete Haftungsansprüche. Eine Löschungsentscheidung, die gegen den im Register als Markeninhaber eingetragen wurde, entfaltet ihre Wirkung auch gegenüber dessen Rechtsnachfolger, wenn dieser das Recht schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung inne hatte.

Rechtsmissbrauch

Das Rechtsmissbrauchsverbot gilt im Kennzeichenrecht als Schranke jeglicher Rechtsausübung. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann gegenüber einer Löschungsklage oder Verletzungsansprüchen, aber auch als Begründung für die Löschung einer Marke erhoben werden. Von einem Rechtsmissbrauch wird gesprochen, wenn eine Vielzahl von Marken für unterschiedlichste Waren und Dienstleistungen angemeldet werden, oder kein ernsthafter Benutzungswillen vorliegt, oder die Marke nur angemeldet wird, um sie als zweckfremdes Mittel zum Wettbewerbskampf zu benutzen oder durch die Anmeldung der Benutzungszwang umgangen werden soll.

Rechtshilfe

Die Gerichte sind gemäß § 95 MarkenG dazu verpflichtet, dem Patentamt Rechtshilfe zu leisten. Unter Rechtshilfe versteht man dabei die Unterstützung bei Handlungen, die das DPMA als Verwaltungsbehörde nicht selbst vornehmen kann, wie die Verhängung von Ordnungs- und Zwangsmitteln. Außerdem besteht eine Rechtshilfepflicht gegenüber dem Bundespatentgericht, welches nicht ausdrücklich im Markengesetz geregelt ist, sondern sich aus Art. 35 GG ergibt.

Rechtshängigkeit

Unter der „Rechtshängigkeit“ versteht man einen vom Prozessrecht bestimmten Zustand eines Rechtsverhältnisses. Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache nach der Zivilprozessordnung (ZPO) begründet. Aufgrund der Rechtshängigkeit kann während der Dauer der Rechtshängigkeit die Streitsache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. Die Zuständigkeit des Prozessgerichts wird darüber hinaus durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt.

Rechtsbruch

Unter einem Rechtsbruch versteht man eine Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift. Wenn diese gesetzliche Vorschrift auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, so kann diese Zuwiderhandlung eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des UWG begründen.

Rechtsbeschwerdeverfahren

Das Rechtsbeschwerdeverfahren inklusive seiner Voraussetzungen und Durchführung ist in den §§ 83 bis 90 MarkenG geregelt.

Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichts. Gegen einen Beschluss ist gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.

Rechtsberatungsgesetz

Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gehört zu den wertbezogenen Normen, die dem Schutz und Erhalt einer geordneten Rechtspflege dienen. Das RBerG verbietet insbesondere die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen ohne eine von der zuständigen Behörde vorherig erteilten Erlaubnis, solange es sich nicht um eine zulässige Rechtsberatung nach der BRAO handelt. Ziel ist es den Schutz vor nicht sachkundigem Rechtsrat zu gewährleisten und das Vertrauen in die Rechtspflege zu stärken.

Rechtsberater

Rechtsberater zählen zu den rechtsberatenden Berufen (vgl. hierzu „rechtsberatende Berufe“) und unterliegen dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (vgl. hierzu „Rechtsberatungsgesetz (RBerG)“). Danach darf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für den in dem RBerG geregeltem Sachbereich erteilt.

Rechtsberatende Berufe

Unter die rechtsberatenden Berufe fallen insbesondere die Berufe der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsberater. Sie haben besondere Vorschriften und Beschränkungen aufgrund von Berufsordnungen u.a. über ihre Zulassung und Bezeichnung zu beachten. Vergleiche hierzu „Notare“, „Rechtsanwälte“ und „Rechtsberater“.

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte zählen zu den rechtsberatenden Berufen und unterliegen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, siehe hierzu „Bundesrechtsanwaltsordnung“). Die Ordnung stellt u.a. klar, dass es sich bei den Rechtsanwälten um ein unabhängiges Organ der Rechtspflege handelt, die einen freien Beruf und kein Gewerbe ausüben. Rechtsanwälte können unter besonderen Auflagen werben, die ebenfalls in der BRAO geregelt sind. Desweiteren müssen sie die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) befolgen, siehe hierzu „Berufsordnung für Rechtsanwälte“.

Rechtsanwalt

Für Inländer besteht keine Pflicht, sich bei Verfahren vor dem DPMA oder dem Patentgericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Rechtliches Gehör

Ein Recht auf rechtliches Gehör ergibt sich bereits aus Art. 103 Abs. 1 GG und gilt auch für Verfahren vor dem Patentgericht oder dem DPMA. Ein Teilaspekt, nämlich das Verwertungsverbot für Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten, ist in § 78 Abs. 2 MarkenG statuiert. Die Möglichkeit zur Äußerung muss nicht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung, sondern kann auch lediglich schriftlich eingeräumt werden. Wird kein oder kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt, ist die Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG statthaft.
Auch das DPMA hat den Rechtsgedanken des Art. 103 GG zu beachten und muss laut § 59 Abs. 2 MarkenG den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Äußerung geben, wenn es seine Entscheidung auf neue Umstände stützen will.

Recht an der eigenen Abbildung

Das Recht an der eigenen Abbildung ist ein älteres Recht im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder §§ 22 ff. KunstUrhG können sich für den Abgebildeten oder nach seinem Ableben für seine Angehörigen Unterlassungsansprüche ergeben. Prinzipiell sind Abbildungen Prominenter unterscheidungskräftig und damit auch schutzfähig, wenn keine anderen Gründe entgegenstehen.

Rechnungslegung

Ein Auskunftsanspruch auf Rechnungslegung steht dem Markenrechtsinhaber als Hilfsanspruch zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegenüber Verletzern oder zur Ermittlung der ihm zustehenden Lizenzgebühren gegenüber dem Lizenznehmer zu. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben sind dabei alle Angaben mitzuteilen, die der Rechteinhaber benötigt, um die Rechnungslegung nachvollziehen zu können und festzustellen, welche Ausgleichszahlungen ihm zustehen.

Recency-Effekt

Der Recency-Effekt drückt aus, dass in bestimmten Situationen dem zuletzt genannten Argument das meiste Gewicht zugebilligt wird, weil dieses besser als die zuvor genannten im Gedächtnis haften bleibt.

Recall

Bezüglich Marken bedeutet Recall, dass die Marke bei den Konsumenten so bekannt ist, dass sie die Marke frei und ungestützt erinnern können. Es handelt sich dabei um eine aktive Markenbekanntheit.

Reaktionszeitmessung

Um die unterbewussten oder von den Konsumenten nicht geäußerten Gründe für den Kauf einer bestimmten Marke herauszufiltern, wurden zwei Messverfahren entwickelt: die Reaktionszeitmessung und die Neuronale Messung. Bei der Reaktionszeitmessung werden die Zeit und die Fehler, die Testpersonen bei der Abfragung von Markenwissen am Computer gemessen. Die Geschwindigkeit der Beantwortung gibt Aufschluss über das präsente Markenwissen. Der schnellste Proband wird weiteren reaktionszeitbasierten Messungen unterzogen.

Reaktanz

Reaktanz ist eine psychologische Abwehrreaktion, die in Folge eines tatsächlich ausgeübten oder empfundenen inneren oder äußeren Druckes, wie z.B. die Einschränkung der Meinungsfreiheit, auftritt.

Ratioskala

Die Ratioskala oder Verhältnisskala ist eine metrische Skala mit einem absoluten Nullpunkt und gleichen Abständen der Maßeinheiten, z.B. Alter oder Gewicht. In dieser Skala mit dem höchsten Skalenniveau ist die Bildung von Verhältnissen der Merkmalswerte zueinander möglich.

Ranking-Liste

Unter Ranking-Listen oder auch Bestenlisten versteht man Rangfolgetabellen, die z.B. mehrere Anbieter von Waren oder Dienstleistungen untereinander nach bestimmten Abgrenzungskriterien vergleichen, wodurch im Ergebnis die Besten unter den Verglichenen in einer Rangtabelle besonders herausgestellt werden. Die Meinungsfreiheit kann hierbei durch eine konkret festgestellte Gefährdung des Leistungswettbewerbs durch sittenwidriges Verhalten, das ein Verbot der Tarnung von Werbung begründet, eingeschränkt werden. Wettbewerbsrechtlich kann darin eine allgemeine Irreführung über die veröffentlichten Vergleichsergebnisse gesehen werden.

Rahmung

Rahmung oder Framing bezeichnet die Annahme, dass Prozesse innerhalb eines Menschen wie seine Wahrnehmung oder seine Entscheidungsfindung nicht nur von einem einzigen Stimulus abhängen, sondern dessen Kontext, sein „Rahmen“, ebenfalls Einfluss nimmt. Im Zusammenhang mit Marken bedeutet das, dass nicht die Produkte und ihre Eigenschaften allein ausschlaggebend sind, sondern dass Marken als Rahmen für die Produkte fungieren und Auswirkungen auf die Beurteilung der Produkte haben können.

Rahmenrecht

Unter den Begriff „Rahmenrecht“ fällt u.a. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das Rahmenrecht ist ein „sonstiges Recht“ i.S.v. § 823 BGB. Die Rechtswidrigkeit wird dabei nicht durch den Eingriff in das Recht indiziert. Vielmehr muss sie durch die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter festgestellt werden.

Radio Frequency Identification

Radio Frequency Identification steht für Identifizierung mithilfe von elektromagnetischen Wellen. Ein RFID-System besteht aus einem Transponder, einer Art Etikett oder Chip aus Silizium-Speicherblättchen mit einer Antenne aus Kupfer oder Aluminium, der sich am Gegenstand befindet und einem Lesegerät, das die Daten abfragt, meist durch Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes geringer Reichweite, welches auch dem Transponder die nötige Energie zuführt. Sie haben ein breites Anwendungsspektrum, z.B. werden sie in Identifikationssystemen wie Studentenausweisen verwendet.

Rabatt

Bei dem Begriff „Rabatt“ unterscheidet man zwischen Geld- und Warenrabatt. Geldrabatt ist dabei ein Preisnachlass, siehe hierfür „Preisnachlass“. Warenrabatt deutet auf einen Natural- oder Mengenrabatt hin, siehe hierfür „Warenrabatt“.

Quellwasser

Quellwässer unterliegen Bestimmungen der Mineral- und Tafelwasser Verordnung.

Qualitätsvorgaben

In Lizenzverträgen ist es üblich, dass dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber beliebige Vorgaben für die Qualität der Produkte gemacht werden. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, ergibt sich laut § 30 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG für den Lizenzgeber ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung werden Qualitätsvorgaben Vertragsbestandteil, wenn den Parteien bewusst ist, welche Rolle das Qualitätsniveau für den Ruf der Marke spielt. Vertriebswege zählen nicht unter Qualitätsvorgaben.

Qualitätssignal

Ein Qualitätssignal ist eine wahrnehmbare Markeneigenschaft, durch die der Zielgruppe suggeriert werden soll, dass eine bestimmte qualitative Markenausprägung vorliegt. Dies ist vor allem für Dienstleistungen bedeutsam, da diese mangels materiell nachprüfbarer Eigenschaften noch stärker auf die Beurteilung aufgrund der gewählten Marke abgewiesen sind.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement ist der Oberbegriff für alle durch ein Unternehmen organisierte Maßnahmen, die dazu gedacht sind, ihre Produkte, Prozesse oder Leistungen zu verbessern. Dies umfasst auch Teile des Markenmanagements, vor allem bei Luxus- und Premiummarken, wo durch gezielte, auf die Kunden abgestimmte Maßnahmen die Kundenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der Produkte weiter gesteigert werden soll.

Qualitätskäufer

Die Einstellung der Konsumenten, dass mit Herstellermarken gekennzeichnete Produkte eine bessere Qualität als Produkte mit unbekanntem Namen, wie No Names oder anderer Handelsmarken, aufweisen, hat in den letzten Jahren stark abgenommen. Der Qualitätsunterschied zwischen den Produkten hat sich sehr verringert oder ist gar nicht mehr gegeben. Qualitätskäufer sind in der Regel markentreu und haben eine geringe Preissensibilität. Sie sind von der herausragenden Qualität ihrer präferierten Marke überzeugt; jedoch schwindet ihr Anteil unter den Konsumenten aus genanntem Grund.

Qualität

Die Qualität ist eine allgemeine Eigenschaft eines Produktes, die auf seine Güte hinweist. Qualität ist zudem ein Leistungselement. Die Qualität kann man durch Aussagen direkt, aber auch indirekt durch Hinweise so verdeutlichen, dass der angesprochene Verkehrskreis dies verständlich aufnehmen kann. So wird als „Qualitätsware“ oder „Ware 1. Klasse“ diejenige Ware verstanden, die eine durchschnittlich gute Qualität aufweist. Sie ist wettbewerbsrechtlich von besonderer Bedeutung, mithin darf über sie nicht irregeführt werden.

Pyramidensystem

Ein Pyramidensystem gehört als Vertriebsorganisation zu der progressiven Werbung. Dabei wirbt der Unternehmer eine erste Kundenschicht, diese umworbene Kundenschicht wirbt wiederum eine weitere Kundenschicht, um den eigenen Einsatz so zu amortisieren. Die zweite Schicht wirbt eine weitere und so weiter. Es entsteht bildlich gesehen eine Pyramidenform von der Spitze angefangen. Um dem Gefährdungspotenzial entgegenzuwirken gibt es die strafbewehrte Sanktionsmöglichkeit in § 16 Abs. 2 UWG. Vgl. auch „Schneeballsystem“.

PVÜ

Siehe „ Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ)“.

Putativabwehr

Man spricht von einer Putativabwehr, wenn im Zuge eines Abwehreinwandes (d.h. wenn ein Angriff durch ein unzulässiges, aber ein ausnahmsweise wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandetes Verhalten notwendigerweise abgewehrt wird) der Abwehrende über die Erforderlichkeit, Tauglichkeit und Adäquanz dieser Maßnahme irrt. Sie begründet daher aufgrund ihrer Ungeeignetheit nicht den Abwehreinwand.

Push-Strategien

Die Push-Strategie (Schub-Strategie) gehört neben der „Pull-Strategie“ zu den verkaufsfördernden Maßnahmen. Mit ihr versucht man eine Marke erst einmal durch Promotion oder Wettbewerb in den Handelsvertrieb „hinein zuschieben“.

Push-Strategie

Push-Strategien warden eingesetzt, um neue, bisher unbekannte Produkte auf den Markt zu drücken, für die beim Kunden bisher kein oder lediglich ein latentes Bedürfnis besteht. Dies kann z.B. geschehen durch Postwurfsendungen, Produktproben oder Rabattaktionen, wodurch ein Nachfragesog generiert werden soll. Die Push-Strategien muss von mehr Unternehmen eingesetzt werden als die Pull-Strategie, da die meisten Unternehmen jeden einzelnen potentiellen Kunden überzeugen müssen und nur große Unternehmen eine Pull-Strategie mit erheblichem Einsatz an Werbemitteln verfolgen können.

Push-Anreize (s. a. Handelsmarke)

Push-Anreize sind Anreize, die dem Hersteller einer Marke gegenüber dem Handel zur Verfügung stehen. Am Point of Sale werden beispielsweise Verbraucher-Promotions des Herstellers für seine Marke eingerichtet. Mit Push-Anreizen wirken die Hersteller direkt auf den Handel ein. Sie kaufen sich damit im Handel ein. Push-Anreize sind eher in Kombination mit Pull-Anreizen dazu geeignet, einen Markenerfolg zu realisieren. Alleine eingesetzt führen sie oft zum Misserfolg.

Pull-Strategien

Die Pull-Strategie (Zug-Strategie) gehört neben der „Push-Strategie“ zu den verkaufsfördernden Maßnahmen. Danach soll ein potenzieller Kundenkreis durch die Aktivierung von Nachfrage entstehen und wachsen, daraufhin soll der Handel aufgrund der starken Nachfrage gezwungen sein diese Produkte weiterzuveräußern. Zumeist ist dies der Fall bei bereits eingeführten Marken.

Pull-Strategie

Die Pull-Strategie hat die Aufgabe, den Absatz von Markenartikeln eines Herstellers vorwiegend über die Pull-Anreize zu fördern. Dazu ist ein großes Budget für Marketingmaßnahmen notwendig, über das manche Markenhersteller nicht verfügen. Push-Anreize werden in dieser Strategie wenig einbezogen

Pull-Anreize (s. a. Handelsmarke)

Pull-Anreize sind Anreize, die ein Hersteller gegenüber dem Handel hat. Sie werden durch die Nachfrage der Konsumenten geschaffen. Diese wird durch Kommunikation erzielt. Findet eine Marke starkes Interesse bei Konsumenten, ist sie auch beim Handel gefragt, weil durch das Anbieten dieser Marke seine Abverkäufe gesichert werden und er eine erhöhte Kundenfrequenz erzielt. Dies ermöglicht dem Markenhersteller Einfluss auf die Vermarktung seiner Marke im Handel zu nehmen. Marken haben hauptsächlich wegen der Pull-Anreize einen großen Erfolg.

Publikumswerbung

Die Publikumswerbung ist ein Marketingmittel um in der Öffentlichkeit Werbung zu betreiben. Darunter fallen Anzeigen in der Presse, auf Bild-, Ton- und Datenträgern, im Internet usw. Die Publikumswerbung kann verboten sein. Dies ist unter Umständen hinsichtlich Arzneimittel der Fall, vgl. hierzu „Arzneimittel“, sowie „Heilmittelwerbegesetz (HWG)“.

Publikumswerbeverbot

Das Publikumswerbeverbot bezieht sich nicht auf die Fachkreise. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist beschränkt auf Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und solche Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben. Um den Gefahren einer medikamentösen Selbstbehandlung durch den Erkrankten zu entgehen, besteht ein Werbeverbot für Mittel gegen Schlaflosigkeit, psychische Störungen oder Mittel, die die Stimmungslage beeinflussen. Ein Werbeverbot besteht auch für die bildliche Darstellung von Personen in der Berufskleidung.

Public Relation

Die Absatzförderung von Waren und Dienstleistungen wird u.a. durch die Öffentlichkeitsarbeit (sog. „Public Relation“) gefördert. Die Öffentlichkeitsarbeit hat die Stärkung der Kommunikation, Information, sowie den Aufbau/Aufrechterhalten/Gestalten des Unternehmens- oder Produktimages in der Öffentlichkeit zur Aufgabe.

Psychotherapeut

Der Beruf des Psychotherapeuten zählt zu den Heilberufen. Wer den Beruf ausüben möchte, benötigt hierfür eine Approbation. Damit zählen Psychotherapeuten auch zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Unterschieden wird zwischen nichtärztlichen Psycho-therapeuten und Psychotherapeuten, die ein Medizinstudium absolviert haben. Die nichtärztlichen Psychotherapeuten dürfen nicht beworben werden mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Psychose

Unter Geisteskrankheiten sind Psychosen zu verstehen, mithin krankhafte Zustände, in denen die Beeinträchtigung der psychischen Funktionen einen solchen Umfang erreicht hat, dass dadurch die Einsicht und die Fähigkeiten, den übrigen Lebensanforderungen zu entsprechen oder der Realitätsbezug erheblich gestört ist. Z.B Schizophrenie, Alkoholpsychosen und paranoide Zustände.

Psychopharmakon

Unter einem Psychopharmakon versteht man ein zur Behandlung seelischer Störungen eingesetztes Arzneimittel, das auf die Gehirnfunktionen einwirkt und infolgedessen zu Veränderungen der seelischen Funktionen führt. Psychopharmaka wirken auf die Erregungsübertragung von Nervenzellen. Ihr Angriffspunkt ist damit die Synapse. Psychopharmaka können zu einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen.

psychologischer Kaufzwang (§ 4 Nr. 1 UWG)

Tatbestandsvoraussetzung im Fall eines psychologischen Kauf-zwangs ist die fehlende Abhängigkeit das beworbene Gut zu erwerben. Psychologischer Kaufzwang erfasst Sachverhalte, in denen der Werbungsadressat einen Entschluss fasst, der seinem Willen entgegensteht (z.B. um einer Belästigung zu entgehen oder um Dankbarkeit zu zeigen). Werden an Kinder Bundstifte bei Betreten eines Kaufhauses verschenkt, ohne das ein konkreter Bezug zu einem Kauf hergestellt wird, fehlt es an der Ausübung eines psychologischen Kaufzwangs.

Psychodrama

Das Psychodrama gehört zu den Rollenspielen. Dabei werden mit Konsumenten Kaufsituationen inszeniert, um daraus die rationalen und emotionalen Motive für ein bestimmtes Kaufverhalten zu ergründen. Teil des Psychodramas sind Experimente, Beobachtungen und Befragungen.

Psychische Störungen

Eine Definition des Begriffs psychische Störung fällt schwer. Aus dem medizinischen Bereich und dem der klinischen Psychologie ist eine im juristischen Sinn eindeutige Definition nicht zu erwarten. Für Arzneimittel die psychische Störungen beim Menschen behandeln sollen, besteht zum Wohle der Volksgesundheit ein Publikumswerbeverbot.

pseudowissenschaftliche Aussagen

Unter Werbung mit pseudowissenschaftlichen Aussagen fällt z.B. Werbung über Wirkungen, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind.

Pseudonym

Ein Pseudonym ist ein erfundener Name, der dazu dient, die wahre Identität einer Person zu verbergen oder die Person durch Wahl eines außergewöhnlichen Namens aufzuwerten, z.B. hieß Marilyn Monroe mit bürgerlichem Namen Norma Jean Baker. Pseudonyme können namensrechtlich geschützt werden. Sie werden aus den unterschiedlichsten Gründen gewählt, manchmal für die Dauer des ganzen Lebens oder nur für bestimmte Phasen, und treten in verschiedensten Formen auf.
So kann ein Pseudonym aus dem ursprünglichen Namen rückwärts gelesen entstehen (Ananym), Männer können Frauennamen (Pseudogynym) oder Frauen Männernamen (Pseudoandronym) wählen, es können nur einzelne Teile des ursprünglichen Namens wie eine Endung übernommen werden (Kryptonym), teilweise wird der Name nur in eine andere Sprache übersetzt (Traduktionym). Auch eine Orientierung am Namen einer bereits berühmten Persönlichkeit ist denkbar (Allonym), ebenso wie die Übernahme einer geographischen Bezeichnung in den Namen (Geonym), die Nutzung eines Adelstitels (Aristonym) oder eines Heiligennamens (Hagionym) oder eine Phrase als angenommener Name (Phraseonym). Meist sind Pseudonyme aber reine Phantasiegebilde.

Prüfungspflicht

Die Prüfungspflicht besagt, dass die Werbemedien, aber auch die Funk- und Fernsehanstalten, Direktwerbeunternehmen oder Plakatanschlagunternehmen u.ä. bei entsprechenden ausländischen Werbeauftraggebern gehalten sind festzustellen, ob ein inländischer Verantwortlicher im Sinne des § 13 HWG vorhanden ist.

Prüfung

Die Schutzfähigkeitsprüfung im Rahmen der Eintragung einer Marke überlässt dem DPMA keinen Ermessensspielraum und der Anmelder hat bei Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Eintragung. Die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse hat von Amts wegen zu erfolgen und ist in vollen Umfang durch das BPatG und den BGH überprüfbar.

Prozessvergleich

Ein Prozessvergleich dient dazu, einen anhängigen Rechtsstreit bei einem Gericht oder bei einer anerkannten Gütestelle zur gütlichen Beilegung vertraglich durch beidseitiges Nachgeben zu schließen. Die Rechtshängigkeit entfällt. Der Vergleich ist nicht rechtskräftig, allerdings ein Vollstreckungstitel. Im Falle, dass der Abgemahnte eine (strafbewehrte) Unterwerfungserklärung abgibt und der Abmahner hierfür auf Auskunft und Schadensersatz verzichtet, können die Parteien sodann einen Vergleich über die Kosten schließen.

Prozessstandschaft

Prozessstandschaft bezeichnet das Recht, in eigenem Namen ein fremdes Recht gerichtlich geltend zu machen. Eine gewillkürte Prozessstandschaft, welche also rechtsgeschäftlich zwischen Rechteinhaber und Prozessstandschafter vereinbart wurde, ist bei wirksamer Ermächtigung und eigenem schutzwürdigen Interesse des Prozessstandschafters an der Geltendmachung der Rechte zulässig. Dies gilt auch für das Widerspruchsverfahren. Eine passive Prozessstandschaft, also die Nutzung eines fremden Rechts als Einrede durch den Beklagten, ist nur möglich, wenn der Beklagte aufgrund schuldrechtlicher Gestattung zur Benutzung des Rechts des Dritten berechtigt ist und das Recht des Dritten auch gegenüber dem Kläger durchsetzbar ist.

Prozesskostenhilfe

Ist eine Partei nicht in der Lage die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits ganz oder nur zum Teil selbst aufzubringen, hat der Rechtsstreit darüber hinaus Aussicht auf Erfolg und ist dieser nicht mutwillig, so kann ihr unter weiteren Umständen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Dadurch erhält die Partei einen Anspruch gegenüber dem Staat. Bei einem Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung wirkt sich eine Bewilligung auf den Gebührenstreitwert aus, mithin zugunsten beider Parteien; allerdings nicht auf die Verpflichtung zur Kostenerstattung hinsichtlich des unzulässig geschäftlich Handelnden.

Prozessführungsbefugnis

Wenn ein nicht Prozessführungsbefugter eine Klage einreicht, ist diese als unzulässig und nicht als unbegründet abzuweisen. Damit würde das Urteil nicht in materieller Rechtskraft erwachsen.

Prototypische Marke

Prototypische Marken dominieren eine Leistungskategorie und werden von einem Großteil der Kunden oftmals als Vorreiter („Prototyp“) bzw. erste Marke in der Kategorie empfunden. Die enge Verbindung zu einer bestimmten Leistungskategorie ermöglichen einen Markentransfer meist nur indirekt (Sub-Branding, Co-Branding etc.) und keine komplette Übertragung der Marke auf ein anderes Produkt.

Protokoll zum MMA

Das Protokoll zum MMA wurde geschaffen, um Ländern, die dem MMA nicht beigetreten sind, einen modifizierten Zugang in das System des MMA zu ermöglichen. Ist ein Land Mitglied im MMA, ist dieses vorrangig. Entscheidender Unterschied ist beispielsweise, dass nach dem PMMA internationale Registrierungen schon auf Grundlage von Anmeldungen, nicht nur Eintragungen von Marken vorgenommen werden können, diese aber eine kürzere Schutzdauer erhalten.

Protokoll

Gemäß § 60 Abs. 3 MarkenG und § 77 MarkenG ist über Anhörungen, Vernehmungen, die mündliche Verhandlung und jede Beweisaufnahme eine Niederschrift anzufertigen, die die wesentlichen Inhalte wiedergibt. Die §§ 160 ff ZPO sind entsprechend anzuwenden.

Protected

Protected ist das englische Wort für geschützt und steht, oft als „P im Kreis“ dargestellt, für den urheberrechtlichen Schutz von medialen Inhalten auf Trägern wie DVDs oder CDs.

Prosument

Prosument ist eine Wortneuschöpfung, die für zwei unterschiedliche Wortkombinationen stehen kann.
Einerseits kann ein Prosument, zusammengesetzt aus dem Worten „Produzent“ und „Konsument“, für Personen stehen, die gleichzeitig Verbraucher, also Konsumenten, als auch Hersteller, also Produzenten, eines Produktes sind. Dies kann einerseits bei bezahlten Produkten der Fall sein (z.B. gibt der Kunde an, welche Präferenzen er in Bezug auf die Zusammensetzung eines Computers hat, wonach ihm dann sein personalisierter Computer zusammengestellt wird) oder auch bei unbezahlten Diensten wie der Bewertung von Produkten im Internet.
Prosument kann aber auch für die Zusammensetzung von „Professionell“ und „ Konsument“ stehen und bezeichnet dann Produkte, die eine Zielgruppe zwischen einfachen Konsumenten und professionellen, beruflichen Anwendern ansprechen.

Prospektwerbung

Kundenkommunikation mittels illustrierter . Prospektwerbung ist erfolgreich, wenn sie dem en bietet.

Prospect-Theorie

Die Prospect Theorie dient der Beschreibung der Entscheidungsfindung in Situationen der Unsicherheit. Grundlage ist dabei die Annahme, dass Nutzer nicht rational entscheiden, sondern Wahrnehmungsverzerrungen unterliegen, wobei unwahrscheinliche Ereignisse oder Verluste höher gewichtet werden als wahrscheinliche Ereignisse oder Gewinne und als Folge die „Aussicht“ (engl. prospect), welcher Geschehensablauf am ehesten eintreten wird und welche Entscheidung deshalb am besten zu treffen ist, nicht der Realität entspricht.

Programmkonfusion

Der Konsument wird durch das Produktangebot, das unter einer Marke dargeboten wird, verwirrt, weil die Produktpalette entweder zu groß ist oder sich die Produkte zu wenig unterscheiden. Dies wird als Programmkonfusion bezeichnet.

Programme

oder Partnerprogramme dienen dem Austausch von Werbemitteln unter den verschiedenen Anbietern im Internet. Der Austausch erfolgt zum Ziel der Eröffnung von neuen Vertriebskanälen für einen oder beide Partner. Diese werden verschieden ausgestaltet und durch Provisionszahlungen bei Erfolgsabschluss vergütet.

Professoren-Titel

Für das Führen eines Professorentitels (kurz: Prof.) gelten dieselben Voraussetzungen wie für das Führen eines Doktortitels (vgl. hierzu „Doktor-Titel“) und dass zusätzlich dieser akademische Titel eine Habilitation, ein besoldetes Hochschullehramt oder zumindest eine auf Dauer angelegte Eingliederung in einer Hochschule und eine Forschungs- und Lehrtätigkeit voraussetzt.

Produktzugabe

Produktzugaben sind Instrumente zur Förderung der Verkäufe, indem man Käufern eines Produktes ein anderes in Probiergröße ohne zusätzliche Kosten überlässt und bei diesem die Lust, auch dieses in herkömmlicher Größe zu kaufen, weckt. Der Erfolg hängt dabei von dem Wert des zugegebenen Produktes und dessen funktionalem Bezug zum ursprünglich gekauften Produkt ab. Produktzugaben haben aber nicht nur den Effekt, Probierkäufe hervorzurufen, sondern können auch Wiederholungskäufe der ursprünglichen Marke zur Folge haben. Z.B.: Parfum- oder Cremeproben bei der Parfümerie Douglas.

Produktvielfalt

Die Produktvielfalt in den einzelnen Produktsparten führt zu einer Consumer Confusion. Durch die Vielfalt der Angebote wird der Kunde verwirrt und weiß oft nicht zu welchem Produkt er greifen soll. Das Überangebot belastet die Konsumenten tendenziell und führt regelmäßig zum Kaufverzicht oder Kaufaufschub.

Produktveränderung

Produktveränderungen spielen im Zusammenhang mit der Erschöpfung nach § 24 MarkenG eine Rolle. Der Markeninhaber hat nämlich das Recht, gegen die Benutzung einer Marke trotz Erschöpfung vorzugehen, wenn der Zustand der Ware sich nach ihrem Inverkehrbringen verändert hat. Unzulässige Produktveränderungen liegen vor, wenn die ursprüngliche Integrität des Produktes durch mechanisches vorgehen angetastet wurde oder wenn die Ware in ihrer Eigenart berührt wurde.

Produkttests

Produkttests eignen sich bei der Einführung neuer Produkte. Sie könne beispielsweise durch Produktdemonstrationen am Point of Sale umgesetzt werden. Mit Produkttests soll die Akzeptanz oder die Diskriminierungsfunktion eines Markenprodukts geprüft werden. Mit Blindtests lässt sich unter anderem herausfinden, ob die Marke Einfluss auf die Produktbeurteilung hat.

Produktpirateriegesetz

Das Pirateriegesetz von 07.03.1990 soll der Bekämpfung der Produktpiraterie durch strafrechtliche Sanktionen und weiterer zivilrechtlicher Befugnisse, sowie Auskunftsansprüchen, dienen.

Produktpiraterie

Produktpiraterie ist die widerrechtliche Nachahmung eines Produkts, für das Schutzrechte bestehen, und dessen Vertrieb unter einer fremden Marke.

Produktnachahmung

Durch die Nachahmung eines Produktes wird zumeist versucht die gute Reputation auszunutzen. Die Nachahmung erfolgt durch eine Täuschung des Verbrauchers über den wahren Anbieter, also die Herkunft. Es wird ihm vorgespielt die Produktnachahmung sei das Original-Erzeugnis samt seiner wettbewerblichen Eigenart. Dadurch wird eine Kaufneigung zum nachgeahmten Produkt durch das vorgespielte Qualitäts- und Güteverständnis des Originals erzeugt. Solch ein unangemessenes Schein-Original ist je nach Einzelfall unlauter.

Produktlinienerweiterung

Eine Produktlinienerweiterung liegt vor, wenn die Produktkategorie einer bestehenden Marke erweitert wird. Die vorhandenen Produkte werden nur leicht abgeändert, um den Markt noch besser abzudecken (Beispiel: Marlboro Lights).

Produktinnovation (s. Innovation)

Produktinnovationen können das Markenimage und die Markenidentität verbessern, aber auch verändern. Um den heterogenen Ansprüchen der Konsumenten entgegen zu kommen, werden ständig neue Produkte auf den Markt gebracht. In Deutschland gab es innerhalb von zwei Jahren ca. 100.000 Produktinnovationen. Viele von ihnen können sich nicht lange auf dem Markt halten.

Produktinformation

Für viele Produkte werden Unterlagen benötigt, die eine Kaufentscheidung ermöglichen – z.B. Prospekte, Kataloge oder Preislisten. Dabei geht es um konkrete, sachliche Informationen.

Produktinflation

Durch das Überangebot an Produkten wird der Marktanteil eines Produkts immer kleiner. Eine eher gleich bleibende Zahl an Konsumenten verteilt sich auf eine immer größere Anzahl von Produkten im gleichen Produktsegment. Dadurch stagniert der Absatz eines bestimmten Produkts über die Jahre gesehen.

Produktgestaltung

Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz soll den Unternehmer gegen Nachahmungen von Arbeitserzeugnissen schützen. Die praktische Schwerpunktsetzung liegt auf der Produktgestaltung.

Product placement

Die gezielte Produkt-, Marken-, Themen- oder Unternehmenskennzeichenplatzierung außerhalb der für die Werbung gesonderten Orte, wird „Product Placement“ bezeichnet (häufig anzutreffen bei Sportveranstaltungen). Unter Umständen kann anhand schwieriger Abgrenzung dabei eine Schleichwerbung und zugleich eine unlautere Werbehandlung angenommen werden, wenn der Werbecharakter von den geschäftlichen Handlungen verschleiert wird. Vgl. hierzu auch „Schleichwerbung“.

Privatsanatorium

Privatsanatorien sind Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Sanatorien sind nach Ansicht des BGH allein von dem in § 12 HWG aufgestellten Werbeverbot unter Bezugnahme auf bestimmte Krankheiten und Leiden ausgenommen. Den Werbebeschränkungen des § 11 HWG bleiben Sanatorien hingegen uneingeschränkt unterworfen.

Privatkrankenhaus

Privatkrankenhäuser zählen zu den Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. Werbung für Krankenhäuser ist verboten.

Priorität

Priorität bezeichnet den Zeitrang einer Marke. Ein älterer Zeitrang räumt einer Marke den Vorrang vor einer anderen Marke ein, sie hat also Priorität. Meist wird Priorität durch ein früheres Anmeldedatum begründet. Allerdings kann Priorität auch aus anderen Gründen als dem Anmeldedatum fingiert werden, zum Beispiel kann eine Anmeldung nach der PVÜ einen älteren Zeitrang im Inland gewähren, obwohl die Marke dort nicht tatsächlich vor der anderen Marke mit der dann jüngeren Priorität angemeldet wurde.

Printmedium

Zu Werbung in Printmedien zählt Werbung in Zeitungen und Zeitschriften.

Priming

Priming oder Bahnung beschreibt den Effekt, dass durch wiederholte Erregung bestimmter Nervenbahnen der Wirkungsgrad von Reizen gleicher Stärke erhöht wird oder schwächere Reize bereits die gleiche Reizung auslösen können. Dies hat zur Folge, dass Gedächtnisinhalte schneller abgerufen werden, wenn der Inhalt selbst oder damit assoziierter Inhalte als Reiz zum Einsatz kommen. Zusammenhängende Bestandteile des Gedächtnisses, z.B. alles, was mit einer Marke in Verbindung steht, werden dadurch schneller oder automatisch abgerufen, wenn nur ein einzelner Reiz, z.B. ein Markenattribut, auftritt.

Primärforschung

Bei der Primärforschung erhebt ein Unternehmen selbst die Daten, die es zur Beantwortung einer bestimmten Fragestellung oder Entwicklung einer Strategie benötigt.

Prestige

Prestige meint das Ansehen oder die Geltung einer Person oder Sache. In Bezug auf Marken entsteht Prestige aus unterschiedlichen Motivationsgründen, die entweder mit der Persönlichkeit des Kunden selbst zusammenhängen oder interpersonell sind. Von Geltungskonsum oder demonstrativem Verbrauch spricht man, wenn der Konsument das Produkt sehr auffällig und verschwenderisch verbraucht, um zu demonstrieren, wie viel er sich leisten kann (Veblen-Effekt). Der Snob-Effekt wiederum lässt Kunden eine Marke auswählen, weil diese Exklusivität und Einzigartigkeit demonstriert und er sich damit von anderen abhebt. Als Gegenpol kann eine prestigeträchtige Marke auch deshalb konsumiert werden, weil man sozial dazugehören will (Bandwagon-Effekt). Hedonisten konsumieren Marken mit Prestige aus dem emotionalen Bedürfnis der Selbstverwirklichung heraus. Oft werden bestimmte Marken aber auch mit Qualität verbunden und der Kunde erhält ein Gefühl der Beruhigung und Rückversicherung, wenn er ein bestimmtes Produkt kauft.

Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist grundrechtlich geschützt in Art. 5 Abs. 1 S. 2. Das Grundrecht der Pressefreiheit findet gemäß Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranke in der Vorschriften der „allgemeinen Gesetze“. Zu den allgemeinen Gesetzen zählen auch das HWG und das UWG.

Presse

Fast alle Pressemedien finanzieren sich durch Werbeeinnahmen. Dabei muss der redaktionelle Inhalt streng von der Werbung getrennt werden, dies gilt auch für sog. Anzeigenblätter. Es sind sodann auch etwaige Werbeverbote zu beachten.

Premiummarke

Eine Premiummarke ist eine Marke, oft im Rahmen einer Zweitmarken-Strategie, die im oberen Preis- und Qualitätsbereich zu finden ist.

Premium-Handelsmarke

Eine Premium-Handelsmarke ist eine Handelsmarke, die über das Maß klassischer Handelsmarken hinaus qualitative Vorteile aufweist und preislich nicht wesentlich unter führenden Herstellermarken angesiedelt ist.

Preiswahrheit

Unter der Preiswahrheit versteht der Verkehr einen den Tatsachen entsprechenden angegebenen Preis. Der angegebene Preis des Händlers muss demzufolge der gleiche sein, der vom Verbraucher zu bezahlen ist. Dies gilt insbesondere für herabgesetzte Preise. Grundsätzlich soll der Preis in der Inlandswährung angegeben werden, um der Preiswahrheit zu entsprechen. Vgl. hierzu „Preisangaben“ und „Preisklarheit“.

Preisverzeichnis

Unter Preisverzeichnissen versteht man Listen unterschiedlicher Produkte, samt ihrer Bezeichnung und dem dazugehörigen Preis. Die Preislisten dienen der Orientierung der Verbraucher, sie sind deshalb sichtbar zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für sog. Regalwaren, sowie die vollständige Speise- und Getränkeauswahl in Gaststättenbetrieben (anhand einer Karte).

Preisvergleich

Unter einen Preisvergleich fallen Konkurrenzpreisvergleiche und Bezugnahmen auf unverbindliche Preisempfehlungen, sowie Eigenpreisvergleiche. Sie sind in der Regel gestattet, sofern sie nicht irreführen. Vgl. hierzu auch „Preistests“.

Preistest

Die Untersuchung und der Vergleich von unterschiedlichen Herstellern und Anbietern stammende Ware bzw. Dienstleistung auf ihr Preisniveau hin, wird Preistest genannt. Meist dienen solche Tests dem Interesse des Verbrauchers (z.B. Stiftung Warentest) und genießen deshalb ein besonderes Vertrauen bei den Verbrauchern. Die Werbung mit solchen Preistestergebnissen unabhängiger Dritter ist grundsätzlich gestattet.

Preisspaltung

Einem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, gleiche Ware (bei Leistungen gilt Entsprechendes) bei verschiedenen Händlern zu unterschiedlichen Preisen anzubieten (sog. Preisspaltung). Hierbei ist zu beachten, dass nicht der Eindruck hervorgerufen werden darf, die Ware sei überall zum günstigeren Preis erhältlich. Andernfalls kann eine Irreführung vorliegen. Eine Preisspaltung in einem Lokal kann zu einer Irreführung über den Preis und Beschaffenheit führen und ist deshalb grundsätzlich nicht gestattet.

Preissensibilität

Käufer die eine Präferenz für eine bestimmte Marke haben, verfügen über eine geringe Preissensibilität, d.h. sie kaufen die Marke auch, wenn sie teurer ist als gleichwertige Produkte anderer Marken. Der Preis fließt bei ihnen nicht in das Kaufkriterium ein. Schnäppchenjäger sind hingegen unheimlich preissensibel, d.h. sie gehen beim Kauf vorzugsweise nach dem Preis.

Preispremium

Preispremium-Modelle ermitteln mit Hilfe des Preispremiums den Markenwert. Das Preispremium ist jedoch nur geeignet, Auskunft über den aktuellen, nicht den künftigen Markenwert zu geben. Mit dem Preispremium wird geprüft, welcher Preis einer Marke von Kunden noch akzeptiert wird, trotz günstigerer Wettbewerbsangebote. Die Konsumenten zahlen aus freien Stücken bei einem erfolgreichen Preispremium für vermittelten Zusatznutzen einen Aufpreis, um das Preispremiumprodukt zu erwerben. Beispiele dafür sind: das Waschpulver Persil oder das stille Wasser Black Forest.

Preisnachlass

Der Preisnachlass ist eine Verkaufsförderungsmaßnahme durch einen Geldrabatt. Umfasst sind alle Preisermäßigungen, die durch einen Abschlag vom Normalpreis resultieren. Der Preisnachlass entsteht auch durch eine mittelbare Geldzuwendung (z.B. durch Wertgutscheine). Grundsätzlich steht es dem Gewerbetreibenden frei mit Preisnachlässen zu werben. Die Bedingungen müssen allerdings dabei für ihre Inanspruchnahme klar und deutlich angegeben werden. Vgl. auch „Rabatt“.

Preisklarheit

Unter der Preisklarheit versteht man einen auf den sofortigen Blick für den Verbraucher richtig zu interpretierenden angegebenen Preis. Dabei sind Preisdifferenzierungen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Vgl. hierzu „Preisangaben“ und „Preiswahrheit“.

Preisinformation

Zur Vollständigkeit der Preisinformation im Verhältnis zu privaten Letztverbrauchern gehört die Angabe des Endpreises, einschließlich der Mehrwertsteuer. Sind ergänzende Angaben waren- oder dienstleistungsbezogen erforderlich, so sind auch diese entsprechend anzugeben. Andernfalls, sowie bei Teilinformationen kommt eine Irreführung in Betracht. Siehe hierzu „Preis“ und „Preisangaben“.

Preisherabsetzungen

Wird mit Herabsetzung eines Preises geworben, so kann dies unter Umständen eine irreführende Werbung darstellen. Solche Umstände werden vermutet, wenn der höhere Preis im Vergleich zum umworbenen Preis für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Die Beweislast in einem Streitfall über diesen Zeitraum trägt sodann derjenige, der mit der Preisherabsetzung geworben hat. Auch divergierende Preisangaben sind rechtlich problematisch anzusehen.

Preisgestaltungsfreiheit

Die freie Preisgestaltung ist unerlässlich für einen Wettbewerb, der aus der Unterbietung des Marktpreises oder des Preises von Mitbewerbern resultiert. Aus diesem Grund existiert (mit engen Ausnahmen) kein Schutz gegen eine aggressive Preispolitik eines Mitbewerbers.

Preisgarantie

Preisgarantien, insbesondere Tiefpreisgarantien sind für den Verkehr als eine generelle vorteilhafte Preissituation zu deuten. Sie dienen der Kundenbindung, indem der Kunde im Vergleich zum Wettbewerber immer die günstigeren Konditionen erhält, auch wenn er einen vorteilhafteren Preis selbst (in einem bestimmten Zeitrahmen später) entdeckt.

Preisempfehlungen

Preisempfehlungen werden zumeist als unverbindlich vom Hersteller an den Handel weitergereicht und gelten als höchste Verkaufspreisorientierung. Sie sind zumeist als Abkürzungen UPE (unverbindliche Preisempfehlungen) oder UVP (unverbindlicher Verkaufspreis) zumindest dem Gewerbetreibenden bekannt. Eine Bezugnahme zu solchen Preisempfehlungen (Preisgegenüberstellungen) kann unter Umständen irreführend sein.

Preise

Der Zusatz “Discount” deutet für den Verkehr auf dauerhaft günstige Preise und eine bestimmte Vertriebsform als im konkurrierenden Einzelhandel hin, schließt geführte und nicht verbilligte Markenartikel allerdings nicht aus.

Preisbindung

Die bindende Verpflichtung an einen Wiederverkäufer oder einem Endverbraucher einen bestimmten Preis anzubieten, soll einen preisbezogenen Wettbewerb verhindern. Grundsätzlich ist eine solche Preisbindung untersagt. Einige Produkte unterliegen allerdings einer Preisbindung, wie beispielsweise Bücher und Zeitschriften, verschreibungspflichtige Medikamente oder Zigaretten.

Preisausschreiben

Wird eine Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht, so stellt dies eine unlautere Handlung dar, es sei denn, die Handlung steht in naturgemäßer Verbindung (vgl. § 4 Nr. 6 UWG).

Preisangaben

Vorschriften zu Preisangaben sind in der PAngV (Preisangabenverordnung) geregelt. Eine zentrale Pflicht bildet § 1 PAngV, in der die Endpreisangabe gegenüber Letztverbrauchern geregelt ist. Darüberhinaus müssen nach der PAngV die Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit, sowie die allgemeine Verkehrsauffassung gewahrt werden.

Preis

Bei werbenden Maßnahmen spielt insbesondere der Preis eine erhebliche Rolle. Daher darf über den Preis nicht irregeführt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die hervorgerufenen Vorstellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen. Davon kann auch die Art und Weise der Preisberechnung und Kennzeichnung abhängen.

Präsident des DPMA

Die Beteiligung des Präsidenten des DPMA am Beschwerdeverfahren ist in § 68 MarkenG geregelt. Danach kann er zur Wahrung des öffentlichen Interesses Stellungnahmen abgeben, an Terminen teilnehmen und sogar einem Beschwerdeverfahren beitreten.

Präsentationsarzneimittel

Unter Präsentationsarzneimittel versteht man Stoffe oder Zubereitungen, die durch den Hersteller oder durch einen Dritten, sofern dieser mit Wissen des Herstellers und nicht von diesem völlig unabhängig handelt, als Arzneimittel bezeichnet werden.

Prägung

Prägung erfolgt durch frühe Erfahrungen, meist in der Kindheit, die durch Beobachten und Erleben des eigenen Umfeldes hervorgerufen werden und aufgrund ihrer tiefen Verwurzeltheit auch das spätere Verhalten massiv beeinflussen, so z.B. die Haltung bestimmter Marken gegenüber.

Prägnanz

Prägnanz bezeichnet die klare Umrissenheit eines Ausdrucks, den Grad seiner Genauigkeit trotz knapper Formulierung. Eine prägnante Darstellungsweise soll den Wiedererkennungswert einer Marke steigern, so z.B. durch einfache, regelmäßige Formen oder farblich oder graphisch einheitliche, kontrastreiche Darstellung.

Prägetheorie

Die Prägetheorie beschäftigt sich mit der Frage, wann eine aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Marke so von einem Teil dominiert wird, dieser die Marke also derart prägt, dass bereits von einer Markenverletzung aufgrund von Verwechslungsgefahr ausgegangen werden kann, wenn nur Zeichenähnlichkeit mit diesem prägenden Bestandteil, nicht mit dem Rest der Marke, besteht. Es reicht dabei nicht aus, dass der Bestandteil lediglich eine dominierende Rolle einnimmt; er muss derart hervorstechen, dass die anderen Markenbestandteile in den Hintergrund treten. Ist dies nicht der Fall, kann eine Prägung unter Umständen vorliegen, wenn der Bestandteil der Marke eine erhöhte Kennzeichnungskraft aufweist. Maßgeblich zur Beurteilung ist der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen.

Präferenzmarkenstrategie

Mit dieser Strategie will ein Handelsunternehmen im oberen Preis- und Qualitätssegment mit seinen Handelsmarken mit Herstellermarken konkurrieren, jedoch sollen die Produkte der Handelsmarke ein bisschen preiswerter sein als die der Herstellermarke.

Postwurfsendungen

Bei Postwurfsendungen ist ein erkennender entgegenstehender Wille eines potentiellen Empfängers zu beachten und zu befolgen. Andernfalls kann die Werbehandlung eine unzumutbare Belästigung darstellen. U.a. handelt es sich dabei um Aufschriften wie z.B. „Keine Werbung“ auf dem Briefkasten des Empfängers.

Positives Benutzungsrecht

Ein positives Benutzungsrecht gewährt dem Inhaber das Recht, als einziger über ein Recht oder eine Sache zu verfügen. Es ist stark umstritten, ob eine Marke dem Markeninhaber ein solches positives Benutzungsrecht einräumt. Bisher wurde dies eher verneint. Die Bejahung eines solchen Rechtes hätte zur Folge, dass z.B. bereits die Anmeldung kollidierender Marken eine Markenrechtsverletzung darstellen würde und nicht als ein Begehungsgefahr begründender Störfaktor.

Pop Up Banner, Pop Under Banner

Wird eine gewollte Webseite mit einer Werbeanzeige überlagert, so bezeichnet man diese Art von Banner-Werbung „Pop Up Banner“. Erscheint die Werbung hingegen nach dem Schließen der aufgerufenen Webseite, so handelt es sich um ein „Pop Under Banner“.

Polysem

Ein Polysem ist ein Wort, das mit mehreren Bedeutungen belegt ist, die aber meist noch einen semantischen Zusammenhang aufweisen, z.B. Läufer (über 20 Bedeutungen, darunter Sportler oder Schachfigur).

Point of Sale

PoS ist eine häufig verwendete Abkürzung für Point of Sale. Es ist der Verkaufsort, an dem die Marken dem Endkunden offeriert werden. Durch auffällige Gestaltung der Kommunikation am Point of Sale kann besonders die Aufmerksamkeit auf eine bestimmt Marke gelenkt werden. Dazu gehören beispielsweise Produktdemonstrationen.

Plagiat

Plagiate ahmen rechtswidrig andere Produkte oder Markennamen nach. Es wird zwischen Produkt- und Markenpiraterie unterschieden.

Piratenkarten

Mit sog. Piratenkarten gewährt man sich unerlaubten kostenfreien Zugang zu Pay-TV-Inhalten durch die technische Umgehung eines Zugangsschutzes. Darunter fallen auch sog. Hackertools. Diese Handlung kann eine gezielte Behinderung und somit Wettbewerbswidrigkeit begründen. Diese sind von technischen Hilfsmitteln zu unterscheiden, die lediglich der Abweisung einer Leistung eines Wettbewerbers des potentiellen Leistungsempfängers dienen (z.B. Anti-Spam-Tool, TV-Blocker, usw.).

Piktogramm

Ein Piktogramm ist ein Symbol, das durch vereinfachte graphische Darstellungen Informationen vermittelt (wie das Bild der rot durchgestrichenen Zigarette als Aufforderung, an diesem Ort nicht zu rauchen).

Phonetik

Phonetik ist die Lehre vom Klang und beschäftigt sich als Teil der Sprachwissenschaft mit den Vorgängen bei der Lautbildung.

Pharmazieunternehmer (pharmazeutischer Unternehmer)

Ein pharmazeutisches Unternehmen ist diejenige natürliche Person, die das Arzneimittel unter ihrem Namen in den Verkehr bringt. Das Pharmazieunternehmen muss in den Pflichtangaben genau angegeben werden. Anzugeben ist der Name oder die Firma und der Sitz des pharmazeutischen Unternehmens. Das pharmazeutische Unternehmen ist Träger einer Gefährdungs-haftung.

Phantasiebezeichnung

Phantasiebezeichnungen können zu Irreführung der Verbraucher beitragen. Sie lassen keinen Schluss auf Art oder Beschaffenheit des Heilmittels zu.

Pflichtwidrigkeit

Pflichtwidrig handelt derjenige, der die Sorgfalt, zu der er nach den konkreten Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten sowohl verpflichtet als auch imstande ist, außer Acht lässt.

Pflichtangaben

Die heilmittelrechtlichen Pflichtangaben sind § 4 Abs. 1 – 3 HWG zu entnehmen. Die Pflichtangaben müssen nicht nur deutlich abgesetzt, sondern auch abgegrenzt von den übrigen Aussagen sein. Zudem müssen sie gut lesbar sein.

Pfändung der Marke

Die Pfändung einer Marke richtet sich nach den Vorschriften der § 857 Abs. 1, 2 ZPO und §§ 828 f. ZPO über die Pfändung eines Rechtes. Hat man einen vollstreckbaren, auf Zahlung eines Geldbetrages gerichteten Titel, kann man diesen durch einen Pfändungsbeschluss, indem die gepfändeten Rechte explizit aufzuführen sind, vollstrecken.

Persönlichkeitsrechte

Zu den Persönlichkeitsrechten gehört u.a. neben dem Urheberecht, das nicht übertragbar ist, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen, auch das Patentrecht in dem das Erfinderpersönlichkeitsrecht sich widerspiegelt.

Persönlichkeitsrecht

Ein Recht an einer Marke stellt kein Persönlichkeitsrecht dar. Es kann jedoch persönlichkeitsrechtliche Bezüge aufweisen, wenn sie mit dem Namen einer natürlichen Person oder einem urheberrechtlichen Werk in Zusammenhang steht. Wesentlich häufiger weisen allerdings geschäftliche Bezeichnungen derartige persönlichkeitsrechtliche Bezüge auf. Der Schutz ergibt sich dann aber nicht aus Marken-, sondern aus Namens-, Urheber- oder Deliktsrecht.

Persönliche vergleichende Werbung

Persönliche vergleichende Werbung nimmt Bezug auf persönliche Umstände, Merkmale, Eigenschaften, Zugehörigkeiten einer Person (beispielsweise Konfession, Religion, Krankheiten, usw.). Sie kann eine unlautere Handlung darstellen, weil der Vergleich sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht.

Personengesellschaften

Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (Personengesellschaft, § 705 BGB). Eine Personengesellschaft ist zwar keine juristische Person, kann dennoch Träger von Rechten und Pflichten sein.

Permission Marketing

Permission Marketing steht für Marketingmaßnahmen, die nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Kunden durchgeführt werden, z.B. Erhalt eines Email-Newsletters nach Anmeldung.

Peer Group

Eine Peer Group ist eine Gruppe von Gleichaltrigen oder Gleichgestellten, die als Referenzgruppe zur Orientierung für eine Einzelperson dient.

Payback-Verfahren

Payback-Verfahren ist ein bekanntes durch Rabatte oder Zugaben funktionierendes Kundenbindungssystem (siehe hierzu „Kundenbindungssystem“).

Pauschale Abwertung

Wird bei einer Werbung auf einen zumindest mittelbar erkennbaren Mitbewerber durch Worte, Bilder, Farben oder Töne Bezug genommen und nicht nur die eigene Leistung angepriesen und dabei noch pauschal herabgesetzt handelt unter Umständen unlauter. Es gilt abzugrenzen ob es sich bei der Werbeaussage lediglich um eine sachlich gebotene Erörterung handelt oder ob die abfällige Aussage eine pauschale unangemessene Abwertung darstellt.

Patentgebührengesetz

Das Patentgebührengesetz wurde nach dem 31.12.2001 vom Patentkostengesetz abgelöst, welches die anfallenden Gebühren, Zahlungsmodalitäten etc. für Tätigkeiten des Deutschen Patent- und Markenamtes regelt.

Patentanwalt

Die Mitwirkung von Patentanwälten in Kennzeichenstreitsachen ergibt sich nicht direkt aus dem Markenrecht, sondern u.a. aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 PatAnwO, die besagt, dass es die berufliche Aufgabe des Patentanwaltes sei, andere in Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung einer Marke oder eines anderen schutzfähigen Kennzeichens zu beraten und Dritten gegenüber zu vertreten. Eine wichtige Rolle spielt der Patentanwalt im Rahmen des § 96 MarkenG als Inlandsvertreter einer ausländischen juristischen oder natürlichen Person, die im Inland an einem Markenverfahren partizipieren will.

Patent

Ein Patent kann im Rahmen des § 13 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG als sonstiges gewerbliches Schutzrecht ein relatives Schutzhindernis in Form eines älteren Rechtes darstellen, das Grundlage für die Löschung einer jüngeren Marke sein kann.

Passivlegitimation

Die Passivlegitimation bezeichnet die materiell-rechtliche Zuständigkeit einer Person für einen Rechtsanspruch, also die natürliche oder juristische Person, die verklagt werden muss, um einen Anspruch durchzusetzen. Für die Eintragungsbewilligungsklage ist Klagegegner der Widersprechende bzw. der ihm rechtsnachfolgende Inhaber der Widerspruchsmarke. Bei der Löschungsklage ist nicht unbedingt entscheidend, wer tatsächlich Rechteinhaber ist, sondern die Klage kann in jedem Fall gegen den im Markenregister Eingetragenen gerichtet werden. Auch eine Klage gegen den tatsächlichen, noch nicht eingetragenen Inhaber der Marke ist möglich. Sollen Ansprüche aus Markenverletzung geltend gemacht werden, sind die an der Verletzungshandlung Beteiligten passiv legitimiert.

PartG (Partnerschaft)

PartG (Partnerschaft lub Partnerschaftsgesellschaft) czyli spó?ka partnerska, bez kapita?u minimalnego i z mo?liwo?ci? ograniczenia odpowiedzialno?ci cywilnej partnerów, s?u??ca im do wspólnego wykonywania zawodu (dot. tzw. wolnych zawodów). I ta forma prawna cieszy si? du?ym presti?em i daje jej uczestnikom szerokie pole decyzyjne. Z jej utworzeniem zwi?zany jest obowi?zek wpisu do rejestru partnerskiego oraz sporo formalno?ci.

Parteieneinvernahme

Eine Partei, die den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat, kann in einer mündlichen Verhandlung den Beweis dadurch antreten, dass sie beantragt, den Gegner über die zu beweisenden Tatsachen gemäß §§ 445 ff. ZPO zu vernehmen.

Paronym

Im Allgemeinen bezeichnen Paronyme verwechselbar ähnliche Wörter innerhalb einer Sprache. Stammen die Wörter aus verschiedenen Sprachen, spricht man häufig von „false friends“, weil sie zwar ähnlich klingen, aber unterschiedliche Bedeutungen haben (z.B. englisch to become <-> deutsch bekommen). Paronyme kommen in Markenangelegenheiten bei Marken vor, die ähnlich klingen und oft auch aus einer Produktkategorie stammen, aber dennoch nicht ganz identisch sind.

Parodie

Unter einer Parodie versteht man die verzerrte Darstellung eines meist bekannten Originals, im Markenrecht also die Verwendung eines Kennzeichens einhergehend mit der Unterstellung eines anderen Inhaltes als dem eigentlich vom Markeninhaber intendierten. Im Markenrecht stellt die Parodie aber keine eigenständige Handlungsart dar, sondern kann kennzeichenmäßiger Gebrauch im herkömmlichen Sinne, produktgestaltender Gebrauch oder auch eine bloße Markennennung sein. Entscheidend ist, wie der Verkehr die Parodie auffasst.

Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ)

Das internationale Recht des unlauteren Wettbewerbs beruht auf der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20.03.1883. Der vorerst gewährte Patentschutz entwickelte sich im Laufe der Jahre zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb auf internationaler Ebene. In Deutschland spielt die PVÜ allerdings eine geringe Rolle aufgrund des entwickelten und weitreichenden Lauterkeitsrechts.

Pariser Verbandsübereinkunft

Die Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) stellt das wichtigste mehrseitige Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes dar und existiert bereits seit 1883. Da die jeweils aktuellste Fassung des PVÜ erst durch inländische Gesetze transformiert werden muss, gilt im jeweiligen Land immer die zuletzt ratifizierte. Die PVÜ beschäftigt sich nicht nur mit Markenrecht, sondern auch mit Patentrecht. Wichtigste Prinzipien sind das der Unionspriorität, wonach eine in einem Unionsstaat angemeldete Marke für einen Zeitraum von sechs Monaten auch in anderen Unionsstaaten Prioritätsstatus erhält, und das Prinzip der Inländerbehandlung, wonach ausländische Schutzrechtsinhaber unter den gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen Schutzrechte erwerben können müssen wie Inländer.

Paradigma

Das Wort Paradigma leitet sich aus dem Griechischen ab und meint ein Beispiel, ein Muster oder eine Abgrenzung. In der Wissenschaft ist ein Paradigma das vorherrschende Denkmuster einer Zeit, also das einheitliche Vorgehen von Forschern, wenn es darum geht, was beobachtet wird, welche Fragen auf welche Art und Weise gestellt werden sollen und wie letztendlich die gewonnenen Ergebnisse interpretiert werden sollen.

Paradessenz

Paradessenz ist eine Wortneuschöpfung aus den Worten „paradox“ und „Essenz“ und meint die Vereinigung eigentlich entgegenstehender Qualitäten in einem Produkt. So kann ein Getränk sowohl als beruhigend als auch als aktivierend beworben werden, oder ein Wochenendtrip sowohl Unterhaltung als auch Bildung versprechen.

Par condicio concurrentium

Der wettbewerbsrechtliche Grundsatz „par condicio concurrentium“ besagt, dass alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen haben müssen (Chancengleichheit).

Panel

Eine Paneluntersuchung führt eine Befragung oder Untersuchung wiederholt durch, und zwar mit derselben Stichprobe und demselben Erhebungsinstrument an denselben Untersuchungsobjekten (z.B. Einzelperson, Unternehmen, Gruppen), nur zu unterschiedlichen, meist regelmäßig festgelegten Zeitpunkten.

Palindrom

Ein Palindrom ist ein Wort oder eine Wortfolge, das, gleichgültig, ob es vorwärts oder rückwärts gelesen wird, den gleichen Sinn ergibt, wie z.B. Uhu.

Page

Eine Art der Werbemöglichkeit im Internet ist die Banner-Werbung, als eine Art digitale Anzeige auf einer Webseite, die einen Hyperlink zur Website des Werbenden enthalten. Ein Vergütungsmodell für diese Werbungsmöglichkeiten liegt darin, dass man die Anzahl der Seitenaufrufe numerisch darlegt (Page Impressions).

Packungsbeilage (siehe auch Beipackzettel)

Die Packungsbeilage ist ein Schriftstück, das dem Behältnis oder der Umhüllung von Arzneimitteln beizulegen ist. Neben den in § 10 AMG für die Verpackung vorgeschriebenen Informationen, sind auf der Packungsbeilage weitere Informationen zu machen. Diese Angaben dienen der Unterrichtung des Verbrauchers und müssen für diesen verständlich sein. Verboten ist die Werbung für ein anderes Arzneimittel auf einer Packungsbeilage. Die Packungsbeilagen müssen an sich die Anwendungsgebiete enthalten, für homöopathische Arzneimittel ist dies verboten.

Out-Of-Home-Media

Unter Out-Of-Home-Media versteht man Werbung, die die Konsumenten außerhalb der eigenen vier Wände erreicht. Es handelt sich dabei um Aussenwerbung. Dazu gehört Werbung auf Straßenbahnen, an öffentlichen Plätzen mittels Plakaten, digitalen Medien etc.

Organische Krankheiten

Organische Krankheiten beruhen auf pathologisch-anatomischen Veränderungen eines Organs. Eine organische Erkrankung des Herzens ist insbesondere der Herzinfarkt. Organische Erkrankungen sind auch Erkrankungen der Gefäße, der Leber, des Pankreas, der Harn- und Geschlechtskrankheiten sowie des Magens und des Darms.

Organhaftung

Gemäß § 31, 89 BGB haften juristische Personen für ihre Organe. Der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person wiederum haftet in dem Unternehmen, dem er vorsteht, für Kennzeichenverletzungen, wenn er selbst Teilnehmer der Verletzung oder zumindest Störer ist.

Ordnungswidrigkeiten-verfahren

Das Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem HWG richtet sich nach den Regelungen des OWiG. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die vorgesehene Verwaltungsbehörde sachlich zuständig. Das Verfahren wird vom Opportunitätsprinzip beherrscht. Bei geringfügigen Ordnungs-widrigkeiten kann die Behörde eine Verwarnung aussprechen und ein Verwarnungsgeld verlangen. Wird ein Bußgeldbescheid verhängt, hat der Betroffene die Möglichkeit des Einspruchs und des gerichtlichen Verfahrens.

Ordnungswidrigkeitentat-bestand

Keine Ordnungswidrigkeiten nach § 15 HWG sind:                                       – Werbung für zulassungspflichtige Arzneimittel, die nicht                                             zugelassen sind                                                                                              – Werbung für andere Arzneimittel in einer Packungsbeilage                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             
Ordnungswidrigkeiten nach § 15 HWG sind:                                                                                – fahrlässiger Verstoß gg. Irreführungsverbot (Abs. 2 + 3)                                          – Angabe von Anwendungsgebiet für registrierte homöopathische          Arzneimittel (Abs. 1 Nr. 1)                                                                        – vorsätzlicher Verstoß gg. Verbot von Werbegaben (Abs. 1 Nr. 3)                                                                                                                   – verbotene (vertriebsbezogene) Werbung, z.B. Teleshopping oder Versandhandel (Abs. 1 Nr. 4)                                                                                            – Verwendung von fremd- und fachsprachlichen Bezeichnungen (Abs. 1 Nr. 7)                                                                                              – Werbung die den Zuschauern Angst machen soll (Abs. 1 Nr. 7)                                  – Werbung deren Werbezweck nicht deutlich erkennbar oder missverständlich ist (Abs. 1 Nr. 7)                                                                                                   – Werbung die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtet (Abs. 1 Nr. 7)                                                                                 – Werbung mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist (Abs. 1 Nr. 7)                                        – Verstoß gg. Werbeverbot durch die Abgabe von Mustern und Proben von Arzneimitteln oder Gutscheinen (Abs. 1 Nr. 7)          &nbsp;    – Abgabe von nicht verlangten Mustern und Proben von Arzneimitteln oder Gutscheinen an Adressaten außerhalb der Fachkreise (Abs. 1 Nr. 7)       

Ordnungswidrigkeiten

Die Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Markenrechts, die mit Bußgeld geahndet werden, sind im § 145 MarkenG geregelt. Davon betroffen sind die identische oder nachahmende vorsätzliche Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit bestimmten stattlichen bzw. amtlichen Bezeichnungen oder Zeichen bzw. Verstöße gegen Mitwirkungs- und Duldungspflichten von Betriebsinhabern und –leitern.

Ordnungswidrigkeit

Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Vorschriften § 4 ff. HWG ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit hat ebenso wie die Strafe einen repressiven Charakter. Rechtsfolge ist jedoch allein die Geldbuße. Durch Verjährung wird die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ausgeschlossen.

Ordinalskala

Die Ordinalskala ist ein Skalenniveau in der Statistik, das die Merkmalsausprägungen einer Untersuchungseinheit genau einer Kategorie (die durch Zahlen oder Namen bezeichnet werden) zuordnet. Die Kategorien können außerdem abweichend von der Nominalskala in eine Rangfolge gebracht werden (z.B. Schulnoten), wobei die Kategorien nicht automatisch den gleichen Abstand zueinander haben müssen.

Opt-out-Fälle

Die Fälle in denen im Gegensatz zu Opt-in-Fällen (siehe „Opt-in-Fälle“) die vorherige Zustimmung nicht eingeholt wird, sondern bereits aufgrund von irgendeiner Kontaktaufnahme zum Kunden bereits geworben wird, bezeichnet man als Opt-out-Fälle. Hier stimmt der Verbraucher nicht zu, sondern er ergreift Maßnahmen, um dem Werbenden erkennbar zu vermitteln, dass er die Werbung gerade nicht wünscht.

Opt-in-Fälle

Die Fälle in denen ohne die vorherige explizite Zustimmung (Einwilligungserklärung) des Verbrauchers bestimmte Werbung nicht zulässig ist, bezeichnet man als Opt-in-Fälle. Diese Maßnahme soll unerbetene Werbung abhalten.

Optiker

Optiker gehören zu der Berufsgruppe, die für die Berufsausübung zwar keine Arzneimittel, dafür aber Medizinprodukte, Verfahren und Behandlungen anwenden. Dazu gehören auch Gegenstände zur Körperpflege. Optiker zählen zu den technischen Heilhilfs-berufen.

Opportunitätsprinzip

Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens. Es handelt sich um einen Unterfall der und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt. Das Opportunitäts-prinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung. Die Verfolgung von Verstößen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde. Diese kann ein Verfahren, solange es bei ihr anhängig ist, auch wieder einstellen. Ist das Verfahren bereits bei Gericht anhängig, kann es mit Zustimmung der Staats-anwaltschaft vom Gericht eingestellt werden, wenn dieses eine Ahndung nicht für geboten hält. Eine Verfolgungsandrohung für den Fall einer Wiederholung des Verstoßes kann im Rahmen des Opportunitätsprinzips nach den besonderen Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls ausreichend sein. Eine Verwarnung kann gegen den Betroffenen nur ausgesprochen werden, wenn dieser sein Einverständnis ausgesprochen hat.

Open-Source-Software

Eine Open-Source-Software kennzeichnet sich dadurch, dass ihr Quelltext für alle Benutzer öffentlich zugänglich ist und sie in der Benutzung nicht beschränkt ist. Dadurch wird die Weiterentwicklung bzw. Anpassung erheblich erleichtert oder sogar erst dann ermöglicht. Um eine solche anerkannte Lizenz zu führen, werden in der Open Source Definition der Open Source Initiative (OSI) mehrere Kriterien vorausgesetzt.

Open Source Marketing

Open Source Marketing meinte zunächst allein das Marketing, das für Open Source Anwendungen angewandt wurde. Open Source Anwendungen sind Software-Programme, deren Quellcode z.B. im Internet offen gelegt wird und oft von Nutzern überall auf der Welt in Zusammenarbeit weiterentwickelt wird (Bsp. Linux). Ziel ist, eine möglichst ideal auf die Bedürfnisse einer Gruppe zugeschnittene Lösung zu kreieren, die jedoch nicht geldwert entlohnt wird. Zunehmend wird die Art des Open Source Marketings, nämlich die, andere Personen oder Kunden zur Partizipation zu animieren, auch in anderen Bereichen angewandt. So werden oft Wettbewerbe ausgeschrieben, Fotos oder Clips, die in Verbindung zur Marke zu stehen, einzureichen, um etwas zu gewinnen, oder Vorschläge für neue Produktvarianten zu machen, über die dann im Anschluss von den Kunden abgestimmt wird, wobei die beliebteste Variante tatsächlich auf den Markt gebracht wird. Teilweise werden Kunden sogar aufgefordert, selbst komplette Modelle zu entwerfen, die dann später produziert werden (z.B. Schuhdesign-Wettbewerb von Deichmann).

One-to-One-Marketing

Beim One-to-One-Marketing werden Werbemaßnahmen mithilfe von Kundenprofilen individuell auf nur einen Kunden zugeschnitten und so Angebote generiert, die speziell die Wünsche und Vorstellungen des Kunden erfüllen.

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

OHG (Offene Handelsgesellschaft) czyli spó?ka jawna. I ta nie musi spe?nia? przes?anki kapita?u minimalnego, a wszyscy jej wspólnicy odpowiadaj? solidarnie. OHG równie? cieszy si? wysokim presti?em oraz szerokim polem decyzyjnym. Inaczej jednak ni? w przypadku GbR nale?y przy jej tworzeniu spe?ni? szereg formalno?ci oraz zarejestrowa? j? w rejestrze handlowym. OHG nadaje si? w szczególno?ci dla partnerów, którzy zamierzaj? kooperowa? na zasadzie pe?nego ryzyka.

Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)

Die Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens betrifft alle Beziehungen nach außen, wie den Aufbau und die Unterhaltung eines positiven Verhältnisses zu Medien, Kunden, Lieferanten und Händlern oder die Beeinflussung von bisher bestenfalls interessierten oder lediglich betroffenen Gruppen. Oft gibt es dafür ganze PR-Abteilungen, die Pressemitteilungen herausgeben oder anderweitig mit der Presse kommunizieren, ein Produkt bewerben, die Unternehmenskommunikation steuern, die Interessen des Unternehmens in Politik und Gesellschaft vertreten oder anderweitig beratend tätig werden.

Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 67 Abs. 2 MarkenG zu Verhandlungen über Beschwerden gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen zuzulassen, sofern die Eintragung der in Frage stehenden Marken bereits veröffentlicht wurde. Naturgemäß ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur in solchen Verfahren möglich, in denen überhaupt eine mündliche Verhandlung stattfindet. Ist die Marke noch nicht eingetragen, also meist bei Beschwerden des Anmelders gegen eine Zurückweisung der Anmeldung o.ä., ist keine Öffentlichkeit gestattet; sämtliche Widerspruchsverfahren sowie patentamtlichen Löschungsverfahren sind der Öffentlichkeit hingegen zugänglich.

OEM-Bezeichnung

Unter der OEM-Bezeichnung versteht man eine Artikelbezeichnung des Originalherstellers. Die Abkürzung OEM steht für Original Equipment .

Obsoleszenz

Obsoleszenz bezeichnet die natürliche oder künstliche Veralterung eines Produktes. Es gibt verschiedene Formen der Obsoleszenz: Oft wird die Veralterung von Produkten vom Hersteller geplant, indem bewusst Schwachstellen oder minderwertige Materialien, die idealerweise nach Ablauf der Garantiezeit zu einem Ausfall des Produktes führen, in das Produkt eingebaut werden (built-in-obsolescence). Denkbar ist auch eine funktionelle Obsoleszenz, welche eintritt, wenn an Produkte neue, höhere Anforderungen gestellt werden, z.B., wenn man im Computerbereich Komplementärprodukte nutzen möchte, die ein neueres Betriebssystem erfordern. Psychische Obsoleszenz tritt auf, wenn ein Produkt von der Gesellschaft nicht mehr als modern genug empfunden wird. Auch ein geplanter Mehrverbrauch von Verbrauchsgütern, meist durch Eigenarten der Verpackung wie zu große Öffnung oder Verpackungen, die unmöglich ganz zu leeren sind, fällt unter Obsoleszenz.

Objektivität

Objektivität bezeichnet ein Kriterium, wie bei der Ermittlung und Auswertung eines Forschungsergebnisses vorgegangen werden kann. Dabei werden Messungen und Schlussfolgerungen völlig unabhängig von der Person, die diese vornimmt, und deren Ansichten vorgenommen. Subjektive Einflüsse spielen keine Rolle.

Nummer

Auf der Tastatur von neueren Telefonen befinden sich neben Zahlen auch Buchstaben. Demzufolge sind Vanity-Nummern Telefonnummern, deren alphanumerische Umsetzung einen bestimmten Namen oder Begriff ergeben.

Numerische Distribution

Die numerische Distribution gibt an, wie viele Anbieter einen bestimmten Artikel zu einem bestimmten Zeitpunkt im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Anbieter am Markt vertreiben.

Null-Leistungs-Strategie

Marken, die mit der Null-Leistungsstrategie geführt werden, unterliegen der Gefahr von den Händlern ausgelistet zu werden, weil es für die Händler wenig attraktiv ist, solche Marken im Sortiment zu führen. Solche Marken werden entweder gelistet, um das Sortiment abzurunden oder weil die Marke von einem großen Konzern in den Jahresgesprächen mitverhandelt wurde. Durch die Null-Leistungsstrategie werden keine überdurchschnittlichen Anreize für den Handel geschaffen.

Notverkauf

Die werbende Bezeichnung „Notverkauf“ deutet auf einen Verkauf aufgrund einer Zwangslage hin und darauf, dass dadurch ein besonders günstiger Preis zu erwarten ist. Andernfalls kann ein solcher Werbezusatz irreführend sein.

Notoritätsmarke

Eine Notoritätsmarke ist eine meist ausländische Marke, die ihren Schutz aufgrund notorischer Bekanntheit, nicht Eintragung im Inland, erhält. Es wird von einem nötigen Bekanntheitsgrad von ca. 70 % ausgegangen.

Notorisch bekannte Marke

Eine notorisch bekannte Marke genießt laut § 4 Nr. 3 MarkenG Markenschutz. Liegt notorische Bekanntheit vor, stellt diese gemäß § 10 MarkenG ein Eintragungshindernis dar. Dabei geht die notorische Bekanntheit über die bloße Bekanntheit des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sowie über die Anforderungen der Verkehrsgeltung hinaus und ist im allgemeinen Verkehr zu ermitteln. Selbstständig relevant wird sie vor allem für ausländische Marken, die im Inland nicht benutzt werden.

Notar

Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt. Weitere Vorschriften für Notare finden sich in der Bundesnotarordnung (BNotO).

No-name-Produkte

Als no-name-Produkt bezeichnet man Produkte, die nicht mit einem bestimmten Markennamen, Hersteller oder Produzenten verbunden sind, wie z. B. Lebensmittel, Auslegeware, Möbel etc. No-name-Produkte werden oft in Supermärkten oder über den Versandhandel angeboten und haben den Ruf von schlechterer Qualität als Markenartikel zu sein.

Nominalskala

Eine Nominalskala ist ein Instrument in der Statistik und unterscheidet verschiedene Merkmale der zu beurteilenden Ausprägungen, bringt diese jedoch nicht in eine Rangfolge. Die entsprechende Ausprägung erhält dabei zunächst einen Namen bzw. eine Kategorie zugeteilt, diese wiederum wird mit einer Nummer versehen. Erhalten die zu beurteilenden Objekte gleiche Zahlen, ist die Merkmalsausprägung die gleiche, unterscheiden sich die Zahlen, tun dies auch die Merkmale. Bsp: Merkmal – Geschlecht, Kategorien – männlich, weiblich.

No Names (s. Gattungsmarke)

Als No-Name-Produkte werden solche Produkte bezeichnet, die unter keinen bekannten Markennamen geführt werden. No Names sind Handelsmarken, wie beispielsweise „Ja“ von Rewe. Produkte aus den unterschiedlichsten Sortimentsbereichen werden unter einem No Name geführt. No Names gehören deshalb zu den Gattungsmarken. No-Name-Produkte werden wegen dem günstigen Preis Markenprodukten mit gleicher Qualität von den Konsumenten immer häufiger vorgezogen.

Nießbrauch

Nießbrauch nach § 1030 BGB bezeichnet das dingliche Recht, die Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Zwar muss der Eigentümer nichts leisten, er muss die Nutzziehung aber dulden. Im Markenrecht könnte der Nießbrauchberechtigte die Marke selbst verwenden, aber nicht veräußern, oder Lizenzen an der Marke an Dritte vergeben und daraus die Nutzungen, also die Lizenzgebühren, ziehen.

Niedrigpreispolitik

Produkte können grundsätzlich unter Selbstkosten und unter Einkaufs- oder Einstandspreis verkauft werden, solange damit ein vernünftiger (insbesondere in kaufmännischer Hinsicht) Grund vorliegt. Je nach Absicht einer solchen Niedrigpreispolitik kann sie eine wettbewerbswidrige Handlung darstellen. Siehe hierzu „Scheinpreise“, „Niedrigpreispolitik“, „Schleuderpreise“ und „Dumping“.

Nichtigkeit

Eine Marke kann aus diversen Gründen nichtig, also als von Anfang an unwirksam anzusehen, sein. Zunächst kommt als Nichtigkeitsgrund das Entgegenstehen absoluter Schutzhindernisse nach § 50 MarkenG in Betracht. Auch das Bestehen älterer Rechte gemäß § 51 MarkenG kann, wenn keine Duldung über einen gewissen Zeitraum erfolgte, zur Löschung der jüngeren Marke wegen Nichtigkeit führen. Wichtigste Auswirkung der Nichtigkeit ist die Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung, wodurch alle seither eingetretenen Rechtsfolgen beseitigt werden.

Nichtbenutzungseinrede

Die Nichtbenutzungseinrede kann geltend gemacht werden, um eine vorgefallene Markenverletzung zu rechtfertigen oder aber eine angestrebte Löschung einer Marke zu untermauern. Ein Fall der Nichtbenutzung liegt vor, wenn die Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von fünf Jahren nicht im Sinne des § 26 MarkenG benutzt wurde. Dann kann der Markeninhaber gemäß § 25 MarkenG keine Verletzung der Marke rügen bzw. es kann nach § 55 Abs. 3 MarkenG Antrag auf Löschung der Marke wegen Verfalls gemäß § 49 MarkenG gestellt werden.

Nichtangriffsabrede

Eine Nichtangriffsabrede untersagt es einem Dritten, meist einem Lizenznehmer, gegen ein Schutzrecht vorzugehen, insbesondere durch die Erhebung eines Löschungsantrags oder einer Löschungsklage. Erhebt er dennoch eine solche Klage, kann die Nichtangriffsabrede der Klage uneingeschränkt entgegen gehalten werden. Der Popularklagecharakter schließt eine Beschränkung durch eine solche Abrede nicht aus.

Newsletter

Newsletter (vom Engl.) sind meist elektronische Verteilernachrichten, die zunächst der Kundeninformation dienen sollen bzw. der Werbung des Verteilers zugute kommen. Sie können für die Abonnenten auch kostenpflichtig sein.

Neurowissenschaften

Neurowissenschaften sind die Wissenschaften, die sich mit der Erforschung und Erklärung des Aufbaus und der Funktionsweise von Nervensystemen wie z.B. der Vorgänge im Gehirn beschäftigen. Diese können biologischer, physikalischer, medizinischer oder psychologischer Natur sein.

Neuronale Messung

Um die unterbewussten oder von den Konsumenten nicht geäußerten Gründe für den Kauf einer bestimmten Marke herauszufiltern, wurden zwei Messverfahren entwickelt: die Reaktionszeitmessung und die Neuronale Messung. Die Neuronale Messung beruht auf der funktionellen Magnetresonanztomographie.

Neuromarketing

Das Neuromarketing bedient sich der Ergebnisse bildgebender Verfahren, um neue Absatzstrategien, die genau auf die Ergebnisse der Gehirnforschung und damit der neuronalen Reaktionen der Probanden abgestimmt sind, zu entwerfen.

Neuroleptika Neuroplegika

Diese Psychopharmaka werden bei akuten und chronischen Psychosen, bei Erregungszuständen oder zur vorbeugenden Behandlung von Rückfällen bei schizophrenen Psychosen zur Anwendung gebracht. Die Hauptwirkung ist die produktiv-psychotischen Symptome wie Halluzinationen, Wahn-vorstellungen, formale Denkstörungen und Ich-Störungen zu Unterdrücken. Die Folge ist eine zentral dämpfende Wirkung, z.B. Müdigkeit, die je nach Substanz unterschiedlich stark sein kann.

Neupositionierung

Durch die Neupositionierung wird für die vorhandene Marke ein neuer Positionierungsraum gewählt. Dies ist dann notwendig, wenn sich zu viele Konkurrenten mit dem gleichen Image am Markt positioniert haben. Es müssen neue Positionierungseigenschaften und eine neue Zielgruppe für die vorhandene Marke gefunden werden.

Neumarken

Neumarken sind Marken eines Unternehmens, das zwar bereits Marken hält, bei dem aber aufgrund der mangelnden Übereinstimmung oder Relevanz des Markenimages mit der neuen Produktkategorie keine Markendehnung der bereits vorhandenen Marke möglich oder sinnvoll ist. Oft werden neue Marken für besonders innovative Produkte entworfen, die eigenständig am Markt positioniert werden sollen und selbst noch auf weitere Produktkategorien gedehnt werden kann (z.B. von Sportgetränk auf Riegel und Sportbekleidung).

Neuheitswerbung

Wird eine Werbung mit Aussagen wie „jetzt“, „erstmals“, „Eröffnungsangebot“, „Einführungspreis“ usw. geschmückt, so bezeichnet man sie als Neuheitswerbung. Sie wird als Hinweis auf die Aktualität und Qualität des beworbenen Produktes verstanden.

Neuheit

Unzulässige Beschaffenheitswerbung liegt in der Aussage ein Produkt sei „neu“, wenn dieses bereits vor einem Jahr in den Verkehr gebracht wurde. Die Werbung muss auch angeben, worauf sich die Neuheit bezieht.

Neue Medien

Neue Medien erfassen alle neuartigen, elektronischen, digitalen und interaktiven Medien. Unter anderem ist auch der Begriff Multimedia geläufig. Darunter fallen beispielsweise das www, DVD, Blue-Ray, Email usw.

Netzkartenvertrag

Im Mobilfunkbereich werden gängigerweise u.a. Netzkartenverträge mit dem Kunden abgeschlossen um ihn an einen bestimmten Netzanbieter langzeitig zu binden. Oftmals bekommt der Kunde mit dem Abschluss eines solchen Vertrages ein subventioniertes Endgerät.

Nested Group

Die Theorie der Nested Groups ist ein Erklärungsansatz von Markencommitment innerhalb eines Unternehmens mit mehreren Marken. Nested Groups sind dabei ineinander verschachtelte Gruppen, wobei alle Teilnehmer bzw. Mitarbeiter der inneren Gruppe zwangsläufig auch zur äußeren Gruppe gehören, ein Teil der äußeren Gruppe aber nicht unbedingt zur inneren. Commitment wird dabei eher zur näher liegenden Gruppe aufgebaut als zu solchen, denen man durch die Schachtelung zwar ebenso angehört, die sich aber durch den größeren Kreis und weniger häufige Interaktion entfernter anfühlen.

Neologismus

Neologismen sind Wortneuschöpfungen, die oft bei der Entwicklung von Markennamen zum Einsatz kommen oder neue Phänomene durch das Verschmelzen zweier bis dahin unabhängiger Begriffe beschreiben, wie z.B. bei Brandalism oder Branduct.

Neo-Behaviorismus

Der Neo-Behaviorismus ist eine Strömung in der Psychologie, die sich des S-O-R-Modells bedient und dabei sowohl von außen erkennbare als auch im Menschen rein intern verarbeitete Vorgänge, also die Reaktionen auf Stimuli von außen innerhalb der Black Box, in die Überlegungen miteinbeziehen.

Negative Feststellungsklage

Die negative Feststellungsklage dient dazu, vor Gericht feststellen zu lassen, dass ein Anspruch oder ein Rechtsverhältnis nicht besteht. Im Markenrecht kann damit der wegen Kennzeichenverletzung Abgemahnte konstatieren lassen, dass die Abmahnung zu Unrecht vorgenommen wurde.

Nebenwirkung

Nebenwirkungen sind die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels auftretenden schädlichen unbeabsichtigten Reaktionen, also nicht erwünschte Sekundärwirkungen im Verhältnis zu den Hauptwirkungen eines Arzneimittels. Angabepflichtig sind nur die Nebenwirkungen selbst, soweit bekannt.

Naturheilverfahren (Naturheilmethode)

Zur „klassischen“ Naturheilkunde zählen folgende Naturheilverfahren: , , , ,  und
Die meisten Naturheilverfahren haben einen so genannten ganzheitlichen Ansatz, das heißt sie versuchen, die gestörte Harmonie des gesamten Organismus wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wobei sie den Anspruch haben, nicht nur den Körper zu behandeln, sondern Geist und Seele einzubeziehen.

Naturarzneimittel

Arzneimittel denen Mittel mit einem besonders natürlichen Charakter beigemessen werden, bezeichnet man als Naturarzneimittel. Werden diesbezüglich unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit gemacht, so liegt nach dem HWG eine unzulässige Irreführung vor.

Naturalrestitution

Im Zuge des Integritätsinteresses soll ein Zustand hergestellt werden, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz (in einem Schadensersatzfall) verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, so bezeichnet man dies als Naturalrestitution (Vgl. § 249 Abs. 1 BGB).

Narcotica

Narcotica zählt zusammen mit Hypnotica zu den Schlafmitteln im pharmakologischen Sinne. Dies sind Schlafmittel, die das Einschlafen erzwingen. Eine Publikumswerbung für solche Schlafmittel ist verboten.

Namensrechtlicher Schutz

Der allgemeine namensrechtliche Schutz leitet sich aus § 12 BGB ab und schützt den Namen in seiner Funktion als Identitätsbezeichnung der Person seines Trägers. Im nichtgeschäftlichen Verkehr kann nach § 12 BGB ein den Schutz der §§ 14, 15 MarkenG für den geschäftlichen Verkehr ergänzender Schutz für Unternehmenskennzeichen in Betracht kommen. Dieser kann auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.

Namensrecht

Das Recht einen Namen zu tragen, sowohl für eine natürliche, als auch eine juristische Person bezeichnet man Namensrecht. Daraus können aber auch Rechte resultieren, die andere Personen von der Benutzung eines bestimmten Namens ausschließen.

Namensgleiche

Die Behandlung von Namensgleichen richtet sich nach Gleichnamigenrecht.

Nährwert-Kennzeichnungs-Verordnung (NKV)

Die Nährwert-Kennzeichnungs-Verordnung (NKV) regelt nährwertbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln und in der Werbung für Lebensmittel sowie die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, soweit sie zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und in dosierter Form, insbesondere in Form von Tabletten, Ampullen und Pulvern zur Abnahme in abgemessen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird. Sie dienen der Beseitigung von Unterversorgung.

Nachwerbung

Die Versendung von Werbeunterlagen, aufgrund der unaufge-forderten Nachfrage, die über Anwendung und Wirkung Auskunft geben, sind Nachwerbung. Ebenso die unaufgeforderte Nachfrage eines Werbungsadressaten, die durch Heilmittelwerbung ausge-löst wurde, sowie die Aufforderung , sich Prospekte schicken zu lassen, die über Anwendung und Wirkung Auskunft geben. Es handelt sich dabei nicht um Werbung mit Fernbehandlung.

Nachschlagewerke

Die Wiedergabe von eingetragenen Marken in Nachschlagewerken ist in § 16 MarkenG geregelt. Wird die Marke im Nachschlagewerk so wiedergegeben, dass der Eindruck entsteht, es handele sich nicht um eine Marke, sondern um eine Gattungsbezeichnung, kann der Rechteinhaber verlangen, dass die Eintragung mit einem entsprechenden Hinweis auf die Markeneigenschaft versehen wird, um den Verfall seiner Marke zu verhindern.

Nachricht

Die Begrifflichkeit der „Nachricht“ wird im UWG unabhängig von ihrer Technologiegebundenheit auf alle über einen elektronischen Kommunikationsdienst ausgetauschte oder weitergeleitete Information ausgeweitet. Es sind beispielsweise Faxe oder Telefonanrufe, Emails oder SMS, usw.

Nachname

Für oft vorkommende Nachnamen genügt ein Unterschied im Vornamen, um die Zeichenähnlichkeit auszuschließen. Auch bei ausgefalleneren Nachnamen kann nicht mehr von vornherein davon ausgegangen werden, dass der Verkehr einen dazutretenden Vornamen vernachlässigen wird bzw. den Nachnamen als prägenden Bestandteil identifizieren wird. Bei der Beurteilung, ob Zeichenähnlichkeit gegeben ist, kommt es also darauf an, welcher Teil des Namens die Individualisierungsfunktion übernimmt.

Nachkaufphase

In der Nachkaufphase soll die Bindung des Konsumenten an eine Marke stabilisiert und ausgebaut werden. Sie schließt sich der Kaufphase an. Geeignete Maßnahmen sind z.B. die Bonuskatenvergabe und besonderer Kundenservice.

Nachbeanstandung

Im früheren Recht war es möglich, dass im Zeitraum zwischen Bekanntmachung der Anmeldung und Eintragung einer Marke noch ein Verstoß gegen absolute Schutzhindernisse durch das DPA geprüft wurde bzw. dass erst im Widerspruchsverfahren der Verstoß gegen absolute Schutzhindernisse im Wege der Nachbeanstandung geltend gemacht wurde, sodass die Eintragung noch verhindert werden konnte. Dies ist heute aufgrund der zeitlichen Nachschaltung des Widerspruchsverfahrens an die Eintragung nicht mehr statthaft.

Nachahmungsfreiheit

Der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit soll sowohl einen Imitationswettbewerb, als auch einen Innovationswettbewerb anregen. Danach sind also Nachahmungen selbstverständlich und an sich rechtlich unbedenklich einzustufen, sie sind nur unter besonderen Umständen unlauter.

Nachahmung

Eine Nachahmung geht auf ein bestimmtes Vorbild (oder Original) zurück. In welchem Grad die Ähnlichkeit bzw. Kopie auf dieses Vorbild zurückgreift wird mit der Begrifflichkeit nicht zum Ausdruck gebracht. Eine Nachahmung kann unter besonderen Umständen unlauter sein.

Musterbücher

Musterbücher sind von Katalogen abzugrenzen, sie beinhalten nicht die Druckerzeugnisse mit Produktabbildungen (vgl. „Katalog, -kauf“), sondern Druckerzeugnisse, die Muster der Ware selbst enthalten (z.B. Musterbücher für Tapeten, Gardinen, Teppiche, Bodenbeläge und andere Stoffen).

Muster

Muster eines Fertigarzneimittels (apothekenpflichtig oder frei verkäuflich) dürfen durch den pharmazeutischen Unternehmer abgegeben werden an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, andere Personen, die die Heilkunde oder Zahnheilkunde berufsmäßig ausüben (hier aber nur frei verkäufliche Arzneimittel) und Ausbildungsstätten für Heilberufe (=Angehörige der Heilberufe, einige Fachkreise und die Ausbildungsstätten).

Mund-zu-Mund-Propaganda, gleichbedeutend mit Mund-zu-Mund-Kommunikation

Eine Marke kann mit geringen finanziellen Mitteln am besten durch Mund-zu-Mund-Propaganda seine Bekanntheit erweitern. Überraschungen in der Werbung können die Mund-zu-Mund-Kommunikation auslösen. Brandlands zielen darauf ab Mund-zu-Mund-Propaganda für die Marke hervorzurufen. Die Mund-zu-Mund-Kommunikation sorgt dafür, dass ein positives Markenimage aufgebaut wird und die Markenbekanntheit enorm gesteigert wird.

Mündliche Verwendung

In der mündlichen Verwendung einer Marke zum Beispiel in Radiowerbung kann nicht nur für Hörzeichen, sondern auch für Wortzeichen eine rechtsverletzende Handlung vorliegen. Umgekehrt gilt eine eben solche Verwendung von Hör- oder Wortzeichen auch als rechtserhaltend.

Mündliche Abmahnung

Grundsätzlich ist eine mündliche, vor allem telefonische Abmahnung unzumutbar, aufgrund der schwierigen Beweislage.

Multisensuale Gestaltung

Multisensuale Gestaltung bezieht sich allein auf die Gestaltung des Produktes und nicht darüber hinausgehender Kommunikationsmaßnahmen, die ein Produkt mit vielen Sinnen erfassbar machen soll.

Multisensuale Erlebnisse

Multisensuale Erlebnisse werden geschaffen, um eine Marke für Kunden erlebbar zu machen. Dabei sollen möglichst viele Sinne durch die Gestaltung einer Dienstleistung angesprochen werden, sodass der Kunde sich eingebunden fühlt und sich lange daran erinnert. Zum Beispiel soll ein Besuch in einem Starbucks Cafe ein multisensuales Erlebnis sein, bei dem sich Kaffeeduft mit Geschmack und der Interaktion der Mitarbeiter vermischt.

Multinationale Markenstrategie

Die Multinationale Markenstrategie ist eine Markenstrategie, die für dasselbe Produkt in verschiedenen Ländern unterschiedliche, spezifisch auf das Land zugeschnittene Marketingmaßnahmen vorsieht.

Multi-Level-Marketing

Das Multi-Level-Marketing (kurz: MLM) ist eine Vertriebsform, bei der auch Kunden in den Vertrieb miteingebunden werden, indem sie beispielsweise nicht nur die Waren abnehmen, sondern auch weitere Kunden beispielsweise als Verkäufer akquirieren und somit erfolgsbezogen „mitverdienen“. Diese Art des Vertriebes kann von der Ausgestaltung her vielseitig variieren.

Mühewaltung

Unter der Mühewaltung versteht man eigene außergerichtliche Maßnahmen, die zur Aufdeckung und Verfolgung des Wettbewerbsverstoßes vom Geschädigten durchgeführt wurden. Unter Umständen kann diese eigene außergerichtliche Mühewaltung dem ersatzfähigen Schaden zuzurechnen sein.

Motto

Ein Motto ist eine Devise oder ein Leitspruch.

Motivationstheorien

Von den verschiedenen Motivationstheorien ist die Inhaltstheorie von Maslow die bekannteste. Er trifft eine Unterscheidung zwischen Defizitbedürfnissen, wie das Bedürfnis nach Zuneigung, und dem Wachstumsbedürfnis der Selbstverwirklichung. Die Theorie besagt, dass erst versucht wird die höheren Bedürfnisse zu befriedigen, wenn die niedrigen Bedürfnisse befriedigt sind. Daraus kann eine Bedürfnishierarchie gebildet werden.

Moskito-Marketing

Das Moskito-Marketing ist eine Form des Guerilla-Marketings, das davon ausgeht, dass auch größere Wettbewerber durch gezielte kleine Angriffe geschwächt werden können. Dabei versuchen kleinere Wettbewerber, die Schwächen der größeren Marktteilnehmer zu erkennen und auszunutzen und so Profit aus den Reaktionen der Kunden auf das Verhalten der größeren Unternehmen zu ziehen und Marktnischen zu besetzen.

Mosaiktheorie

Die Mosaiktheorie besagt, dass sich die Rechtsverfolgung der Verletzung auf den Umfang beschränkt ist, der in dem jeweiligen Staat gilt. Der EuGH versucht damit unerwünschtem „forum shopping“ zu entgehen (vgl. „forum shopping“).

Morphologischer Kasten

Der morphologische Kasten ist eine analytische Kreativitätstechnik zur Gewinnung von Ideen und Lösungsansätzen, die sich als Kernstück einer mehrdimensionalen Matrix bedient. Dabei wird in die eine Achse der Matrix jedes mögliche, einzeln denkbare Merkmal des Problems als Oberbegriff (intesionale Merkmale) eingetragen. In die andere Achse wird nacheinander jede Ausprägung (extensionale Merkmale) des jeweiligen intesionalen Merkmals geschrieben, sodass nebeneinander oder untereinander zunächst der Oberbegriff (z.B. Farbe) und dann die Ausprägungen (z.B. rot, blau, gelb, grün) zu lesen sind. Sobald zwei oder mehr Merkmale vorhanden sind, können beliebige Kombinationen der Ausprägungen gebildet werden (z.B. Farbe rot, Höhe 50 cm, Form rund).

Moodboards

Moodboards sind Zusammenstellungen von Bildern, Zeichnungen und / oder Wörtern, die versuchen, die Atmosphäre und die Ästhetik einer Marke auf einer stimmungsvollen Ebene über das bloße Geschriebene hinaus darzustellen und damit Werbemaßnahmen mehr Tiefgang zu verleihen sowie Anleitung für die Konzeption neuer Werbemaßnahmen zu sein.

Monopräparate

Monopräparate enthalten nur einen einzigen arzneilich wirksamen Bestandteil.

Monopolstellung

Monopol ist eine Marktform oder Wettbewerbssituation, in der ein bestimmtes marktstarkes oder marktbeherrschendes Unternehmen das Angebot regulieren kann, weil er der einzige Anbieter auf dem Markt ist.

Monomarke (s. Einzelmarke)

Die Monomarke ist eine Einzelmarke und damit eine Händlermarke. Sie ist eine Marke, die nur ein bestimmtes Produkt kennzeichnet. Monomarke ist gleichbedeutend mit Individualmarke. Bei der Monomarke ist der Absender auf der Produktverpackung vermerkt.

Monogramm

Ein Monogramm ist eine Abkürzung, meist aus den Initialen des Vor- und Nachnamens gebildet, z.B. ck für Calvin Klein oder DKNY für Donna Karan New York.

Mondpreiswerbung

Übersteigt der Preis (z.B. unverbindliche Preisempfehlung) den vertretbaren, auf dem Markt üblichen Preis oder wird bei einer Preissenkung werbend Bezug auf einen alten höheren Preis genommen, obwohl er nur kurze Zeit galt, so spricht man von „Mondpreisen“ (auch Preisschaukelei).

Momentum

Ein Momentum ist einerseits in der Psychologie die kleinste, für den Menschen noch wahrnehmbare Zeiteinheit, in der Physik das Produkt aus Masse mal Geschwindigkeit. Im Zusammenhang mit Marken meint ein Momentum den Augenblick, in dem Unterhaltungsanspruch und Überzeugung so aufeinandertreffen, dass ein Erfolg entsteht, der das Denken in eine neue Richtung lenkt.

Mogelpackung

Unter einer „Mogelpackung“ versteht der Verkehr eine Verpackung, die aufgrund ihrer Art und Weise einen größeren Inhalt vorspiegelt. Unter Umständen kann hier eine irreführende geschäftliche Handlung gesehen werden. Die alleinige Angabe der Warenmenge reicht für einen durchschnittlich informierten und verständigen Konsumenten nicht aus, um ein Verhältnisbild zu konstruieren.

Modelle

Modelle sind verkleinerte, aber realitätsnah gestaltete Nachbildungen eines Originalproduktes. Es ist umstritten, ob eine Wiedergabe der Marke auf dem Modell eine rechtsverletzende Benutzung darstellt. Obwohl die Rechtsprechung das bisher verneint, geht die Literatur sogar von einem kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne aus.

Modalitätsspezifische Eindrücke

Modalitätsspezifische Eindrücke beziehen sich auf die Art und Weise der Ausgestaltung eines Produktes. Sie werden zusammen mit emotionalen Empfindungen in der rechten Gehirnhälfte erfasst, wohingegen rationale Überlegungen in der linken Hemisphäre Platz finden. Ein modalitätsspezifischer Eindruck wäre zum Beispiel das Gewicht eines technischen Gerätes, das für Qualität spricht.

Mocketing

Mocketing bezeichnet Werbemaßnahmen, die nicht ganz ernst gemeint sind, und ist eine Wortschöpfung aus Marketing und Mocking (engl. Lächerlich machen).

Mobiles Marketing

Mobiles Marketing steht für sämtliche Marketingmaßnahmen, die unter Zuhilfenahme von mobilen Endgeräten One-to-One-Marketing betreiben, indem sie ortsgebunden und drahtlos Werbeinhalte, die an einen bestimmten Standort gebunden sind, auf die Geräte der Nutzer übertragen, z.B. via Bluetooth.

Mobile Business

Mobile Business umfasst sämtliche Geschäfte, die unter Verwendung von elektronischen Netzen und mobiler Endgeräte angebahnt, abgewickelt, unterstützt oder aufrecht erhalten werden. Insbesondere kommen hier Mobile Ticketing, bei dem Eintrittskarten, Fahrkarten oder andere Tickets auf dem mobilen Gerät des Abnehmers gespeichert werden, und Mobile Payment als eine Form der zeit- und standortunabhängigen Bezahlung in Betracht.

Mobbing

Mobbing (engl.: „to mob“ bedeutet jmd. Angreifen, attackieren, über jmd. lärmend herfallen) ist eine fortgesetzte, systematische und fortgesetzte feindselige, meist schikanierende oder diskriminierende Verhaltensweise gegen eine oder mehrere Personen, die geschützte Rechtsgüter wie Gesundheit und Ehre, sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Ziel liegt zumindest in der Zermürbungsabsicht. Liegt eine Mobbing-Handlung vor kann sie Schadensersatzansprüche u.a. gegen den Arbeitgeber auslösen.

MMS

Multimedia Messaging Service (kurz: MMS) ist eine über einen elektronischen Kommunikationsdienst ausgetauschte oder weitergeleitete Nachricht, die auch eine Übertragung von Bildern ermöglicht. Diese Art von „Nachricht“ fällt in den Anwendungsbereich des UWG, vgl. hierzu „Nachricht“.

Mitwirkung der Parteien

Die Parteien sind auch ohne die ausdrückliche Regelung im Gesetz gehalten, dem Patentamt bei der Aufklärung des Sachverhaltes behilflich zu sein. Tun sie das nicht, kann das Patentamt auf Grundlage der sonstigen vorliegenden Informationen entscheiden.

Mitverschulden

Das „Mitverschulden“ ist in § 254 BGB geregelt. Danach ist bei der Entstehung des Schadens eine Mitwirkung auf das Verschulden des Beschädigten hinsichtlich des Umfangs zu berücksichtigen.

Mittelstandsstrategie

Die Mittelstandsstrategie ist eine Kombination aus Pull- und Push-Anreizen. In ihr sind ausschließlich Marken mittelständischer Unternehmen enthalten. Diese Strategie ist nur für wettbewerbsschwächere Branchen geeignet.

Mittelbare Verwechslungsgefahr

Was früher als mittelbare Verwechslungsgefahr oder „Verwechslung unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens“ bezeichnet wurde, fällt heute unter die „unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne“. Sie liegt vor, wenn die in Frage stehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens deutet und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder zumindest in wesentlichen Teilen gleichen Stamm enthalten, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet. Die allgemeinen Grundsätze der Verwechslungsprüfung gelten auch hier.

Mittelbare Markenverletzung

Die mittelbare Markenverletzung ist in § 14 Abs. 4 MarkenG umschrieben. Von der mittelbaren Markenverletzung sollen Tatbestände umfasst sein, die zwar nicht mit der Ware oder Dienstleistung selbst in Zusammenhang stehen, aber mit Kennzeichnungsgegenständen wie Verpackungen, Etiketten oder Anhängern etc, die auf die Ware oder Dienstleistung hinweisen. Die Verletzungshandlungen wie Anbringen oder Anbieten sind dieselben wie bei der unmittelbaren Markenverletzung.

Mittäter

Ein Mittäter im Sinne von § 830 StGB kann Schuldner von kennzeichenrechtlichen Verletzungsansprüchen sein.

Mitbewerber

Ein „Mitbewerber“ ist gemäß der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.

Mitarbeiter-Marken-Fit

Der Mitarbeiter-Marken-Fit gibt an, wie stark Marke und Mitarbeiter zusammenpassen, also in ihren Einstellungen und Zielen übereinstimmen. Dies hat Folgen für das Markencommitment, da Mitarbeiter mit hoher Übereinstimmung zur Marke ein höheres affektives Markencommitment aufweisen als andere, also emotional stärker an die Marke gebunden ist.

Mission Statement

Das Mission Statement legt meist in einer förmlichen, schriftlichen Erklärung die Vision bzw. Mission fest und beschreibt die Maßnahmen, die zur Zielerreichung führen sollen. Ein Mission Statement kann meist in drei Elemente aufgeteilt werden: Zunächst wird die Mission beschrieben, dann werden die Werte erläutert, denen das Unternehmen sich verpflichtet fühlt und dieser zugrunde legt, und zum Schluss werden die Hauptziele des Unternehmens bekannt gemacht.

Mission

Die Mission legt die Schritte und Wege zur Erreichung der in der Vision festgelegten Ziele fest und ist Teil der strategischen Intention eines Unternehmens, die sich oftmals in einem mission statement niederschlägt.

Missbräuchlich

Eine Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen im Falle einer unzulässigen geschäftlichen Handlung ist unzulässig, wenn sie i.S.d. UWG unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

Mischfutterbetrieb

Mischfutterbetriebe verarbeiten nach tierärztlicher Anweisung (Verschreibung) Arzneimittelvormischungen mit Mischfuttermitteln zu Fütterungsarzneimitteln. Diese werden dann unmittelbar an die Verbraucherschaft (z.B. Landwirte) abgegeben. Den Mischfutterbetrieben ist es erlaubt mit diesen Arzneimitteln Handel zu treiben. Damit zählen sie ebenfalls zu den Fachkreisen nach § 2 HWG.

Mineralwässer

Mineralwasser hat keinen Heilzweck und zählt deshalb nicht zu den Heilmitteln. (§ 1 Mineral- und Tafelwasserverordnung)

Mindeststandard

Die EWG-Richtlinie über die Werbung für Humanarzneimittel stellt nur einen Mindeststandard auf, über den die Mitglied-staaten hinausgehen können und nur durch die allgemeinen Schranken der Art. 28, 30 EGV gehindert sind. Das Mindest-konzept verdeutlicht, dass Werbung in der Öffentlichkeit nicht übertrieben und unvernünftig sein darf. Sie darf keine Elemente enthalten, die irreführend wirken.

Minderhandwerk

Ist die Ausübung eines Handwerks nicht zulassungspflichtig i.S.d. HwO (Handwerksordnung), so bezeichnet man sie als einen zulassungsfreien Hilfsbetrieb bzw. Minderhandwerk.

Milieuuntersuchungen

In einer Milieuuntersuchung werden verschiedene Lebensstile ermittelt. Eine bekannte Milieuuntersuchung ist die Sinus-Milieustudie. In ihr werden die Grundorientierung und die soziale Lage verschiedener Personen gegenüber gestellt und die Kombinationen typischer Verhaltensmuster ermittelt. Bei den Untersuchungen stehen Werte, Emotionen und Einstellungen der untersuchten Personen im Vordergrund.

Metrosexueller

Ein Metrosexueller ist ein körperbewusster Mann, der stark an Trends interessiert ist und Wert auf sein Äußeres und seinen Lebensstil legt, wobei er viel Zeit und früher als unmännlich verschriene Produkte wie Kosmetika aufwendet.

Me-Too-Strategie

Eine Anpassungsstrategie stellt dann eine Me-Too-Strategie dar, wenn durch die Umpositionierung der Marke die Positionierung erreicht wird, die bereits von einer anderen Marke belegt ist. Die Me-Too-Strategie schadet der Marke, weil dadurch kein eigenständiges Markenimage aufgebaut werden kann und die Werbemaßnahmen nur der Marke zu Gute kommen, die sich zuerst mit den Eigenschaften positioniert hat.

Me-Too-Produkt

Me-Too-Produkte sind Produkte, die mit Handelsmarken gekennzeichnet sind. Der Handel ahmt mit einem Me-Too-Produkt erfolgreiche Markenprodukte von Herstellern nach. Diese Produkte werden zu einem deutlich günstigeren Preis als das ähnliche Markenprodukt angeboten.

Meta-Tags

Mit sog. Meta-Tags wird der Inhalt einer Internetseite von dem Autor beschrieben. Die Internetseite kann dann z.B. aufgrund bestimmter gesuchter Schlüsselworte von Suchmaschinen leichter gefunden werden. Die Meta-Tags sind nicht unbedingt gleich ersichtlich, können jedoch dem Quelltext einer Internetseite entnommen werden.

Messe

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, oftmals in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Veranstaltung, auf der von einer Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot ihrer Produktpalette, die zu einem oder mehreren Wirtschaftszweigen gehören kann, vorgestellt wird. Das Angebot richtet sich dabei im Gegensatz zur Ausstellung meist an gewerbliche Abnehmer.

Mergers (s. a. Akquisition)

Mergers und Acquisitions oder im Deutschen Fusionen und Übernahmen ist der Oberbegriff für Unternehmenstransaktionen, bei denen Gesellschaften, Gesellschaftsteile oder nur einzelne Marken an andere Eigentümer verkauft werden oder sich zusammenschließen.

Mere-Exposure-Effekt

Dieser Effekt tritt auf, wenn Konsumenten häufig mit einer Marke konfrontiert werden. Durch die mehrmalige Konfrontation alleine wird Sympathie und Vertrauen gegenüber der Marke erzeugt. Dies nennt man den Mere-Exposure-Effekt. Der Mere-Exposure-Effekt führt dazu, dass die Marke bevorzugt konsumiert wird.

Merchandising

Beim Merchandising werden Produkte sekundär vermarktet, die erst in Folge einer anderen populären Erscheinung, Veranstaltung oder Institution angeboten werden. Dies können zum Beispiel Maskottchen von Sportveranstaltungen oder Spielfiguren berühmter Filme oder Comics (z.B. Harry Potter) sein. Der Wert des Produktes an sich ist zweitrangig, vielmehr symbolisiert es einen Erinnerungswert oder eine Verbundenheit mit der Hauptsache.

Mental Convenience

Um eine Marke dem Konsumenten zu vermitteln, muss der dazu entworfene Sachverhalt einfach zu erfassen sein. Mental Convenience steht für den Wunsch des Verbrauchers nach Einfachheit.

Meldepflicht

Meldepflicht besteht nach § 3 Bundes-Seuchenschutzgesetz für vier Fallgruppen: Krankheiten bei denen jeder Fall einer Erkrankung, eines Verdachts einer Erkrankung und jeder Todesfall meldepflichtig sind, Krankheiten bei denen nur die Fälle einer Erkrankung und Todesfälle meldepflichtig sind, Krankheiten bei denen nur die Todesfälle meldepflichtig sind und solche, bei denen jedes Ausscheiden von Erregern meldepflichtig ist. Diese Krankheiten sind namentlich im Infektionsschutzgesetz benannt. Zweck der Meldepflicht ist es, übertragbare Krankheiten bei Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre weitere Verbreitung zu verhindern.

Meisterzwang

Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk oder in Verbindung mit einer anderen Ausbildungsbezeichnung, die auf eine Tätigkeit in einem oder mehreren zulassungspflichtigen Handwerken hinweist, darf gemäß § 51 HwO (Handwerksordnung) nur führen, wer für dieses zulassungspflichtige Handwerk oder für diese zulassungspflichtigen Handwerke die Meisterprüfung bestanden hat. Dem Meisterzwang unterliegen diejenigen Gewerbe, die in der Anlage A der HwO als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können, verzeichnet sind.

Meistbegünstigungsklausel

Meistbegünstigungsklauseln beinhalten zumeist Regelungen dazu, dass der Lieferant keinen anderen als den Vertragspartner unter denselben günstigen Konditionen beliefert oder dass der Lieferant nachträglich dem Vertragspartner gleiche Konditionen anbieten muss, wenn er anderswo ein günstigeres Angebot abgibt.

Meinungsumfragen

Meinungsumfragen zu bestimmten Themen in der Öffentlichkeit sind grundsätzlich zulässig, solange sie keine Produktwerbung oder eine unmittelbare Zwangslage beinhalten.

Meinungsführer

Ein Meinungsführer ist eine Person, der in einer Gruppe von den anderen Gruppenmitgliedern besondere Kompetenz in Bezug auf bestimmte Fragestellungen oder Themengebiete zugesprochen wird. Dies räumt dem Meinungsführer Einfluss auf die Ansichten und Verhaltensweisen der übrigen Gruppenmitglieder auf fachlicher und emotionaler Ebene ein.

Meinungsäußerungsfreiheit

Das im HWG verankerte Werbeverbot für Arzneimittel löst Bedenken eines Verstoßes sowohl gegen Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG als auch gegen Art. 12 Abs. 1 GG aus. Deshalb ist dies nach der Wechselwirkungstheorie zu prüfen und der Verhältnismäßigkeits-grundsatz anzuwenden, um zu entscheiden, ob die Werbung nicht doch zulässig ist. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn ein totales Publikumswerbeverbot trotz zutreffendem Zeugnis oder Gutachten gegen den Grundsatz der Meinungs-äußerungsfreiheit verstößt.

Mehrzweckpräparate

Bei Mehrzweckpräparaten sind die Anwendungsgebiete teilweise anzugeben. Im Übrigen müssen nicht alle Indikationen aufgeführt werden, sondern nur diejenigen, die Gegenstand der Werbung sind auf die sich die Werbeaussage also bezieht.

Mehrwertsteuer

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat gemäß § 1 PAngV (Preisangabenverordnung) die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). So ist die Mehrwertsteuer mit einzubeziehen oder gesondert eindeutig und verständlich kenntlich zu machen. Zuwiderhandlungen können eine irreführende geschäftliche Handlung begründen.

Mehrwertdienst-Rufnummer

Bei den Mehrwertdiensten ist auf dem liberalisierten Telekommunikationsmarkt zwischen entgeltfreien, (z.B. 0800-Vorwahl) und entgeltpflichtigen Rufnummern, bei denen der Anrufende neben dem normalerweise anfallenden Entgelt seines Telekommunikationsverbindungsanbieters ein zusätzliches Entgelt an ein Drittunternehmen entrichten muss (z.B. 0190 oder 0900-Vorwahl), zu unterscheiden.

Mehrmarkenstrategie

Bei der Mehrmarkenstrategie bietet ein Unternehmen mehrere Produkte unter verschiedenen selbstständigen Marken im selben Produktbereich an.

Mehrmarkenoptionsmatrix

Eine Mehrmarkenoptionsmatrix dient dazu, den gegenwärtigen Stand mehrerer Marken eines Unternehmens in Relation zu einem zukünftig möglichen Stand zu setzen, woraus sich mögliche Änderungen und Verbesserungen für die Markenführung ergeben können. Grundlage einer solchen Matrix sind Analyseansätze, die zunächst das Markenimage und die Markenbekanntheit der Marken in den relevanten Zielgruppen erfassen, dann Markenimages mit den relevanten Zielgruppensegmenten verknüpfen, um Überschneidungen deutlich zu machen und zuletzt eine Beziehung zwischen dem Grad relativer Markendifferenzierung und den anteiligen relativen Kosten der Markeneinheit herstellen. Kombiniert man die einzelnen Analysen, ergibt sich ein Bild, für welche der Marken sich eine Weiterentwicklung der Markenführung lohnt.

Mega-Brands

Dabei handelt es sich um eine Unterart der Markenallianz, bei der nicht nur zwei Marken zusammengeschlossen werden, sondern mehrere zu einer Supermarke. Die verschiedenen Markennamen werden dabei aber nicht in die gemeinsame neue Marke, dem Mega-Brand integriert.

Medizinprodukte

Medizinprodukte sind gemäß § 3 MPG (Medizinproduktgesetz) nahezu alle Vorrichtungen und Präparate, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, sowie von Verletzungen oder Behinderungen, der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.

Medizinisch-technische Assistentin

Der Beruf der medizinisch-technischen Assistentin zählt zu den technischen Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. MTAs zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.

Mediator

Die Berufsbezeichnung „Mediator“ darf von demjenigen getragen werden, der gemäß § 7a BORA das Mediationsverfahren grundsätzlich beherrscht und dies nachweisen kann.

Means-End-Chain

Die Means-End-Chain gründet auf der Annahme, dass Konsumenten die Motivation zu einer Kaufentscheidung aufgrund stufenweise erfolgender Assoziationen mit Eigenschaften eines Produktes aufbringen. Es bildet sich eine hierarchische Werthaltung des Kunden, in der die einzelnen Eigenschaften des Produktes unterschiedliche Wichtigkeit einnehmen, was insgesamt dazu führt, dass Kunden im Endergebnis Bündel von Eigenschaften (means) nachfragen, um wünschenswerte Ergebnisse (ends) zu erzielen. Bei der Means-End-Chain werden auf der ersten Hierarchiestufe konkrete und abstrakte Merkmale des Produktes gesammelt, auf der zweiten werden diese dahingehend untersucht, welche sozialen, psychischen oder funktionalen Nutzungskomponenten sich hieraus für den Kunden ergeben, und auf der dritten Hierarchiestufe werden die grundlegenden Werthaltungen festgestellt, die letztendlich zur Kaufentscheidung führen.

Maximalstandard

Die EWG-Richtlinie über die Werbung für Humanarzneimittel stellt nur einen Mindeststandard auf, über den die Mitgliedstaaten hinausgehen können und nur durch die allgemeinen Schranken der Art. 28, 30 EGV gehindert sind.

Match-Up-Hypothese

Die Match-up-Hypothese besagt, dass Konsumenten eher bereit sind, Marken zu kaufen, deren Markenbotschafter oder Herkunftsland eng mit ihrer eigenen Persönlichkeit oder Herkunft zusammenhängt.

Master-Brand (s. Markenerweiterung)

Master-Brand ist eine Hauptmarke, die sich auf dem Markt bereits etabliert hat und durch Zusätze bzw. Submarken ergänzt wird, um die unter dem Master-Brand geführte Produktpalette zu erweitern und dabei von der Bekanntheit des Master-Brands zu profitieren.

Masseur

Der Beruf des Masseurs zählt zu den technischen Heilhilfs-berufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Masseure zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.

Maslow’sche Bedürfnispyramide

Auf der Bedürfnispyramide ist die Motivationstheorie von Maslow aufgebaut. Auf der untersten Bedürfnisstufe stehen die körperlichen Bedürfnisse. Es folgt das Bedürfnis nach Sicherheit, nach sozialen Beziehungen, nach sozialer Anerkennung und auf oberster Stufe steht die Selbstverwirklichung. Aus der Bedürfnispyramide können Markenpositionierungsideen abgeleitet werden.

Marktverhalten

Unter der Begrifflichkeit des „Marktverhaltens“ werden i.S.d. UWG zunächst Regelungen, die einen Austausch von Waren- oder Dienstleistungen umfassen, verstanden. Darüberhinaus sind es Regelungen, die den Marktzutritt, mithin das dem eigentlichen Marktverhalten vorgehende Verhalten betreffen.

Marktstörung

Die Marktstörung (oder auch allgemeine Marktbehinderung) ist eine zwar nicht vorweg unlautere und doch wettbewerbsrechtlich fragliche Maßnahme. Die Störung des Marktes kann von einem oder von mehreren Mitbewerbern vorgenommen worden sein und muss eine ernsthafte Gefahr in einem nicht unerheblichem Maße für den Leistungswettbewerb darstellen.

Marktstopfung

Der Wettbewerbsbestand kann durch diverse Verschenkauktionen gefährdet werden. Eine Gefährdung ist dann anzunehmen, wenn der Marktbedarf durch die kostenfreie Zuwendung derart gesättigt ist, dass die Aktion weiteren Wettbewerb (auch wenn nur zeitweise) ausschließt. Eine solche Bedarfssättigung wird sodann Marktstopfung genannt. Ähnlich ist ein sog. Gewöhnungseffekt, bei dem sich Verbraucher an die kostenfreie Zuwendung gewöhnen, sodass sie kostenpflichtige Angebote ablehnen.

Marktsegmentierung

Durch Marktsegmentierung wird ein vorhandener Markt in klar abgetrennte Einzelmärkte aufgeteilt, was die Ermittlung von Zielgruppen und die Abstimmung von Marketingmaßnahmen auf die Bedürfnisse des Teilmarktes erleichtert. Kriterien zur Aufteilung sind die geographische Lage, demographische Faktoren, sozioökonomische Aspekte wie das Einkommen, das Verhalten der nachfragenden Marktteilnehmer sowie psychographische Unterscheidungen wie der Lebensstil.

Marktqualität

Die Marktqualität setzt sich aus drei Indikatoren zusammen, nämlich der Umsatzentwicklung, die auf das Absatzpotential einer Marke hinweist, die Umsatzprofitabilität für die Umsatzwerthaltigkeit und die Marktgetriebenheit der Branche, wodurch ausgedrückt wird, wie relevant die Marke für den Markt oder die Branche ist. Die Markenqualität ist eine von vier Komponenten zur Markenwertermittlung bei der Brand Equity Evaluation von BBDO.

Marktmissbrauch

Ein Unternehmen kann durch seine marktbeherrschende Stellung den Markt dadurch missbrauchen, indem es anderen Marktteilnehmern ungünstige Konditionen vorschreibt. Dies führt wiederum zu einer mittelbaren Benachteiligung der Verbraucher und kann mithin einen Wettbewerbsverstoß begründen.

Marktführer

Marktführer ist dasjenige Unternehmen oder diejenige Marke, das oder die auf einem definierten Markt im Vergleich zu den anderen Marktteilnehmern den relativ größten Anteil am Marktvolumen hat.

Marktfreiheit

Marktfreiheit beinhaltet einen selbstverantwortlichen, nach Nachfrage gerichtetes Angebot, das der Nutzenmaximierung folgt und dem daraus resultierendem freien Gütertransfer der Marktteilnehmer.

Marktforschungsdat

In sog. Marktforschungsdaten werden detaillierte Auswertungen über Verbraucher gesammelt. Diese Daten sind zumeist in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt, um eine entsprechende Repräsentativität zu bieten. Sie werden u.a. an Unternehmen verkauft, die sich werbend platzieren wollen, um ihre Waren oder Dienstleistungen an eine bestimmte Verbrauchergruppe abzusetzen.

Marktforschung

Marktforschung dient der Ermittlung aktueller und umfassender Informationen in Bezug auf einen bestimmten Absatzmarkt im Wege der Primär- oder Sekundärforschung. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden Analysen vorgenommen und Unternehmensentscheidungen getroffen.

BOLTZE Recht

Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

Sitz Karlsruhe

Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland

Qualifikation